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   OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88   

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OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88 (https://dejure.org/1988,2995)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88 (https://dejure.org/1988,2995)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 1988 - 1 Ws 1066/88 (https://dejure.org/1988,2995)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 232
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 17.75

    Ausländische Jägerprüfungen - Erteilung des Jagdscheines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88
    An der Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist, ist nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048 und vom 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484; Schätzler a.a.0.
  • OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 1 Ws 167/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88
    An der Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist, ist nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048 und vom 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484; Schätzler a.a.0.
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1984 - 1 Ws 507/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88
    An der Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist, ist nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048 und vom 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484; Schätzler a.a.0.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Aus Billigkeitsgründen ist sie zu versagen, wenn der Angeklagte schuldhaft (einfache Fahrlässigkeit) den dringenden Verdacht der weitergehenden Straftat (§ 316 Abs. 1, 2 StGB), die die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen würde (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB), verursacht hat (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 5 StR Rn. 5; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 232; vgl. auch BayObLG, NJW 1994, 24, 27).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 2 Ws 275/13

    Ursächlichkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 StrEG

    Bei der Beurteilung ist nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondernallein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt in dem Zeitpunkt dargestellt hat, in dem die Maßnahme angeordnet oder aufrechterhalten wurde (vgl. OLG Düsseldorf [1. Strafsenat] NStZ 1989, 232; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 5 StrEG Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.11.2000 - 2 Ws 582/00

    Verhaltensbedingte Versagung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bei

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf einem wegen Drogenhandels Angeklagten eine Entschädigung mit der Begründung versagt hat, der Betroffene habe, "indem er sich, wenn auch in den N., im grenznahen Bereich zur Bundesrepublik Deutschland mit dem Handel mit Haschisch im großen Stil befasste", damit rechnen müssen, "dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden die ihnen möglichen Schritte zur Unterbindung dieses Handels sowie dazu ergreifen würden, den von den N. aus handelnden Verkäufer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen" (NStZ 1989, 232 f.), ist der Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98

    Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Vollständige

    Da der Ausschlußgrund des § 5 Abs. 2 StrEG vorliegt, ist auch für eine Billigkeitsentscheidung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG kein Raum (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1989, 232; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 4 StrEG Rdn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 Ws 115/00

    Untersuchungshaft; Kausalität; Festnahme; Flucht; Körperverletzung;

    Bei der Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch nach § 5 Abs. 2 StrEG ausgeschlossen ist, ist nicht auf das Ergebnis der zum Freispruch führenden Hauptverhandlung abzustellen, sondern allein darauf, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 1986 - 1 Ws 390/86; NStZ 89, 232; NJW 1992, 326; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung, 44. Aufl. 1999, Rdnr. 10 zu § 5 StrEG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1991 - 2 Ws 507/91
    Die Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist, hängt nicht von dem Ergebnis der letzten tatrichterlichen Beurteilung, sondern davon ab, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit dargestellt hat, als die Maßnahme angeordnet oder aufrechterhalten wurde (OLG Düsseldorf, NSTZ 1989, 232, 233 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., Anm. 10 zu § 5 StrEG m.w.N.).
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