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   OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 157/97   

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https://dejure.org/1998,3197
OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 157/97 (https://dejure.org/1998,3197)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.1998 - 5 U 157/97 (https://dejure.org/1998,3197)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 5 U 157/97 (https://dejure.org/1998,3197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prothese Knochenabbau Kiefer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 823, 847; ZPO §§ 286, 412
    Prothese Knochenabbau Kiefer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld im Falle einer grob fehlerhaften Eingliederung einer Prothese aufgrund ungenügenden Halts ihrer zur Verankerung eingebrachten Implantate wegen starkem Knochenabbau des Kiefers; Anspruch eines Zahnarztes auf erneute Begutachtung von Röntgenbildern aufgrund ...

Kurzfassungen/Presse

  • ra-bisping.de PDF (Kurzinformation)

    Zahnarzthaftung: Endgültige Eingliederung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 388
  • VersR 1998, 1511
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 157/97
    Der Arzt kann sich in diesem Fall der Haftung nur entziehen, wenn er beweist, daß der Patient ohne den Behandlungsfehler dieselben Beschwerden haben würde (vgl. BGH in VersR 1985, 60).
  • OLG Köln, 27.11.1996 - 5 U 150/96

    Arzthaftung bei Verheilen einer geschädigten Hand in Gelenkfehlstellung; 15.000

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 157/97
    Insoweit ist anerkannt, daß der Patient seiner Beweislast dafür, daß der Behandlungsfehler zu einem Körper- und Gesundheitsschaden geführt hat, genügt, wenn feststeht, daß der Fehler für die Schädigung mitursächlich ist (vgl. OLG Köln in VersR 1998, 106).
  • OLG Dresden, 21.01.2008 - 4 W 28/08

    Zahnarzthaftung; Zurechnungszusammenhang; Planungsfehler; Behandlungsfehler

    Auch dies kann nicht ohne Einhaltung eines medizinischen Sachverständigengutachtens geklärt werden, ebenso wie die Frage, ob die vom Antragsteller angegebenen Beschwerden adäquat-kausal auf diesen Planungsfehlern beruhen oder ob eine Umkehr der Beweislast wegen eines groben Behandlungsfehlers angezeigt ist (OLG Köln NJW-RR 1999, 388).
  • OLG Köln, 11.09.2002 - 5 U 230/00

    Fehlerhafte zahnprothetische Versorgung mittels Implantaten

    Fälle von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Fehlbehandlungen, die die Größenordnung von 10.000.- Euro überschreiten, sind an sich schon relativ selten und regelmäßig mit erheblichen Dauerfolgen verbunden (für einen mit dem vorliegenden durchaus vergleichbaren Fall mit mindestens gleichgewichtigen Dauerfolgen hat der erkennende Senat vor nicht allzu lange zurückliegender Zeit ein Schmerzensgeld von 25.000.- DM zuerkannt, vgl. VersR 1998, 1511).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt,

    Auch unter Berücksichtigung des entfernt vergleichbaren Falles, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 25.02.1998 (NJW-RR 99, 388, 390) zu Grunde lag, hält der Senat unter Abwägung aller Gesichtspunkte ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 DM für angemessen.
  • OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    So ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, die Einwilligung eines Patienten in eine fehlerhafte Behandlung grundsätzlich unwirksam (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25. Februar 1998 - 5 U 157/97 -, juris Rn. 43).
  • LG Köln, 27.10.2015 - 3 O 381/13

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer zahnärztlichen

    Ein "Handeln auf Verlangen" kann den Arzt deshalb grundsätzlich nicht aus seiner Haftung für eine fehlerhafte Behandlung entlassen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.02.1998, Az. 5 U 157/97, zitiert nach: juris, Rz. 43).
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2023 - 2 U 137/22

    Schadensersatz wegen Mängeln umfasst auch Sachverständigenkosten!

    (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - VII ZR 36/15 - MüKoZPO/Zimmermann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 412 Rn. 2ff.; OLG Köln, Urteil vom 25.2. 1998 - 5 U 157-97, NJW-RR 1999, 388).
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