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   OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss (OWi) 24 Z/96   

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https://dejure.org/1996,2533
OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss (OWi) 24 Z/96 (https://dejure.org/1996,2533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.1996 - 1 Ss (OWi) 24 Z/96 (https://dejure.org/1996,2533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 1 Ss (OWi) 24 Z/96 (https://dejure.org/1996,2533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 10, § 69 Abs. 4 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 139
  • NStZ 1997, 93 (Ls.)
  • NStZ-RR 1997, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Zwar setzt die als Grundlage für eine Kostenentscheidung getroffene Feststellung, der Betroffene habe sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, aus rechtsstaatlichen Gründen voraus, daß dies in einer bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung geklärt wird (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106; BVerfG, NJW 1992, 1611 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Zwar setzt die als Grundlage für eine Kostenentscheidung getroffene Feststellung, der Betroffene habe sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, aus rechtsstaatlichen Gründen voraus, daß dies in einer bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung geklärt wird (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106; BVerfG, NJW 1992, 1611 ).
  • BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89

    Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Erst hieran schloß sich die - mithin am 17. November 1995 beginnende - Frist für die Begründung des Antrags an; sie endete mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Tag entspricht, an welchem sie begonnen hatte, nämlich am 17. Dezember 1995 (§ 79 Abs. 4 , Abs. 3 S. 1 OWiG , §§ 341, 345 Abs. 1 S. 1 StPO ; BGHSt 36, 241).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Bei der Frage, ob die Verfolgung unter dem Gesichtspunkt der Verfolgungsverjährung noch möglich ist, gilt der Zweifelssatz (BGHSt 18, 274; 23, 137; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Die Entscheidung darüber, ob die Verjährung nach § 33 OWiG oder § 78c StGB unterbrochen worden ist, darf grundsätzlich nur von Verfahrensvorgängen abhängig gemacht werden, die entweder in den Akten aus sich heraus verständlich dokumentiert oder doch aus ihrem Zusammenhang eindeutig zu entnehmen sind (BGHSt 4, 135; 28, 381 [382]; Bay0bLGSt. 1958, 268; OLG Bremen, NJW 1956, 1248; OLG Stuttgart, Justiz 1974, 23; LK-Jaehnke, StPO , 10. Aufl., § 78c Rdn 12).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem Fall ergänzende Ermittlungen zur Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens (§ 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB ) für zulässig gehalten, in dem sich konkrete Anhaltspunkte für die Tatsache der Bekanntgabe, ihren Zeitpunkt und ihren Inhalt aus den Akten ergaben (BGHSt 30, 215).
  • BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafgerichtliche Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Daß dies andernfalls geschehen wäre, muß sicher sein (KK-Schimanski, StPO , 3. Aufl., § 467 Rdn. 10a; vgl. BVerfG, NJW 1993, 997 ; KG, NJW 1994, 600 m. zahlr. Nachw.; ferner OLG Frankfurt, GA 1976, 81; anders - hohe Wahrscheinlichkeit genügt - OLG Karlsruhe, JR 1981, 38).
  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Daß dies andernfalls geschehen wäre, muß sicher sein (KK-Schimanski, StPO , 3. Aufl., § 467 Rdn. 10a; vgl. BVerfG, NJW 1993, 997 ; KG, NJW 1994, 600 m. zahlr. Nachw.; ferner OLG Frankfurt, GA 1976, 81; anders - hohe Wahrscheinlichkeit genügt - OLG Karlsruhe, JR 1981, 38).
  • BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 260/91

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Zwar setzt die als Grundlage für eine Kostenentscheidung getroffene Feststellung, der Betroffene habe sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, aus rechtsstaatlichen Gründen voraus, daß dies in einer bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung geklärt wird (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106; BVerfG, NJW 1992, 1611 ).
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Bei der Frage, ob die Verfolgung unter dem Gesichtspunkt der Verfolgungsverjährung noch möglich ist, gilt der Zweifelssatz (BGHSt 18, 274; 23, 137; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
  • BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87

    Eintritt von Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung einer Verjährungsfrist

  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 29.09.1969 - RReg. 3b St 88/69

    Kostenentscheidung bei Einstellung eines Verfahrens wegen eines

  • OLG Karlsruhe, 12.05.1980 - 3 Ws 93/80
  • OLG Hamburg, 08.08.2005 - III-66/05

    Unterbrechung der Verjährung durch ergänzende Ermittlungen

    Allerdings ist das OLG Brandenburg (NStZ-RR 1997, 209, 210) und ihm folgend das Schrifttum (Göhler, 13. Aufl. 2002, Rdz. 36 a zu § 33 OWiG; Weller, in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 2. Aufl. 2000, Rdz 83 zu § 33 OWiG) der Auffassung, die Verjährung sei durch Eingang der Akten bei Gericht nur dann unterbrochen, wenn der Zeitpunkt des Aktenzuganges anhand des Akteninhalts - üblicherweise durch einen Eingangsstempel - und ohne zusätzliche Ermittlungen nachgewiesen werden kann.
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