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   BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19   

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https://dejure.org/2020,5274
BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19 (https://dejure.org/2020,5274)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2020 - 4 StR 568/19 (https://dejure.org/2020,5274)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19 (https://dejure.org/2020,5274)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 264 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines freisprechenden Urteils vom Vorwurf der besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Strafsache: Anforderungen an die Begründung eines freisprechenden Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung eines freisprechenden Urteils vom Vorwurf der besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 121
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11

    Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz;

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19
    Deshalb hat es im Urteil in der Regel nach dem Tatvorwurf zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen ? zusätzlichen ? Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 11. Oktober 2011 ? 1 StR 134/11).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19
    Er braucht insbesondere nicht zu entscheiden, ob die Anführung der Aktenfundstelle auf UA 5 (nur) bei den dort erwähnten Lichtbildern den Anforderungen an eine wirksame Bezugnahme gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO noch genügen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 ? 3 StR 425/15, NStZ-RR 2016, 178; Beschluss vom 31. Mai 2017 ? 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723).
  • BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19
    Er braucht insbesondere nicht zu entscheiden, ob die Anführung der Aktenfundstelle auf UA 5 (nur) bei den dort erwähnten Lichtbildern den Anforderungen an eine wirksame Bezugnahme gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO noch genügen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 ? 3 StR 425/15, NStZ-RR 2016, 178; Beschluss vom 31. Mai 2017 ? 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 36/19

    Anforderungen an die Begründung des Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19
    Deshalb hat es im Urteil in der Regel nach dem Tatvorwurf zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen ? zusätzlichen ? Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 11. Oktober 2011 ? 1 StR 134/11).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04

    Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19
    Der Fall liegt hier ersichtlich auch nicht so, dass Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211; vom 26. November 1996 ? 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19
    Der Fall liegt hier ersichtlich auch nicht so, dass Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211; vom 26. November 1996 ? 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20

    Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung

    Soweit die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19) diesbezüglich die Darstellungsanforderungen an ein freisprechendes Urteil als nicht erfüllt ansieht, geht dieser Hinweis schon insoweit fehl, als das Landgericht die Angeklagte nicht freigesprochen hat, sondern die festgestellten Taten zutreffend als gewerbsmäßigen Diebstahl, jedoch nicht auch als Urkundenunterdrückung gewürdigt hat.
  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Ein Mangel, dass die Urteilsgründe nicht den Anforderungen des § 267 Abs. 5 S. 1 StPO entsprechend ergeben, aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet worden ist, ist auf die gegen das Urteil erhobene Sachrüge hin festzustellen (siehe BGH, Urteil vom 27.02.2020 - 4 StR 568/19, juris Rn. 6, NStZ 2021, 121).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen hat der Tatrichter in der Regel nach dem Tatvorwurf zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen feststellen, die er für erwiesen erachtet, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19-, juris m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen - wie hier im Fall 2 - muss zudem in der Beweiswürdigung dargelegt werden, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen ? zusätzlichen ? Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122; vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254).
  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 2022 - 5 StR 344/21; vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20; vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 353/21

    Urteilsgründe (Darlegungspflicht: Freispruch aus tatsächlichen Gründen, erwiesene

    Deshalb muss das Tatgericht regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung zunächst die Tatsachen feststellen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 431/17, NStZ 2018, 151, 152; BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121; vom 17. März 2021 - 5 StR 273/20, juris Rn. 19, jeweils mwN; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 40).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22; vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter

    Erst dann ist auf dieser Grundlage in der Beweiswürdigung darzulegen, weshalb die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 17.03.2021 - 5 StR 273/20; 04.02.2021 - 4 StR 457/20, bei juris; BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19 = NStZ 2021, 121; 26.07.2017 - 2 StR 132/17 = StraFo 2017, 372; BayObLG, Beschluss vom 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21, bei juris).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20

    Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen

    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122; vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11).
  • BayObLG, 07.01.2021 - 201 ObOWi 1683/20

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Atemalkoholmessung mittels

    Im Falle eines Freispruchs aus tatsächlichen Gründen ist es rechtsfehlerhaft, wenn das Tatgericht lediglich einzelne Umstände herausgreift, die einer Verurteilung entgegenstehen, nicht aber zunächst die Tatsachen aufführt, die es für erwiesen hält, und sodann darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; Anschluss u.a. an BGH, Urt. v. 27.02.2020 - 4 StR 568/19 = NStZ 2021, 121).

    Dies hat so vollständig und genau zu geschehen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in der Lage ist nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 27.02.2020 - 4 StR 568/19; 24.05.2017 - 2 StR 219/16 und 16.06.2016- 1 StR 50/16, jeweils bei juris; 18.05.2016 - 2 StR 7/16= wistra 2016, 401 und 05.02.2013 - 1 StR 405/12 = NJW 2013, 1106; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.09.2017 - 3 Ss OWi 1330/17 = OLGSt StPO § 267 Nr. 35 = BeckRS 2017, 127412, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.05.2022 - 5 StR 344/21

    Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe beim freisprechenden Urteil

  • BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22

    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe,

  • BayObLG, 11.07.2022 - 203 StRR 159/22

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil vom Vorwurf des unterlaubten

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