Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 09.04.1992

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.03.1992 - 4 TH 967/91   

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https://dejure.org/1992,6127
VGH Hessen, 19.03.1992 - 4 TH 967/91 (https://dejure.org/1992,6127)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.03.1992 - 4 TH 967/91 (https://dejure.org/1992,6127)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. März 1992 - 4 TH 967/91 (https://dejure.org/1992,6127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 GKG, § 17 GVG, § 90 VwGO, § 93 VwGO
    Einreichen eines Antrages per Telefax - spätere Nachsendung des Originalantrags - keine anderweitige Anhängigkeit der gleichen Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3055
  • NVwZ 1992, 1212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 06.06.1990 - 1 S 1598/90

    Gerichtskosten: Schreibauslagen für Abschriften eines per Telefax übermittelten

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1992 - 4 TH 967/91
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar mit der die Kostentragungspflicht für Schreibauslagen nach § 56 Satz 2 GKG auslösenden Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax am letzten Tag einer gesetzten Frist ohne die zur Information der übrigen Beteiligten benötigten Doppel (vgl. Hess. VGH, B. v. 06.06.1990 - 1 S 1598/90 - NJW 1991, 316).
  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 TH 1539/91

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Abbruchgebots

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1992 - 4 TH 967/91
    Unter diesen Umständen war der Frage nicht weiter nachzugehen, ob und gegebenenfalls in welchen Fällen ein Widerspruch gegen eine bauaufsichtliche Verfügung, der nicht offensichtlich verspätet ist, aufschiebende Wirkung haben kann (vgl. Hess. VGH, B. v. 28.01.1992 - 4 TH 1539/91).
  • VG Stuttgart, 11.06.2007 - 7 K 187/07

    Keine Zahlungspflicht nach § 28 GKG 2004 bei Übersendung der Mehrausfertigung per

    Werden bei einem durch Telefax eingereichten Schriftsatz wie hier sogleich auf demselben Weg die erforderlichen "Ablichtungen" mitgeliefert, entsteht für die Partei oder den Beteiligten keine Zahlungspflicht nach § 28 GKG, da er dann eine "Beifügung" nicht unterlassen hat (vgl. VGH Kassel, NJW 1991, 316; NJW 1992, 3055; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 28 GKG, Rdnr. 5; Meyer, Gerichtskostengesetz, 7. Aufl., § 28 Rdnr. 6).
  • OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97

    Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 09.04.1992 - Bs II 30/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12768
OVG Hamburg, 09.04.1992 - Bs II 30/92 (https://dejure.org/1992,12768)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.1992 - Bs II 30/92 (https://dejure.org/1992,12768)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 1992 - Bs II 30/92 (https://dejure.org/1992,12768)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 677 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 1212
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 06.08.2002 - 2 U 3/02

    Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines personenbeförderungsrechtlichen

    Diese Zweckbestimmung wird einem Friedhof erst durch Entwidmung - als actus contrarius zur Widmung - entzogen, für die bei kirchlichen Friedhöfen allein die betreffende Kirchengemeinde zuständig ist (vgl. auch Gaedke, S. 41, zur Zuständigkeit der Kirchengemeinde für die Widmung; OVG Hamburg, NVwZ 1992, 1212 [1213]).
  • VG Halle, 26.02.2010 - 4 A 460/08

    Abwasserbeitrag für ein Friedhofsgrundstück

    Durch die Entwidmung verliert der Friedhof seinen Charakter als öffentliche Begräbnisstelle und erlangt seine volle Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit wieder (OVG Hamburg, Beschluss vom 9. April 1992 - Bs II 30/92 - NVwZ 1992, 1212 ; Gaedke, a.a.O. S. 57 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - 4 L 92/10

    Abwasserbeseitigungsbeitrag

    Das Friedhofs- und Begräbniswesen ist, auch wenn es von Religionsgemeinschaften wahrgenommen wird, kein staatsfreier verfassungsrechtlich garantierter Autonomiebereich der Religionsgemeinschaften, soweit es nicht um die religiös bestimmte Bestattungszeremonie geht (HambOVG, Beschl. v. 09.04.1992 - Bs II 30/92 -, NVwZ 1992, 1212, 1213).
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