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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14   

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https://dejure.org/2014,10603
OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 (https://dejure.org/2014,10603)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 (https://dejure.org/2014,10603)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. April 2014 - 1 Ws 48/14 (https://dejure.org/2014,10603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 6 RVG; § 48 Abs. 6 S. 1, 3 RVG; § 56 Abs. 2 S. 1 RVG
    Erfordernis der Erstreckung einer Pflichtverteidigerbeiordnung auf hinzuverbundene Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Erstreckung einer Pflichtverteidigerbeiordnung auf hinzuverbundene Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf hinzuverbundene Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wann muss ich eigentlich einen Erstreckungsantrag stellen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidigervergütung - und die vor der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 232
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    Dass die angefochtene Entscheidung durch die Kammer getroffen wurde, ohne dass zuvor eine Übertragung durch den originären Einzelrichter auf diese nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG stattgefunden hat, ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 4 RVG unschädlich (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.2012, 2 Ws 242/12, juris, Rn. 12).

    Im Gegensatz zu den vorgenannten Auffassungen, die § 48 Abs. 6 S. 3 RVG nur auf nach der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren anwendbar halten (daraus jedoch unterschiedliche Konsequenzen ziehen), gilt diese Bestimmung nach anderer Ansicht auch für Verbindungen vor der Beiordnung (OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.2012, 2 Ws 242/12, Rn. 14 m. w. N.).

  • OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10

    Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung bei hinzuverbundenen Verfahren nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    Dabei soll eine Erstreckung der Beiordnung auf die hinzuverbundenen Verfahren in der Regel dann ausgesprochen werden, wenn auch in dem hinzuverbundenem Verfahren als solchem bereits eine Verteidigerbestellung angestanden hätte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010, 1 Ws 583/10, juris, Rn. 7).
  • LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    bb) Ein Rechtsfehler liegt auch nicht darin, dass das Landgericht über die Beschwerde entschieden hat, ohne das Amtsgericht - als auch insoweit zuständiges Gericht - vorher zu veranlassen, eine Entscheidung über die Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG nachzuholen (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 13.03.2006, 2 Qs 3/06).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    Für die Anfechtung der Erstreckungsentscheidung gelten die allgemeinen Regeln der StPO, da das RVG insoweit keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. KG, Beschluss vom 27.09.2011, 1 Ws 64/10, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • OLG Bremen, 07.08.2012 - Ws 137/11

    Erstreckung, Antrag, Verbindung, Pflichtverteidiger, OLG Bremen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14
    Während das OLG Rostock vertritt, dass in derartigen Fällen die bis zur Verbindung in den Einzelsachen entstandenen Wahlverteidigergebühren bestehen bleiben und der Verteidiger diese nicht nochmals als Pflichtverteidiger ersetzt verlangen kann (Beschluss vom 27.04.2009, I Ws 8/09, juris, Rn. 8), wird teilweise vertreten, dass dem Rechtsanwalt über § 48 Abs. 6 S. 1 RVG Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse für alle vorher hinzuverbundenen Verfahren erwachsen, soweit er in diesen vor der Verbindung als Wahlverteidiger tätig geworden ist (OLG Bremen, Beschluss vom 07.08.2012, Ws 137/11, Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19

    Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen

    Nach anderer Auffassung gilt die Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG für alle Fälle der Verfahrensverbindung, ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge von Verbindung und Beiordnung (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2017 - 2 Ws 179/17 -, Rn. 13; LG Osnabrück, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 10 Qs 27/16 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14, Rn. 31 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 2 Ws 242/12, Rn. 14 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az.: 1 Ws 583/10, Rn. 7; ähnlich: OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: I Ws 8/09, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 02. Januar 2007 - 1 Ws 575/06 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.05.2017 - 1 Ws 95/17

    Pflichtverteidiger; Vergütung; Verfahrensverbindung; hinzuverbundene Verfahren;

    Dabei soll eine Erstreckung der Beiordnung auf die hinzuverbundenen Verfahren in der Regel dann ausgesprochen werden, wenn auch in dem hinzuverbundenem Verfahren als solchem bereits eine Verteidigerbestellung angestanden hätte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010, 1 Ws 583/10, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.04.2014, 1 Ws 48/14, Rn. 31).
  • OLG Hamburg, 20.11.2017 - 2 Ws 179/17

