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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00   

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BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00 (https://dejure.org/2001,2279)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2001 - II ZB 11/00 (https://dejure.org/2001,2279)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2001 - II ZB 11/00 (https://dejure.org/2001,2279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO §§ 3 511a
    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Gewährung von Einsicht in auszusortierende Geschäftsunterlagen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 929
  • MDR 2001, 710
  • WM 2001, 827
  • BB 2001, 752
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Verurteilung einer Partei zu einer Auskunft oder zur Gewährung von Einsicht in ihre Unterlagen sich in erster Linie nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemißt, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGHZ 128, 85, 87 ff.).

    Ohne Ermessensfehler hat das Berufungsgericht auch ein besonderes Geheimhaltungsinteresse der Beklagten an den vorzulegenden Unterlagen, das gegebenenfalls bei der Streitwertbemessung ergänzend zu berücksichtigen wäre (vgl. BGHZ 128, 85, 87 ff.), nicht für ausreichend dargetan erachtet.

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00
    Dafür müßte glaubhaft gemacht sein, daß der Beklagten durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98, NJW 1999, 3049).
  • BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00

    Höhe der Beschwer bei Verurteilung zur Rechnungslegung

    Auszug aus BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00
    Die Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht mit einem Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a ZPO kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen fehlsam Gebrauch gemacht und/oder bewertungsrelevante, glaubhaft gemachte Tatsachen (§ 511 a Abs. 1 Satz 2 ZPO) außer acht gelassen hat (Sen.Beschl. v. 5. Februar 2001 - II ZB 7/00 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00
    die Auswirkung der Auskunftserteilung auf eine Drittbeziehung des Verpflichteten ohnehin keine Erhöhung der Beschwer unter dem Gesichtspunkt eines Geheimhaltungsinteresses begründen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246).
  • BGH, 16.06.1993 - IV ZB 5/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00
    Ansetzbar sind die Kosten für die Zuziehung einer Hilfsperson des Auskunftspflichtigen nur, wenn und soweit deren Notwendigkeit glaubhaft gemacht ist (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 1993 - IV ZB 5/93, NJW-RR 1993, 1028).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Diese zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Einsichtsgewährung in Unterlagen (BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 86 f.; Beschluss vom 5. März 2001 - II ZB 11/00, WM 2001, 827 f.).
  • BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00

    Gegenstandswert bei Klage einer GmbH gegen die Aufhebung der Einziehung eines

    Die Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht mit einem Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a ZPO kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, insbesondere bewertungsrelevante, glaubhaft gemachte Tatsachen (§ 511 a Abs. 1 Satz 2 ZPO) unberücksichtigt gelassen hat (Sen.Beschl. v. 5. März 2001 - II ZB 11/00 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11

    Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes ist im Falle der Verurteilung einer Partei zur Gewährung von Einsicht in ihre Unterlagen in erster Linie nach dem Aufwand an Zeit und Kosten zu bemessen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGH, NJW 1995, 664; NJW-RR 2001, 929).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZB 27/07

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Beschwer

    Die Wertfestsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten hat oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219) und/oder bewertungsrelevante, glaubhaft gemachte Tatsachen außer Acht gelassen hat (Sen.Beschl. v. 5. Februar 2001 - II ZB 7/00, NJW 2001, 1284; v. 5. März 2001 - II ZB 11/00, NJW-RR 2001, 929; Sen.Urt. v. 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.2005 - 4 U 115/04

    Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft: Kontrollrecht und Entzug der

    Die von ihm herangezogene Rechtsprechung (BGHZ 128, 85; BGH Beschluss vom 5. März 2001 - II ZB 11/00, Blatt 551 der Akten) rechtfertigt seinen gegenteiligen Standpunkt nicht.
  • BGH, 23.04.2013 - II ZR 4/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionssumme bei Verurteilung zur Einsichtsgewährung

    b) Selbst wenn den Beklagten das Recht zustehen sollte, den Kläger bei der Einsichtnahme zu überwachen, und die dafür entstehenden Kosten wertmäßig bei der Ermittlung des Aufwands für die Einsichtsgewährung zu berücksichtigen wären (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 5. März 2001 - II ZB 11/00, WM 2001, 827, 828), würde das nicht den Einsatz eines Rechtsanwalts mit einem Stundensatz von 190 EUR rechtfertigen.
  • BGH, 29.04.2002 - II ZB 26/01

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Seine Wertfestsetzung auf einen Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a ZPO a.F. kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, insbesondere für die Bewertung maßgebliche, glaubhaft gemachte Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 5. Februar 2001 - II ZB 7/00, WM 2001, 826, 827 m.w.N.; Sen.Beschl. v. 5. März 2001 - II ZB 11/00, WM 2001, 827, 828).
  • BGH, 07.03.2013 - III ZB 57/12

    Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung (hier: Verurteilung zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen des Gerichts festzusetzende Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht nach dem Wert des mit der Klage geltend gemachten Auskunftsanspruchs, sondern nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht gewähren zu müssen; dabei ist im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert, und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 f; vom 5. März 2001 - II ZB 11/00, NJW-RR 2001, 929; vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66 sowie Senatsurteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 9 und Senatsbeschluss vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2012 - II ZB 4/12

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung eines geschlossenen

    Diese zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Einsichtsgewährung in Unterlagen (BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 86 f.; Beschluss vom 5. März 2001 - II ZB 11/00, WM 2001, 827 f.).
  • BGH, 08.06.2021 - II ZR 166/20

