Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 10.04.1987

Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87   

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https://dejure.org/1987,2080
BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87 (https://dejure.org/1987,2080)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1987 - 4 ARs 1/87 (https://dejure.org/1987,2080)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1987 - 4 ARs 1/87 (https://dejure.org/1987,2080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Vollstreckungsverjährung - Prüfung der Vollstreckungsverjährung im deutsch-italienischen Auslieferungsverkehr - Vegleichbarkeit der einheitlichen Strafe nach Art. 73 Codice penale italiano mit der Gesamtstrafe nach § 54 Strafgesetzbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuAlÜbk Art. 10; StGB § 79

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 304
  • NJW 1988, 654
  • MDR 1987, 596
  • NStZ 1987, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 432/81

    Unterbrechung einer Strafverfolgungsverjährung - Beginn des Laufs einer

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87
    Die Verjährung wird erst mit der Rechtskraft des Ausspruchs über diese in Lauf gesetzt (vgl. BGHSt 30, 232, 234).

    Es kann dabei - wie schon in der Entscheidung BGHSt 30, 232, 234 - offenbleiben, ob der Grundsatz, daß die Vollstreckungsverjährung allein durch den rechtskräftigen Ausspruch über die Gesamtstrafe in Lauf gesetzt wird, bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 460 StPO uneingeschränkt gilt (so Jähnke in LK 10. Aufl. § 79 StGB Rdn. 4 m.w. Nachw.) und demzufolge die Verjährung mit der Rechtskraft dieses Beschlusses, also am 18. Dezember 1979, begonnen hat.

  • BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86

    Auslieferung eines Verfolgten bei Verjährung der Tat im ersuchten Staat -

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87
    Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 IRG setzt voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; BGH, Beschluß vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86 - m.w.Nachw.).

    Daß ein Teil der einheitlichen Strafe für erlassen erklärt worden ist, kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen, denn es kommt allein auf die Höhe der rechtskräftig erkannten Strafe an (vgl. BGH, Beschluß vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86).

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87
    Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 IRG setzt voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; BGH, Beschluß vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86 - m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.04.1987 - 3 Ss 190/86   

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https://dejure.org/1987,2952
OLG Karlsruhe, 10.04.1987 - 3 Ss 190/86 (https://dejure.org/1987,2952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.1987 - 3 Ss 190/86 (https://dejure.org/1987,2952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 1987 - 3 Ss 190/86 (https://dejure.org/1987,2952)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 331
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Daraus folgt nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur: Nur eine gegen eine bestimmte Person gerichtete, nicht aber eine die Ermittlung des noch unbekannten Täters bezweckende Untersuchungshandlung ist geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. BGHSt 24, 321, 323; BGH NStZ 1986, 313; wistra 1991, 217; BGH, Urteil vom 1. September 1977 - 4 StR 382/77; RGSt 6, 212; 214; RG Recht 1910 Nr. 808; HRR 1933 Nr. 73; BayObLG DAR 1988, 172; OLG Celle JR 1966, 470; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 331, 332; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78c Rdn. 4; Göhler OWiG 11. Aufl. § 33 Rdn. 55; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 78c Rdn. 4; Rudolphi in SK-StGB § 78c Rdn. 6; Stree in Schönke/ Schröder StGB 24. Aufl. § 78c Rdn. 24; Weller in KK-OWiG § 33 Rdn. 120).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11

    Unterbrechung der Verjährung (Untersuchungshandlung gegenüber Mitbeschuldigten;

    Sie dienen vielmehr in der Regel einer umfassenden Sachaufklärung und richten sich daher, soweit keine Einschränkung ersichtlich ist, grundsätzlich gegen alle Tatverdächtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. April 1987 - 3 Ss 190/86, wistra 1987, 228, 229; OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 1 Ss 8/93, wistra 1993, 272, 273; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 7; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 28. Aufl., § 78c Rn. 24 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2009 - 9 A 2190/07

    Mautpflicht einer Fahrzeugkombination trotz Fehlen des erforderlichen Gewichts

    hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 34 Rdnr. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 431/91 u.a. -, VRS 82, 233; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.4.1987 - 3 Ss 190/86 -, VRS 73, 213; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.1979 - 1 Ss 628/79 -, VRS 59, 63; OLG Hamm, Beschluss vom 3.10.1975 - 4 Ss OWi 847/75 -, VRS 51, 75; AG Freiburg, Urteil vom 7.4.1992 - 31 OWi 1107/91a -, juris.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - Kart 4/06

    Zur Bildung eines Kartells zum Zwecke unzulässiger Preisabsprachen

    Als eine Unterbrechungsmaßnahme, die auf eine umfassende Sachaufklärung angelegt war und demgemäß auch darauf abzielte, eine Tatbeteiligung solcher Personen aufzudecken, die dem ermittelnden Bundeskartellamt bislang noch nicht als Kartellteilnehmer bekannt waren, erstreckte sich die verjährungsunterbrechende Wirkung der Durchsuchungsbeschlüsse (u.a.) auf sämtliche Vertriebsverantwortlichen der "P. U. GmbH" (vgl. OLG Hamburg, wistra 1993, 272, 273; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 331, 332; Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Band 1, § 33 Rdnr. 54; Göhler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 52; Weller in Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 3. Aufl., § 33 Rdnr. 121).
  • OLG Braunschweig, 28.06.2005 - Ss OWi 40/05

    Verjährungsunterbrechung durch Beauftragung eines Sachverständigen in einem

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich allein aus der Anordnung bzw. dem Rubrum des Erkenntnisses, in dem nur ein bestimmter Beschuldigter genannt worden ist, noch nicht ergibt, dass sich die Unterbrechungshandlung auch nur auf diesen einen Beschuldigten beziehen dürfe; vielmehr können der Verfahrensstand zum Zeitpunkt der Maßnahme sowie etwaige Anträge Anhaltspunkte dafür liefern, auf welche Personen sich die Unterbrechungshandlung beziehen soll (OLG Karlsruhe NStZ 1987, 331, 332; OLG Hamburg wistra 1993, 272; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr.53 u. 53 a).
  • BayObLG, 24.10.1996 - 2 ObOWi 689/96

    Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO

    Das zulässige Gesamtgewicht deckt sich mit dem im Zulassungsverfahren festgestellten Gesamtgewicht, wie es zur Tatzeit im Fahrzeugschein eingetragen war (vgl. OLG Karlsruhe VRS 73, 213/216; OLG Düsseldorf VRS 82, 233/234).
  • BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
    Auch in den Akten befindliche Wiegekarten mit der zwar nicht lesbaren, aber unverwechselbaren Unterschrift des Betroffenen sollen genügen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1987, 331 = wistra 1987, 228; zustimmend offenbar LK/Jähnke StGB 11. Aufl. § 78c Rn. 4; ablehnend Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78c Rn. 4).
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