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   BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04   

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https://dejure.org/2004,4818
BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04 (https://dejure.org/2004,4818)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 2Z BR 58/04 (https://dejure.org/2004,4818)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 2Z BR 58/04 (https://dejure.org/2004,4818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 25; ; WEG § 27; ; WEG § 28; ; WEG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 § 27 § 28 § 29
    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter Zurückweisung eines Bevollmächtigten - Vollständigkeit und Gültigkeit der Jahresabrechnung - Voraussetzungen für die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats - ermächtigung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis der Bevollmächtigung eines Vertreters in der Eigentümerversammlung; Anfechtbarkeit von Beschlüssen, bei Zurückweisung eines Vertreters in der Eigentümerversammlung; Voraussetzungen für die Vollständigkeit einer Jahresabrechnung; Entlastung ehrenamtlicher ...

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 596/02
  • LG München I - 1 T 4442/03
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1602
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04
    Dass die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist, kann im vorliegenden Fall nicht angenommen werden (vgl. BayObLG ZMR 2004, 50 f. m.w.N.).

    Jedenfalls steht dies einer Entlastung nicht entgegen, da es sich insoweit um buchungstechnische Vorgänge handeln würde, die nicht zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Wohnungseigentümer führen (BayObLG ZMR 2004, 50 f.).

  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 109/03

    Verfahrensstandschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13.11.2003 (= FGPrax 2004, 17/19) zwischen denselben Beteiligten entschieden hat, ging die Amtsstellung der weiteren Beteiligten als Verwalterin nicht durch den Eigentümerbeschluss vom 11.12.2001 verloren.
  • BayObLG, 04.09.1997 - 2Z BR 105/97

    Ansprüche der Wohnungseigentümer bei ordnungswidriger Abrechnung über Heizungs-

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04
    Abgesehen davon könnte der Eigentümerbeschluss auch deshalb nicht für ungültig erklärt werden, weil für die Vergangenheit eine Wärmeerfassung als Grundlage für eine Abrechnung für den Zeitraum zum 1.1.2001 bis 31.12.2001 nicht mehr möglich ist und es deshalb bei der genehmigten Abrechnung verbleiben muss (BayObLGZ 1997, 278/281).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung -

    a) Die Jahresabrechnung muss nach herrschender Rechtsprechung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im betreffenden Kalenderjahr enthalten (BayObLG NJW-RR 2004, 1602).

    Eine Ungültigerklärung des Gesamtbeschlusses wird aber regelmäßig dann zu erfolgen haben, wenn die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (BayObLG ZMR 2004, 50 und NJW-RR 2004, 1602; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 115).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Zwar ist es zutreffend, dass eine Beschränkung der Ausgaben auf Globalbeträge in der Jahresabrechnung grundsätzlich unzulässig ist; eine Ausnahme ist aber bei Kleinbeträgen zu machen (Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 9; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 27; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2004, 1602).
  • LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachbesserung eines angefochtenen

    Richtig ist, dass nach der alten Rechtslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung beim Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung, der diesbezügliche Genehmigungsbeschluss nicht für ungültig erklärt wurde; vielmehr konnten die Eigentümer vom Verwalter (nur) eine Ergänzung verlangen, wenn z.B. - wie es hier ursprünglich der Fall war- die erforderlichen Kontoangaben fehlten (BayObLG, NJW-RR 2004, 1602; BayObLG, WuM 1992, 395, 396; OLG Schleswig-Holstein, ZWE 2008, 42 ff.; Spielbauer/Then, a.a.O., § 28, Rdnr. 86).
  • LG Koblenz, 24.01.2022 - 2 S 72/20

    Beschlussanfechtung einer WEG

    Das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 30.06.2004, 2Z BR 058/04, Rn. 31, die Entlastung des Beirates für rechtes gehalten, weil diese erst dann ordnungsmäßiger Verwaltung widerspreche, wenn Schadensersatzansprüche gegen die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsbeirates in Betracht kommen könnten, was in seinem Fall nicht ersichtlich sei und wozu das Landgericht auch keine Feststellungen hierzu getroffen habe.
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Jahresabrechnung muss ferner den Stand der gemeinschaftlichen Konten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums ( BGH NJW 2003, 3554; BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG ZMR 2004, 50; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; ZMR 1997, 323; BayObLG - 08.05.2003, 2Z BR 8/03; OLG Köln OLGR Köln 2001, 267), insbesondere der Instandhaltungsrücklagen und die Zinserträge , ausweisen (BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG WuM 1989, 530, 531; BayObLG WuM 1994, 568, 569), um zu überprüfen, ob Geld gewinnbringend angelegt wurde und ob die Rücklagen für zukünftige Maßnahmen ausreichen (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 323).
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    In der Rechtsprechung wird demgemäß allenfalls eine Kreditaufnahme als zulässig erachtet, die die Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer für drei Monate nicht übersteigt und die zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses dient (OLG Hamm OLGZ 1992, 313/315; auch BayObLG NJW-RR 2004, 1602 ).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0

    Anforderungen an eine gerichtliche Teilungültigerklärung

    a) Die Jahresabrechnung muss nach herrschender Rechtsprechung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im betreffenden Kalenderjahr enthalten (BayObLG NJW-RR 2004, 1602).

    Eine Ungültigerklärung des Gesamtbeschlusses wird aber regelmäßig dann zu erfolgen haben, wenn die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (BayObLG ZMR 2004, 50 und NJW-RR 2004, 1602; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 115).

  • LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10

    Kreditaufnahme durch WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung?

    Es ist daher grundsätzlich Sache jedes einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der Mehrheit, ob der jeweils persönliche Beitrag aus Eigenmitteln oder über ein von ihm aufgenommenes Darlehen finanziert wird (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318; BayOblG NJW-RR 2004, 1602, 1603; BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; BAyOblG NJW-RR 2006, 20, 23; so auch noch LG München Beschluss vom 17.05.2010, 1 T 13364/09 BeckRS 2010, 22024).
  • AG Ettlingen, 23.04.2010 - 4 C 17/09

    Sanierungsfinanzierung durch Darlehen?

    In der Rechtsprechung wurde auf dieser Grundlage allenfalls eine Kreditaufnahme als zulässig erachtet, die die Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer für 3 Monate nicht überstieg und zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses diente (Bayerisches Oberlandesgericht NJW-RR 2004, S. 1602; OLG Hamm, OLGZ 1992, S. 315).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung muss ferner den Stand der gemeinschaftlichen Konten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums ( BGH NJW 2003, 3554; BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG ZMR 2004, 50; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; ZMR 1997, 323; BayObLG - 08.05.2003, 2Z BR 8/03; OLG Köln OLGR Köln 2001, 267), insbesondere der Instandhaltungsrücklagen und die Zinserträge, ausweisen (BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG WuM 1989, 530, 531; BayObLG WuM 1994, 568, 569), um zu überprüfen, ob Geld gewinnbringend angelegt wurde und ob die Rücklagen für zukünftige Maßnahmen ausreichen (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 323).
  • AG Berlin-Mitte, 19.04.2012 - 22 C 73/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft darf Kredit aufnehmen; §§ 10, 16, 23, 46 WEG

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