Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.09.1994

Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95   

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https://dejure.org/1995,2872
BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,2872)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1995 - 1 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,2872)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1995 - 1 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,2872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten - Vertagungsantrag - Rüge - Vereidigung - Zeuge - Vereidigungsverbot - Heilung - Uneidliche Aussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 4, § 338 Nr. 8, § 344, § 60

  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 4, § 338 Nr. 8, § 344, § 60

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 99
  • StV 1996, 298
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85

    Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 287/91

    Zurechnung der Rauschgiftmenge bei Mittätern

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
    Damit hat der Angeklagte selbst jeweils mit gut 5 g KHC, unter Anrechnung des Anteils F.'s wegen des gemeinsamen Einkaufs (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 6) mit gut 10 g KHC Handel getrieben.
  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    b) Auf dem dargelegten Verfahrensfehler kann das Urteil gleichwohl ausnahmsweise (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 2, 4) nicht beruhen; denn die Verteidigung hat ihre Möglichkeiten in der Tatsacheninstanz auch ohne den Hinweis ausgeschöpft: Das Schwurgericht hat die Aussage O.s zur Feststellung der Tatausführung durch P. und zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten, P. habe seine Frau gegen seinen Willen getötet, um ihn zu erpressen, herangezogen.
  • BGH, 26.11.2001 - 5 StR 54/01

    Urteil wegen des Anschlags auf "Maison des France" rechtskräftig

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber anerkannt, daß die Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4 und 5 sowie Strafvereitelung, versuchte 8; BGH, Urt. vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, insoweit in NStZ 1998, 583 nicht abgedruckt; NStZ-RR 2001, 18; BGH, Beschl. vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00; Senge in KK 4. Aufl. § 60 Rdn. 42).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Insoweit fehlt es aber an dem zu verlangenden substantiierten Vortrag, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH NStZ 1996, 99).
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99

    Verbot der Vereidigung bei Vernehmung im Ausland im Wege der Rechtshilfe

    Zu einem förmlichen Hinweis im Zusammenhang mit der Beweiserhebung oder in den Urteilsgründen, daß die nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmung nur als uneidliche Aussage gewertet werden würde, war das Gericht nicht gehalten, denn es hatte diese mit deutschem Verfahrensrecht nicht in Einklang stehende Vereidigung nicht zu verantworten und deshalb weder einen Anlaß für Rückschlüsse aus der Vereidigungsentscheidung auf die Beweissituation gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 1601, 1602) noch einen etwa begangenen Fehler zu heilen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - SsRs 19/17

    Beschränkung der Verteidigung durch Nichtaussetzung der Hauptverhandlung bei

    Zu der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG erforderlichen vollständigen Darlegung dieser Rüge gehören insbesondere die Mitteilung des Inhalts des Aussetzungsantrags und des ihn ablehnenden Gerichtsbeschlusses sowie die Mitteilung der konkreten Tatsachen, aus denen sich die Beschränkung der Verteidigung ergibt (vgl. z.B. BGH NStZ 1996, 99; 1998, 311 f.; Löwe-Rosenberg/Becker, StPO, 26. Aufl., § 228 Rn. 43; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 228 Rn. 17; § 338 Rn. 59, 60; KK-StPO/Gericke, § 338 Rn. 102, 104, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94   

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https://dejure.org/1994,3464
OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94 (https://dejure.org/1994,3464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.1994 - 1 Ws 637/94 (https://dejure.org/1994,3464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 1994 - 1 Ws 637/94 (https://dejure.org/1994,3464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 423
  • NStZ 1996, 99
  • Rpfleger 1995, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1978 - 7 A 3.75

    Rechtslehrer - Deutsche Hochschule - Rechtsanwalt - Geltendmachung von Gebühren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    Dadurch anfallende Aufwendungen sind mithin notwendige Auslagen im Sinne des § 464 Abs. 2 StPO (Hilger in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 464 a Rdnr. 44, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 464 a Rdnr. 7; BVerwG NJW 1978, 1173; Mußgnug, Das Recht der Hochschullehrer zur Liquidation nach der BRAGO , NJW 1989, 2037 ff. LG Göttingen, NdsRpfl 1991, 302).
  • LAG München, 26.06.1987 - 8 Ta 17/87

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts trotz Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    Eine Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten begründet diese Vorschrift jedoch nicht (LG Göttingen, a.a.O.; LG Gießen, AnwBl 1987, 499 f.; Mußgnug, a.a.O.).
  • VG München, 29.06.1988 - MF 03650 1
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    c) Eine Reduzierung der sich aus deren sinngemäßer Anwendung ergebenden Vergütung (VG München NJW 1989, 314; Herrmanns, abl. Anm. zum Urteil des LG Gießen, a.a.O. m.w.N.) kommt nicht in Betracht.
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Liquidation des zur Vertretung des

    § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO, dessen Aufzählung nicht abschließend ist und der über § 15 StrRehaG hier entsprechend gilt, besagt insoweit nur, daß stets auch, aber nicht nur die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes erstattungsfähig sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1996, 99; LG München II AnwBl 1979, 482, Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 464a Rdn. 44).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend vertreten, daß die für nach § 138 Abs. 1 StPO gewählte Hochschullehrer zu erstattenden notwendigen Auslagen in entsprechender Anwendung des RVG zu bemessen sind (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; MDR 1995, 423; LG Göttingen NdsRpfl 91, 302; OLG München MDR 2001, 958 für das Zivilverfahren; für das Verwaltungsverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1978, 1173; einschränkend LG Gießen a.a.O.).

    Da das RVG nur entsprechend anzuwenden ist, bleibt bei der Bemessung der zu erstattenden notwendigen Auslagen hinreichend Raum auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten adäquat zu reagieren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 423).

  • OLG München, 26.04.2001 - 11 WF 730/01

    Erstattung der Kosten für die Vertretung durch einen Hochschullehrer nach § 91

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