Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.01.1997

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   BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96   

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BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2746)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1996 - 3 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2746)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Liste der angewendeten Vorschriften stimmt nicht mit der dem Hauptverhandlungsprotokoll beigefügten Urteilsformel und der dort angeführten Liste überein als Verfahrensrüge - Mängel im Strafauspruch durch unzutreffenden Strafrahmen - Ablehnung der Unterbringung in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63, § 21; StPO § 337, § 260

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 166
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96
    Dahinstehen kann auch, ob in Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 37, 5 eine fehlerhaft unterlassene Maßregelanordnung nach § 63 StGB auch dann, wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, zur Aufhebung und zur Zurückverweisung führt.
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96
    Denn es ist nicht ersichtlich, auf welche Umstände der Sachverständige diese persönliche Einschätzung der von ihm selbst als minimal bezeichneten Hirnschädigung stützen will; auch ist es Aufgabe des Tatrichters, die ihm durch das Sachverständigengutachten vermittelten medizinischen Befunde und Erkenntnisse eigenverantwortlich zu bewerten und zu entscheiden, ob der Rechtsbegriff der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit erfüllt ist oder nicht (vgl. BGHSt 7, 238; 8, 113, 118 f.; Jähnke a.a.O. § 20 Rdn. 89 ff.).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96
    Soweit der Angeklagte rügt, das Landgericht habe seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus deshalb zu Unrecht abgelehnt, weil er behandlungsbedürftig und therapiewillig sei, kann der Senat offen lassen, ob der Revision insoweit schon mangels Beschwer des Angeklagten (vgl. BGHSt 28, 327, 330 ff.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1 und 4) der Erfolg zu versagen ist.
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96
    Soweit der Angeklagte rügt, das Landgericht habe seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus deshalb zu Unrecht abgelehnt, weil er behandlungsbedürftig und therapiewillig sei, kann der Senat offen lassen, ob der Revision insoweit schon mangels Beschwer des Angeklagten (vgl. BGHSt 28, 327, 330 ff.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1 und 4) der Erfolg zu versagen ist.
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96
    Denn es ist nicht ersichtlich, auf welche Umstände der Sachverständige diese persönliche Einschätzung der von ihm selbst als minimal bezeichneten Hirnschädigung stützen will; auch ist es Aufgabe des Tatrichters, die ihm durch das Sachverständigengutachten vermittelten medizinischen Befunde und Erkenntnisse eigenverantwortlich zu bewerten und zu entscheiden, ob der Rechtsbegriff der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit erfüllt ist oder nicht (vgl. BGHSt 7, 238; 8, 113, 118 f.; Jähnke a.a.O. § 20 Rdn. 89 ff.).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96
    Es handelt sich mithin um Taten, die jedenfalls der mittleren Kriminalität zugerechnet werden können und eine Unterbringung nach § 63 StGB zu rechtfertigen vermögen (vgl. BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96
    Soweit der Angeklagte rügt, das Landgericht habe seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus deshalb zu Unrecht abgelehnt, weil er behandlungsbedürftig und therapiewillig sei, kann der Senat offen lassen, ob der Revision insoweit schon mangels Beschwer des Angeklagten (vgl. BGHSt 28, 327, 330 ff.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1 und 4) der Erfolg zu versagen ist.
  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96
    Leichte Hirndefekte und Minimalabweichungen des Verstandes oder der Wesensart reichen für sich genommen nicht aus, um ein Erreichen der Erheblichkeitsschwelle im Sinne des § 21 StGB zu begründen (vgl. BGH NJW 1983, 350).
  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für

    Die Liste ist weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 73; vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96, BGHR StPO § 260 Abs. 5 Liste 1), so dass deren Berichtigung durch das Revisionsgericht zwar statthaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 566/09 Rn. 2 und vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85 Rn. 8), etwaige Unzulänglichkeiten im Revisionsverfahren aber unbeachtet bleiben können.
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Diese Liste ist weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe; auf eventuellen Mängeln der Liste kann das Urteil jedenfalls nicht beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 280/07; Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96, NStZ-RR 1997, 166).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Die Liste ist weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe (BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 73; vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96, BGHR StPO § 260 Abs. 5 Liste 1), so dass deren Berichtigung durch das Revisionsgericht zwar statthaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 566/09, juris Rn. 2; vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116, 1117), etwaige Unzulänglichkeiten im Revisionsverfahren aber unbeachtet bleiben können (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 280/07, juris; Meyer-Goßner, NStZ 1988, 529, 531).
  • KG, 15.02.2016 - 1 VAs 1/16

