Rechtsprechung
OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Neubeginn der Verjährung: Anerkenntnis in anderer Weise
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 488 Abs. 1 S. 2 BGB; § 780 BGB
Ansprüche nach Kündigung eines Darlehens; Voraussetzungen eines Neubeginns der Verjährung auf Grund Anerkenntnisses des Anspruchs in anderer Weise; Relevanz von Verhandlungen vor Verjährungsbeginn; Ausschluss des begründeten Vertrauens auf Seiten des Gläubigers im Fall ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche nach Kündigung eines Darlehens; Voraussetzungen eines Neubeginns der Verjährung auf Grund Anerkenntnisses des Anspruchs in anderer Weise; Relevanz von Verhandlungen vor Verjährungsbeginn; Ausschluss des begründeten Vertrauens auf Seiten des Gläubigers im Fall ...
- Judicialis
BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1
- RA Kotz
Anerkennung eines Anspruchs - Einrede der Verjährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1
Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann hat Anerkenntnis die Wirkung des Verjährungsneubeginns?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann hat Anerkenntnis die Wirkung des Verjährungsneubeginns? (IBR 2007, 1135)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 17.03.2003 - 3 O 295/05
- LG Lüneburg, 17.03.2006 - 3 O 295/05
- OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 403
- BauR 2006, 1802 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00
Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06
aa) Grundsätzlich genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis (jetzt: Neubeginn der Verjährung) jedes auch rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und dass deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (vgl. etwa BGH NJW 2002, 2872 ff. m. w. N.). - BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86
Begriff des Anerkenntnisses
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06
Einer solchen Würdigung des Verhaltens der Beklagten steht zwar nicht ihr früheres Anerkenntnis durch Abschlagszahlungen entgegen; denn es ist kein Grund dafür ersichtlich, warum ein Anspruch, der bereits anerkannt worden ist, nicht später nochmals - auch und gerade zum Zweck des Neubeginns der Verjährung - anerkannt werden könnte (vgl. BGH WM 88, 168 ff.).
- BGH, 25.04.2017 - VI ZR 386/16
Anspruchsverjährung: Wirkung der Hemmung
Liegen die Voraussetzungen eines Hemmungstatbestands ausschließlich oder auch während eines Zeitraums vor Beginn der Verjährung vor, ist dieser bei Berechnung der Verjährungsfrist nicht zu berücksichtigen (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76 Rn. 9, 13 ff.;… vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 58/16, juris Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 16; LAG Hamm…, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13, juris Rn. 46 ff.; OLG Naumburg…, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 9 U 19/08, juris Rn. 43; OLG Celle, Urteil vom 26. Juli 2006 - 3 U 87/06, NJW-RR 2007, 403, 404;… Ellenberger, in: Palandt, BGB 76. Aufl., § 199 Rn. 41). - KG, 11.10.2010 - 12 U 17/10
Mietzinsanspruch aus Gewerbemietvertrag: Beweislast bei behauptetem …
Jedes einzelne Anerkenntnis führte - auch wiederholt - zum Neubeginn der Verjährung (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2007, 403, 404;… Grothe in Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 212, Rn. 2).