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Wert der Beschwer bei einer Verurteilung zur

    Der vage Hinweis, dass die Daten in der Abfindungsaufstellung für die Kanzlei, der die Klägerin nunmehr angehöre, verfügbar gemacht würden, genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2001 - II ZB 11/00, WM 2001, 827, 828).
  • BGH, 24.07.2012 - II ZB 24/11

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung eines geschlossenen

  • BGH, 03.02.2003 - II ZB 19/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die

  • OLG Frankfurt, 29.03.2021 - 5 U 111/20

    Bemessung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur Auskunftserteilung

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2001 - XII ZB 119/00   

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https://dejure.org/2001,5298
BGH, 10.01.2001 - XII ZB 119/00 (https://dejure.org/2001,5298)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2001 - XII ZB 119/00 (https://dejure.org/2001,5298)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - XII ZB 119/00 (https://dejure.org/2001,5298)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 929
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 321/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei gewillkürter Prozeßvertretung

    Auszug aus BGH, 10.01.2001 - XII ZB 119/00
    Eine Partei, die geltend machen will, der Rechtsstreit sei bisher gegen ihren Willen von einem vollmachtlosen Vertreter geführt worden, kann einen anderen bei dem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ordnungsgemäß beauftragen und mit seiner Hilfe ihr Anliegen - auch durch das Einlegen eines Rechtsmittels - verfolgen (BGHZ 111, 219, 222 f.).
  • BGH, 25.04.1956 - IV ZR 335/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.2001 - XII ZB 119/00
    Dies gilt deshalb, weil die Abweisung der Klage als unbegründet eine weiterreichende Rechtskraftwirkung hat als die Abweisung der Klage als unzulässig (BGH, Urteil vom 25. April 1956 - IV ZR 335/55 - LM § 511 ZPO Nr. 8; Zöller/Gummer, ZPO 22. Aufl. vor § 511 Rdn. 11; Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl. vor § 511 Rdn. 22).
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Denn der Musterkläger und die auf seiner Seite Beigeladenen haben ihre Rechtsbeschwerde hinsichtlich des Streitpunkts 30 wirksam auf die Abweisung der Anträge als unzulässig beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - XII ZB 119/00, NJW-RR 2001, 929, 930).
  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 170/16

    Finanzierter Grundstückskauf mit Grundschuldsicherung: Ordnungsgemäßheit einer

    Durch die Sachentscheidung über den Hilfsantrag sind die Kläger (formell) beschwert, weil die Rechtskraft der Entscheidung des Berufungsgerichts weiter reicht als eine Behandlung des Hilfsantrags in entsprechender Anwendung des § 524 Abs. 4 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - XII ZB 119/00, NJW-RR 2001, 929, 930).
  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Denn die Abweisung der Klage als unbegründet hat eine weiterreichende Rechtskraftwirkung als ihre Abweisung als unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2001 - XII ZB 119/00, NJW-RR 2001, 929, 930 und vom 15. März 2011 - II ZR 141/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Dies ist im Hinblick auf die weniger weit reichende Rechtskraftwirkung klarzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - XII ZB 119/00 - NJW-RR 2001, 929, 930).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 141/10

    Uneingeschränkte Anwendung des § 730 Abs. 2 S. 2 BGB bei einer Publikums-GbR

    Denn die Abweisung der Klage als unbegründet hat eine weiterreichende Rechtskraftwirkung als ihre Abweisung als unzulässig (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - XII ZB 119/00, NJW-RR 2001, 929, 930; Urteil vom 19. Juni 2008 - III ZR 46/06, WM 2008, 1552, 1555).
  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 1/18

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung

    Daher gibt es Fälle, in denen die Rechtskraftwirkung das wirtschaftliche Interesse maßgebend tangiert (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. April 1961 - V ZR 58/60, NJW 1961, 1466 unter II für den Fall von [Leistungs-]Haupt- und [Feststellungs-]Hilfsantrag) beziehungsweise für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstands relevant ist, weil der Kläger statt eines klageabweisenden Sachurteils die Klageabweisung als lediglich unzulässig anstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - XII ZB 119/00, NJW-RR 2001, 929 unter II 2).
  • BGH, 08.02.2022 - II ZR 219/20

    Inanspruchnahme eines ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines

    Mit dem Eintritt der materiellen Rechtskraft der Berufungsentscheidung bliebe der Zahlungsantrag endgültig abgewiesen, womit der vollständige und nicht nur "bloß vorläufige" Verlust der Forderung einträte (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1956 - IV ZR 335/55, LM ZPO § 511 Nr. 8; Beschluss vom 25. November 1999 - III ZB 50/99, BGHZ 143, 169, 172 f.; Beschluss vom 10. November 2001 - XII ZB 119/00, NJW-RR 2001, 929, 930).
  • OLG München, 12.08.2019 - 19 U 4269/18

    Verfristeter Widerruf eines Darlehensvertrags

    Soweit der Kläger die Klage mit Schriftsatz vom 18.06.2019 seine Anträge durch den Wegfall der Bedingung und die betragsmäßige Erhöhung gegenüber erweitert hat, verliert diese Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn - wie hier - die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einen einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird (BGH, Beschluss vom 07.11.2017, XI ZR 529/17; BGH, Versäumnisurteil vom 19.09.2017 - XI ZR 523/15; BGH, Beschluss vom 10.01.2001 - XII ZB 119/00).
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