Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.05.2011 | BGH, 09.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16097
OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09 (https://dejure.org/2010,16097)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.04.2010 - 2 Ss 699/09 (https://dejure.org/2010,16097)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. April 2010 - 2 Ss 699/09 (https://dejure.org/2010,16097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internet-Vertrieb eines T-Shirts mit Aufdruck eines Symbols, das im oberen Drittel mit der Hakenkreuzfahne übereinstimmt, erfüllt Tatbestand des § 86a Abs. 2 StGB; Strafbarkeit des Internet-Vertriebs eines T-Shirts mit dem Aufdruck eines im oberen Drittel mit mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a Abs. 2
    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 309 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wiederfinden, ohne das dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NJW 2005, 3223 f.).

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängt die Frage, ob das neue Kennzeichen dem ursprünglichen zum Verwechseln ähnlich ist, von einem Gesamtvergleich ab (NJW 2005, 3223 (3224)).

  • BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05

    Urteil im Fall einer Kindstötung im Strafausspruch aufgehoben

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
    d) Nachdem die Revision der Staatsanwaltschaft lediglich einen Wertungsfehler des Landgerichts aufgedeckt hat, können die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen bestehen bleiben, wobei ergänzende Feststellungen, die nicht im Widerspruch zu den bisher getroffenen stehen, möglich bleiben (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 270 [271]).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, dass die Ähnlichkeit von Wortzeichen anhand des klanglichen und des schriftlichen Eindrucks sowie des Sinngehalts zu ermitteln ist, wobei für die Annahme einer Verwechslungsgefahr bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht genügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: I ZR 102/07 - juris -).
  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06

    Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
    c) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Februar 2008 zum Label der Modemarke "Thor Steinar", Az. 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06, bei der mehrere strafrechtlich relevante Kennzeichen zu einem neuen Kennzeichen verbunden wurden, ohne dass ein Kennzeichen besonders hervorstach und sich seine Eigenständigkeit deshalb im Gesamtbild verlor.
  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06

    "Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
    c) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Februar 2008 zum Label der Modemarke "Thor Steinar", Az. 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06, bei der mehrere strafrechtlich relevante Kennzeichen zu einem neuen Kennzeichen verbunden wurden, ohne dass ein Kennzeichen besonders hervorstach und sich seine Eigenständigkeit deshalb im Gesamtbild verlor.
  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
    Ausgeschlossen werden hiernach Handlungen, welche dem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufen (vgl. BGH NStZ 2009, 88 (89)).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
    Auch die den Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sehenden Symbole werden daher nach § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB von der Strafnorm erfasst, da sie auf die öffentliche Auseinandersetzung in derselben Weise einzuwirken drohen, wie die verbotenen Symbole (BVerfG NJW 2009, 2805 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9185
BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11 (https://dejure.org/2011,9185)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - 4 StR 27/11 (https://dejure.org/2011,9185)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11 (https://dejure.org/2011,9185)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang; fehlende Erfolgsaussicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang; Erfolgsaussicht bei Therapieunwilligkeit

  • Wolters Kluwer

    Bei Ausgehen von einem fehlerhaften Verständnis vom symptomatischen Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und der Sucht muss die Sicherungsanordnung überprüft werden; Notwendigkeit einer Überprüfung der Sicherungsanordnung im Falle eines fehlerhaften Veständnisses ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang; Erfolgsaussicht bei Therapieunwilligkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang; Erfolgsaussicht bei Therapieunwilligkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Bei Ausgehen von einem fehlerhaften Verständnis vom symptomatischen Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und der Sucht muss die Sicherungsanordnung überprüft werden; Notwendigkeit einer Überprüfung der Sicherungsanordnung im Falle eines fehlerhaften Veständnisses ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zusammenhang zwischen Alkoholabhängigkeit und Tat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 309
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11
    Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es vielmehr gerade sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten erst zu wecken (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141).
  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein symptomatischer Zusammenhang zu bejahen, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat, und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (Senatsbeschluss vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11
    a) Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Denn ein symptomatischer Zusammenhang ist bereits dann zu bejahen, wenn der Hang zum übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch in Zukunft zu besorgen ist (std. Rsp., vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08, juris; Beschluss vom 25. Mai 2011- 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Ein symptomatischer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, Rn. 4; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 340; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5 mwN).

