Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90   

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https://dejure.org/1990,2054
BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90 (https://dejure.org/1990,2054)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1990 - 3 StR 153/90 (https://dejure.org/1990,2054)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1990 - 3 StR 153/90 (https://dejure.org/1990,2054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter Mindestfeststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel zur Bestimmung des Schuldumfangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 328
  • StV 1990, 485
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Der Dolmetscher war keine Person, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BGHSt 3, 285; BVerfGE 64, 135, 149) [BVerfG 17.05.1983 - 2 BvR 731/80].
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Der Senat vermag - anders als in dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 (NStZ 1990, 395) zugrunde lag - nicht auszuschließen, daß eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflußt hätte, zumal auch die Ausführungen zur Mindestmenge des gehandelten Heroins nicht widerspruchsfrei sind.
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Der Dolmetscher war keine Person, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BGHSt 3, 285; BVerfGE 64, 135, 149) [BVerfG 17.05.1983 - 2 BvR 731/80].
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Inwieweit und an welchen Tagen der Dolmetscher herangezogen werden sollte, oblag daher dem Ermessen des Tatrichters (BGH aaO, NStZ 1984, 328).
  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89

    Schätzung des Mindestgehalts an Heroinhydrochloridanteil (HHC) bei Fehlen einer

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Der Wirkstoffgehalt kann, wenn eine sachverständige Untersuchung fehlt, aufgrund der Beurteilung sachkundiger Beteiligter unter Beachtung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" geschätzt werden (BGHR BtMG § 29 III Nr. 4 Menge 5).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88

    Folgen des Nichtfeststellens der genauen Zusammensetzung gehandelter

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Da die Strafe dem Strafrahmen des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG entnommen worden ist, bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs konkreter Mindestfeststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 III Nr. 1 Schuldumfang 1 und Nr. 4 Menge 1; BGH, Urt. vom 10. Oktober 1989 - 1 StR 483/89 - bei Schoreit NStZ 1990, 329, 331/332).
  • BGH, 10.10.1989 - 1 StR 483/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Da die Strafe dem Strafrahmen des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG entnommen worden ist, bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs konkreter Mindestfeststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 III Nr. 1 Schuldumfang 1 und Nr. 4 Menge 1; BGH, Urt. vom 10. Oktober 1989 - 1 StR 483/89 - bei Schoreit NStZ 1990, 329, 331/332).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    Anders als in Fällen, in denen das Protokoll über die Vernehmung eines Zeugen oder eines Beschuldigten zu Zwecken der Beweisaufnahme verlesen worden war (vgl. BGHSt 29, 18, 21; 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 22, 25), stützt sich die Strafkammer bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf die Aussage, die der als Zeuge gehörte Polizeibeamte über die früheren Angaben der Mitangeklagten machte.
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94

    Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung

    Hierzu bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs genauer Angaben, pauschalierende Feststellungen ("durchschnittlich", "mittlerer Wirkstoffgehalt") genügen nicht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kronzeugenregelung;

    Indem das Landgericht sich mit der Anwendung dieser Vorschrift nicht auseinandergesetzt hat, hat es daher das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erschöpfend gewürdigt und damit gegen § 261 StPO verstoßen (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 22, vgl. auch BGHSt 38, 14, 16 f.).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der

    Mit der unterbliebenen Erörterung der unmittelbar aus dem Inhalt der verlesenen Urkunde folgenden, für die Beweiswürdigung wesentlichen Einzelheit des notierten Datums des Zugangs des Schriftsatzes beim Prozeßbevollmächtigten der Ehefrau des Angeklagten ist der Inbegriff der Hauptverhandlung nicht erschöpft worden; dies begründet die Revision wegen eines Verfahrensverstoßes gegen § 261 StPO (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

    Die Rüge ist zulässig (vgl. BGHSt 29, 18, 21; vgl. auch BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 21, 22), sie ist aber nicht begründet.
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05