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Vorausgegangene Tätigkeit als Wahlverteidiger

    aa) Während nach einer Auffassung ein anwaltlicher Vergütungsanspruch für frühere Tätigkeiten in vor der Beiordnung hinzuverbundenen Verfahren bereits aus § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG folgt und der Anwendungsbereich des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG entsprechend auf Fälle beschränkt ist, in denen nach einer Beiordnung noch weitere Verfahren hinzuverbunden werden (so OLG Hamm, Beschlüsse vom 16. Mai 2017, Az. 1 Ws 95/17, Rn. 33; vom 6. Juni 2005, Az.: 2 (s) Sbd VIII - 110/05, Rn. 7 und 14; OLG Bremen, Beschluss vom 7. August 2012, Az.: Ws 137/11, Rn. 14 f.; KG, Beschluss vom 17.03.2009, Az.: 1 Ws 369/08, Rn. 3; OLG Jena, Beschluss vom 12. Juni 2008, Az.: 1 AR (S) 13/08, Rn. 19; jeweils zitiert nach juris), gilt nach anderer Auffassung die Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG für alle Fälle der Verfahrensverbindung, ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge von Verbindung und Beiordnung (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14, Rn. 31 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 2 Ws 242/12, Rn. 14 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az.: 1 Ws 583/10, Rn. 7; OLG Celle, Beschluss vom 2. Januar 2007, Az.: 1 Ws 575/06; ähnlich: OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: I Ws 8/09, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2017 - 1 Ws 196/17

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Vergütung des Pflichtverteidigers im

    Der Senat folgt aber der u. a auch von dem Oberlandesgericht Koblenz zu dieser Frage vertretenen Auffassung (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, 2 Ws 242/12; auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, 1 Ws 583/10 ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, 1 Ws 48/14; zit. nach juris).
  • LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/20

    Kostenfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckungsantrag, Verbindung

    Genauso zufällig könnte aber eine automatische Gebührenerstreckung auf alle hinzuverbundenen Verfahren zur Vergütungspflicht für frühere Tätigkeiten etwa auch in Bagatellverfahren führen, in denen für sich genommen eine Pflichtverteidigung zunächst nicht angezeigt war (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14).
  • LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/10

    Vergütungsfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckung, Erstreckungsantrag

    Genauso zufällig könnte aber eine automatische Gebührenerstreckung auf alle hinzuverbundenen Verfahren zur Vergütungspflicht für frühere Tätigkeiten etwa auch in Bagatellverfahren führen, in denen für sich genommen eine Pflichtverteidigung zunächst nicht angezeigt war (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14).
  • LG Detmold, 21.02.2023 - 23 Qs 121/22

    Einziehung, Tätigkeiten des Rechtsanwalts

    Nach anderer Auffassung gilt die Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG für alle Fälle der Verfahrensverbindung, ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge von Verbindung und Beiordnung (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2017 - 2 Ws 179/17 -, Rdn. 13; LG Osnabrück, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 10 Qs 27/16 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14, Rdn. 31 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 2 Ws 242/12, Rdn. 14 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az.: 1 Ws 583/10, Rdn. 7; ähnlich: OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: I Ws 8/09, Rdn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 02. Januar 2007 - 1 Ws 575/06 - jeweils zit. nach juris).
  • LG Siegen, 15.12.2016 - 10 Qs 88/16
    Eine Erstreckung soll dabei in der Regel angeordnet werden, wenn in dem Verbundverfahren eine Pflichtverteidigerbestellung unmittelbar bevorgestanden hätte (OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12 - juris; OLG Braunschweig; 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 - juris; OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10 - juris; OLG Celle, 02.01.2007 - 1 Ws 575/06 - juris; LG Dessau-Roßlau, 13.04.2015, 2 Qs 54/15 - juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 13.04.2015 - 2 Qs 54/15

    Verbindung von Strafverfahren: Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers für seine

    Eine Erstreckung soll dabei in der Regel angeordnet werden, wenn in dem Verbundverfahren eine Pflichtverteidigerbestellung unmittelbar bevorgestanden hätte (OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12 - juris; OLG Braunschweig; 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 - juris; OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10 - juris; OLG Celle, 02.01.2007 - 1 Ws 575/06 - juris).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16

    Zu den Voraussetzungen und dem Umfang eines Vergütungsanspruchs aus

    Gegen diesen Ansatz wird u.a. geltend gemacht, dass mitunter erst nach mehreren Jahren und ggf. erst im Kostenfestsetzungsverfahren über die Frage der Voraussetzungen und der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung in den verbundenen Verfahren zu entscheiden wäre, so dass es einer positiven gerichtlichen Erstreckungsentscheidung bedarf (vgl. dazu OLG Braunschweig Beschluss vom 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 Rn. 33f- juris).
  • LG Braunschweig, 19.06.2015 - 11 Qs 115/15