    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Urteil vom 21. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015, 3016).

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 646/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

    Dieser ist anzunehmen, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, NStZ-RR 2016, 113; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    b) Ein symptomatischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, NStZ-RR 2016, 113; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 379/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Ein symptomatischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    aa) Ein symptomatischer Zusammenhang liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00, juris Rn. 7; vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02, juris Rn. 5; vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, 79; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, juris Rn. 17; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 14) vor, wenn der Hang zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist.
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Der Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum muss zudem nicht die alleinige Ursache der Begehung von Straftaten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11).
  • BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309, und vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; unzutreffende Ablehnung der Unterbringung

  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 470/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 432/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zu

  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 416/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2020 - 5 Ks 104 Js 459/19

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Abschiebung, Erkrankung, Vergewaltigung,

  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 391/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an den symptomatischen

  • OLG Köln, 29.12.2011 - 2 Ws 794/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Fehlende Therapiebereitschaft

  • LG Essen, 10.02.2020 - 65 KLs 10/20

    Betrug durch falsche Polizeibeamte

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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2011 - 2 StR 158/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13664
BGH, 09.06.2011 - 2 StR 158/11 (https://dejure.org/2011,13664)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 StR 158/11 (https://dejure.org/2011,13664)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 StR 158/11 (https://dejure.org/2011,13664)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 67 Abs 4 StGB, § 67d StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbringungsdauer und Dauer der erkannten Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Revison wird mangels feststellbaren Rechtsfehlers innerhalb der Revisionsrechtfertigung zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. gerichtlichen Nachprüfung des Urteils als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels feststellbaren Rechtsfehlers ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbringungsdauer und Dauer der erkannten Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbringungsdauer und Dauer der erkannten Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 64; StGB § 67 Abs. 4; StPO § 349 Abs. 2
    Revison wird mangels feststellbaren Rechtsfehlers innerhalb der Revisionsrechtfertigung zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. gerichtlichen Nachprüfung des Urteils als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels feststellbaren Rechtsfehlers ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 309 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Ablehnung einer Unterbringung allein mit der Erwägung, die Höhe der Begleitstrafe bliebe zeitlich hinter der prognostischen Unterbringungsdauer zurück, wäre vielmehr rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 158/11, juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, NStZ-RR 2015, 24, 25; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 64 Rn. 24a, § 67 Rn. 22; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 60; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 62 Rn. 1, 6; SKStGB/Sinn, 9. Aufl., § 67 Rn. 4; SSW-StGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 43).

    An anderer Stelle hat der Gesetzgeber ebenfalls keine Regelung getroffen, die eine Unterbringung für unverhältnismäßig erklären würde, sofern ihre Dauer die Höhe der Begleitstrafe deutlich übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 158/11, juris).

  • OLG Bamberg, 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei erstinstanzlich ungeklärter

    Hinsichtlich des Einwandes der Verteidigung, bei einer ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten entspreche die Verhängung (gemeint ist wohl die Anordnung) einer Unterbringung nicht mehr der Verhältnismäßigkeit, bemerkt der Senat ergänzend: Von einer Anordnung gemäß § 64 StGB darf nicht bereits deshalb abgesehen werden, weil die (ggf. von einem Sachverständigen prognostizierte) Behandlungsdauer die Länge der zugleich verhängten Freiheitsstrafe übersteigt, weil der Hauptgrund nicht in dem Gewicht der Anlasstat liegt, sondern in der Gefährlichkeitsprognose (Fischer StGB 62. Aufl. § 64 Rn. 24a und § 67 Rn. 22; BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - 2 StR 158/11 [bei juris]).
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