    Kausalzusammenhang bei § 35 BtMG

    Gegen eine Bindungswirkung allein aufgrund der Liste spricht schon, dass diese weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe ist; auf eventuellen Mängeln der Liste kann ein Urteil nicht beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 280/07 [juris]; NStZ-RR 1997, 166; Ott in: Karlsruher Kommentar zur StPO 7. Aufl., § 260 Rdn. 52).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Die aufgezeigten Rechtsfehler bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung, die zur Aufhebung des freisprechenden Urteils führen, nötigen auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache, soweit das Landgericht davon abgesehen hat, die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen; denn es bleibt - wie ausgeführt (s.o. 2.) - unklar, welche der in § 20 StGB genannten "biologischen" Voraussetzungen (krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit) vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 3 RVs 80/16

    Urteil; Liste angewendete Vorschriften; Beschwer; nachträgliche Gesamtstrafe;

    Da die Liste der angewendeten Vorschriften weder Bestandteil der Urteilsformel, noch der Urteilsgründe ist, kann das Urteil auf eventuellen Mängeln der Liste nicht beruhen (BGH, Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96, juris; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 2 StR 280/07, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 1 VAs 1/16 - 121 Zs 1554/15, juris, Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RBs 364/11

    Absehen vom Fahrverbot; Zwei-Jahres-Grenze

    Die angewendeten Vorschriften sind nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, sondern im schriftlichen Urteil nach der Urteilsformel aufzuführen (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 166; BGH, 3 StR 226/00 vom 6. September 2000; 2 StR 280/07 vom 18. Juli 2007 ;.
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 280/07

    Urteilsformel (Bestimmtheit); Liste der angewendeten Vorschriften (Beruhen)

    Die Liste der angewendeten Vorschriften ist weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe; auf eventuellen Mängeln der Liste kann das Urteil jedenfalls nicht beruhen (vgl. BGH, Urt. vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - 1 RBs 188/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Begründung eines ohne Gründe an die

    Die angewendeten Vorschriften sind nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, sondern im schriftlichen Urteil nach der Urteilsformel aufzuführen (§§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 260 Abs. 4 Sätze 1 und 2 und Abs. 5 Satz 1 StPO; vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 5 Liste 1 = NStZ-RR 1997, 166; BGH, 3 StR 226/00 vom 6. September 2000; 2 StR 280/07 vom 18. Juli 2007 ; Senat, NZV 2001, 89 = VRS 99, 468; Senge, in: KK-OWiG, 3. Aufl. [2006], Rdnr. 97; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl. [2000], Rdnr. 18; Göhler, OWiG, 15. Aufl. [2009], Rdnr. 41, alle zu § 71 OWiG).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.2005 - 1 Ss 29/05

    Verstoß gegen Lebensmittelrecht: Sorgfaltsmaßstab beim Import von Obst

    Die Aufführung der Liste der Vorschriften nach § 260 Abs. 5 StPO ist weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe und auf eventuellen Mängeln der Liste kann das Urteil daher nicht beruhen (BGH NStZ-RR 1997, 166 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anordnung der Unterbringung

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - 5 Ss OWi 104/06

    Anforderungen an einen qualifizierten Rotlichtverstoß

  • BayObLG, 06.09.2023 - 203 StRR 342/23

    Unterbliebene Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis iRd

  • OLG Hamm, 20.04.2012 - 3 RBs 59/12

    Lückenhaftigkeit gerichtlicher Feststellungen

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2002 - 2b Ss OWi 216/02

    Anforderungen an die Messung der Rotlichtdauer bei Verhängung eines Fahrverbots;

  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96

    Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung

  • BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20

    Feststellung der Betäubungsmittelabhängigkeit durch die Vollstreckungsbehörde

  • LG Dortmund, 31.01.2019 - 39 Ks 11/18
  • OLG Braunschweig, 11.12.2020 - 1 Ss OWi 165/20

