Weitere Entscheidungen unten: KG, 23.09.2015 | OLG Köln, 20.01.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - III-1 Ws 81/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37237
OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - III-1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,37237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2015 - III-1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,37237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - III-1 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,37237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111g Abs. 2
    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in arretierte Vermögenswerte eines Unternehmens, gegen das kein Titel vorliegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53

    Forderungspfändung gegen Treuhänder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 1 Ws 81/15
    Der Grundsatz, dass Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur das Vermögen des sich aus dem Titel ergebenden Vollstreckungsschuldners ist, erfordert vielmehr auch im Fall der uneigennützigen Treuhand, bei der der Treugeber wirtschaftlich berechtigt bleibt, für die Vollstreckung seiner Gläubiger in das Treugut einen Titel gegen den Treuhänder (BGHZ 11, 37 = Urteil IV ZR 95/53 vom 5. November 1953 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2013 - 3 Ws 248/13

    Zulassung der Zwangsvollstreckung für den Verletzten im Strafverfahren: Fehlende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 1 Ws 81/15
    Sein Titel muss sich daher gegen den von der staatlichen Beschlagnahme betroffenen Arrestschuldner richten, denn Parteien der Zwangsvollstreckung sind grundsätzlich nur die in dem Titel namentlich bezeichneten Personen, § 750 Abs. 1 ZPO (ebenso OLG Hamm 3 Ws 560/07 vom 8. Oktober 2007 ; OLG Karlsruhe 3 Ws 248/13 ; vgl. ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 111g Rdnr. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 9 SaGa 1123/16

    Rechtliches Interesse bei der Nebenintervention

    Eine Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO kommt nur hinsichtlich derjenigen staatlich beschlagnahmten Vermögenswerte in Betracht, auf die der Verletzte mit dem von ihm erwirkten Titel auch Zugriff hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 2015 - III-1 Ws 133/15, 1 Ws 133/15 -, Rn. 6, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juli 2015 - III-1 Ws 81/15, 1 Ws 81/15 -, juris) .
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Rechtsprechung
   KG, 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44241
KG, 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
KG, Entscheidung vom 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
KG, Entscheidung vom 23. September 2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Fall an sich nicht notwendiger Verteidigung; Beiordnung eines Pflichtverteidigers für die Mitwirkung am Revisionsverfahren; Voraussetzungen für eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

  • rechtsportal.de

    Fall an sich nicht notwendiger Verteidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 175
  • StV 2016, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).

    Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung nach § 338 Nr. 8 StPO, wie sie der Angeklagte geltend macht, setzt voraus, dass eine besondere Verfahrensvorschrift verletzt worden ist (vgl. BGHSt 21, 334).

    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Zwischen dem Verfahrensfehler und dem Urteil muss eine konkret-kausale Beziehung bestehen (vgl. BGHSt 30, 131; Gericke in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 338 Rdn. 101).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Ebenso wenig liegt nach den Gesamtumständen ein "schwerwiegender Fall" vor, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen des Anspruchs auf ein faires Verfahren geboten wäre (dazu vgl. BVerfGE 46, 202 - juris Rdn. 32; BVerfGE 39, 238 - juris Rdn. 15).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Ebenso wenig liegt nach den Gesamtumständen ein "schwerwiegender Fall" vor, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen des Anspruchs auf ein faires Verfahren geboten wäre (dazu vgl. BVerfGE 46, 202 - juris Rdn. 32; BVerfGE 39, 238 - juris Rdn. 15).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 557/95

    Aussetzung der Hauptverhandlung - Ablehnender Gerichtsbeschluß - Revision

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).
  • OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10

