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   BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96   

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https://dejure.org/1997,3342
BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96 (https://dejure.org/1997,3342)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1997 - 1 StR 666/96 (https://dejure.org/1997,3342)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1997 - 1 StR 666/96 (https://dejure.org/1997,3342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Irrtum des Mitangeklagten über die rechtliche Bedeutung seiner Äußerungen und irrtümliches Vertrauen darauf, der Polizeibeamte werde seine Äußerungen nicht schriftlich festhalten zur Begründung eines Verwertungsverbots - Täuschung im Sinne des § 136a Strafprozessordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a, § 136, § 137

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 251
  • NStZ 1998, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96
    Soweit sich die Revision auf die Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 1996 (BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 3, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) stützt, verkennt sie, daß die Dinge hier anders liegen.
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96
    Die Vorschrift schließt nicht jede List bei der Vernehmung aus, sondern verbietet nur Irreführungen, die bewußt darauf abzielen, die von § 136 a StPO geschützte Aussagefreiheit zu beeinträchtigen (BGHSt 31, 395, 399 f.; 35, 328, 329; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96
    Die Vorschrift schließt nicht jede List bei der Vernehmung aus, sondern verbietet nur Irreführungen, die bewußt darauf abzielen, die von § 136 a StPO geschützte Aussagefreiheit zu beeinträchtigen (BGHSt 31, 395, 399 f.; 35, 328, 329; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 21. Mai 1996 (1 StR 154/96, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen = StV 1996, 409 f.) entschieden, daß weder die Strafprozeßordnung noch der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz eines fairen Verfahrens es verbieten, eine Vernehmung im Anschluß an eine anfängliche Aussageverweigerung fortzusetzen, solange nicht mit verbotenen Mitteln auf die Willensfreiheit des zu Vernehmenden und die Durchsetzbarkeit seines Aussageverweigerungsrechts eingewirkt wird.
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96
    Die Vorschrift schließt nicht jede List bei der Vernehmung aus, sondern verbietet nur Irreführungen, die bewußt darauf abzielen, die von § 136 a StPO geschützte Aussagefreiheit zu beeinträchtigen (BGHSt 31, 395, 399 f.; 35, 328, 329; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • BGH, 16.03.1989 - 1 StR 608/88

    Verdunklungsgefahr als Voraussetzungen für eine Inhaftierung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96
    Die Vorschrift schließt nicht jede List bei der Vernehmung aus, sondern verbietet nur Irreführungen, die bewußt darauf abzielen, die von § 136 a StPO geschützte Aussagefreiheit zu beeinträchtigen (BGHSt 31, 395, 399 f.; 35, 328, 329; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • OLG Celle, 30.11.2017 - 1 Ss 61/17

    Verwertbarkeit des Ergebnisses von freiwilligen neurologisch-physiologischen

    Auch schließt die Vorschrift nicht jede List bei der Vernehmung aus, sondern verbietet nur solche Irreführungen, die bewusst darauf abzielen, die von § 136 a StPO geschützte Aussagefreiheit zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 07. Januar 1997 - 1 StR 666/96 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

    Ein Verwertungsverbot wurde bejaht, wenn der Vernehmung des Beschuldigten nicht der Hinweis vorausgegangen ist, daß es ihm freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 38, 214 ff. m.Anm. Fezer JR 1992, 385 ff.; Kiehl NJW 1993, 501 ff.; Bohlander NStZ 1992, 504 ff.; Ransiek StV 1994, 343 f.; vgl. auch BGHSt 39, 349 ff.; BGH, Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 2/97), wenn ihm vor seiner ersten Vernehmung die von ihm gewünschte Befragung seines gewählten Verteidigers verwehrt worden ist (BGHSt 38, 372 ff. [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92] m.Anm. Rieß JR 1993, 334 ff.; Roxin JZ 1993, 426 ff. [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92]) oder nicht ernsthafte Bemühungen unternommen worden sind, dem Beschuldigten bei der Herstellung des Kontaktes zu seinem Verteidiger in effektiver Weise zu helfen (BGHSt 42, 15 ff. m.Anm. Beulke NStZ 1996, 257 ff.; Müller StV 1996, 358 ff.; Roxin JZ 1997, 343 ff.; einschränkend: BGHSt 42, 170 ff. m.Anm. Ventzke StV 1996, 524 ff.; BGH NStZ 1997, 251 [BGH 07.01.1997 - 1 StR 666/96]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - DL 16 S 17/06

    Disziplinarmaßnahme bei Unterdrückung und Veränderung von Beweismitteln durch

    Im Hinblick auf eine hier allenfalls in Betracht zu ziehende "Täuschung" ist schließlich zu berücksichtigen, dass nur Irreführungen verboten sind, die bewusst darauf abzielen, die von § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO geschützte Aussagefreiheit zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urt. v. 07.01.1997, NStZ 1997, 251; zur gebotenen einschränkenden Auslegung des zu weit gefassten Begriffs der Täuschung BGH, Beschl. v. 13.05.1996, BGHSt 42, 139).
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