Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.10.1980 | BGH, 31.07.1980

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1072
BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79 (https://dejure.org/1980,1072)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1980 - 1 StR 804/79 (https://dejure.org/1980,1072)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 (https://dejure.org/1980,1072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Hehlerei - Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug - Veräußerung oder Beleihung gefälschter Obligationen - Wirksame Unterbrechung der Verjährung - Pflicht des Gerichts, englischsprachige Aktenteile übersetzen zu lassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - Voraussetzungen für den Beginn der Verjährungsfrist bei Beschuldigtenvernehmung

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 189
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
    Hieraus ergeben sich alle Merkmale des vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für eine fortgesetzte Handlung geforderten Gesamtvorsatzes, der die geplante Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg umfassen muß, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7).

    Der Strafkammer ist zu folgen, wenn sie bei der vorliegenden Fixierung der Täter auf das von ihnen konkret erstrebte Gesamtergebnis an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger, des Ortes und der Zeit der Tatausführung geringere Anforderungen stellt (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 26, 4, 7 f.).

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
    In ihren Einzelheiten brauchte die Tat, die durch die richterliche Untersuchungshandlung erst weiter geklärt werden sollte, nicht festzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68 - S. 14).
  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
    Der Beschwerdeführer verkennt insbesondere, daß es nicht erforderlich ist, daß die Beihilfehandlung für den Erfolg der Haupttat ursächlich wird (RGSt 58, 113, 114 f.; BGHSt 2, 129, 131; BGH, Urteil vom 20. November 1973 - 1 StR 212/73).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    § 184 GVG selbst verlangt jedenfalls nicht, sämtliche anfallenden Aktenteile von Amts wegen in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen (BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79; s. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 1986 - 1 Ws 182/86 = JZ 1986, 508).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

    Es liegt bereits kein Beweisantrag gemäß §§ 244 f. StPO vor, da eines der Telefonate fremdsprachig ist und eine Übersetzung nicht beantragt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79, NStZ 1982, 188, 189).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80

    Bindung des Gerichts an die als wahr unterstellten Tatsachenbehauptungen - Freie

    In der Würdigung der als wahr unterstellten Tatsache war aber die Strafkammer frei (§ 261 StPO); sie brauchte daraus nicht die vom Angeklagten gewünschten Schlußfolgerungen zu ziehen (BGH VRS 21, 113, 114 f; BGH DAR 1957, 68; BGH, Urteile vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79 -,22. Juli 1980-1 StR 804/79 - und 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80).

    Die Pflicht des Tatrichters, sich im Rahmen der Beweiswürdigung mit der als wahr unterstellten Tatsache auseinanderzusetzen, beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen er sich dazu gedrängt sehen muß (BGHSt 28, 310, 311; BGH, Urteile vom 12. Juli 1979 - 1 StR 225/79 - und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 -).

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95

    Verjährungsunterbrechung - Strafverfolgung - Verfolgungswille des zuständigen

    Eine Ausnahme von dieser Regel greift ein, wenn sich der Verfolgungswille des zuständigen Organs erkennbar nur auf einzelne dieser Taten bezieht; dann tritt die Unterbrechung der Verjährung nicht für die übrigen Taten, die Gegenstand des Verfahrens sind, ein (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1956 - 5 StR 619/55 - bei Dallinger MDR 1956, 395 f. und vom 5. Mai 1970 - 4 StR 50/70 - bei Dallinger MDR 1970, 897; BGH NStZ 1990, 436 f.; BGH, Urt. vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79; G. Schäfer in Festschrift für Dünnebier, 1982 S. 541, 547 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 c Rdn. 8).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

    In ihren Einzelheiten - und dazu zählt auch die Anzahl der Geschädigten - brauchte die Tat, die durch die richterliche Untersuchungshandlung erst weiter geklärt werden sollte, nicht festzustehen (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 1956 - 5 StR 619/55 - S. 26 bei Dallinger MDR 1956, 395; vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68 - S. 14 und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 - S. 19).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Nichtbescheidung eines

    Dabei ergibt sich eine ausreichende Begrenzung des als Opfer des betrügerischen Vorgehens ins Auge gefaßten Personenkreises - wie das Landgericht zutreffend hervorhebt (UA S. 42) - hier daraus, daß der Angeklagte sich von vornherein an Leser bestimmter Zeltschriften und Magazine wenden wollte; bei dieser Fixierung auf eine konkret festgelegte und beschränkte Art und Weise der Tatbegehung erscheint es gerechtfertigt, an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger geringere Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 26, 4, 7 f; Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79).
  • BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81

    Gesamtvorsatz des Täters bei der Fixierung auf ein konkretes Gesamtergebis seines

    Ist der Täter auf ein konkretes Gesamtergebnis seines Tuns fixiert, so sind an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger, des Ortes und der Zeit der Tatausführung geringere Anforderungen zu stellen (BGH, Urt.v. 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79, S. 6).
  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84

    Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als

    Letztere ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78, Urteil vom 21. Juli 1980 - 1 StR 804/79; Beschluß vom 10. Dezember 1980 - 2 StR 163/80; Urteil vom 8. Mai 1981 - 3 StR 56/81; Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 395/81; Beschluß vom 4. März 1983 - 3 StR 27/83 und Beschluß vom 23. März 1984 - 2 StR 119/84).
  • BGH, 10.03.1981 - 1 StR 831/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Der allgemeine

    Das Urteil des Senats vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 -, auf welches sich die Verteidigung beruft, betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1524
BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80 (https://dejure.org/1980,1524)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1980 - 4 StR 464/80 (https://dejure.org/1980,1524)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1980 - 4 StR 464/80 (https://dejure.org/1980,1524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des § 21 StGB durch den Tatrichter trotz unfallbedingter mehrtägiger Bewusstlosigkeit ohne fachärztliche Untersuchung - Geltung eines Dolmetschers als Abwesend im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO bei seiner Vernehmung vor Gericht

