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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88   

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https://dejure.org/1990,1175
BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88 (https://dejure.org/1990,1175)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1990 - 6 C 33.88 (https://dejure.org/1990,1175)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 (https://dejure.org/1990,1175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuziehung eines Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Widerruf der Bewilligung von Trennungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Trennungsgeldbewilligung - Widerrufsbeamter - Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Umzugskostenvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 577
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88
    Als sachdienlich ist in der Regel eine Klageänderung anzusehen, die der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffes zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist, und zwar auch, wenn die geänderte Klage als unbegründet abgewiesen werden müßte (Urteile vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 61.77 - (DVBl. 1980, 598), vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81 - (NJW 1983, 638 ) und Beschluß vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - (DÖV 1984, 299)).
  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88
    Wiewohl die Zusage der Umzugskostenvergütung auch unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkungen auf die Gewährung von Trennungsgeld ein ausschließlich begünstigender Verwaltungsakt und die Beziehung zwischen Umzugskostenzusage und Gewährung von Trennungsgeld allenfalls eine rein tatsächliche ist (Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - (BVerwGE 81, 149 )), war diese doch für die Beantwortung der Frage von Bedeutung, ob dem Kläger Trennungsgeld bewilligt werden sollte.
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 61.77

    Bauvoranfrage - Abgabe aller wesentlichen Erklärungen - Wirtschaftlichkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88
    Als sachdienlich ist in der Regel eine Klageänderung anzusehen, die der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffes zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist, und zwar auch, wenn die geänderte Klage als unbegründet abgewiesen werden müßte (Urteile vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 61.77 - (DVBl. 1980, 598), vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81 - (NJW 1983, 638 ) und Beschluß vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - (DÖV 1984, 299)).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88
    Als sachdienlich ist in der Regel eine Klageänderung anzusehen, die der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffes zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist, und zwar auch, wenn die geänderte Klage als unbegründet abgewiesen werden müßte (Urteile vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 61.77 - (DVBl. 1980, 598), vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81 - (NJW 1983, 638 ) und Beschluß vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - (DÖV 1984, 299)).
  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79

    Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88
    Die bloße andere Beurteilung der gleichgebliebenen Tatsachen reicht nicht aus (Urteile vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 173.72 - (BVerwGE 44, 180 ) und vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - (BVerwGE 58, 259 ); Beschluß vom 16. Juli 1982 - BVerwG 7 B 190.81 - (DVBl. 1982, 1004)).
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88
    Die bloße andere Beurteilung der gleichgebliebenen Tatsachen reicht nicht aus (Urteile vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 173.72 - (BVerwGE 44, 180 ) und vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - (BVerwGE 58, 259 ); Beschluß vom 16. Juli 1982 - BVerwG 7 B 190.81 - (DVBl. 1982, 1004)).
  • BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88
    Die bloße andere Beurteilung der gleichgebliebenen Tatsachen reicht nicht aus (Urteile vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 173.72 - (BVerwGE 44, 180 ) und vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - (BVerwGE 58, 259 ); Beschluß vom 16. Juli 1982 - BVerwG 7 B 190.81 - (DVBl. 1982, 1004)).
  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 15.79

    Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde zur Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88
    Die entscheidungserheblichen Elemente des Sachverhalts, deren Änderung zu einem Widerruf berechtigt, können sowohl in einem Verhalten von Beteiligten oder Betroffenen liegen (vgl. Urteil vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 15.79 - (BVerwGE 59, 124, 127 ff.)) als auch in äußeren Umständen (Meyer/Borgs-Maciejewski, VwVfG , § 49 Rdnr. 27).
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

    Daran fehlt es, wenn die Behörde bei unveränderter Sachlage deren Bewertung oder ihre eigene Ermessenspraxis ändert (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 3 S. 10 f.).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt und damit die Grenze seines Ermessens überschritten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 6 B 60.03 - NVwZ 2004, 623; Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 33.88 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 3).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Es unterliegt der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, ob das Tatsachengericht den weitgehend von Erwägungen der Prozeßökonomie beherrschten Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt hat (vgl. u.a. BVerwGE 57, 31 ; Urteile vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 24.83 - und vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 33.88 - ).
  • VG Berlin, 20.11.2019 - 27 K 516.17

    Entzug zweier G20-Akkreditierungen war rechtswidrig

    Die bloße andere Beurteilung der gleichgebliebenen Tatsachen reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - NVwZ 1991, 577, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Zwar kommen als nachträglich eingetretene Tatsachen auch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des durch den Verwaltungsakt Begünstigten infrage (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - NVwZ 1991, 577, juris Rn. 27 m.w.N.; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 49 Rn. 60).

