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   BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99   

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https://dejure.org/2000,7604
BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99 (https://dejure.org/2000,7604)
BayObLG, Entscheidung vom 05.01.2000 - 2Z BR 85/99 (https://dejure.org/2000,7604)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 2Z BR 85/99 (https://dejure.org/2000,7604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Schadensersatzpflicht des Hausverwalters gegenüber dem Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dachau - 4 UR II 21/96
  • LG München II - 6 T 747/98
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1033
  • NZM 2000, 501
  • ZMR 2000, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99
    Stehen allerdings - wie hier - die Pflichtverletzung und eine zeitlich nachfolgende Schädigung fest, kann dies zu einer Umkehr der Beweislast führen; dem Geschädigten können darüber hinaus die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute kommen, soweit es um die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität und der Schadenshöhe geht (vgl. BGHZ 129, 226/233 m.w.N.; BayObLG WE 1998, 357/358).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99
    Es stellt deshalb keinen Rechtsfehler dar, daß die Vorinstanzen die übrigen Wohnungseigentümer nicht am Verfahren beteiligt haben (BGHZ 115, 253/256; BayObLG WuM 1996, 374 ; Staudinger/Wenzel WEG § 43 Rn.50).
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99
    (1) Ein Unterlassen kann im Rechtssinn einen Schaden zurechenbar verursachen, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand und die Vornahme der gebotenen Handlung den Schaden verhindert hätte (BGHZ 7, 198/204; BayObLG NJW-RR 1994, 337; Palandt/Heinriche BGB 58.Aufl. Vorbem. vor § 249 Rn.84).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99
    Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und erleidet ein Wohnungseigentümer dadurch einen Schaden, so kann ein Ersatzanspruch gegen den Verwalter wegen Verletzung des Verwaltervertrags gegeben sein (BayObLG NJW-RR 1996, 657/658 M.W.N.;,BayObLGZ 1992, 146/148 f.).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99
    (1) Ein Unterlassen kann im Rechtssinn einen Schaden zurechenbar verursachen, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand und die Vornahme der gebotenen Handlung den Schaden verhindert hätte (BGHZ 7, 198/204; BayObLG NJW-RR 1994, 337; Palandt/Heinriche BGB 58.Aufl. Vorbem. vor § 249 Rn.84).
  • BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 120/95

    Haftung des Verwalters wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99
    Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und erleidet ein Wohnungseigentümer dadurch einen Schaden, so kann ein Ersatzanspruch gegen den Verwalter wegen Verletzung des Verwaltervertrags gegeben sein (BayObLG NJW-RR 1996, 657/658 M.W.N.;,BayObLGZ 1992, 146/148 f.).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96

    Ausweisung der tatsächlichen Feststellungen in der Begründung der

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99
    Es stellt deshalb keinen Rechtsfehler dar, daß die Vorinstanzen die übrigen Wohnungseigentümer nicht am Verfahren beteiligt haben (BGHZ 115, 253/256; BayObLG WuM 1996, 374 ; Staudinger/Wenzel WEG § 43 Rn.50).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    cc) Ob diese Gesichtspunkte einen Ersatzanspruch des Verwalters nach §§ 675, 670 BGB für die Aufwendungen zur Bezahlung von Instandhaltungsmaßnahmen stets ausschließen, wenn er diese (auch) durch einen Kontokorrentkredit finanziert hat, ist allerdings deshalb zweifelhaft, weil der Verwalter einen Beschluss der Wohnungseigentümer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG unverzüglich durchzuführen hat und andernfalls schadensersatzpflichtig werden kann (BayObLG NJW-RR 1996, 657, 658; 2000, 1033, 1034; NZM 2002, 705, 706; Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 24; Merle in Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 27 Rn. 36).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 03.02.2015 - 750 C 16/14

    Dach trotz Sturm und Wasserschaden nicht kontrolliert: Verwalter haftet für

    Stehen allerdings - wie hier - die Pflichtverletzung und eine zeitlich nachfolgende Schädigung fest, kann dies zu einer Umkehr der Beweislast führen (vgl. BGH, NJW 1995, 2344; BayObLG, NZM 2000, 501; WE 1998, 357).
  • BayObLG, 04.04.2005 - 2Z BR 198/04

    Kein Anspruch auf Einzeljahresabrechnung zur Weiterleitung als

    Eine Beteiligung aller Wohnungseigentümer kann aber dann unterbleiben, wenn ein Wohnungseigentümer, wie hier, einen ihm allein zustehenden Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter geltend macht (BayObLG NJW-RR 2000, 1033).
  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01

    Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

    Die übrigen Wohnungseigentümer brauchten daher am Verfahren nicht beteiligt zu werden (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1033 m.w.N.).
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