  • rechtsportal.de

    StGB § 21; StPO § 244 Abs. 2
    Fehlende Sachkunde bei Ausschluß des § 21 StGB ohne sachverständige Beratung

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 189
  • NStZ 1982, 189 (Pfeiffer)
  • StV 1981, 73
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68

    Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
    Bei einer Kopfverletzung, die zu einer zwölftägigen Bewußtlosigkeit geführt hat, läßt sich aber, ohne fachärztliche Untersuchung nicht ausschließen, daß Hirnschädigungen eingetreten sind, die zur Anwendung des § 21 StGB führen können (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 60).
  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
    Dafür reichte bereits die aufgrund der eigenen Einlassung des Angeklagten R... getroffene Feststellung aus, daß diesem bekannt war, daß C... eine geladene Pistole mit sich führte (vgl. BGHSt 27, 56, 57) und aus dieser noch wenige Augenblicke zuvor einen Schuß auf einen Verfolger abgegeben hatte (UA 5).
  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 46/52

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines "hirnverletzten" Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
    Bei einer Kopfverletzung, die zu einer zwölftägigen Bewußtlosigkeit geführt hat, läßt sich aber, ohne fachärztliche Untersuchung nicht ausschließen, daß Hirnschädigungen eingetreten sind, die zur Anwendung des § 21 StGB führen können (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 60).
  • BGH, 25.01.1979 - 4 StR 9/79

    Annahme der Schuldfähigkeit bei früherem Kopfsteckschuss und Schädelbasisbruch -

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
    Bei einer Kopfverletzung, die zu einer zwölftägigen Bewußtlosigkeit geführt hat, läßt sich aber, ohne fachärztliche Untersuchung nicht ausschließen, daß Hirnschädigungen eingetreten sind, die zur Anwendung des § 21 StGB führen können (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 60).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auf seine Revision hat der erkennende Senat dieses Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben, die Sache insoweit zurückverwiesen, die weiter gehende Revision dagegen verworfen (Urteil vom 9. Oktober 1980 - 4 StR 464/80).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Welche Untersuchungsmethoden der Sachverständige anwendet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80 bei Pfeiffer NStZ 1982, 189).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Eine Revisionsrüge im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO ist nicht bereits deswegen begründet, weil der Dolmetscher ohne Beiziehung eines weiteren Dolmetschers als Zeuge vernommen wird (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1980 - 4 StR 464/80).
  • BGH, 23.10.2002 - 2 StR 353/02

    Anwesenheit des Dolmetschers; Übersetzung; Beruhen

    Von der Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, ist daher nicht auszugehen (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 9. Oktober 1980 - 4 StR 464/80).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem solchen Falle regelmäßig die Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen Bereich der Hirnverletzungen verfügt, geboten (vgl. BGH NJW 1952, 633; BGH StV 1981, 73 und 602; 1986, 285, jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83).
  • BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89

    Festellung der Schuldfähigkeit durch das Gericht aufgrund eigener Sachkunde bei

    Die Beurteilung der Auswirkung von Schädelverletzungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit erfordert die besondere Sachkunde eines Psychiaters, unter Umständen sogar die Hinzuziehung eines Hirnfacharztes (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteile vom 15.04.1975 - 1 StR 95/75; vom 26.04.1977 - 1 StR 204/77; vom 9.10.1980 - 4 StR 464/80; vom 18.04.1984 - 2 StR 865/83; BGH StV 1981, 73; 1986, 285; BGHR StGB § 20 - Sachverständiger 2; BGHR StGB § 21 - Sachverständiger 1).
  • BGH, 28.11.1989 - 1 StR 648/89

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen um eine Schuldunfähigkeit

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Schuldfähigkeit eines Angeklagten, der schwere Verletzungen oder gar eine Hirnverletzung erlitten hat, vom Gericht nicht aus eigener Sachkunde beurteilt werden, vielmehr muß ein auf Hirnverletzungen spezialisierter Sachverständiger hinzugezogen werden (BGH StV 1981, 73; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Schuldfähigkeitsgutachten 1; BGH StV 1988, 52; 1984, 142; BGH - Beschluß vom 4. Oktober 1989, 4 StR 394/89).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1980 - 4 StR 380/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2597
BGH, 31.07.1980 - 4 StR 380/80 (https://dejure.org/1980,2597)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1980 - 4 StR 380/80 (https://dejure.org/1980,2597)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - 4 StR 380/80 (https://dejure.org/1980,2597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Beweisantrages in revisionsrechtlicher Überprüfung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Beweisermittlungsantrages - Festellung des Beruhens eines Urteils auf einem Verfahrensfehler gemäß § 244 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3
    Abgrenzung zwischen Beweis- und Beweisermittlungsantrag

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 4 StR 380/80
    Die Beschränkung der Revision ist insoweit unwirksam (BGHSt 21, 256, 258) [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67].
  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79

    Voraussetzungen zur Annahme eines Diebstahls mit Waffen - "Erwerb" eines

    Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 4 StR 380/80
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß im Falle gleicher Feststellungen der Diebstahl im Fall Heermann als Diebstahl mit Waffen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB) zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 692/79 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 4 StR 380/80
    Ein solcher liegt nur dann vor, wenn die beantragte Beweiserhebung erst die Erschließung von Erkenntnisquellen, aus denen sich vielleicht sachdienliche und dann noch zu benutzende Beweismittel ergeben könnten, bezweckt (BGHSt 6, 128, 129; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., § 244 StPO Rdn. 95, 96; Kleinknecht, 34. Aufl., § 244 StPO Rdn. 44).
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