    Eine bloße Neubeurteilung bereits bekannter Tatsachen reicht jedoch nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 2018 - 8 C 16.17 - BVerwGE 163, 102, juris Rn. 20 und vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - NVwZ 1991, 577, juris Rn. 28; Kastner in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 49 VwVfG Rn. 37; vgl. auch Abel in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 45. Ed. Stand 1. Oktober 2019, § 49 Rn. 51).

    Die Durchsetzung einer solchen veränderten Ermessenspraxis im Wege des Widerrufs nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG ist jedoch unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - NVwZ 1991, 577, juris Rn. 27 f.).

  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Eine solche Klageänderung wäre vor allem dann nicht sachdienlich i.S.v. § 91 VwGO, wenn die geänderte Klage als unzulässig abgewiesen werden müsste; eine wegen Bestandskraft entgegenstehender Bescheide unzulässige Klage kann nicht durch Anerkennung einer Klageänderung als sachdienlich wieder zulässig werden (BVerwG, U.v. 11.12.1990 - 6 C 33.88 - BayVBl 1991, 408 = juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 20.11.2019 - 27 K 519.17

    Entzug G20-Akkreditierung

    Die bloße andere Beurteilung der gleichgebliebenen Tatsachen reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - NVwZ 1991, 577, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Zwar kommen als nachträglich eingetretene Tatsachen auch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des durch den Verwaltungsakt Begünstigten infrage (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - NVwZ 1991, 577, juris Rn. 27 m.w.N.; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 49 Rn. 60).

    Eine bloße Neubeurteilung bereits bekannter Tatsachen reicht jedoch nicht(vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 2018 - 8 C 16.17 - BVerwGE 163, 102, juris Rn. 20 und vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - NVwZ 1991, 577, juris Rn. 28; Kastner in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 49 VwVfG Rn. 37; vgl. auch Abel in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 45. Ed. Stand 1. Oktober 2019, § 49 Rn. 51).

    Die Durchsetzung einer solchen veränderten Ermessenspraxis im Wege des Widerrufs nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG ist jedoch unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 6 C 33.88 - NVwZ 1991, 577, juris Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Eine Klageänderung ist in der Regel sachdienlich, wenn sie die Möglichkeit bietet, den Streitstoff zwischen den Beteiligten endgültig zu bereinigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 61.77 - DVBl 1980, 598 und vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 33.88 - Buchholz 246 LUmzugskostenR Nr. 3).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07

    Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung;

    Die Bewertung einer Klageänderung als sachdienlich kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob die Vorinstanz den von prozessökonomischen Erwägungen geprägten Begriff der Sachdienlichkeit verkannt und damit die Grenzen ihres Ermessens überschritten hat (Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 33.88 - Buchholz 264 UmzugskostenR Nr. 3).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

    Für die Beurteilung der Sachdienlichkeit ist nicht maßgeblich, ob die geänderte Klage Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwGE 57, 31 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 33.88 - Buchholz 264 UmzugskostenR Nr. 3 S. 7 und vom 22. Juli 1999, aaO S. 41), sondern ob sie bei objektiver Beurteilung den Streitstoff der Beteiligten endgültig zu beseitigen vermag.

    Daran kann es zwar fehlen, wenn die geänderte Klage als unzulässig abgewiesen werden müßte (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 72 S. 1 und vom 11. Dezember 1990, aaO S. 8 f.).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 8 CN 1.08

    Normenkontrolle; Normerlassklage; Normänderung; Frist; Klarstellung; Änderung;

    Es unterliegt der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, ob das Tatsachengericht den weitgehend von Erwägungen der Prozessökonomie beherrschten Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt hat (Urteile vom 15. März 1984 BVerwG 2 C 24.83 Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 15, vom 11. Dezember 1990 BVerwG 6 C 33.88 Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 3, vom 22. Juli 1999 BVerwG 2 C 14.98 Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 3).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 60.03

    Telekommunikationsrecht, Vergabe von so genannten "Vanity-Nummern"; Markenschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 9 S 2883/11

    Versagung der amtlichen Anerkennung als "natürliches Mineralwasser"

  • BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10

    Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität

  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 51.08

    Verwendung; Verwendungsdauer; Versetzungsanordnung; Aufhebung;

  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

  • VG Düsseldorf, 26.11.2021 - 6 L 1820/21

    Zuverlässigkeit; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; nachträglich eingetretene

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2014 - L 7 KA 119/11

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Medizinproduktes in die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2008 - 2 L 192/07

    Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung

  • BVerwG, 13.05.1996 - 6 B 89.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassung einer Klageänderung als sachdienlich