    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der

    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Ist hingegen nicht auszuschließen, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflusst hätte, läge in dem Unterlassen der Angabe ein Rechtsfehler, der wiederum zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch zwingen würde (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8; BGH, Urteil vom 04.03.2010 - 3 StR 559/09 -, BeckRS 2010, 08667).
  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90

    Umfang der Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen

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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2057
BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90 (https://dejure.org/1991,2057)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1991 - 5 StR 542/90 (https://dejure.org/1991,2057)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 5 StR 542/90 (https://dejure.org/1991,2057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug - Förderung des Vertriebs von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 328
  • NStZ 1991, 328 (Schoreit)
  • StV 1991, 157
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90
    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 5, 8, 10).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90
    Es trifft zwar zu, daß das Fehlen einer Strafmaßerwägung in den Strafzumessungsgründen nicht ohne weiteres den Schluß zuläßt, der Tatrichter habe diesen Umstand bei der Zumessung der Strafe nicht gesehen und gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Urteil des Senatsvom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 - m.w.N.).
  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90
    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 5, 8, 10).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90
    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 5, 8, 10).
  • BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86

    Kuriertätigkeit als Handeltreiben; Begehung der Tat im Inland

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90
    Es trifft zwar zu, daß das Fehlen einer Strafmaßerwägung in den Strafzumessungsgründen nicht ohne weiteres den Schluß zuläßt, der Tatrichter habe diesen Umstand bei der Zumessung der Strafe nicht gesehen und gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Urteil des Senatsvom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 - m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90
    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 5, 8, 10).
  • BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03

    Strafzumessung (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen bei einem Arzt:

    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 10, 22, 23).

    Es trifft zwar zu, daß aus einem Fehlen der entsprechenden Strafmaßerwägung nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden kann, der Strafrichter habe diesen Umstand bei Zumessung der Strafe nicht gesehen und gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18, 23).

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind unter dem Gesichtspunkt des § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB berufs- und standesrechtliche Folgen der Strafe zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5, 8, 22; BGH NStZ 1987, 133, 134; BGH StV 1991, 157; BGH wistra 1991, 221, 222).

    Aus dem Umstand, daß ein für die Strafzumessung möglicherweise bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann deshalb nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; BGH StV 1991, 157; BGH bei Spiegel DAR 1976, 92; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 -).

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Strafmildernd hat die Kammer zudem den zu erwartenden Widerruf der Approbation als Arzt und damit den Verlust der beruflichen Basis berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss v. 27.07.2016 - 1 StR 256/16, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss v. 16.10.2003 - 5 StR 377/03, juris, Rn. 2 f.; BGH, Beschluss v. 22.01.1991 - 5 StR 542/90, juris, Rn. 2).
  • BGH, 15.03.2022 - 5 StR 497/21

    Mögliche berufsrechtliche Konsequenzen für einen Apotheker als bestimmender

    Hierzu zählen als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) nicht nur Beamte treffende Nebenfolgen, sondern auch solche, die sich bei anderen Berufsgruppen wie Apothekern auswirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1991 - 5 StR 542/90, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 23 mwN).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    vom 7. April 1986, NStZ 1987, 133 [134]; Beschluss vom 27. August 1987, NStZ 1987, 550 [551]) oder die Entziehung der Approbation als Apotheker (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1991, StV 1991, 157) in Betracht.
  • BGH, 08.01.1998 - 4 StR 636/97

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses durch eine strafrechtliche Verurteilung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BBG), bei der Strafzumessung in Betracht zu ziehen, und zwar schon bei der Strafrahmenwahl (BGHSt 35, 148 m.w.N.; BGH StV 1991, 157; NStZ 1992, 229, 230; BGH, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 284/96).
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 284/96

