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   OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01   

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OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01 (https://dejure.org/2001,3040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.08.2001 - 3 W 76/01 (https://dejure.org/2001,3040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 (https://dejure.org/2001,3040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbetreuer; Berufsbetreuer; Aufwandsentschädigung; Stellvertretung; Aufgabenkreis; Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwandsentschädigung für Mitbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 1835 a; ; BGB § 1899; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a § 1899 § 1908i Abs. 1 S. 1
    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung - Aufgabenkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehrenamtliche Betreuung, Aufwandsentschädigung

Verfahrensgang

  • AG St. Goar - 1 XVII 279/92
  • LG Koblenz - 2 T 142/01
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 651
  • MDR 2002, 396
  • FamRZ 2002, 1061
  • Rpfleger 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - und 29. September 2000 - 3 W 145/00 - Staudinger/Engler, BGB 13. Aufl. § 1836 Rdnr. 87).
  • LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Für die zu treffende Entscheidung kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht allgemein auf die Frage an, ob - abgesehen von der hier nicht gegebenen Bestellung eines weiteren Betreuers lediglich für den Vertretungsfall (§ 1899 Abs. 4 BGB; vgl. hierzu LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 1 T 213/00 -,Leitsatz abgedruckt in BtPrax 2001, 88; LG Münster FamRZ 1997, 389) Mitbetreuern unter den genannten Voraussetzungen in jedem Fall die in § 1835 a BGB bezeichnete Pauschale jeweils gesondert zu gewähren ist (allgemein bejahend Bauer/Deinert in HK-BUR § 1835 a BGB Rdnr. 24; Knittel, Betreuungsgesetz § 1835 a BGB Anm. 3, jew.m.w.N.).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Im Übrigen dürfte es sich bei der hier gegebenen Konstellation, dass mehrere Betreuer für zum Teil unterschiedliche Aufgabenkreise bestellt worden sind, um einen Ausnahmefall handeln (§ 1897 Abs. 1 BGB; vgl. allgemein BayObLGZ 1997, 288, 290; speziell für den hier gegebenen Fall Bauer in HK-BUR § 1899 BGB Rdnr. 25).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - und 29. September 2000 - 3 W 145/00 - Staudinger/Engler, BGB 13. Aufl. § 1836 Rdnr. 87).
  • LG Gera, 03.02.2000 - 5 T 19/00

    Ehrenamtliche Betreuung - Aufwandspauschale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Auch ist nicht über die Rechtsfrage zu befinden, die Gegenstand des von dem Beteiligten zu 1) vorgelegten Beschlusses des Landgerichts Gera vom 3. Februar 2000 - 5 T 19/00 - gewesen ist; dort lag der Fall so, dass die beiden Betreuer die Betreuung in Bezug auf alle Aufgabenkreise gemeinschaftlich führten.
  • LG Frankenthal, 04.10.2000 - 1 T 213/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Für die zu treffende Entscheidung kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht allgemein auf die Frage an, ob - abgesehen von der hier nicht gegebenen Bestellung eines weiteren Betreuers lediglich für den Vertretungsfall (§ 1899 Abs. 4 BGB; vgl. hierzu LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 1 T 213/00 -,Leitsatz abgedruckt in BtPrax 2001, 88; LG Münster FamRZ 1997, 389) Mitbetreuern unter den genannten Voraussetzungen in jedem Fall die in § 1835 a BGB bezeichnete Pauschale jeweils gesondert zu gewähren ist (allgemein bejahend Bauer/Deinert in HK-BUR § 1835 a BGB Rdnr. 24; Knittel, Betreuungsgesetz § 1835 a BGB Anm. 3, jew.m.w.N.).
  • LG Kempten, 20.02.2001 - 4 T 1667/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01
    Die hier zu beurteilende Fallgestaltung ist vielmehr nicht nur dadurch gekennzeichnet, dass beide Betreuer berechtigt sind, die Betroffene - soweit identische Aufgabenbereiche gegeben sind - allein zu vertreten (vgl. hierzu auch LG Kempten Rpfleger 2001, 348).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05

    Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter

    Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348; Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben.
  • BayObLG, 16.10.2002 - 3Z BR 188/02

    Aufwendungspauschale bei Bestellung mehrerer alleinvertretungsberechtigter

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuer für dieselben oder für unterschiedliche oder sich teilweise überschneidende Aufgabenkreise bestellt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken MDR 2002, 396; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 65; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835a BGB Rn. 24; Knittel Betreuungsgesetz § 1835a BGB Rn. 3; a.A. LG Münster BtPrax 2001, 220).

    Zwar hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 27.8.2001, 3 W 76/01, FamRZ 2002, 1061 f. mit Anm. Bienwald) entschieden, dass jedem Betreuer die volle Aufwandsentschädigung gemäß § 1835a BGB dann zusteht, wenn die Mitbetreuer nicht (ausschließlich) mit denselben Aufgabenkreisen betraut worden sind.

    Eine Entscheidung zur streitgegenständlichen Frage ist hiermit aber nicht getroffen worden, zumal das Oberlandesgericht Zweibrücken in seinen Entscheidungsgründen selbst auf die Unterschiede zwischen den beiden Fallgestaltungen hinweist, und es sich zwischenzeitlich in einer weiteren Entscheidung (Beschluss vom 24.1.2002, 3 W 264/01, MDR 2002, 396) der Ansicht des Senats angeschlossen hat.

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) ergibt sich daraus, dass die festgesetzte Betreuervergütung aus der Staatskasse zu bezahlen ist und der Erstbeteiligte die finanziellen Interessen des Staates zu wahren hat (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 - m.w.N.; Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1382).
  • LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10

    Zur Aufwandsentschädigung

    Gleichfalls abzulehnen ist die Auffassung, jedenfalls dann, wenn mehrere Betreuer selbständig tätig werden dürften und einen identischen Aufgabenkreis wahrzunehmen hätten, sei nur eine einzige Pauschale zu zahlen (offen gelassen noch von OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. August 2001, MDR 2002, 396 f.; ebenso wie hier OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2002 in MDR 2002, 396).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 465/04

    Höhe der einem als Betreuer bzw. "Zusatzbetreuer" für das schwerstbehinderte Kind

    Deshalb ist davon auszugehen, daß jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zusteht, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt sind (ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Rückwirkende Festsetzung einer Pauschalvergütung

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) ergibt sich daraus, dass die festgesetzte Betreuervergütung aus der Staatskasse zu bezahlen ist und der Erstbeteiligte die finanziellen Interessen des Staates zu wahren hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 - m. w. N.; Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1382).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2002 - 11 Wx 42/02

    Aufwandsentschädigung eines Vormundes bei Bestellung mehrer Betreuer

    Das Festsetzungsverfahren eröffnet dem Rechtspfleger keine Kompetenz zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betreuerbestellung, die bis zu ihrer Aufhebung, über die gleichfalls der Rechtspfleger nicht zu befinden hat, wirksam bleibt (vgl. ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 651; OLG Frankfurt, FG-Prax 2002, 115; Dodegge, NJW 2002, 2925).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 -, vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 - und vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 -).
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