Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2010 - 4 StR 395/10   

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https://dejure.org/2010,12320
BGH, 20.09.2010 - 4 StR 395/10 (https://dejure.org/2010,12320)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2010 - 4 StR 395/10 (https://dejure.org/2010,12320)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2010 - 4 StR 395/10 (https://dejure.org/2010,12320)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 1 Nr 2 StGB
    Störung des öffentlichen Friedens: Konkrete Eignung bei Mitteilung gegenüber einer Betreuerin für psychisch Kranke

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 1 Nr 2 StGB
    Störung des öffentlichen Friedens: Konkrete Eignung bei Mitteilung gegenüber einer Betreuerin für psychisch Kranke

  • Wolters Kluwer

    Eignung einer gegenüber einem Mitarbeiter einer Betreuungseinrichtung für psychisch Kranke geäußerten Ankündigung der Begehung von Tötungsdelikten zur Störung des öffentlichen Friedens

  • rewis.io

    Störung des öffentlichen Friedens: Konkrete Eignung bei Mitteilung gegenüber einer Betreuerin für psychisch Kranke

  • ra.de
  • rewis.io

    Störung des öffentlichen Friedens: Konkrete Eignung bei Mitteilung gegenüber einer Betreuerin für psychisch Kranke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 126 Abs. 1 Nr. 2
    Eignung einer gegenüber einem Mitarbeiter einer Betreuungseinrichtung für psychisch Kranke geäußerten Ankündigung der Begehung von Tötungsdelikten zur Störung des öffentlichen Friedens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Störung des öffentlichen Friedens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 273
  • NStZ-RR 2011, 78
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2010 - 1 StR 148/10

    Störung des öffentlichen Friedens (Eignung; Öffentlichkeit; Tatbegehung gegenüber

    Auszug aus BGH, 20.09.2010 - 4 StR 395/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der öffentliche Frieden dann gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas", in dem Taten wie die angedrohten begangen werden können, aufgehetzt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 1977 - 1 StR 74/77, NJW 1978, 58, 59; vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus BGH, 20.09.2010 - 4 StR 395/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der öffentliche Frieden dann gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas", in dem Taten wie die angedrohten begangen werden können, aufgehetzt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 1977 - 1 StR 74/77, NJW 1978, 58, 59; vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10).
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise -

    Auszug aus BGH, 20.09.2010 - 4 StR 395/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der öffentliche Frieden dann gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas", in dem Taten wie die angedrohten begangen werden können, aufgehetzt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 1977 - 1 StR 74/77, NJW 1978, 58, 59; vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 2 (7) Ss 624/16

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Ankündigung

    Nach ständiger Rechtschreibung ist der öffentliche Frieden dann gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas", in dem Taten wie die angedrohten begangen werden können, aufgehetzt werden können (BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - 4 StR 395/10 -, NStZ-RR 2011, 78 f., juris Rn. 6 mwN; MüKo-StGB/Schäfer, 2. Aufl., § 126 Rn. 26; LK-StGB/Krauß, 12. Aufl., § 126 Rn. 27).

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als sowohl der Name als auch der einzige vom Angeklagten als unbegleiteten minderjährigen Flüchtling genutzte Hinwendungsort in Deutschland bekannt waren (entsprechend für eine ehemalige Mitarbeiterin einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit psychischen Behinderungen: BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - 4 StR 395/10 -, NStZ-RR 2011, 78 f., juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 15 B 584/22

    Beschränkung einer Versammlung mit "Pro-Putin-Zeichen" nach Beginn des

    vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2010- 4 StR 395/10 -, juris Rn. 6; Hohmann, in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 140 Rn. 29.
  • OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 2 Ss 336/18

    Zur Beurteilung und Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 126 Abs 1 StGB

    Vielmehr stellt die obergerichtliche Rechtsprechung darauf ab, dass bei der Ankündigung einer Katalogtat nach § 126 Abs. 1 StGB gegenüber einer einzelnen Person, nach den konkreten Fallumständen lediglich damit zu rechnen sein muss, dass der angekündigte Angriff einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird (BGH Beschl. v. 20. September 2010 - 4 StR 395/10 - NStZ-RR 2011, 273 - zitiert beck-online) oder die Ankündigung selbst bereits in der Öffentlichkeit erfolgte (BGH Beschl. v. 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10 - zitiert beck-online).
  • VG Köln, 06.05.2022 - 20 L 771/22

