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   OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07   

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OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07 (https://dejure.org/2007,3120)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07 (https://dejure.org/2007,3120)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 (https://dejure.org/2007,3120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter der Strafvollstreckungskammer als unzulässig; Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs mit ungeeigneter Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Aussetzungsreife; Anhörung des Untergebrachten vor der Strafvollstreckungskammer; Wahrung der Entscheidungssouveränität des erkennenden Gerichts; Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1; ; StPO § 28 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 454

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 222
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07
    Dem Fehlen der Begründung steht der Fall gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHSt 50, 216, 220; StraFo 2006, 452; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 3; als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet von BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; NJW 2005, 3410).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07
    Das ist hier - auch bei Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe bei der Abgrenzung zu "offensichtlich unbegründeten Ablehnungsgesuchen", die von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO nicht erfasst werden, sondern nach § 27 StPO zu behandeln sind, und nach vollständiger Erfassung und wohlwollender Auslegung des Antragsvorbringens (vgl. BVerfG - Kammer - StraFo 2006, 232, 235) - der Fall.
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07
    Dem Fehlen der Begründung steht der Fall gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHSt 50, 216, 220; StraFo 2006, 452; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 3; als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet von BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; NJW 2005, 3410).
  • OLG Bremen, 07.01.2019 - 1 Ws 116/18

    Zur analogen Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO im Straf- und

    Die vorstehend zitierte Auffassung ist allerdings nicht unwidersprochen geblieben und es haben sich mehrere Oberlandesgerichte auch gegen die Anwendbarkeit der Regelung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO außerhalb des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens ausgesprochen, namentlich in Bezug auf das Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 Ws 331/07, juris Rn. 8, NStZ 2009, 53; Beschluss vom 25.06.2009 - 2 Ws 172/09, juris Rn. 9, NStZ 2010, 715; OLG München, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 6, NStZ-RR 2007, 222; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ws 479/07, juris Rn. 6) und ebenso in Bezug auf die weiteren Verfahrensarten wie Rehabilitationsverfahren (siehe OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12, juris Rn. 4, ZOV 2012, 199) und Wiederaufnahmeverfahren (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.1994 - 3 Ws 671/94, juris (Ls.), NStE Nr. 5 zu § 28 StPO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2008 - 1 Ws 27/08, juris Rn. 16, NStZ-RR 2008, 378; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 8, NStZ-RR 2014, 215).

    Bei der Verfahrensbeschleunigung im Strafverfahrensrecht handelt es sich um ein allgemeines Gebot, das eine zügige Erledigung des Vollstreckungsverfahrens auch gegen den Willen des Betroffenen erfordert (wie hier OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 Ws 328/17, juris Rn. 14; dagegen OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2009 - 2 Ws 172/09, juris Rn. 9, NStZ 2010, 715 OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 6, NStZ-RR 2007, 222; ebenso bereits Chlosta, NStZ 1987, 291).

    Der analogen Anwendung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO auch in Konstellationen des Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahrens kann auch nicht durchgreifend das Argument entgegengehalten werden, dass über Ablehnungsgesuche wegen der Besorgnis der Befangenheit auch im eigenen Interesse der Gerichte und zur zügigen Klärung derartiger Fragen nach Möglichkeit zeitnah endgültig entschieden werden sollte (so aber Chlosta, NStZ 1987, 291, 292; siehe auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 9; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 9, NStZ-RR 2007, 222), weil ansonsten z.B. in Fällen einer unbefristeten Beschwerdemöglichkeit gegen die Hauptsacheentscheidung auch keine Befristung für das Rechtsmittel gegen die Verwerfung oder Zurückweisung des Ablehnungsgesuch gelten würde.

    Für eine analoge Anwendung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO auch in Konstellationen des Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahrens spricht zudem, dass so ein Auseinanderfallen der Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern verhindert wird: Wird wegen der Regelung zur entsprechenden Anwendung der Bestimmungen der StPO in Strafvollzugssachen nach § 120 Abs. 1 S. 2 StVollzG von der ganz herrschenden Meinung angenommen, dass § 28 Abs. 2 S. 2 StPO dann entsprechend anzuwenden ist, wenn sich das Ablehnungsgesuch in einer Strafvollzugssache gegen einen Richter der Strafvollstreckungskammer gerichtet hat, dann spricht dies dafür, dass zur Vermeidung der Zersplitterung der Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern in Vollzugs- und Vollstreckungssachen dieselbe Regelung auch in Konstellationen des Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahrens anzuwenden ist (so auch KG Berlin, Beschluss vom 29.03.2001 - 5 Ws 145/01 Vollz, juris Rn. 8; Beschluss vom 22.01.2003 - 5 Ws 39-40/03, juris Rn. 10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2004 - 1 Ws 99/04, juris Rn. 2, NStZ 2005, 296; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.07.2012 - Ws 199-201/12, juris Rn. 13, NStZ-RR 2013, 191 (Ls.); OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2006 - 1 Ws 17/06, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 Ws 166/17, juris Rn. 20; Beschluss vom 25.09.2017 - 2 Ws 294/17, juris Rn. 12; Beschluss vom 03.11.2017 - 2 Ws 328/17, juris Rn. 16; BeckOK-Cirener, 31. Ed., § 28 StPO Rn. 9.3; dagegen allerdings OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 Ws 331/07, juris Rn. 11, NStZ 2009, 53; Beschluss vom 25.06.2009 - 2 Ws 172/09, juris Rn. 10, NStZ 2010, 715; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 8;, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 8, NStZ-RR 2007, 222; ebenso bereits Chlosta, NStZ 1987, 291, 292).

