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   BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00   

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https://dejure.org/2000,3341
BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00 (https://dejure.org/2000,3341)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2000 - 3 StR 284/00 (https://dejure.org/2000,3341)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2000 - 3 StR 284/00 (https://dejure.org/2000,3341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision - Rücknahme - Vollmacht - Prozeßvertreter - Angeklagter - Urteilsformel - Berichtigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2
    Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    OWi-Verfahren - Rücknahme von Einspruch oder Rechtsbeschwerde durch den Verteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 665
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

    Solche zu Beginn bzw. im Rahmen eines erstinstanzlichen Verfahrens erteilte generelle Ermächtigungen reichen für eine "ausdrückliche Ermächtigung" im Sinne von § 302 Abs. 2 StPO aber nicht aus (BGH v. 2. August 2000 - 3 StR 284/00, NStZ 2000, 665; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 63- Auflage, § 302 Rn. 32; OLG Oldenburg v. 18. April 2000 - 1 Ws 197/99, NStZ-RR 2001, 246).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

    Der Senat teilt insoweit die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs, dass eine bereits bei der Übernahme des Mandats allgemein erteilte Vollmacht nicht ausreicht, um den Verteidiger als ermächtigt anzusehen, ein Rechtsmittel zurückzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 284/00 - juris Rn. 1; Meyer-Goßner, StPO, Kommentar, 55. Aufl. 2012, § 302 Rn. 32).
  • OLG Koblenz, 07.02.2001 - 1 Ss 311/00

    Berufung, Rechtsmittel, Beschränkung, Rücknahme, Teilrücknahme,

    Der Verteidiger bedarf dafür einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich auf das konkrete Rechtsmittel beziehen muss (s. auch BGH NStZ 00, 665).

    Der Verteidiger bedarf dafür einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich auf das konkrete Rechtsmittel beziehen muss (BGH NStZ 00, 665).

  • KG, 19.01.2009 - 1 AR 1442/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für einen durch den Verteidiger erklärten

    Hierbei ist umstritten, ob es genügt, dass ihm im Rahmen seiner Bestellung "ausdrücklich" eine allgemeine Ermächtigung zur Rücknahme oder zum Verzicht auf Rechtmittel erteilt worden ist [vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 -], oder ob es einer genauen Bezeichnung des Rechtsmittels bedarf, die lediglich dann entbehrlich ist, wenn sich eine Konkretisierung ohne weiteres aus den näheren Umständen ergibt [vgl. BGH NStZ 2000, 665; NStZ-RR 2006, 147].
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13

    Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine - wie hier - bei Übernahme des Mandats im Rahmen der Vollmachtserteilung eingeräumte allgemeine Ermächtigung zur Rücknahme von Rechtsmitteln als ausdrückliche Ermächtigung gemäß § 302 Abs. 2 StPO nicht für genügend erachtet worden (BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 284/00, NStZ 2000, 665; näher auch zu abweichenden Auffassungen Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 302 Rn. 51 mwN).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10

    Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei

    Zu solch weitreichenden, die Rechtsposition des Angeklagten verschlechternden Prozesserklärungen soll der Verteidiger nach dem Willen des Gesetzgebers deshalb alleine durch die allgemeine Prozessvollmacht nicht befugt sein (BGH NStZ 2000, 665; Graf, § 302 RN 25; insoweit abweichend OLG Koblenz, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2020 - 2 Ss OWi 1347/20

    Voraussetzungen und Befugnis zur Rechtsmittelrücknahme: Unterscheidung zwischen

    Vielmehr muss sich die ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO auf ein bereits eingelegtes und damit bestimmtes Rechtsmittel beziehen (Unzulässigkeit der antizipierten Rücknahme) (vgl. BGH, Beschluss vom 02. August 2000 - 3 StR 284/00 -, NStZ 2000, 665; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - Az. 2 Ss OWi 686/18 -).
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

    Dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 2. August 2000 (in NStZ 2000, 665) davon abweichend entschieden hat, die vom Angeklagten erteilte Vollmacht nebst Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme sei nicht ausreichend, steht dem nicht entgegen.
  • VerfGH Bayern, 27.10.2011 - 138-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen zur

    Die nunmehr herrschende Meinung hält eine solche Wirksamkeitsvoraussetzung wegen der Tragweite der Erklärung sowie im Hinblick darauf, dass nach einhelliger Rechtsprechung die Rechtsmittelrücknahme als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGH vom 10.1.2001 = BGHSt 46, 257/258; Paul, a. a. O., RdNr. 15 zu § 302; Meyer-Goßner, RdNrn. 9 f. zu § 302; jeweils m. w. N.), für erforderlich (vgl. BGH vom 2.8.2000 = NStZ 2000, 665; Schifffahrtsobergericht Berlin vom 19.1.2009 = NJW 2009, 1686/1687; Hanack, a. a. O., RdNr. 70 zu § 302; Paul, a. a. O., RdNr. 22 zu § 302; Rautenberg in Julius, StPO, 4. Aufl. 2009, RdNr. 18 zu § 302; Meyer-Goßner, RdNr. 32 zu § 302).
  • KG, 08.01.2015 - 4 Ws 128/14

    Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme durch den Verteidiger, ausdrückliche

    Diese ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, etwa weil eine allgemein formulierte, dem Verteidiger (auch) die Befugnis zur Rücknahme "von Rechtsmitteln" erteilende Vollmacht ausdrücklich (nur) für das Berufungsverfahren oder (nur) zur Durchführung der Revision erteilt worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 665; KG [Schifffahrtsobergericht Berlin] NJW 2009, 1686).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10

    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beschränkung des Einspruchs

  • LG Saarbrücken, 02.12.2019 - 8 Qs 71/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Ermächtigung des

  • OLG Köln, 07.08.2001 - Ss 325/01
  • OLG Hamm, 19.09.2006 - 3 Ss 230/06

    Berufungsbeschränkung; Pflichtverteidiger; Vollmacht; Wirksamkeit

  • OLG Hamm, 14.09.2021 - 3 RVs 49/21

    Berufungsbeschränkung, Wirksamkeit, Ermächtigung, Zustimmung des Gegners

  • KG, 19.01.2009 - 3 Ws 474/08

    Vollmacht: (Un-)Wirksamkeit eines durch einen Verteidiger erklärten

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