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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84   

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BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84 (https://dejure.org/1984,719)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1984 - 4 StR 149/84 (https://dejure.org/1984,719)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1984 - 4 StR 149/84 (https://dejure.org/1984,719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände von besonderem Gewicht als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Erlangung des besonderen Gewichts der Umstände durch das Zusammentreffen von durchschnittlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 360
  • StV 1984, 374
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    Bei Berücksichtigung aller die Taten und den Täter kennzeichnenden Besonderheiten, zu denen auch der Umstand zu rechnen ist, daß der Vermieter des Angeklagten dessen Verhalten nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen hat, kann die Strafaussetzung hier nicht als ein die Rechtstreue der Bevölkerung erschütterndes Zurückweichen vor dem Verbrechen angesehen werden (vgl. BGHSt 24, 40, 46 [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]; 24, 64, 69 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH, Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 445/83).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    Bei Berücksichtigung aller die Taten und den Täter kennzeichnenden Besonderheiten, zu denen auch der Umstand zu rechnen ist, daß der Vermieter des Angeklagten dessen Verhalten nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen hat, kann die Strafaussetzung hier nicht als ein die Rechtstreue der Bevölkerung erschütterndes Zurückweichen vor dem Verbrechen angesehen werden (vgl. BGHSt 24, 40, 46 [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]; 24, 64, 69 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH, Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 445/83).
  • BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81

    Zweckrichtung der Gewalt zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen besonderer Umstände bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat und daß in Zweifelsfällen die Wertung des Tatrichters zu respektieren ist (BGH, NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; StrVert 1983, 502).
  • BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83

    Aufklärungspflicht des Tatrichters bei Schuldunfähigkeit und verminderter

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten (vgl. BGH StrVert 1982, 419/420; BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/82 - undvom 15. Dezember 1983 - 4 StR 702/83 sowieBeschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 445/83

    Beherrschung von "Affektspitzen" bei beginnendem hirnorganischen Abbau -

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    Bei Berücksichtigung aller die Taten und den Täter kennzeichnenden Besonderheiten, zu denen auch der Umstand zu rechnen ist, daß der Vermieter des Angeklagten dessen Verhalten nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen hat, kann die Strafaussetzung hier nicht als ein die Rechtstreue der Bevölkerung erschütterndes Zurückweichen vor dem Verbrechen angesehen werden (vgl. BGHSt 24, 40, 46 [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]; 24, 64, 69 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH, Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 445/83).
  • BGH, 31.01.1984 - 1 StR 4/84

    Besondere Umstände - Tat - Notwendigkeit der Erörterung

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten (vgl. BGH StrVert 1982, 419/420; BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/82 - undvom 15. Dezember 1983 - 4 StR 702/83 sowieBeschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84).
  • BGH, 04.06.1982 - 3 StR 141/82

    Revision aufgrund unlösbarer Widersprüche der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten (vgl. BGH StrVert 1982, 419/420; BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/82 - undvom 15. Dezember 1983 - 4 StR 702/83 sowieBeschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84).
  • BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (BGH NJW 1976, 1413 ; 1977, 639; Urteil vom 8.5.1979 - 1 StR 118/79 [insoweit in BGHSt 29, 6 ff. nicht abgedruckt]; NStZ 1984, 360 ; LK/Ruß StGB 10. Aufl. § 56 Rn. 54).

    und das Gewicht besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360 ; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 56 Rn. 91; Theune NStZ 1986, 159; alle mit zahlr.w.Nachw.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat bisherige straffreie Lebensführung oder nur unbedeutende strafrechtliche Vorbelastung als im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigende Umstände anerkannt, wenn noch weitere mildernde Umstände vorlagen (BGH NStZ 1984, 360 ; Miebach NStZ 1989, 217 und die in Rn. 107, 108 angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).

    Daß auch eine andere Bewertung möglich und vertretbar gewesen wäre, ist für die Entscheidung des Revisionsgerichts ohne Bedeutung (BGH NStZ 1984, 360 ).

  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Die Prognoseentscheidung gem. § 56 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.1977 - 1 StR 691/76 -, juris; BGH, Urteil v. 03.11.1977 - 1 StR 417/77 -, juris BGH, Urteil v. 29.03.1984 - 4 StR 149/84 -, juris; BGH, Urteil v. 26.04.2007 - 4 StR 557/06 -, juris; BGH, Urteil v. 07.11.2007 - 1 StR 164/07 - juris RN 8 m.w.N.; KG Berlin, Urteil v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08) - juris).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

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  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung -

    Nach heutigem Verständnis genügen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434; 1982, 285, 286; 1984, 360 m.w.N.).