    Berücksichtigung von beruflichen Nebenfolgen bei der Strafrahmenwahl

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bestimmte berufliche Nebenfolgen, wozu der Verlust der Beamtenstellung (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BBG) gehört, bei der Straffindung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1991, 157 m.w.N.) und zwar bereits bei der Strafrahmenwahl (BGHSt 35, 148).
  • BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ihn im besonderen Maße treffen (BGH StV 1987, 149/150 und 1991/157; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Körner Rn. 333).
  • KG, 04.08.2000 - 1 Ss 164/00
    Fällen, in denen sie nicht feststehen, sondern lediglich möglich erscheinen (vgl. Terhorst in JR 1989, 184 (185) m.w.N.), bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt werden (BGH StV 1991, 157 und 207), jedoch lassen die Strafzumessungserwägungen mit der Erwähnung des Umstandes, daß der Angeklagte "erhebliche berufliche Nachteile erlitten und weiter zu besorgen" habe (UA S. 20) und der Feststellung, daß das Gericht "auch die schweren Wirkungen einer solchen Strafe auf die Zukunft der Angeklagten angemessen berücksichtigt" habe (UA S. 21), noch ausreichend erkennen, daß sich das Gericht der möglichen beruflichen Folgen eines auf über drei Monate Freiheitsstrafe lautenden und damit in ein Führungszeugnis aufzunehmenden Urteils bewußt war und diesen Umstand bei der von ihm vorgenommenen Strafzumessung berücksichtigt hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3663
BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90 (https://dejure.org/1990,3663)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1990 - 3 StR 200/90 (https://dejure.org/1990,3663)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 3 StR 200/90 (https://dejure.org/1990,3663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Amphetamin-Sulfat - Amphetamin-Base - Wirkstoffgehalt - Amphetamin-Zubereitung - Geringe Menge

  • rechtsportal.de

    BtMG § 1 Abs. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 328
  • NStZ 1991, 328 (Schoreit)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90
    Das Landgericht verkennt, daß die nicht geringe Menge bei Amphetamin-Zubereitungen bei einem Wirkstoffgehalt von 10 g Amphetamin-Base beginnt (BGHSt 33, 169).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90
    Auf der anderen Seite hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten H. u.a. "etwa 100 Gramm Kokain", die der Zeuge He. sah (UA S. 12; Lagerhaltung zum Handeltreiben, BGHSt 30, 277, 279; 30, 359, 361), sowie 1 kg Amphetamin, das dem Zeugen F. angeboten (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 19) wurde (UA S. 13), bei der Bestimmung des Schuldumfangs ersichtlich nicht berücksichtigt, zu Lasten des Angeklagten P. nicht das Haschisch entsprechend den Feststellungen im Fall II 4 der Urteilsgründe (UA S. 15 f.) und nicht 1 kg Kokain, das dem Zeugen 1. angeboten wurde (UA S. 18 f.).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90
    Auf der anderen Seite hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten H. u.a. "etwa 100 Gramm Kokain", die der Zeuge He. sah (UA S. 12; Lagerhaltung zum Handeltreiben, BGHSt 30, 277, 279; 30, 359, 361), sowie 1 kg Amphetamin, das dem Zeugen F. angeboten (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 19) wurde (UA S. 13), bei der Bestimmung des Schuldumfangs ersichtlich nicht berücksichtigt, zu Lasten des Angeklagten P. nicht das Haschisch entsprechend den Feststellungen im Fall II 4 der Urteilsgründe (UA S. 15 f.) und nicht 1 kg Kokain, das dem Zeugen 1. angeboten wurde (UA S. 18 f.).
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90
    Auf der anderen Seite hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten H. u.a. "etwa 100 Gramm Kokain", die der Zeuge He. sah (UA S. 12; Lagerhaltung zum Handeltreiben, BGHSt 30, 277, 279; 30, 359, 361), sowie 1 kg Amphetamin, das dem Zeugen F. angeboten (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 19) wurde (UA S. 13), bei der Bestimmung des Schuldumfangs ersichtlich nicht berücksichtigt, zu Lasten des Angeklagten P. nicht das Haschisch entsprechend den Feststellungen im Fall II 4 der Urteilsgründe (UA S. 15 f.) und nicht 1 kg Kokain, das dem Zeugen 1. angeboten wurde (UA S. 18 f.).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 491/87

    Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts liegt in dem Nichteinholen des Gutachtens eines Sachverständigen zu § 21 StGB wegen des Motorradunfalls, den der Angeklagte P. etwa 20 Jahre vor den Taten erlitten hat, trotz des Schädelbruchs und der langdauernden Bewußtlosigkeit nicht zwingend ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 519/87

    Urteilsgründe - Schuldfähigkeit - Anforderung an Inhalt - Notwendigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts liegt in dem Nichteinholen des Gutachtens eines Sachverständigen zu § 21 StGB wegen des Motorradunfalls, den der Angeklagte P. etwa 20 Jahre vor den Taten erlitten hat, trotz des Schädelbruchs und der langdauernden Bewußtlosigkeit nicht zwingend ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen -

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts liegt in dem Nichteinholen des Gutachtens eines Sachverständigen zu § 21 StGB wegen des Motorradunfalls, den der Angeklagte P. etwa 20 Jahre vor den Taten erlitten hat, trotz des Schädelbruchs und der langdauernden Bewußtlosigkeit nicht zwingend ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 18.04.1989 - 1 StR 106/89

    Voraussetzungen für verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seelischer Abartigkeiten

    Auszug aus BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts liegt in dem Nichteinholen des Gutachtens eines Sachverständigen zu § 21 StGB wegen des Motorradunfalls, den der Angeklagte P. etwa 20 Jahre vor den Taten erlitten hat, trotz des Schädelbruchs und der langdauernden Bewußtlosigkeit nicht zwingend ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1990 - 2 StR 250/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4495
BGH, 24.10.1990 - 2 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,4495)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1990 - 2 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,4495)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 2 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,4495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Schuldspruch - Strafzumessung - Bestimmung des Schuldumfangs - Menge des Rauschgifts - Höhe des Gewinns

  • rechtsportal.de

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 328
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 110/88

    Notwendigkeit der Feststellung über Kokainmengen mit Verkaufsabsicht

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - 2 StR 250/90
    Selbst aber, wenn dies nachgewiesen würde, wäre eine Verurteilung des Angeklagten in dem vom Landgericht angenommenen Umfang nur möglich, wenn die Geschäfte, durch welche die Gewinne erzielt wurden, hinreichend konkretisiert worden wären (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85 = NStZ 1986, 275; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 3, 4, 5; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 8).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 17/88

    Notwendigkeit der Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte in der

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - 2 StR 250/90
    Selbst aber, wenn dies nachgewiesen würde, wäre eine Verurteilung des Angeklagten in dem vom Landgericht angenommenen Umfang nur möglich, wenn die Geschäfte, durch welche die Gewinne erzielt wurden, hinreichend konkretisiert worden wären (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85 = NStZ 1986, 275; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 3, 4, 5; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 8).
  • BGH, 08.12.1981 - 5 StR 604/81

    Nichtausschöpfung des Eröffnungsbeschlusses durch das Landgericht -

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - 2 StR 250/90
    Die Geschäfte müssen im übrigen von der bisherigen Anklage erfaßt sein (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1981 - 5 StR 604/81) oder durch eine Nachtragsanklage in das Verfahren eingeführt werden.
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 29/93

    Umfang - Betäubungsmittel - Tatsächlich gehandelte Menge -

    Deren Grundlagen, die sich insbesondere aus den Angaben des R. P. und den Feststellungen zu den von den namentlich benannten Abnehmern im Tatzeitraum bezogenen Mengen sowie den Umständen und dem Umfang des am 17. Juni 1991 betriebenen Heroinhandels ergeben, sind im Urteil in noch ausreichender Weise dargetan (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1990 - 2 StR 250/90).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1990 - 2 StR 523/90   