    Wenngleich hieraus wegen der unterschiedlichen Zielsetzung beider Vorschriften auch nicht ohne weiteres zwingend Vorgaben für die Anwendung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO abzuleiten sind (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2009 - 2 Ws 172/09, juris Rn. 10, NStZ 2010, 715; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 9; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 9, NStZ-RR 2007, 222; ebenso bereits Chlosta, NStZ 1987, 291, 292), ist diesem Umstand jedenfalls zu entnehmen, dass eine über den unmittelbaren Wortlaut des Begriffs des erkennenden Gerichts hinausgehende Anwendung der §§ 28 Abs. 2 S. 2 und 305 StPO nicht im Widerspruch zur Gesamtsystematik der Strafprozessordnung steht (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 29.03.2001 - 5 Ws 145/01 Vollz, juris Rn. 8; Beschluss OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2004 - 1 Ws 99/04, juris Rn. 2, NStZ 2005, 296; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.07.2012 - Ws 199- 201/12, juris Rn. 12, NStZ-RR 2013, 191 (Ls.); OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2006 - 1 Ws 17/06, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 Ws 166/17, juris Rn. 20; Beschluss vom 25.09.2017 - 2 Ws 294/17, juris Rn. 12; Beschluss vom 03.11.2017 - 2 Ws 328/17, juris Rn. 15).

    Schließlich ist sodann noch festzustellen, dass auch der Charakter des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO als Ausnahmevorschrift deren analoger Anwendung nicht entgegensteht (so aber offenbar OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 Ws 331/07, juris Rn. 10, NStZ 2009, 53; Beschluss vom 25.06.2009 - 2 Ws 172/09, juris Rn. 9, NStZ 2010, 715; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 7; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 7, NStZ-RR 2007, 222).

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2017 - 2 Ws 166/17

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein

    Soweit eine entsprechende Anwendung von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO für den Bereich des Strafvollstreckungsverfahrens in der obergerichtlichen Rechtsprechung abgelehnt worden ist, betrafen diese Entscheidungen meistens Fälle, in denen über eine Reststrafaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB zu entscheiden war (Saarländisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2007, 222 f.; OLG Hamm NStZ 2009, 53 und NStZ 2010, 715; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ws 479/07 -, juris); die ebenfalls ablehnende Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06 - [juris] betraf ein Verfahren zur Überprüfung der Aussetzungsreife gemäß § 67e StGB bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

    Die demgegenüber vom Saarländischen Oberlandesgericht nicht nur in einem Strafvollstreckungsverfahren zur Frage der bedingten Entlassung nach § 57 StGB (NStZ-RR 2007, 222 f.), sondern gleichermaßen auch in einer Maßregelvollstreckungssache vertretene Auffassung (Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06 -, juris), es gäbe - anders als im Hauptverfahren - kein staatliches Interesse an zügiger Erledigung des Vollstreckungsverfahrens auch gegen den Willen des Verurteilten, vermag der Senat insbesondere mit Blick auf die oben zitierte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung nicht zu teilen.

  • OLG Hamm, 08.11.2007 - 2 Ws 331/07

    erkennender Richter; Begriff; Strafvollstreckungssache; Strafvollzug

    Die Regelung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht entgegen (vgl. OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2007, 222).

    Dazu kommt, dass § 28 Abs. 2 S. 2 StPO als Ausnahmevorschrift zur grundsätzlich gegebenen Anfechtbarkeit der Entscheidungen ausgestaltet ist (vgl. OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2007, 222).

  • KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13

    Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Vollzugsdefiziten

    Die teilweise in der Rechtsprechung vertretene gegenteilige Ansicht, die eine isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 StPO für zulässig erachtet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 479/07 - in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. November 2007 - 2 Ws 331/07 - in juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 - in juris), führt zu einer unübersichtlichen Zersplitterung der Rechtswege, je nachdem, ob die Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach § 454 StPO bzw. § 463 StPO oder aber nach dem Strafvollzugsgesetz tätig wird und ob es um den Ausschluss der Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung nach § 305 StPO geht oder um die Ablehnung eines Richters (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - in juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2017 - 2 Ws 328/17

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung eines

    Die demgegenüber vom Saarländischen Oberlandesgericht (NStZ-RR 2007, 222 f. [für das Verfahren nach § 57 StGB]; Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06 -, juris [in einer Maßregelvollstreckungssache]) sowie vom OLG Hamm (NStZ 2010, 715 [für das Verfahren nach § 57 StGB]) vertretene Auffassung, es gäbe - anders als im Hauptverfahren - kein staatliches Interesse an zügiger Erledigung des Vollstreckungsverfahrens auch gegen den Willen des Verurteilten, vermag der Senat nicht zu teilen.
  • OLG München, 21.09.2020 - 1 Ws 685/20

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde in Strafvollstreckungssachen gegen

    Es ist in der Literatur und Rechtsprechung umstritten, ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags im Strafvollstreckungsverfahren statthaft ist (so MüKoStPO/Conen/Tsambikakis StPO § 28 Rn. 17; Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 28 Rn. 47 für das Verfahren über die bedingte Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB i.V.m. § 454 StPO; Chlosta NStZ 1987, S. 291 f. mit ablehnender Anmerkung zu OLG Düsseldorf NStZ 1987, S. 290 f.; OLG München vom 18.03.1988, 2 Ws 87/88; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2007, S. 222 f.; OLG Hamm NStZ 2009, S. 53; OLG Zweibrücken vom 26.11.2007, 1 Ws 479/07) oder nicht (so Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt 63. Aufl. § 28 Rn. 6a; BeckOK StPO/Cirener, 37. Ed. 1.7.2020, StPO § 28 Rn. 9.3; Alexander in Radtke/Hohmann StPO § 28 Rn. 6; OLG Brandenburg NStZ 2005, S. 296; OLG Braunschweig BeckRS 2012, 24967; OLG Bremen vom 07.01.2019, 1 Ws 116/18 mit umfangreicher Darstellung des Sach- und Streitstands samt weiterer Nachweise; OLG Karlsruhe vom 25.09.2017, 2 Ws 294/17).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

    Beschlüsse, mit denen Anträge auf Ablehnung von Richtern einer Strafvollstreckungskammer wegen der Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen worden sind, können nur zusammen mit der Endentscheidung angefochten werden, weil die Strafvollstreckungskammer im Vollstreckungsverfahren ein erkennendes Gericht ist (vgl. OLG Brandenburg NStZ 2005, 296; OLG Düsseldorf JMBlNW 1987, 70 = NStZ 1987, 290 mit abl. Anm. Chlosta NStZ 1987, 292; Senat NStZ 2001, 448 und Beschluß vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - a.A. OLG Saarbrücken, Beschluß vom 6. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 - juris; OLG München, Beschluß vom 18. März 1988 - 2 Ws 87/88 - weit.
  • OLG Zweibrücken, 26.11.2007 - 1 Ws 479/07

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung:

    b) Der Senat hält die vorstehend dargestellte Ansicht jedoch im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 -, NStZ-RR 2007, 222; Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 Ws 20/06 -, in juris) nicht für zutreffend.
  • OLG Braunschweig, 13.07.2012 - Ws 199/12

    Strafvollstreckungsverfahren; Ablehnung von Richtern

    Während bspw. die Oberlandesgerichte Hamm (Beschluss vom 25.06.2009, 2 Ws 172/09; juris), Zweibrücken (Beschluss vom 26.11.2007, 1 Ws 479/07; juris) und Saarbrücken (Beschluss vom 06.02.2007, 1 Ws 18/07; juris) § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO nur im Erkenntnisverfahren anwenden wollen und eine entsprechende Anwendung im Vollstreckungsverfahren ablehnen, sprechen sich u.a. das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 01.10.1986, 1 Ws 859/86; juris), das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 22.01.2003, 1 AR 63/03) und das Brandenburgische Oberlandesgericht (Beschluss vom 15.07.2004, 1 Ws 99/04; juris) für eine entsprechende Anwendung aus.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Beschlüsse, mit denen Anträge auf Ablehnung von Richtern einer Strafvollstreckungskammer wegen der Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen worden sind, können nur zusammen mit der Endentscheidung angefochten werden, weil die Strafvollstreckungskammer im Vollstreckungsverfahren ein erkennendes Gericht ist (vgl. OLG Brandenburg NStZ 2005, 296; OLG Düsseldorf JMBlNW 1987, 70 = NStZ 1987, 290 mit abl. Anm. Chlosta NStZ 1987, 292; Senat NStZ 2001, 448 und Beschluß vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 - a.A. OLG Saarbrücken, Beschluß vom 6. Februar 2007 - 1 Ws 18/07 - juris; OLG München, Beschluß vom 18. März 1988 - 2 Ws 87/88 - weit.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2017 - 2 Ws 294/17

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verwerfung eines

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