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   OLG Schleswig, 05.02.2003 - 12 UF 140/01   

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https://dejure.org/2003,13038
OLG Schleswig, 05.02.2003 - 12 UF 140/01 (https://dejure.org/2003,13038)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.02.2003 - 12 UF 140/01 (https://dejure.org/2003,13038)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 12 UF 140/01 (https://dejure.org/2003,13038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Berücksichtigung von Haushaltsleistungen bei der Unterhaltsbemessung

  • Judicialis

    BGB § 1361; ; BGB § 1573 II; ; BGB § 1606 III

  • gaius.legal

    Berücksichtigung von Haushaltsleistungen bei der Unterhaltsbemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361; BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1606 Abs. 3
    Berücksichtigung von Haushalts- und Kinderbetreuungsleistungen bei der Unterhaltsbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haushalt und Kinderbetreuung zählt bei Unterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Trennungsunterhalt nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse; Nichtberücksichtigung von Kindesbetreuungsleistungen bei der Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse; Anrechnungsmethode bei der Hausfrauenehe; Verbot der Monetarisierung von ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 25.07.1986 - 12 WF 105/86

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt; Einkommensdifferenz; Zeitraum nach Scheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2003 - 12 UF 140/01
    Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts, welches unter Berufung auf OLG Hamburg FamRZ 1986, 1001 und FamRZ 92, 1187 die Kindesunterhaltsbeträge nur zu einem Drittel abgezogen hat, nicht.

    Zwar kann es sich in den Fällen, wo Ehegattenunterhalts- und Kindesunterhaltsschuldner auseinanderfallen, und nur ein Ehegatte den vollen Barunterhalt bezahlt und diesen vorweg von seinem Einkommen abzieht, ergeben, daß der andere Partner mittelbar über den Aufstockungsanspruch auch für den Barunterhalt der Kinder zum Teil aufkommt (vgl. u.a. OLG Hamburg FamRZ 1986, 1001, Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rn. 1011 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 30.04.2002 - 5 WF 30/02

    "Einsatzzeitpunkt" beim Aufstockungsunterhalt; Vorwegabzug des

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2003 - 12 UF 140/01
    Der von dem Barunterhaltspflichtigen geleistete Kindesunterhalt ist eine besondere Form einer eheprägenden Verbindlichkeit, die wie alle ehebedingten Aufwendungen von dem Einkommen desjenigen, der die Aufwendungen trägt, abgezogen werden können (so auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1565).
  • OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92

    Kein schematischer Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Errechnung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2003 - 12 UF 140/01
    Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts, welches unter Berufung auf OLG Hamburg FamRZ 1986, 1001 und FamRZ 92, 1187 die Kindesunterhaltsbeträge nur zu einem Drittel abgezogen hat, nicht.
  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des

    (1) Ob ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts auch für den Fall durchzuführen ist, dass der für die Kinder barunterhaltspflichtige Ehegatte erst infolge des Abzugs über ein geringeres Einkommen verfügt und er demzufolge gegenüber seinem Ehegatten unterhaltsberechtigt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur mit der Erwägung in Zweifel gezogen worden, dass der betreuende Ehegatte dadurch indirekt zum Barunterhalt für die Kinder beitragen müsse (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371, 1372; OLG Jena FamRZ 2004, 1207, 1208; Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 12. Aufl. Rn. 28, 1052; weitergehend gegen den Vorwegabzug des Kindesunterhalts OLG Hamburg FamRZ 1992, 1187, 1188 und FamRZ 1986, 1001; anderer Ansicht OLG Stuttgart MDR 2012, 1417; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 151, 152; FA-FamR/Maier 10. Aufl. 6. Kapitel Rn. 681; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 211; Johannsen/Henrich/Hammermann Familienrecht 6. Aufl. § 1573 Rn. 40).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 16 UF 196/14

    Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch des für den Kindesunterhalt

    Das OLG Stuttgart (MDR 2012, 1417), das OLG Zweibrücken (FamRZ 2002, 1565) und das OLG Schleswig (NJW-RR 2004, 151) vertreten indessen die Auffassung, dass der Hinweis auf § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, wonach der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, seine Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes erfüllt, in vorliegendem Zusammenhang fehl gehe.
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