    Dabei können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; 1983, 118, 119; 1984, 360, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 100/85

    Gewicht der Milderungsgründe bei vergleichsweise gering erscheinenden

    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten, vielmehr in neuerer Zeit wiederholt hervorgehoben, daß als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift solche Gründe genügen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH NStZ 1984, 360 m.w.Nachw.).

    Daß auch die gegenteilige Wertung der Umstände durch die Beschwerdeführerin vertretbar oder möglicherweise sogar überzeugender erscheint, steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 360 m.w.Nachw.).

  • BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85

    Versagung der Strafaussetzung wegen ausschließlich durchschnittlicher

    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).

    Darüber hinaus geht aus den Urteilsgründen nicht hervor, der Tatrichter sei sich der Möglichkeit bewußt gewesen, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84).

  • OLG Frankfurt, 09.07.2002 - 3 Ws 695/02

    Strafrestaussetzung zur Bewährung nach Halbstrafenverbüßung

    Auch durchschnittliche Milderungsgründe können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, dass ihnen in ihrer Gesamtheit die Bedeutung "besonderer Umstände" zuerkannt werden muss (vgl. BGH NStZ 1984, 360; BGH NStZ 1986, 27).
  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Die Begründung ist jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als sie die Besorgnis erweckt, die Strafkammer habe bei ihrer Gesamtwürdigung von Tat und Täter verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1981, 337; BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Notwendig ist insoweit eine Gesamtwertung, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 19, 370, 371; BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).
  • BGH, 19.03.2002 - 3 StR 28/02

    Strafaussetzung zur Bewährung; besondere Umstände (Gesamtwürdigung; Abhängigkeit

  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem

  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

  • OLG Bamberg, 19.12.1991 - Ws 564/91

    Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe;

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 443/91

    Strafaussetzung ohne außergewöhnliche Milderungsgründe

  • BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86

    Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 39/96

    Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Strafzumessung und der Entscheidung über die

  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 601/93

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Private und berufliche Straffolgen -

  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 376/87

    Schuldspruchänderung auf Grund der Gesamtwürdigung von Tat und

  • BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94

    Strafaussetzung zur Bewährung - Täterpersönlichkeit - Tat - Falschaussage - Zeuge

  • BGH, 04.04.1986 - 2 StR 136/86

    Rechtmäßige Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung ohne Darlegung in den

  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 168/86

    Erwerb von Betäubungsmitteln - Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Jena, 27.09.1995 - 1 Ws 159/95
  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 801/93

    Überprüfbarkeit der Bewährungsstrafe - Überprüfbarkeit der Entscheidung über

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 655/90

    Begründung einer Nichtverurteilung wegen eines versuchten Totschlags -

  • BGH, 30.01.1986 - 1 StR 650/85

    Verwehrung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz günstiger Prognose

  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 665/90

    Unbegründetheit einer Revision aufgrund mangelnden Rechtsfehlers im Rahmen der

  • BGH, 23.10.1985 - 2 StR 470/85

    Maßstäbe für die Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 19.04.1989 - 3 StR 101/89

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86

    Merkmal der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 526/85

    Feststellung eines Gesamtvorsatzes durch den Tatrichter nach Gesamtwürdigung des

  • BGH, 27.08.1985 - 1 StR 347/85

    Anforderungen an eine Gewährung von Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 04.06.1985 - 1 StR 237/85

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz günstiger Sozialprognose

  • BGH, 29.04.1985 - 3 StR 97/85

    Gründe für eine Strafaussetzung

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
  • BGH, 28.02.1986 - 2 StR 51/86

    Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Entscheidung über eine Aussetzung

