Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.07.2010 - 6 AuslA 322/92, 6 Ausl A 322/92   

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https://dejure.org/2010,18076
OLG Köln, 19.07.2010 - 6 AuslA 322/92, 6 Ausl A 322/92 (https://dejure.org/2010,18076)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.07.2010 - 6 AuslA 322/92, 6 Ausl A 322/92 (https://dejure.org/2010,18076)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 6 AuslA 322/92, 6 Ausl A 322/92 (https://dejure.org/2010,18076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 40 Abs. 1; IRG § 35
    Zeitlicher und gegenständlicher Umfang der Bestellung zum Pflichtbeistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 377
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11

    Keine Bestellung eines Beistands allein wegen Antragstellung nach § 29 IRG

    In einem auslieferungsrechtlich tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall wie dem vorliegenden aber ist - ungeachtet des regelmäßig gestellten Antrages nach § 29 IRG - die Bestellung eines Beistandes nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf StV 1983, 453; OLG Karlsruhe GA 1987, 514; OLG Köln NStZ-RR 2010, 377; Vogler aaO., Rdn. 17ff.), zumal wenn dem Ersuchen ein Europäischer Haftbefehl zugrunde liegt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10 - 50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13877
OLG Köln, 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10 - 50 (https://dejure.org/2010,13877)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10 - 50 (https://dejure.org/2010,13877)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 2010 - 6 AuslS 81/10 - 50 (https://dejure.org/2010,13877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1977 - 4 ARs 7/77

    Ersuchen seitens Jugoslawien um Herausgabe von Ablichtungen von Geschäftspapieren

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10
    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).

    Dies unterliegt vielmehr der Beurteilung durch den ersuchenden Staat aus der Sicht seines eigenen Verfahrens (BGHSt 27, 222,227).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besagt nur, dass der Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Strafsache stehen darf, und dass andere, weniger einschneidende Maßnahmen zur Erreichung des Zwecks nicht zur Verfügung stehen dürfen (BGHSt 27, 222,227).

  • BVerfG, 14.08.2001 - 2 BvR 1142/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10
    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).
  • BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85

    Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10
    Denn Kopien kommen in gleicher Weise wie Originale ebenfalls als Beweismittel in Betracht, so dass ihre Herausgabe nicht als bloßes Auskunftsersuchen zu behandeln ist (vgl BGHSt 33, 196,208 ff; Senat 11.6.03 - 6 Ausl 27/03-5/03 - Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl, § 66 Randnr. 8 m.w.N.; aA Grützner/Pötz/Wilkitzki, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 66 Rdn. 3).
  • BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64

    Zulässigkeit einer richterlichen Beschlagnahme von zur persönlichen Habe des

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10
    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).
  • OLG Köln, 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10

    Rechtshilfeverkehr mit Luxemburg; Herausgabe beschlagnahmter Unterlagen

    Den Beweiswert der Gegenstände kann der ersuchende Staat nämlich erst beurteilen, wenn er sie erhalten hat (Senat 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10 - Grützner/Pötz/Wilkitzki a.a.O., § 66 Randnr. 10; Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).
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