Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • NWB SteuerXpert START

    StPO § 140, § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach Rechtskraft für die Revisionshauptverhandlung; Stillschweigende Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Verfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtverteidiger - Keine nachträgliche Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine nachträgliche Bestellung als Verteidigerin für die Revision erforderlich, wenn eine stillschweigende Bestellung bereits vorliegt

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtverteidiger - Keine nachträgliche Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzanmerkung)

    Entscheidung kann Kostenfestsetzung retten

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Verfügung des Vorsitzenden des BGH vom 20.07.2009, Az.: 1 StR 344/08 ((Nachträgliche) Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger)" von RA/RiOLG a. D. Detlef Burhoff, original erschienen in: VRR 2009, 474 - 475.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zur Verfügung des Vorsitzenden des BGH vom 20.07.2009, Az.: 1 StR 344/08 [(Nachträgliche) Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger]" von RA/RiOLG a. D. Detlef Burhoff, original erschienen in: StRR 2010, 29.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 348



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12  

    Zweiter Pflichtverteidiger, Vergütungsanspruch, Umfang

    Eine rückwirkende Bestellung nach Verfahrensabschluss ist grundsätzlich ebenso ausgeschlossen wie eine Rückwirkung einer Bestellung für in der Vergangenheit liegende anwaltliche Tätigkeiten (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348; OLG Köln, NStZ-RR 2003, 287, 288; Ebert, a.a.O., Rn. 117).
  • OLG Hamm, 24.10.2012 - 3 Ws 215/12  

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Strafvollstreckungsverfahren.

    Der Senat hält an der nach wie vor herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung fest, nach der eine nachträgliche (rückwirkende) Bestellung eines Verteidigers nicht mehr möglich ist, sobald das betreffende Verfahren - wie hier - rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 20.07.2009, 1 StR 344/08, bei Juris = NStZ-RR 2009, 348; OLG Hamm, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 4 Ws 181/08, bei Juris = NStZ-RR 2009, 113; Kammergericht, Beschluss vom 09.03.2006, Az. 5 Ws 563/05, bei Juris = StV 2007, 372).
  • OLG München, 13.01.2012 - 1 Ws 25/12  

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung; Antragstellung; Beschwerde

    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das bereits abgeschlossene Strafverfahren ist daher unzulässig (vgl. nur Meyer-Goßner § 141 Rn. 8 und BGH NStZ-RR 2009, 348; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; KG Berlin StV 2007, 372 - mit Ausführungen insbesondere auch zur häufig abweichenden Praxis der Landgerichte).
  • OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12  

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Vorverfahren nur auf Antrag der

    Eine nachträgliche rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug - und hier sogar rechtskräftig - abgeschlossene Verfahren (hier: Entnahme von Körperzellen) ist nicht zulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; StV 1997, 238; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 141 Rdnr. 8 mwN).

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - III-4 Ws 62/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Gericht kann Gebührenanspruch eines auswärtigen Pflichtverteidigers nicht ohne dessen Einverständnis beschränken

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 348



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Braunschweig, 09.06.2011 - Ws 126/11  

    Pflichtverteidiger, Umfang des Vergütungsanspruchs, Gebührenverzicht,

    Denn die Einschränkung greift in seinen Vergütungsanspruch, der sich grundsätzlich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beiordnungsbeschluss bestimmt, ein (vgl. zur Beschwer: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2009, S. 348).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10  

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Der Fall ist vergleichbar mit einer Beschränkung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts, die der bestellte Verteidiger - anders als die Ablehnung seiner Bestellung - selbständig anfechten kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 116, 273).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12  

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Rechtsmittel

    Durch diesen einschränkenden Zusatz wird in den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse eingegriffen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 09, 348 f.; OLG Braunschweig, E. v, 9.8.2011, Ws 128/11 - aus juris).
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