  • BGH, 28.02.1986 - 2 StR 631/85

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 18.10.1985 - 2 StR 566/85

    Misshandlung eines Verkäufers in einer reisenden Verkäufergruppe - Frage des

  • BGH, 16.07.1985 - 1 StR 53/85

    Verzicht auf weitere Beweisanträge als Verzicht auf die Vernehmung nicht

  • BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85

    Unbegründetheit einer Revision wegen Hinterziehung von Einfuhrsteuern für die

  • BGH, 11.12.1984 - 1 StR 750/84

    Vorliegen einer einzigen Tat im prozessualen Sinne - Notwendigkeit eines engen

  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 78/92

    Erforderlichkeit der Gesamtabwägung der Umstände bei Versagung einer

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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,749
BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83 (https://dejure.org/1983,749)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1983 - 4 StR 415/83 (https://dejure.org/1983,749)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1983 - 4 StR 415/83 (https://dejure.org/1983,749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Die Urteilsformel beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und zeitiger Freiheitsstrafe - Rechtsanspruch auf Aussetzung der weiteren Vollstreckung zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 57a; StPO (1975) § 260 Abs. 4 Satz 5

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 93
  • NJW 1984, 376
  • MDR 1984, 68
  • NStZ 1984, 360 (Ls.)
  • StV 1984, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
    Das nötigt dazu, sie entsprechend den allgemeinen Regeln über den notwendigen Inhalt der Urteilsformel in den Tenor aufzunehmen (ebenso v. Bubnoff JR 1982, 441, 444; Dreher/Tröndle StGB 41. Aufl., § 57 a Rdn. 8; Groß ZRP 1979, 133, 135; Horn JR 1983, 382; Lackner StGB 15. Aufl., § 57 a Anm. 3; a.A. Böhm NJW 1982, 135 [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77]).

    Durch diese Entscheidung, die im Ergebnis mit dem gemäß § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluß des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. März 1983 (1 StR 107/83) übereinstimmt, setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum erkennbaren Willen des Gesetzgebers (vgl. aber Böhm NJW 1982, 135, 141) [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77].

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
    Danach sind in der Urteilsformel die rechtliche Bezeichnung der Tat und die verhängten Rechtsfolgen anzugeben (vgl. BGHSt 27, 287, 289).
  • Drs-Bund, 28.09.1979 - BT-Drs 8/3218
    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
    Denn der Bundestag ist den mit der Einführung des § 57 a StGB vom Bundesrat als notwendig erkannten Folgeregelungen bewußt ausgewichen und hat diese Aufgabe der gerichtlichen Praxis überbürdet (vgl. BT-Drucks. 8/3218 S. 12 und 16).
  • KG, 17.03.1983 - ER 9/83

    Voraussetzungen für die Durchsuchung von Redaktionsräumen und die Beschlagnahme

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
    Das nötigt dazu, sie entsprechend den allgemeinen Regeln über den notwendigen Inhalt der Urteilsformel in den Tenor aufzunehmen (ebenso v. Bubnoff JR 1982, 441, 444; Dreher/Tröndle StGB 41. Aufl., § 57 a Rdn. 8; Groß ZRP 1979, 133, 135; Horn JR 1983, 382; Lackner StGB 15. Aufl., § 57 a Anm. 3; a.A. Böhm NJW 1982, 135 [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77]).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Daraus hat der Bundesgerichtshof für eine in demselben Urteil neben lebenslanger Freiheitsstrafe verhängte zeitige Freiheitsstrafe den Schluß gezogen, daß diese Strafe für die Vollstreckung Bedeutung erlangen kann und deshalb in die Urteilsformel aufzunehmen ist (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 415/83; zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Die Anordnung gehörte ebenso wie die neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verhängte zeitige Freiheitsstrafe in die Urteilsformel (vgl. BGHSt 32, 93).
  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Seither sei die Dauer der "lebenslangen" Freiheitsstrafe rechtlich bestimmbar und in der Regel faktisch zur zeitigen Freiheitsstrafe geworden (so Dreher/Tröndle aaO § 57 a Rdn. 1); sie schließe nicht mehr ihrer Natur nach die Vollstreckung weiterer Strafen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung aus (vgl. BGHSt 32, 93, 94).

    Schließlich besagt auch die Entscheidung BGHSt 32, 93 nichts anderes.

  • BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben

    Das eigenständige Gewicht einer zeitigen Freiheitsstrafe, die neben der - nach geltendem Recht nicht gesamtstrafenfähigen - lebenslangen Freiheitsstrafe verhängt worden ist, kommt auch darin zum Ausdruck, daß seit Inkrafttreten des § 57 a StGB beim Zusammentreffen von lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe beide Rechtsfolgen in die Urteilsformel (§ 260 Abs. 4 StPO) aufgenommen werden müssen, weil im Hinblick auf den Rechtsanspruch des Verurteilten auf Aussetzung der weiteren Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die zeitige Freiheitsstrafe für die Vollstreckung Bedeutung erlangen kann (BGHSt 32, 93, 94; ebenso v. Bubnoff JR 1982, 441, 443/444; Horn JR 1983, 380, 382; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 57 a Rdn. 11; a. A. Böhm NJW 1982, 135, 141 [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77]; zum mehrfachen Ausspruch lebenslanger Freiheitsstrafe vgl. BGH NJW 1984, 674, 675).
  • OLG Frankfurt, 08.05.1996 - 3 Ws 368/96
    Auch durchschnittliche Milderungsgründe können in ihrem Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen in ihrer Gesamtheit die Bedeutung besonderer Umstände zuerkannt werden muß (BGH NStZ 1984, 360 ; 1986, 27).
  • BGH, 14.08.1984 - 1 StR 322/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Wahlverteidigers

    Jedoch ist seit Inkrafttreten des § 57a StGB die zeitige Freiheitsstrafe neben der lebenslangen Freiheitsstrafe in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH MDR 1984, 68).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1984 - 1 StR 662/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2854
BGH, 20.03.1984 - 1 StR 662/83 (https://dejure.org/1984,2854)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1984 - 1 StR 662/83 (https://dejure.org/1984,2854)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1984 - 1 StR 662/83 (https://dejure.org/1984,2854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straftat - Außerdeutsche Stelle - Vortäuschung - Möglichkeit der Annahme eines tateinheitlich begangenen Vergehens des Vortäuschens einer Straftat bei der Anzeige von Vergehen wider besseres Wissen bei österreichischen Polizeidienststellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.08.1981 - 2 Ss 409/81

    Inländische Rechtsgüter; Staatliche Rechtsgüter; Ausländische Rechtsgüter;

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - 1 StR 662/83
    § 145 d StGB dient aber ausschließlich dem Schutz deutscher Behörden und Dienststellen vor unnützer Inanspruchnahme ihres Apparats und der damit verbundenen Schwächung der Verfolgungsintensität (OLG Düsseldorf NJW 1982, 1242/1243; Dreher/Tröndle StGB § 145 d RdNr. 4; Oehler, Internationales Strafrecht, 2. Aufl., RdNr. 237; Stree in: Schönke/Schröder § 145 d RdNr. 4; Willms in: LK § 145 d RdNr. 4; Rudolphi in: SK § 145 d RdNr. 3; vgl. auch Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts Allgemeiner Teil, 3. Aufl., S. 141).

    Eine solche Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 145 d StGB ist nach dem Schutzzweck dieser Bestimmung aus den vom OLG Düsseldorf (NJW 1982, 1242/1243) angeführten Gründen geboten.

  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - 1 StR 662/83
    Dieser Auffassung ist zu folgen, denn grundsätzlich ist das deutsche Strafrecht als innerstaatliches Ordnungsrecht in erster Linie zum Schütze inländischer Belange berufen (BGHSt 21, 277, 280), so daß sich aus dem Straftatbestand selbst ohne weiteres seine Unanwendbarkeit auf außerdeutsche Verhältnisse ergeben kann (BGHSt 22, 282, 285).
  • BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67

    Schuldhafte Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Überholen in

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - 1 StR 662/83
    Dieser Auffassung ist zu folgen, denn grundsätzlich ist das deutsche Strafrecht als innerstaatliches Ordnungsrecht in erster Linie zum Schütze inländischer Belange berufen (BGHSt 21, 277, 280), so daß sich aus dem Straftatbestand selbst ohne weiteres seine Unanwendbarkeit auf außerdeutsche Verhältnisse ergeben kann (BGHSt 22, 282, 285).
  • LG Hechingen, 29.04.2019 - 3 Qs 27/19

    Vortäuschen einer Straftat: Selbstbezichtigung eines Asylbewerbers im

    § 145d StGB dient ausschließlich dem Schutz deutscher Behörden und Dienststellen vor unnützer Inanspruchnahme ihres Apparats und der damit verbundenen Schwächung der Verfolgungsintensität (BGH, Beschluss vom 20. März 1984 - 1 StR 662/83 - zitiert nach juris).
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