Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91   

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VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91 (https://dejure.org/1992,2449)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.10.1992 - 8 S 2849/91 (https://dejure.org/1992,2449)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - 8 S 2849/91 (https://dejure.org/1992,2449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Satzung nach BauGB § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist § 22 BauGB mit höherrangigem Recht vereinbar? (IBR 1994, 476)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 52
  • NJW 1993, 3216
  • NVwZ 1994, 184 (Ls.)
  • DVBl 1993, 673
  • ZfBR 1993, 241
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Eine Enteignung gemäß Art. 14 Abs. 3 GG erfolgt nicht; in dem Genehmigungsvorbehalt ist keine vollständige oder teilweise Entziehung eines Vermögensrechts im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu sehen (vgl. hierzu grundlegend BVerfGE 58, 300, 331 ff.; vgl. ferner BVerfGE 26, 215, 222 -- Grundstücksveräußerungsverbote --, BVerfGE 38, 348, 370 -- Wohnraumzweckentfremdung -- und BVerfGE 52, 127).

    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums läßt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl hierzu u.a. BVerfGE 58, 300, 334 -- Naßauskiesung --; 50, 290, 341 -- Mitbestimmung --; 38, 347, 370 -- Wohnraumzweckentfremdung --; 84, 382, 385 -- Wohnraumkündigung).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums läßt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl hierzu u.a. BVerfGE 58, 300, 334 -- Naßauskiesung --; 50, 290, 341 -- Mitbestimmung --; 38, 347, 370 -- Wohnraumzweckentfremdung --; 84, 382, 385 -- Wohnraumkündigung).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Eine Enteignung gemäß Art. 14 Abs. 3 GG erfolgt nicht; in dem Genehmigungsvorbehalt ist keine vollständige oder teilweise Entziehung eines Vermögensrechts im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu sehen (vgl. hierzu grundlegend BVerfGE 58, 300, 331 ff.; vgl. ferner BVerfGE 26, 215, 222 -- Grundstücksveräußerungsverbote --, BVerfGE 38, 348, 370 -- Wohnraumzweckentfremdung -- und BVerfGE 52, 127).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der Rechtsnorm ist somit nicht auf einen Zeitpunkt festgelegt, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d.h. gültig geworden ist (vgl. hierzu grundlegend BVerfGE 72, 200, 241).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Allerdings ist dieses für ein Normenkontrollverfahren ebenso wie für jeden anderen Antrag zu fordern; es fehlt, wenn der Antragsteller mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung seine Rechtsstellung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts somit für ihn als nutzlos erscheint (vgl. das Urt. des erk. Gerichtshofs vom 17.10.1989 -- 5 S 2774/88 --; sowie BVerwG, Beschluß vom 28.8.1987 -- 4 N 3.86 --, BVerwGE 78, 85).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums läßt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl hierzu u.a. BVerfGE 58, 300, 334 -- Naßauskiesung --; 50, 290, 341 -- Mitbestimmung --; 38, 347, 370 -- Wohnraumzweckentfremdung --; 84, 382, 385 -- Wohnraumkündigung).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Eine Enteignung gemäß Art. 14 Abs. 3 GG erfolgt nicht; in dem Genehmigungsvorbehalt ist keine vollständige oder teilweise Entziehung eines Vermögensrechts im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu sehen (vgl. hierzu grundlegend BVerfGE 58, 300, 331 ff.; vgl. ferner BVerfGE 26, 215, 222 -- Grundstücksveräußerungsverbote --, BVerfGE 38, 348, 370 -- Wohnraumzweckentfremdung -- und BVerfGE 52, 127).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Beschränkungen sind nur zulässig, wenn und soweit das öffentliche Interesse sie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt (BVerfGE 8, 71, 80).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvA 1/69

    Erstattung der notwendigen Auslagen im Verfahren auf Verwirkung von Grundrechten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums läßt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl hierzu u.a. BVerfGE 58, 300, 334 -- Naßauskiesung --; 50, 290, 341 -- Mitbestimmung --; 38, 347, 370 -- Wohnraumzweckentfremdung --; 84, 382, 385 -- Wohnraumkündigung).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 8 S 623/91

    Sachliche Entscheidung bei verspätetem Widerspruch; Lagerung von Baumaterial -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91
    Vor diesem Hintergrund würde jede andere Entscheidung, als diejenige, erneut in der Sache zu befinden, ermessensfehlerhaft sein (vgl. zu einer ähnlichen Verpflichtung der Widerspruchsbehörde das Senatsurt. v. 14.10.1991 -- 8 S 623/91 --, VBlBW 1992, 96).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1989 - 5 S 2774/88