    St. Georgsband und -fahne dürfen auf Versammlung am 8. Mai in Köln gezeigt werden

    vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - 4 StR 395/10 - MüKo, § 140 Rn. 29.
  • VG Berlin, 06.05.2023 - 1 L 196.23
    BGH, Beschluss vom 20. September 2010 - 4 StR 395/10 -, juris Rn. 6; Hohmann, in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 140 Rn. 29.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12289
BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10 (https://dejure.org/2010,12289)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2010 - 3 StR 382/10 (https://dejure.org/2010,12289)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10 (https://dejure.org/2010,12289)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 261 StPO; § 64 StGB
    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten; langjährige Haftstrafe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB
    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB
    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer widersprüchlichen Begründung der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung wegen Anwendung falscher Prognosekriterien hinsichtlich einer Alkoholsucht i.R.e. Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen einer widersprüchlichen Begründung der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung wegen Anwendung falscher Prognosekriterien hinsichtlich einer Alkoholsucht i.R.e. Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
    Diese Erwartung ist im Einzelfall in Bezug auf den Angeklagten und unter Berücksichtung aller Umstände, die seine Gefährlichkeit begründen, zu erörtern und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 - und vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 3 und 6; Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211 jew. mwN).

    Denn unter den hier gegebenen Umständen versteht es sich nicht von selbst, dass - anders als dies bei einem Täter, der erstmals eine langjährige Strafe zu verbüßen hat, der Fall sein kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 und Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 5) - die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe und das fortschreitende Alter eine ausreichende Grundlage für die Erwartung sind, der Angeklagte werde sich nunmehr allein die weitere Strafverbüßung zur Warnung dienen lassen.

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
    Vom Rechtsmittelangriff nicht erfasst ist hingegen der von der Strafe und der Maßregelanordnung unabhängige Ausspruch über die Kompensation für eine verzögerte Verfahrensführung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
    Obwohl die Beschwerdeführerin ausschließlich die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung beanstandet, liegt keine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Maßregel vor, da die Strafkammer einen ausdrücklichen Bezug zwischen der Sicherungsverwahrung und der Höhe der verhängten Strafe hergestellt hat (BGH, Urteil vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09, NStZ-RR 2010, 77, 78).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
    Denn unter den hier gegebenen Umständen versteht es sich nicht von selbst, dass - anders als dies bei einem Täter, der erstmals eine langjährige Strafe zu verbüßen hat, der Fall sein kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 und Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 5) - die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe und das fortschreitende Alter eine ausreichende Grundlage für die Erwartung sind, der Angeklagte werde sich nunmehr allein die weitere Strafverbüßung zur Warnung dienen lassen.
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
    Beanstandungsfrei hat die Strafkammer dabei für die von ihr bejahte Gefährlichkeit des Angeklagten auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt (BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401; Rissing-van Saan/Peglau in LK, 12. Aufl., § 66 Rn. 207 mwN).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten,

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
    Diese Erwartung ist im Einzelfall in Bezug auf den Angeklagten und unter Berücksichtung aller Umstände, die seine Gefährlichkeit begründen, zu erörtern und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 - und vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 3 und 6; Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211 jew. mwN).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
    Diese Erwartung ist im Einzelfall in Bezug auf den Angeklagten und unter Berücksichtung aller Umstände, die seine Gefährlichkeit begründen, zu erörtern und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 - und vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 3 und 6; Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211 jew. mwN).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211, 212; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, NStZ-RR 2011, 78; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 f.).

    Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, juris Rn. 23; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, juris Rn. 14; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, juris Rn. 17).

  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in

    Auf die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hob der Senat dieses Urteil im Strafausspruch und soweit die Strafkammer von der Anordnung einer Maßregel abgesehen hatte auf (Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, NStZ-RR 2011, 78).
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