Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.06.1989

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89 (1)   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1989, 473
  • StV 1989, 525



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03  

    Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und

    Nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch liegt ein unmittelbares Ansetzen bei solchen Gefährdungshandlungen vor, die nach der Tätervorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbar räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1989, 473).

    a) Nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch liegt ein unmittelbares Ansetzen bei solchen Gefährdungshandlungen vor, die nach der Tätervorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbar räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1989, 473).

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02  

    Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Denn Versuch (unmittelbares Ansetzen) liegt nach den von der Rechtsprechung sonst zu Tätigkeitsdelikten entwickelten Grundsätzen bei solchen Gefährdungshandlungen vor, die nach der Tätervorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbar räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1989, 473).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08  

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Dies wird angenommen bei Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH, NStZ 1989, 473;NStZ 2008, 409, 410; StV 2003, 444, 446; NJW 2003, 3068; 3070; BGHSt 43, 177, 181 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

    Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und das geschützte Rechtsgut nach seiner Vorstellung in eine konkret nahe Gefahr bringt (BGHSt 16, 163; 26, 201, 202 f.; 37, 294, 297; 43, 177, 179; 48, 34, 35 f.; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 77; NStZ 1996, 38; StV 2003, 444, 446; NJE 2003, 3068, 3070; NStZ 2004, 38, 39; NStZ 2008, 409, 410; NStZ 2008, 209; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

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  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92  

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

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  • LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05  

    Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung beim

    Regelmäßig müssen insofern Gefährdungshandlungen vorliegen, die nach der Tätervorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (vgl. dazu BGH, NStZ 1989, 473).

    Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht's los" überschreitet und nach seiner Vorstellung das geschützte Rechtsgut in eine konkret nahe Gefahr bringt (vgl. dazu BGHSt 28, 163, BGH, NStZ 1989, 473; BGH, NStZ 1993, 77, BGH, NStZ 1996, 38).

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02  

    GVG § 132 Abs. 2; StPO § 154 Abs. 2; WaffG § 7 Abs. 1 Nr. 2 nF;

    Denn Versuch (unmittelbares Ansetzen) liegt nach den von der Rechtsprechung sonst zu Tätigkeitsdelikten entwickelten Grundsätzen bei solchen Gefährdungshandlungen vor, die nach der Tätervorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbar räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1989, 473).
  • OLG München, 27.11.1995 - 1 Ws 551/95  

    LMBG §§ 7 Abs. 1, 8 Nr. 2, 3, § 51 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 22,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 30, 363 ff; NStZ 1989, 473 ff; 1987, 20).
  • KG, 02.05.2012 - 121 Ss 40/12  

    Computerbetrug, strafbarer Versuch, Vorbereitungshandlung

    Nach der Vorstellung des Täters müssen seine das Rechtsgut gefährdenden Handlungen, sofern sie nicht unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen, zumindest in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen [vgl. BGH NStZ 1989, 473].
  • BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 48/94  

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; StGB § 22

    Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob seine Handlung nach seinem Tatplan unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmündet oder sie in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu ihr steht (BGHSt 26, 203; 30, 364; 31, 182; BGH NStZ 1989, 473 ; bei Holtz MDR 1993, 6 ; OLG Hamm NJW 1989, 3232).
  • KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00  
    Den Bereich strafloser Vorbereitung verlässt unter Eintritt in das der Tatbestandsverwirklichung vorgelagerte Versuchsstadium, wer Handlungen vornimmt, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder aber im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH in BGHSt 22, 81 (82), BGHSt 28, 162 (163), NStZ 1989, 473 (473)).

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1989 - 2 StR 259/89   

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1989, 473



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Wird zitiert von ... (2)  

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