Rechtsprechung
AG Donaueschingen, 12.08.2009 - 11 C 65/09 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 503
Wird zitiert von ... (3)
- AG Plön, 10.11.2011 - 2 C 645/11
Generelle Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten des Mahnverfahrens bis zu einem …
Diese Auslegung steht im Übrigen auch nicht im Gegensatz zur Entscheidung des Amtsgerichts Donaueschingen vom 12.08.2009 (veröffentlicht in NJW-RR 2010, 503). - AG Berlin-Charlottenburg, 03.08.2012 - 216 C 159/11
Anrechnung der für die Vertretung durch das Inkassobüro im gerichtlichen …
Gelingt die Titulierung im gerichtlichen Mahnverfahren, dann wirkt sich das Nichteinschalten eines Rechtsanwaltes i.V.m. der Deckelung nach § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG erheblich schuldnerschützend aus (so auch AG Donaueschingen, Beschl. v. 12.8.2009 - 11 C 65/09, NJW-RR 2010, 503). - LG Magdeburg, 14.06.2011 - 9 O 683/11
Nebenforderungen i.S.d.§ 331 Abs. 3 ZPO