    Anwendungsbereich des § 214 Abs 2 Nr 3 BauGB: Bebauungsplan - Abwägungsfehler:

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen zwar nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - UPR 1994, 306; ebenso VGH Baden-Württemberg ESVGH 43, 52 = ZfBR 1993, 241; OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

    Zu dessen Durchsetzung erscheint eine generelle Kontrolle aller Rechtsvorgänge zur Schaffung von Wohnungseigentum geboten (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Oktober 1992 - 8 S 2849/91 - ZfBR 1993, 241).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 24.93

    Keine Fremdenverkehrssatzung für ganzes Gemeindegebiet

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen zwar nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - noch unveröffentlicht; ebenso VGH Baden-Württemberg ESVGH 43, 52 = ZfBR 1993, 241; OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.1993 - 1 L 123/91

    Wyk; Femdenverkehrsfunktion; Wohnungseigentum; Zweitwohnung

    Dies hat das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend erkannt; seine Auffassung entspricht - soweit erkennbar - ganz allgemeiner Auffassung (siehe insbesondere VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.10.1992 - 8 S 2849/91 -, DVBl. 1993, 673 (Leitsatz) ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1993 - 1 L 218/91

    Beeinträchtigung im Sinne des § 22 Abs. 5 S. 1 BauGB

    Dies hat das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend erkannt; seine Auffassung entspricht - soweit erkennbar - ganz allgemeiner Auffassung (siehe insbesondere VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.10.1992 - 8 S 2849/91 -, ZfBR 1993, 241 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 1760/93

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines an einem Seeuferweg aufgestellten

    Auf den besonderen Stellenwert des Fremdenverkehrs in hat der Senat in seinem eine Satzung gemäß § 22 BauGB betreffenden Normenkontrollurteil vom 2.10.1992 - 8 S 2849/91 -, ESVGH 43, 52 hingewiesen.
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 23.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen zwar nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - ; ebenso VGH Baden-Württemberg ESVGH 43, 52 = ZfBR 1993, 241; OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 25.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen zwar nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - ; ebenso VGH Baden-Württemberg ESVGH 43, 52 = ZfBR 1993, 241; OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • VG Ansbach, 15.04.2008 - AN 1 M 08.00479

    Kostenerinnerung; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Die Beteiligten sind wegen des zwischen ihnen begründeten Prozessrechtsverhältnisses verpflichtet, aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit die Kosten so gering wie möglich zu halten (vgl. BayVGH vom 2.11.1979, BayVBl 1980, 157; vom 20.12.1999, 23 C 99.2874; VGH Baden-Württemberg vom 24.6.1993, NVwZ 1994, 184).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1993 - 21 A 1691/89   

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https://dejure.org/1993,6870
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1993 - 21 A 1691/89 (https://dejure.org/1993,6870)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.1993 - 21 A 1691/89 (https://dejure.org/1993,6870)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 1993 - 21 A 1691/89 (https://dejure.org/1993,6870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Aufhebung des Genehmigungserfordernisses; Baugenehmigung; Erlöschen der Baugenehmigung; Genehmigung; Nebenbestimmungen; Einzelfall der Beurteilung ; Getreidesiloanlage; Getreidetrocknungsanlage; Bauschutzrechtliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 184
  • DÖV 1994, 77
  • BauR 1993, 706
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Es ist anerkannt, dass bei einer nachträglichen Aufhebung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernisses (§ 18 Abs. 2 BImSchG) die nach § 13 BImSchG eingeschlossenen Genehmigungen fortbestehen (Albrecht/Tappert/Zieschgner, UPR 2018, 17 ; Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand August 2020, BImSchG § 18 Rn. 44; Storost, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, BImSchG, § 18 Rn. C 33, Stand November 2020; Scheuing/Wirths, in: Führ, GK BImSchG. 2 Aufl. 2019 § 18 Rn. 39; OVG Münster, Urteil vom 15. März 1993 - 21 A 1691/89 - NVwZ 1994, 184; VGH München, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 22 B 01.10 29 - UPR 2002, 114).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 12 LB 62/07

    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und

    Soweit die Genehmigung gemäß § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen - etwa nach dem Baugesetzbuch (BauGB) - eingeschlossen hat, gelten diese Bestandteile der Genehmigung fort (OVG NRW, Urt. v. 15.3.1993 - 21 A 1691/89 -, Baurecht 1993, 706 = NVwZ 1994, 184; Jarass, BImSchG, 6. Aufl. 2005, § 18 RdNr. 11) und bleiben damit Gegenstand eines noch anhängigen Verfahrens.
  • VG Arnsberg, 28.01.2013 - 8 K 2887/11

