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   OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99   

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OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99 (https://dejure.org/1999,8965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.1999 - 15 W 325/99 (https://dejure.org/1999,8965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 1999 - 15 W 325/99 (https://dejure.org/1999,8965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 54; FGG § 20 a Abs. 2; GVG § 17 b
    Bindungswirkung der Verweisung eines Zivilprozesses in

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz bei Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1022
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 29.01.1990 - 15 W 483/89

    Verwaltung von Treuhandgeldern durch Notar; Auszahlung der Treuhandbeiträge;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Infolge der Bindungswirkung der Verweisung hat das aufnehmende Gericht anstelle des verweisenden die volle Rechtsschutzfunktion wahrzunehmen (Senat OLGZ 1990, 291, 296; Zöller/Gummer, a.a.O., § 17 b GVG Rdn. 2).
  • OLG Naumburg, 30.11.1998 - 11 U 193/98

    Aktivlegitimation eines Miterben bei Erbengemeinschaft; Bewilligung der Löschung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Die Beschwerdekammer des Landgerichts hat durch Beschluß vom 20.07.1999 die Beschwerde des Beteiligten zu 1) als unzulässig verworfen sowie ihm die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten Bielefeld und 11 U 193/98 OLG Hamm auferlegt.
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Ist eine Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren eingetreten, so ist der Beschwerdeführer berechtigt, sein Rechtsmittel auf den Kostenpunkt zu beschränken mit der Folge, daß das Gericht eine isolierte Kostenentscheidung über die gesamten Gerichtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten zu treffen hat (vgl. aus der Rechtsprechung beispielhaft BGHZ 86, 393, 395 = NJW 1983, 1672, 1673; KG, OLGZ 1973, 143; BayObLGZ 1971, 1812, 182 MittBayNot 1990, 355; Senat OLGZ 1977, 31, 312; FGPrax 1996, = NJW-RR 1997, 583).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Es entspricht inzwischen einhelliger Auffassung, daß die Vorschriften der §§ 17 bis 17 b GVG im Verhältnis zwischen ordentlicher streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung finden (BGH NJW 1995, 2581, 2582; WM 1996, 1198, 1199; NJW 1998, 231; Musielak/Wittschier, ZPO, § 17 GVG Rdn. 2; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., vor §§ 17 bis 17 b GVG, Rdn.~11).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache bereits dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens ein Ereignis eintritt, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, so daß der Verfahrensgegenstand fortfällt und die Weiterführung des Verfahrens mit dem Ziel einer Sachentscheidung keinen Sinn mehr hätte (vgl. BGH NJW 1982, 2505 = FamRZ 1982, 156, 157; Bay0bLGZ 1979, 117, 120; 1987, 348, 349; 1990, 130, 131; Keidel/Kahl, a.a.O., § 19 Rdn. 88) .
  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Es entspricht inzwischen einhelliger Auffassung, daß die Vorschriften der §§ 17 bis 17 b GVG im Verhältnis zwischen ordentlicher streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung finden (BGH NJW 1995, 2581, 2582; WM 1996, 1198, 1199; NJW 1998, 231; Musielak/Wittschier, ZPO, § 17 GVG Rdn. 2; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., vor §§ 17 bis 17 b GVG, Rdn.~11).
  • OLG Hamm, 05.12.1998 - 15 W 364/98

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer in einem Verfahren nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Diese Begriffsbildung, die im übrigen auch für echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt, setzt insbesondere nicht voraus, daß der Antrag bei Anhängigkeit zulässig und begründet war (BayObLG WuM 1992, 568, 569; NJWE-Mietrecht, 1997, 15; NZM 1998, 488, 489; Senat FGPrax 1999, 48) Abgesehen davon, daß im Verfahren nach § 54 BeurkG ohnehin keine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung ergehen kann, ist.- auch für echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit - eine Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit des gestellten Antrags zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses nicht zu treffen.
  • BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96

    Gebühr für Einziehung eines Erbscheins nach Erledigung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Ist eine Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren eingetreten, so ist der Beschwerdeführer berechtigt, sein Rechtsmittel auf den Kostenpunkt zu beschränken mit der Folge, daß das Gericht eine isolierte Kostenentscheidung über die gesamten Gerichtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten zu treffen hat (vgl. aus der Rechtsprechung beispielhaft BGHZ 86, 393, 395 = NJW 1983, 1672, 1673; KG, OLGZ 1973, 143; BayObLGZ 1971, 1812, 182 MittBayNot 1990, 355; Senat OLGZ 1977, 31, 312; FGPrax 1996, = NJW-RR 1997, 583).
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97

    Grundsätze im Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Diese Begriffsbildung, die im übrigen auch für echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt, setzt insbesondere nicht voraus, daß der Antrag bei Anhängigkeit zulässig und begründet war (BayObLG WuM 1992, 568, 569; NJWE-Mietrecht, 1997, 15; NZM 1998, 488, 489; Senat FGPrax 1999, 48) Abgesehen davon, daß im Verfahren nach § 54 BeurkG ohnehin keine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung ergehen kann, ist.- auch für echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit - eine Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit des gestellten Antrags zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses nicht zu treffen.
  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 15 W 453/88
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99
    Hinblick auf die unterschiedlichen Strukturen beider Verfahren, insbesondere im Hinblick darauf ausgeschlossen, daß der Notar in dem genannten Verfahren nicht die rechtliche Stellung eines Beteiligten, sondern diejenige der ersten Instanz hat (unveröffentlichter . Senatsbeschluß vom 10.01.1989 - 15 W 453/88); dies gilt ebenso im Verfahren nach § 54 BeurkG (vgl. Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 54 BeurkG, Rdn. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.07.1992 - 2Z BR 46/92

    Umfang der Prüfung im Rahmen des § 47 WEG nach einseitiger Erledigterklärung

  • BayObLG, 28.08.1990 - BReg. 2 Z 99/90

    Erledigung der Hauptsache im Grundbucheintragungsverfahren

  • OLG Hamm, 16.11.1976 - 15 W 360/76
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    In den Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 1; zum FGG: BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IV b ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1022, 1023; OLG München, FGPrax 2006, 228).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01

    Kosten des Notars: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im

    Danach hängt die Pflicht des Beschwerdeführers zur Tragung der Gerichtskosten nach § 2 Nr. 1 KostO davon ab, ob seine (weitere) Beschwerde Erfolg gehabt hätte, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (vgl. Senat KG-Report 2003, 67/68; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1375; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1022, jew. m.w.N.).
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