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BGH, 23.05.2002 - 3 StR 77/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 261 StPO
Mord; Heimtücke; Bewusstsein der Arg- und Wehrlosigkeit; niedrige Beweggründe; widersprüchliche Beweiswürdigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Totschlag - Nebenkläger - Mord - Heimtücke - Arglosigkeit - Wehrlosigkeit - Affektiver Ausnahmezustand - Starke Erregung - Bewußtseinsstörung - Verminderte Steuerungsfähigkeit - Niedriger Beweggrund
- Judicialis
StGB § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Eifersucht als niedriger Beweggrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 540
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz
Auszug aus BGH, 23.05.2002 - 3 StR 77/02
Das aber legt ein Handeln aus niedrigen Beweggründen nahe (vgl. BGHSt 22, 11 f.; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 32;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 211 Rdn. 10). - BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89
Mord: Heimtücke - subjektive Voraussetzungen - Darlegung im Urteil
Auszug aus BGH, 23.05.2002 - 3 StR 77/02
Die allein auf die psychische Verfassung des Angeklagten abstellenden Ausführungen lassen besorgen, daß hinsichtlich der subjektiven Erfordernisse heimtückischer Begehungsweise wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (vgl. BGHR StGB § 211 II Heimtücke 11).
- BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
Verurteilung wegen Totschlages bei einer Eifersuchtstat (Mord: Heimtücke, …
Zwar kann die Tötung einer Frau, um sie keinem anderen Partner zu überlassen, die Voraussetzungen niedriger Beweggründe erfüllen (vgl. nur BGH NStZ 2002, 540, 541 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04). - BGH, 02.02.2005 - 1 StR 473/04
Heimtücke bei einer Attacke mit einem Fahrzeug (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit …
In einem solchen Fall liegt die Verneinung eines Ausnutzungsbewußtseins aufgrund der psychischen Verfassung eher fern (BGH NStZ 2002, 540).