    Klage der Stadt Iserlohn gegen Erweiterung eines Steinbruchs erfolgreich

    Wird etwa die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 Abs. 2 BImSchG unwirksam, weil das (immissionsschutzrechtliche) Genehmigungserfordernis aufgehoben wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit der von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossenen Baugenehmigung; diese bleibt vielmehr einschließlich der mit ihr verbundenen Nebenbestimmungen bestehen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 1993 - 21 A 1691/89 -, Baurechtssammlung (BRS) Band 55 Nr. 153 = Baurecht (BauR) 1993 S. 706.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 1 S 4.20

    Zum Betrieb einer Spielhalle ist in Berlin eine gewerberechtliche Erlaubnis und

    Nach der von der Kammer im Wege einer Gesamtschau der Regelungen und unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung hat der Landesgesetzgeber die in § 61 Abs. 1 BauO Bln benannten Vorhaben von der Baugenehmigungspflicht im Hinblick auf eine Prüfung in anderen Gestattungsverfahren freigestellt und trotz der sprachlichen Fassung nicht den Einschluss dieser Genehmigung in dem Sinne angeordnet, dass eine nach Erlöschen der anderweitigen Genehmigung durch Konzentration eingeschlossene Genehmigung bestehen bleiben oder wieder aufleben könnte (vgl. zum Verhältnis zwischen § 18 Abs. 2 BImSchG erloschener immissionschutzrechtlicher Genehmigung zur Baugenehmigung: OVG Münster, Urteil vom 15. März 1993 - 21 A 1691/89 -, NVwZ 1994, 184; Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2010, § 18 Rdn. 11 m.w.N.).
  • VG Berlin, 30.10.2018 - 19 K 355.16

    Neue Baugenehmigung bei einer Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro

    Verliert also eine in der Zeit vom 1. Februar 2006 bis zum 30. Juli 2011 erteilte Gewerbeerlaubnis - aus welchen Gründen auch immer (Aufhebung durch Rücknahme oder Widerruf, Erledigung auf sonstige Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG, Erlöschen aufgrund eines gesetzlichen Tatbestandes etc.) - ihre Gültigkeit, so dürfte dies nicht zur Folge haben, dass auch die Baugenehmigung ihre Gültigkeit verliert; vielmehr dürfte die (mit-) erteilte Baugenehmigung bestehen bleiben (so für eine gemäß § 13 BImSchG in einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossene Baugenehmigung ausdrücklich Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - VGH 22 B 01.1029 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 1993 - OVG 21 A 1691/89 -, NVwZ 1994, 184; Jarass, in: ders., BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 18 Rn. 21 m.w.Nachw.; dem folgend ferner auch Knuth, in: Wilke/Dageförde/ders./Meyer/Broy-Bülow, a.a.O., § 61 Rn. 12).
  • VG Berlin, 21.07.2010 - 19 K 251.09

    Gewerberecht, Baurecht: Entscheidung über ein Baugenehmigungsgesuch für

    Nach der von der Kammer im Wege einer Gesamtschau der Regelungen und unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung hat der Landesgesetzgeber die in § 61 Abs. 1 BauOBln benannten Vorhaben von der Baugenehmigungspflicht im Hinblick auf eine Prüfung in anderen Gestattungsverfahren freigestellt und trotz der sprachlichen Fassung nicht den Einschluss dieser Genehmigung in dem Sinne angeordnet, dass eine nach Erlöschen der anderweitigen Genehmigung durch Konzentration eingeschlossene Genehmigung bestehen bleiben oder wieder aufleben könnte (vgl. zum Verhältnis zwischen § 18 Abs. 2 BImSchG erloschener immissionschutzrechtlicher Genehmigung zur Baugenehmigung: OVG Münster, Urteil vom 15. März 1993 - 21 A 1691/89 -, NVwZ 1994, 184; Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2010, § 18 Rdn. 11 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1994 - 10a B 3057/93

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Abwägungsfehler; Wohngebiet; Gewerbebetrieb

    hierzu OVG NW, Urteil vom 15.3.1993 - 21 A 1691/89 -, NVwZ 1994, 184;.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 17.09.1993 - Bs III 341/93   

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https://dejure.org/1993,10831
OVG Hamburg, 17.09.1993 - Bs III 341/93 (https://dejure.org/1993,10831)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.09.1993 - Bs III 341/93 (https://dejure.org/1993,10831)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. September 1993 - Bs III 341/93 (https://dejure.org/1993,10831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Chancengleicheit; Partei; Wahlkampf; Öffentlich-rechtliches Fernsehen; Rundfunkfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 73
  • NVwZ 1994, 184 (Ls.)
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