Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.05.1986 | OLG München, 05.06.1986

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2594
BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1986,2594)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1986 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1986,2594)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1986,2594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts - Beschwerde gegen einen Beschluß - Abschluß des Revisionsverfahrens - Beschwerdezeitpunkt - Entscheidungsreife Beschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85
    Er verkennt nicht, daß die Vorschrift des § 305 a Abs. 2 StPO nach ihrem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen ist und der BGH die eigene Zuständigkeit deshalb nicht mehr angenommen hat, wenn die Beschwerde erst nach Abschluß des Revisionsverfahrens eingelegt (BGHSt 10, 19) oder erst nach diesem Zeitpunkt entscheidungsreif geworden ist (BGH, bei Dallinger MDR 1971, 547; vgl. BGHSt 29, 168 [hier: IV (467) 132 c]).
  • BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87

    Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85
    Vgl auch Bundesgerichtshof (Beschluß - 2 StR 213/87 - v. 3.7. 87, in MDR 1987 Heft 11 S. 954 = NStZ 1987 Heft 11 S. 519 = VRS 73, 468) zu den Voraussetzungen, unter denen eine zunächst durch § 305 a Abs. 2 StPO begründete Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren nicht mehr besteht.
  • BGH, 28.11.1956 - 4 StR 388/56
    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85
    Er verkennt nicht, daß die Vorschrift des § 305 a Abs. 2 StPO nach ihrem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen ist und der BGH die eigene Zuständigkeit deshalb nicht mehr angenommen hat, wenn die Beschwerde erst nach Abschluß des Revisionsverfahrens eingelegt (BGHSt 10, 19) oder erst nach diesem Zeitpunkt entscheidungsreif geworden ist (BGH, bei Dallinger MDR 1971, 547; vgl. BGHSt 29, 168 [hier: IV (467) 132 c]).
  • BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Nichtabhilfeentscheidung

    Darauf hat auch der Bundesgerichtshof in der vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidung (NStZ 1986, S. 423) in Abgrenzung zu anders lautender Rechtsprechung hingewiesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1986 - 2 StR 207/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4075
BGH, 14.05.1986 - 2 StR 207/86 (https://dejure.org/1986,4075)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1986 - 2 StR 207/86 (https://dejure.org/1986,4075)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 2 StR 207/86 (https://dejure.org/1986,4075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der höheren Bemessung einer zu verhängenden Jugendstrafe als die vorher aufgehobene unter Einbeziehung der bereits verbüßten Jugendstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 42
  • NStZ 1986, 423
  • StV 1987, 308
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 207/86
    Es gelten insoweit die gleichen Erwägungen wie im Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGHSt 12, 94; BGH, Urteil vom 17. Januar 1962 - 2 StR 552/61).".
  • BGH, 17.01.1962 - 2 StR 552/61

    Prüfung der Fragen an den Zeugen durch das Revisionsgericht - Tatbestandsmerkmal

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 207/86
    Es gelten insoweit die gleichen Erwägungen wie im Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGHSt 12, 94; BGH, Urteil vom 17. Januar 1962 - 2 StR 552/61).".
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.06.1986 - 2 Ws 550/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2648
OLG München, 05.06.1986 - 2 Ws 550/86 (https://dejure.org/1986,2648)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.1986 - 2 Ws 550/86 (https://dejure.org/1986,2648)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - 2 Ws 550/86 (https://dejure.org/1986,2648)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 955
  • NStZ 1986, 423
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Flucht- und

    Die insbesondere früher vertretene Gegenansicht, die in Fällen der vorliegenden Art eine Haftprüfung für erforderlich hält (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.1966 - 1 HEs 103/66 , NJW 1966, 2423; OLG München, Beschluss vom 05.06.1986 - 2 Ws 550/86 H , NStZ 1986, 423 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.1994 - 1 HEs 134/94 , MDR 1995, 516 f.; Paeffgen, NStZ 1989, 514 [518]) wendet dagegen im Wesentlichen ein, dass es dem Schutzzweck des § 121 StPO widerspräche, wenn ein Angeklagter die Vorteile eines Haftprüfungsverfahrens entbehren müsste, sobald er nur wegen eines von mehreren verfolgten Delikten zu einer eventuell nur geringfügigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei und die Untersuchungshaft in dem Verfahren über sechs Monate hinaus auch noch wegen der übrigen Tatkomplexe andauere.
  • OLG Hamburg, 07.07.2005 - 2 Ws 147/05

    Untersuchungshaft: Keine Haftprüfung bei Erlass eines Urteils wegen eines

    Die Gegenmeinung, die in Fällen der vorliegenden Art eine Haftprüfung für erforderlich hält (siehe dazu OLG Frankfurt, NJW 1966, 2423; OLG München, NStZ 1986, 423 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 201 f.; Boujong, a.a.O., § 121 Rn. 5; Hilger, a.a.O., § 121 Rn. 22; Paeffgen in SK-StPO, § 121 Rn. 27; ders., NStZ 1989, 518) überzeugt nicht.
  • OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94
    Die in vorliegendem Fall eine Haftprüfung für erforderlich haltende Meinung (Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO , 3. Auflage 1993, § 121 Rdnr. 5; OLG Frankfurt NJW 1966, 2423; OLG München NStZ 1986, 423 ; Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO , 24. Auflage 1989, § 121 Rdnr. 23; Dünnebier NStZ 1982, 343 ; Päffgen NStZ 1989, 518; Ellen Schlüchter, Strafverfahren, 239.1; OLG Stuttgart, Beschluß vom 17. Januar 1983, 3 Ws 8/83) beruft sich auf das Normziel der §§ 121, 122 StPO : Unter Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK habe ein Beschuldigter Anspruch auf Aburteilung binnen angemessener Zeit in ein- und demselben Verfahren (Kaiser, NJW 1966, 435).
  • OLG Hamm, 07.03.2000 - 5 BL 23/00

    Mehrere Verfahren gegen einen Beschuldigten bei verschiedenen

    Nach Sinn und Zweck des § 121 StPO kommt aber, wenn die Untersuchungshaft im bereits durch rechtskräftiges Urteil entschiedenen Verfahren durch Anrechnung wegen ihrer Umwandlung in Strafhaft vollständig verbraucht ist, eine Zusammenrechnung der vor dem Urteil liegenden Untersuchungshaft und der jetzt vollzogenen Untersuchungshaft nicht in Betracht, da die vor dem Urteil vollzogene Untersuchungshaft für eine Zusammenrechnung infolge Verbrauchs durch ihre nachträgliche Umwandlung in Strafhaft nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. OLG Karlsruhe MDR 94, 191; OLG München NStZ 86, 423; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 Rdnr. 10; Boujong in KK, StPO, 4. Aufl., § 121 Rdnr. 5; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdnr. 22).
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