(1) 1Dem Angeklagten, seinem gesetzlichen Vertreter und dem Verteidiger sowie dem Nebenkläger und den Personen, die nach § 214 Absatz 1 Satz 2 vom Termin zu benachrichtigen sind, sind Ort und Zeit der Hauptverhandlung mitzuteilen. 2Das Revisionsgericht weist dabei auf die wesentlichen Gesichtspunkte hin, die Gegenstand der Hauptverhandlung werden sollen. 3Ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, so ist dieser zu laden.
(2) 1Der Angeklagte kann in der Hauptverhandlung erscheinen oder sich durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen. 2Die Hauptverhandlung kann, soweit nicht die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist, auch durchgeführt werden, wenn weder der Angeklagte noch ein Verteidiger anwesend ist. 3Die Entscheidung darüber, ob der Angeklagte, der nicht auf freiem Fuß ist, zu der Hauptverhandlung vorgeführt wird, liegt im Ermessen des Gerichts.
(3) 1Dem Angeklagten, seinem gesetzlichen Vertreter, dem Verteidiger und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie dem Nebenkläger, dem Nebenklageberechtigten und den Personen, die nach § 397 Absatz 2 Satz 3, § 404 Absatz 3, § 406h Absatz 2 Satz 2, § 429 Absatz 1 und § 444 Absatz 2 Satz 1 vom Termin zu benachrichtigen sind, kann der Vorsitzende auf ihren jeweiligen Antrag die Anwesenheit an einem anderen Ort gestatten, wenn die Hauptverhandlung zeitgleich in Bild und Ton an den anderen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen wird. 2Die Gestattung soll mit der Maßgabe erfolgen, dass sich die Verfahrensbeteiligten in einem Dienstraum oder in einem Geschäftsraum eines Verteidigers oder Rechtsanwalts aufhalten. 3Sieht das Gericht in den Fällen des Absatzes 2 Satz 3 von einer Vorführung des Angeklagten ab, so ist diesem auf seinen Antrag die Teilnahme an der Hauptverhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung zu gestatten. 4Liegen zwischen dem Eingang des Antrags nach Satz 3 bei Gericht und dem Hauptverhandlungstermin nicht mindestens drei Werktage, kann der Antrag vom Vorsitzenden abgelehnt werden. 5Die Entscheidung des Vorsitzenden nach den Sätzen 1 bis 4 ist unanfechtbar.
(4) 1Eine Aufzeichnung der Übertragung ist nicht zulässig. 2Hierauf sind die Verfahrensbeteiligten spätestens zu Beginn der Bild- und Tonübertragung hinzuweisen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 17.07.2025 | Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz | 12.07.2024 | |
| 21.12.2018 | Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung | 17.12.2018 | |
| 01.01.2018 | Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 | |
| 25.07.2015 | Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe | 17.07.2015 |
antrag § 343Hemmung der Rechtskraft § 344Revisionsbegründung § 345Revisionsbegründungs-
frist § 346Verspätete oder formwidrige Einlegung § 347Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht § 348Unzuständigkeit des Gerichts § 349Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss § 350Revisions-
hauptverhandlung § 351Gang der Revisions-
hauptverhandlung § 352Umfang der Urteilsprüfung § 353Aufhebung des Urteils und der Feststellungen § 354Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung § 354aEntscheidung bei Gesetzesänderung § 355Verweisung an das zuständige Gericht § 356Urteilsverkündung § 356aVerletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisions-
entscheidung § 357Revisionserstreckung auf Mitverurteilte § 358Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
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Rechtsprechung zu § 350 StPO
144 Entscheidungen zu § 350 StPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 19.08.2026 - 204 StRR 527/26
Anwesenheitspflicht, Abwesenheitsverhandlung, Verfahrensrüge, ...
- BGH, 22.04.2026 - 5 StR 670/25
- BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21
Strafverfahren: Anforderungen an die Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 08.09.2021 - 2 RVs 60/21
Divergenzvorlage wegen notwendigem Inhalt der Verteidigervollmacht bei ...
- OLG Düsseldorf, 08.09.2021 - 2 RVs 60/21
- BGH, 13.12.2022 - 1 StR 284/22
Ablehnung der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung (Recht des ...
- KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen ...
- BGH, 02.04.2019 - 5 StR 685/18
Entbehrlichkeit der Vorführung des inhaftierten Angeklagten in der ...
- BGH, 29.08.2019 - 5 StR 103/19
Strafverfahren: Entbehrlichkeit der Vorführung des Angeklagten zur ...
- BGH, 06.11.2024 - 5 StR 490/24
Absehen von der Vorführung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung
- BGH, 19.06.2012 - 4 StR 77/12
Unzulässige Beschwerde gegen die Ablehnung einer Entpflichtung des ...
Querverweise
Auf § 350 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen
- § 35a (Rechtsmittelbelehrung)
Redaktionelle Querverweise zu § 350 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 236 (Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten) (zu § 350 II 1)