Weitere Entscheidung unten: AG Ebersberg, 15.05.1997

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 U 48/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7604
OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 U 48/95 (https://dejure.org/1997,7604)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.04.1997 - 5 U 48/95 (https://dejure.org/1997,7604)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. April 1997 - 5 U 48/95 (https://dejure.org/1997,7604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 254 276 675 812 818 819
    Pflichten des Bankkunden bei Abhebung eines ungewöhnlichen Guthabens vom Girokonto

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1546
  • WM 1997, 2398
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 3 U 11/05

    Bereicherungsanspruch im Rahmen einer Fehlüberweisung; Verschulden des Empfängers

    Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht ist zwar nur dann in Betracht zu ziehen, wenn ein Kontostand eine völlig ungewöhnliche Höhe aufweist (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 1546 ff. unter 2 b cc - zitiert nach juris).
  • AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 3/14

    Mitverschulden einer Bank bei Überziehung eines Guthabenkontos

    Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht macht sich der Kunde schadensersatzpflichtig (BeckOK BGB/ Fischer , § 675 Rn. 48; vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1546, 1547).
  • LG Kleve, 07.10.2021 - 6 S 147/20
    § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO hindert den Kläger in solchen Fällen nicht, seinen Antrag nach § 264 Nr. 3 ZPO auf das Erlangen des stellvertretenden Commodums umzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 07.12.1995 - 5 U 48/95 = NJW-RR 1996, 724, 725; Seiler in: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 265, Rn. 14; Becker-Eberhard in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, § 265, Rn. 92).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2000 - L 5 U 64/99

    Zur Rücknahme eines nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (§ 44 Abs. 1 SGB X)

    Die hiergegen erhobene Klage hat das Sozialgericht Lübeck mit Urteil vom 29. Januar 1996 (S 5 U 48/95) abgewiesen, und zwar mit folgender Begründung: Das Ereignis vom 28. April 1994 könne nicht als Arbeitsunfall im Sinne der RVO anerkannt werden, weil sich der Unfall der Klägerin nur bei Gelegenheit des Weges zum Arbeitsplatz ereignet habe und in solchen Fällen eine Haftung des Versicherungsträgers nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht bestehe.

    Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch der Akten S 5 U 48/95 des Sozialgerichts Lübeck sowie der Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 23 U 41/08

    Überweisungsvertrag: Risikoverteilung, wenn zur Errechnung des

    Innerhalb des Girovertrags ist der Kunde nämlich verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Schädigungen der Bank zu vermeiden, beispielsweise die Kontobewegungen in gewissem Umfang zu kontrollieren (OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1546; Palandt-Sprau § 676f Rn 16).
  • OLG Koblenz, 09.03.2016 - 5 U 1056/15

    Rückzahlungsverlangen nach versehentlicher Fehlüberweisung von Honoraren

    Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen rechtfertigt sich die Inanspruchnahme des Beklagten auf Erstattung der geleisteten Zahlungen unter Schadensersatzgesichtspunkten (§ 280 Abs. 1 S. 1 BGB), die eine bereicherungsrechtliche Haftung ergänzen (vgl. BGHZ 72, 9; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1546).
  • OLG München, 03.09.2003 - 21 U 1897/03
    Aus jenem Grund kommt es hier auch nicht mehr an auf die Fragen angeblicher Bösgläubigkeit des Beklagten (vgl. §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 292, 969 BGB), eines Wegfalls der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) bei dem Beklagten sowie angeblicher weiterer Anspruchsgrundlagen für die Klageforderung (vgl. Nr. 11 Abs. 4 AGB Banken: OLG München WM 1971, 264 ff.; OLG Zweibrücken WM 1997, 2398 ff.) an.
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Rechtsprechung
   AG Ebersberg, 15.05.1997 - 4 C 66/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10377
AG Ebersberg, 15.05.1997 - 4 C 66/97 (https://dejure.org/1997,10377)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 15.05.1997 - 4 C 66/97 (https://dejure.org/1997,10377)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 4 C 66/97 (https://dejure.org/1997,10377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeitserklärung einer Zwangsvollstreckung; Zulässigkeit der Kündigung eines Darlehens; Zustandekommen eines Abfindungsvertrags

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1546
  • WM 1997, 1569
 
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Wird zitiert von ...

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