    Zuständigkeit für die Bestellung eines Pflichtverteidigers für die

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der am 21. Juli 2015 eingegangene Antrag des Angeklagten auf Beiordnung von Rechtsanwalt S. "für die Revision bzw. Revisionsbegründung", über den nach Übersendung der Akten an das Revisionsgericht (§ 347 Abs. 2 StPO) dessen Vorsitzender zu befinden hat (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2010, 342), bleibt erfolglos.
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Im Übrigen ist zwar anerkannt, dass dem Angeklagten ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn es um die Abfassung besonders schwieriger, den als Urkundsbeamten tätigen Rechtspfleger überfordernder Revisionsrügen geht (vgl. OLG Koblenz StraFo 2007, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 140 Rdn. 29) oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision unter Mitwirkung des Urkundsbeamten zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe StraFo 2006, 497; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 140 Rdn. 98, 117; zum Ganzen vgl. OLG Saarbrücken StraFo 2009, 518; KG NStZ 2007, 663).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 3 Ws 351/06

    Revision im Strafverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2016 - III-1 RBs 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3253
OLG Köln, 20.01.2016 - III-1 RBs 7/16 (https://dejure.org/2016,3253)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2016 - III-1 RBs 7/16 (https://dejure.org/2016,3253)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - III-1 RBs 7/16 (https://dejure.org/2016,3253)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der Zustellung an Verteidiger, dessen Vollmacht nicht vorliegt und dessen Mandat bereits beendet ist

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit der Zustellung an Verteidiger, dessen Vollmacht nicht vorliegt und dessen Mandat bereits beendet ist

  • rechtsportal.de

    StPO § 145a
    Unwirksamkeit der Zustellung an Verteidiger, dessen Vollmacht nicht vorliegt und dessen Mandat bereits beendet ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 175
  • StV 2017, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 2 Ss OWi 104/03

    Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16
    Die an ihn bewirkte Zustellung war daher grundsätzlich unwirksam (vgl. SenE v. 07.07.2000 - Ss 262/00; SenE v. 27.04.2001 - Ss 432/00 Z - SenE v. 30.04.2001 - Ss 159/01 Z - SenE v. 03.08.2001 - Ss 308/01 - SenE v. 16.10.2001 - Ss 416/01 - SenE v. 23.12.2005 - 81 Ss 91/05 - OLG Düsseldorf DAR 2004, 41 = VRS 105, 438 [439] = VM 2004, 5 [Nr. 5]).
  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05

    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16
    Diese Anzeige kann durch den bisherigen Verteidiger oder durch den Betroffenen erfolgen (BayObLG und OLG Düsseldorf a.a.O.; für eine Sonderkonstellation vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 403), wobei sie sich auch schlüssig aus dessen Verhalten soll ergeben können (so: SK-StPO- Wohlers , a.a.O., Rz. 9 u. H. a. die - eine andere Konstellation betreffende - Entscheidung BGH StV 2006, 284).
  • OLG Koblenz, 27.05.1986 - 1 Ss 224/86

    Vollmacht; Zustellungen; Verteidiger; Mandant

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16
    Die Ermächtigung zur Entgegennahme von Zustellungen bleibt auch dann, wenn im Verhältnis zwischen dem Betroffenen und dem Verteidiger die Verteidigungsvollmacht erloschen ist, aus Gründen der Rechtssicherheit im Außenverhältnis so lange bestehen, bis das Erlöschen der Vollmacht dem Gericht mitgeteilt wird (BayObLG VRS 38, 194; OLG Koblenz VRS 71, 203; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 227 - bei Juris Tz. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 154a Rz. 11; Löwe-Rosenberg- Lüderssen/Jahn , StPO, 26. Auflage 2008, § 154a Rz. 6; KMR- Müller , StPO, § 145a Rz. 7).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 1 Ws 116/93
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16
    Diese Anzeige kann durch den bisherigen Verteidiger oder durch den Betroffenen erfolgen (BayObLG und OLG Düsseldorf a.a.O.; für eine Sonderkonstellation vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 403), wobei sie sich auch schlüssig aus dessen Verhalten soll ergeben können (so: SK-StPO- Wohlers , a.a.O., Rz. 9 u. H. a. die - eine andere Konstellation betreffende - Entscheidung BGH StV 2006, 284).
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