  • VG Düsseldorf, 16.12.2022 - 6 L 2430/22

    Luftsicherheit, Luftverkehr, Verkehrspilot, Zuverlässigkeit, Widerruf,

  • VG München, 13.07.2018 - M 5 S 18.2190

    Rücknahme oder Widerruf der Gewährung einer arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung

  • VG Arnsberg, 22.02.2017 - 10 K 3506/15
  • VG München, 18.07.2018 - M 5 S 18.2231

    Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs - Widerruf einer

  • VG Mainz, 25.11.2013 - 6 K 755/13

    Widerruf der Bewilligung der Übernahme von Schülerfahrtkosten

  • VG Köln, 10.02.2004 - 10 L 136/04

    Ausnahmegenehmigung hinsichtlich einer Befreiung von der Schulpflicht zum Besuch

  • VG Köln, 10.02.2004 - 10 L 131/04

    Rechtmäßigkeit einer Ausnahmegenehmigung

  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645

    Rücknahme einer Trennungsgeldbewilligung, Begriff des Dienstortes im

  • BVerwG, 25.05.1993 - 11 B 66.92

    Unzulässigkeit eines Klagebeitritts in der Berufungsinstanz - Verweisung der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2029
BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86 (https://dejure.org/1990,2029)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1990 - 5 C 74.86 (https://dejure.org/1990,2029)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 5 C 74.86 (https://dejure.org/1990,2029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehindertengesetz - Altersgrenze - Beschäftigung eines Schwerbehinderten

  • rechtsportal.de

    Keine Altersbegrenzung für Schwerbehinderte bei Anrechnung auf Pflichtplätze

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anrechenbarkeit schwerbehinderter Arbeitnehmer im Rentenalter auf Pflichtplätze - Anrechenbarkeit mitarbeitender Familienangehöriger - Verfügbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 205
  • NJW 1991, 1127
  • NVwZ 1991, 577 (Ls.)
  • BB 1991, 1494
  • DÖV 1991, 430
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Von daher erscheint es als vornehmliche Aufgabe des Schwerbehindertengesetzes, den schutzbedürftigen Personen einen Arbeitsplatz zu verschaffen und zu erhalten und den Schwerbehinderten mit Hilfe der gesetzlich vorgesehenen Mittel als Arbeitnehmer in das Erwerbsleben einzugliedern (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - ).

    Im übrigen ist die Anrechenbarkeit eines Beschäftigten auf einen Schwerbehindertenpflichtplatz vom Lebensalter des Beschäftigten unabhängig; sie beginnt vielmehr mit der förmlichen Feststellung der Schwerbehinderung (§§ 1, 3 SchwbG) oder der Gleichstellung nach § 2 SchwbG (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1987 a.a.O.) und endet mit dem Erlöschen des gesetzlichen Schutzes (§ 35 Abs. 3 SchwbG).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Er schließt deshalb und um einen sozialpolitisch unerwünschten Doppelbezug von Leistungen (hier: Altersruhegeld und Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe ) zu unterbinden, vom Beginn des auf die Vollendung des 65. Lebensjahres folgenden Monats an den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus (vgl. Regierungsentwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes vom 16. November 1967, BT-Drucks. V/2291, S. 79 zu § 90 Abs. 3; BSGE 43, 128 sowie Gagel/Steinmeyer, Arbeitsförderungsgesetz , Rdnr. 25 zu § 100).

    Dieser Schutzzweck bleibt dem Arbeitnehmer auch nach Vollendung seines 65. Lebensjahres erhalten (vgl. BSGE 43, 128 ), vorausgesetzt, der Arbeitnehmer steht der Arbeitsvermittlung im Sinne des § 103 AFG zur Verfügung.

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Sie verlangen neben der Schwerbehinderteneigenschaft desjenigen, dessen Kündigung der Arbeitgeber beabsichtigt (vgl. hierzu BVerwGE 81, 84 [BVerwG 15.12.1988 - 5 C 67/85]), lediglich, daß der Schwerbehinderte in einem Arbeitsverhältnis gesetzlich definierter Art (§ 12 in Verbindung mit § 17 SchwbG) steht.
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Allen diesen Vorschriften ist gemeinsam, daß sie nicht nur auf den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile im Berufs- und Arbeitsleben zielen, sondern eine umfassende Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft erreichen wollen (vgl. BSGE 53, 175 [BSG 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81]).
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82

    1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn die vereinbarte Vergütung so niedrig ist, daß sie schlechterdings nicht mehr eine Gegenleistung für eine begrenzte Tätigkeit des Ehegatten sein kann und deshalb angenommen werden muß, daß die Beteiligten sich rechtsgeschäftlich nicht haben binden wollen (vgl. zu alledem BFH, Urteil vom 28. Juli 1983 - IV R 103/82 - <BFHE 139, 376/377 f. = NJW 1984, 1487 [BFH 28.07.1983 - IV R 103/82] = BStBl. II 1984, 60 f.>).
  • BFH, 12.10.1988 - X R 2/86