    Kein Beruhen des Urteils auf mangelhafter Liste der angewendeten Vorschriften

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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96   

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BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung im hirnorganischen Bereich oder an einer Persönlichkeitsstörung, die bei zusätzlicher Alkoholkrankheit Spannungszustände verursacht - Pflicht des Gerichts, sich bei der Anordnung nach § ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 63; StPO § 246a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 166
  • StV 1997, 468
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 432/71

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen als Verfahrensfehler -

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Von einer Untersuchung des Angeklagten darf in der Regel nicht allein deshalb Abstand genommen werden, weil der Angeklagte sich weigert, sie zuzulassen und dabei mitzuwirken (vgl. BGH NJW 1972, 348).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 06.10.1989 - 2 StR 460/89

    Erfordernis der Darstellung der konkreten Symptome eines psychisch abnormen

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann ferner offenbleiben, ob der Tatrichter eine krankhafte Alkoholsucht, die als länger dauernder Zustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht kommen kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9) nur - wie der Generalbundesanwalt meint - im Widerspruch zu seinen Ausführungen zu § 64 StGB, wo ein Hang zum Alkoholmißbrauch verneint wird, angenommen hat.
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit als Rechtfertigung der

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Dieser Rechtsfehler führt zur Aufhebung der angeordneten Maßregel (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 2 StR 419/96 -).
  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann ferner offenbleiben, ob der Tatrichter eine krankhafte Alkoholsucht, die als länger dauernder Zustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht kommen kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9) nur - wie der Generalbundesanwalt meint - im Widerspruch zu seinen Ausführungen zu § 64 StGB, wo ein Hang zum Alkoholmißbrauch verneint wird, angenommen hat.
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 179/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Verminderte

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann dahinstehen, ob den Urteilsgründen hinreichend zu entnehmen ist, daß die Voraussetzungen des § 21 StGB zweifelsfrei festgestellt sind, was Voraussetzung für eine Anordnung gemäß § 63 StGB ist (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluß vom 7. Juni 1995 - 2 StR 179/95 - m.w.N.; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 63 Rdn. 4).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Darüber hinaus hat es nicht ausreichend dargelegt, wie sich die Folgen der beim Beschuldigten vorliegenden Psychose auf seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auswirken (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Diese Darlegungsanforderungen hat der Tatrichter auch dann zu beachten, wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Fall - eine Exploration abgelehnt hat (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96, BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 459/04

    Steuerungsfähigkeit (Urteilsgründe; Anknüpfungstatsachen); Unterbringung in einem

    Die insgesamt knappen und zum Teil allgemein gehaltenen (UA S. 20: exzentrische Verhaltensweisen und Anomalien) Ausführungen der Strafkammer zu der festgestellten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis (in Form einer schizotypen Störung, UA S. 19) lassen nicht nur eine geschlossene Darstellung der Anknüpfungstatsachen und der diese Einschätzung tragenden fachlichen Begründung vermissen (vgl. BGHR StGB § 63, Zustand 20, 21), die auch nicht durch einzelne Hinweise zu Verhaltensauffälligkeiten bei den einzelnen festgestellten Taten ersetzt werden kann.

    Ausführungen hierzu (auch im Hinblick auf das Verhältnis von fehlender Einsichtsund Steuerungsfähigkeit; vgl. dazu BGHSt 40, 341, 349; BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04) wären auch deshalb vonnöten gewesen, weil ansonsten eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose nicht gestellt werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 21).

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 408/20

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese Darlegungsanforderungen hat der Tatrichter grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Fall - eine Exploration abgelehnt hat (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96, BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Ein weiterer zur Aufhebung führender (vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - m.w.Nachw.) Rechtsfehler ist darin zu sehen, daß das Landgericht unzureichende Feststellungen zum Zustand des Angeklagten getroffen hat.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

    In Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit rechtfertigen nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, eine Unterbringung nach § 63 StGB und eine entsprechende einstweilige Unterbringung nach § 126 a StPO (BGH NStZ 1995, 228; BGH NStZ-RR 1997, 166; BGH NStZ-RR 2005, 72).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97

    Zulässigkeit der Verknüpfung von Strafe mit der Anordnung einer Maßregel -

    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 m.w.N. = StV 1997, 468).
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