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https://dejure.org/1990,5747
BGH, 29.11.1990 - 2 StR 523/90 (https://dejure.org/1990,5747)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 StR 523/90 (https://dejure.org/1990,5747)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 StR 523/90 (https://dejure.org/1990,5747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Berücksichtigung aller Umstände - Jugendalter - Entwachsensein - Strafrechtliche Auffälligkeit - Festes Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 328
  • NStZ 1991, 328 (Schoreit)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.08.1983 - 5 StR 587/83

    Strafzumessung - Höhere Anforderungen - Höchstmaß - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 29.11.1990 - 2 StR 523/90
    Wenn auch eine erschöpfende Darstellung aller letztlich maßgeblich entlastenden und belastenden Umstände weder vorgeschrieben noch möglich ist (BGH StV 1984, 152), so begründet die äußerst knappe und wesentliche Strafzumessungstatsachen nicht erfassende Darstellung die Besorgnis, daß eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Strafzumessungstatsachen unterblieben ist.".
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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1990 - 2 StR 144/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5408
BGH, 17.04.1990 - 2 StR 144/90 (https://dejure.org/1990,5408)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1990 - 2 StR 144/90 (https://dejure.org/1990,5408)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1990 - 2 StR 144/90 (https://dejure.org/1990,5408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 328
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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90   

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https://dejure.org/1990,5829
BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90 (https://dejure.org/1990,5829)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1990 - 2 StR 352/90 (https://dejure.org/1990,5829)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1990 - 2 StR 352/90 (https://dejure.org/1990,5829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90
    Die nicht geringe Menge einer Amphetaminzubereitung wird nicht nach dem Amphetaminsulfat, sondern nach der geringeren Amphetaminbase bestimmt (vgl. BGHSt 33, 169).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Auszug aus BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90
    Hinreichende Gründe dafür, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet, sind im vorliegenden Falle, in dem die Angeklagte sich bereits seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft befindet, nicht ohne weiteres zu ersehen (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90; Beschl. vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88; BGHR § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 5; BGH wistra 89, 305 f).
  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90
    Hinreichende Gründe dafür, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet, sind im vorliegenden Falle, in dem die Angeklagte sich bereits seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft befindet, nicht ohne weiteres zu ersehen (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90; Beschl. vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88; BGHR § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 5; BGH wistra 89, 305 f).
  • BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88

    Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Revision

    Auszug aus BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90
    Hinreichende Gründe dafür, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet, sind im vorliegenden Falle, in dem die Angeklagte sich bereits seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft befindet, nicht ohne weiteres zu ersehen (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90; Beschl. vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88; BGHR § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 5; BGH wistra 89, 305 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1990 - 4 StR 466/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5137
BGH, 13.12.1990 - 4 StR 466/90 (https://dejure.org/1990,5137)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1990 - 4 StR 466/90 (https://dejure.org/1990,5137)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 466/90 (https://dejure.org/1990,5137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr und Verteilung von Betäubungsmitteln - Beherrschende Stellung - Tätereigenschaft - Gehilfe - Abgrenzung Täterschaft von Teilnahme - Strafzumessung - Berücksichtigung von Tatsachen

  • rechtsportal.de

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 328
  • NStZ 1991, 328 (Schoreit)
  • NStZ 1991, 478
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 466/90
    Die Urteilsgründe lassen nämlich nicht erkennen, daß die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte sei ein "Rauschgifthändler von herausragendem Format" und sei einer hinter ihm stehenden "von Istanbul aus international operierenden Heroinhändlerorganisation" zuzurechnen (UA 17, vgl. auch UA 12), auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 m.w. Nachw.).
  • BGH, 21.05.1980 - 3 StR 136/80

    Abstellen des Gerichtes auf bloße Vermutungen - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 466/90
    Ist die Einbindung des Angeklagten als Rauschgifthändler von herausragendem Format in eine international operierende Heroinhändlerorganisation aber nicht durch Tatsachen erwiesen, so durfte die Strafkammer diesen Gesichtspunkt bei der Strafzumessung auch nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1980 - 3 StR 136/80).
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