    Wechselseitige Ehegatten-Arbeitsverträge

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Vertragsverhältnisse zwischen Ehegatten sind demnach im Rahmen der §§ 4 ff. SchwbG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie ernsthaft vereinbart sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (vgl. BFH, Urteil vom 12. Oktober 1988 - X R 2/86 - <BFHE 155, 307/308 f. = NJW 1989, 2150 = BStBl. II 1989, 354/355>).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.1980 - 7 Ta 83/80
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nicht kraft tarif- oder einzelvertraglicher Vereinbarung mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Kündigung beendet wird (vgl. auch § 19 SchwbG), kann deshalb auch nach Erreichen dieses Alters den Sonderkündigungsschutz der §§ 12 ff. SchwbG beanspruchen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 29. Mai 1980 - 3 Sa 146/80 - <DB 1980, 1551 f.>; zustimmend Neubert/Becke, Schwerbehindertengesetz, 2. Aufl. 1986, Rdnr. 2 zu § 15; Dörner, Schwerbehindertengesetz , Anm. I zu § 1 sowie Wilrodt/Neumann, Jung/Cramer, Thieler und Gröninger, jeweils a.a.O.).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Es verzichtet auf das Mittel der Zwangseinstellung und ist deshalb für das Erreichen seiner arbeitsmarkt- und rehabilitationspolitischen Zwecksetzungen, nämlich Schwerbehinderte in möglichst großem umfang in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern und in dieser Eingliederung zu sichern (vgl. BVerwGE 87, 205 ), entscheidend auch auf den guten Willen der Arbeitgeber angewiesen.
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 C 6.20

    Erreichen des Regelrentenalters schließt Übernahme der Kosten einer notwendigen

    Das frühere Schwerbehindertengesetz (SchwbG) kannte grundsätzlich keine Altersgrenze und der Arbeitgeber konnte deshalb seine Pflicht nach § 4 Abs. 1 SchwbG auch durch Beschäftigung eines Schwerbehinderten erfüllen, der das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 5 C 74.86 - BVerwGE 87, 205 ).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Es verzichtet auf das Mittel der Zwangseinstellung und ist deshalb für das Erreichen seiner arbeitsmarkt- und rehabilitationspolitischen Zwecksetzungen, nämlich Schwerbehinderte in möglichst großem Umfang in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern und in dieser Eingliederung zu sichern (vgl. BVerwGE 87, 205 ), entscheidend auch auf den guten Willen der Arbeitgeber angewiesen.
  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 2151/16

    Kostenübernahme für Arbeitsassistenz bei blindem Rechtsanwalt

    Dies werde zudem durch die Anrechenbarkeit schwerbehinderter Arbeitnehmer im Rentenalter auf Pflichtplätze bestätigt, die aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 (Az. 5 C 74/86) folge.
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 C 2.21

    Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige, die als begleitende Hilfen im

    Das frühere Schwerbehindertengesetz (SchwbG) kannte grundsätzlich keine Altersgrenze und der Arbeitgeber konnte deshalb seine Pflicht nach § 4 Abs. 1 SchwbG auch durch Beschäftigung eines Schwerbehinderten erfüllen, der das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 5 C 74.86 - BVerwGE 87, 205 ).
  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 12 B 11.1303

    Ausbildungsförderung; Erstausbildung; Hotelberufsfachschule; Befähigung zur

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden (vgl. BVerwG vom 19.1.1989 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 80 unter Hinweis auf BVerwG je vom 3.6.1988 - BVerwG 5 C 74.86 - FamRZ 1988, 1105 sowie - BVerwG 5 C 49.84 - NVwZ 1989, 57), dass unter § 7 Abs. 1 BAföG auch solche berufsbildenden Ausbildungen fallen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
  • VGH Bayern, 24.09.1992 - 12 B 91.551

    Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

    Nach der Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 13. Dezember 1990 ( BVerwG 5 C 74.86) ist zwischen den Beteiligten des Verfahrens im wesentlichen nur noch umstritten, ob die jetzige Betriebsinhaberin M G. in den Jahren 1980 mit 1982 im Betrieb der Klägerin als Arbeitnehmerin oder als mithelfende Familienangehörige tätig war.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1992 - 4 L 1870/92

    Notwendiger Lebensunterhalt; Einmalige Leistung; Sozialhilfe; Schultüte;

    Die Revision ist zuzulassen ( § 132 Abs. 2 VwGO ), weil der Senat von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. Dezember 1990 - BVerwGE 87, 211 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 74/86] - abweicht.
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