    Pflichtverteidigervergütung: Erstreckung der Beiordnung auf ein hinzuverbundenes

  • LG Kaiserslautern, 08.01.2019 - 5 Qs 120/18

    Erstreckung, Reihenfolge Verbindung Bestellung

  • AG Lemgo, 13.12.2022 - 21 Ls 21/18

    Erstreckung - Verfahrensverbindung - Einzelfall - Ermessensentscheidung

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.05.2014 - 4 Ws 96/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10835
OLG Stuttgart, 12.05.2014 - 4 Ws 96/14 (https://dejure.org/2014,10835)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.2014 - 4 Ws 96/14 (https://dejure.org/2014,10835)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 (https://dejure.org/2014,10835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei nachträglicher Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch u. vollumfänglichem Erfolg des Rechtsmittels

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 473 Abs 1 S 1 StPO, § 473 Abs 3 StPO
    Berufung im Strafverfahren: Kostenentscheidung bei nachträglich beschränktem Rechtsmittel

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung bei nachträglicher Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch und vollumfänglichem Erfolg des Rechtsmittels

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Erfolg des nachträglich beschränkten Rechtsmittels - und die Kostenerstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 19.08.2010 - 2 Ws 355/10

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Voller Erfolg eines nachträglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2014 - 4 Ws 96/14
    Die Vorschrift gilt unmittelbar allerdings nur für den Fall, dass das Rechtsmittel schon bei der Einlegung oder spätestens innerhalb der Begründungsfrist beschränkt wird (OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 64; Meyer-Goßner /Schmitt, 57. Auflage, § 473 Rn. 20 mwN).
  • OLG München, 04.12.1996 - 2 Ws 1197/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2014 - 4 Ws 96/14
    Für die kostenrechtliche Behandlung des nachträglich beschränkten erfolgreichen Rechtsmittels ist allerdings mittlerweile ganz herrschende Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, dass bei vollem Erfolg des beschränkten Rechtsmittels ebenfalls § 473 Abs. 3 StPO anzuwenden ist, jedoch mit der Einschränkung, dass die unmittelbar nur für die vollständige Rücknahme geltende Vorschrift des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO sinngemäß für die in der nachträglichen Beschränkung liegende Teilrücknahme heranzuziehen ist (so schon OLG Stuttgart (3. Senat), MDR 1976, 73; OLG Koblenz, aaO; OLG München, NStZ-RR 1997, 192; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 41 - 44; Meyer-Goßner /Schmitt, aaO, Rn. 20 mwN).
  • OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20

    Anwendungsbereich des § 473 StPO bei Beschränkung auf bestimmte

    Für die Konstellation der wirksam erfolgten Beschränkung der Berufung und der Erreichung des insoweit angestrebten Ziels ist die Pflicht des Berufungsführers, die gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen zu tragen, die bei einer innerhalb der Berufungsbegründungsfrist abgegebenen Beschränkungserklärung vermeidbar gewesen wären, uneingeschränkt anerkannt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1998 - 3 Ws 575/97, NStZ-RR 98, 221; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 2 Ws 1119/98 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 20).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 487/21

    Fahrverbot (Erledigung: vollständig vollstreckt); Kostenentscheidung

    Allerdings sind dem Angeklagten entsprechend § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO diejenigen Mehrkosten aufzuerlegen, die dadurch vermieden worden wären, dass der Angeklagte sein Rechtsmittel noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist beschränkt hätte (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 473 Rn. 20; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7 - je mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2015 - III-4 Ws 66/15 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 Ws 355-356/10, NStZ-RR 2011, 64 (Ls.; je für das Berufungsverfahren); s. auch BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 6).
  • OLG Braunschweig, 20.05.2015 - 1 Ws 94/15

    Gesonderte Kostenentscheidung bei mehreren verbundenen Rechtsmitteln des

    Für die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe ein Rechtsmittel Erfolg hat, kommt es nach zutreffender Auffassung auf einen Vergleich zwischen dem Rechtsfolgenausspruch der Vorinstanz und der in der Rechtsmittelinstanz erreichten Milderung an; der Schlussantrag des Beschwerdeführers ist im Gegensatz zur Auffassung des Beschwerdeführers nicht maßgeblich (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2014, 4 Ws 96/14, juris, Rn. 8; OLG München, 2 Ws 1197/96 = NStZ-RR 1997, 192; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 473, Rn. 21, 25).
  • OLG Schleswig, 20.06.2017 - 2 Ws 277/17
    Die nachträgliche Be- schränkung der Berufung ist nämlich als Teilrücknahme der Be- rufung zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2014, 232; Hans. OLG Hamburg wistra 2014, 80).
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