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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95   

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https://dejure.org/1996,2226
BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95 (https://dejure.org/1996,2226)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1996 - 3 A 1.95 (https://dejure.org/1996,2226)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 3 A 1.95 (https://dejure.org/1996,2226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Landes auf Ersatz von Aufwendungen für Maßnahmen zur Stützung des Schweinemarktes in Deutschland im Hinblick auf Gemeinschaftsrecht - Kostentragung für Interventionskäufe von Schweinen - Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft - Marktordnung, Verwaltungszuständigkeit des Bundes für Interventionen nach dem MOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    Art. 87 Abs. 3 S. 1, 104 a Abs. 1 GG; §§ 3 Abs. 1, 5, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 S. 1 MOG 1986; Nr. 2759/75 Art. 3, 20 VO (EWG); Nr. 3088/93 VO (EG)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 119
  • NVwZ 1998, 609
  • DVBl 1997, 965 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Ob die Übernahme der Schweine eine gesetzesakzessorische oder eine gesetzesfreie Tätigkeit war, kann dahinstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 BvG 1, 2/60 - BVerfGE 12, 205 ); auch als gesetzesfreie Tätigkeit ist sie jedenfalls Erfüllung einer staatlichen Aufgabe und unterfällt damit dem Art. 30 GG.

    Die gezielte und massenweise Übernahme der zu schlachtenden Tiere war Verwaltungstätigkeit, und zwar auch dann, wenn sie mit privatrechtlichen Mitteln - aufgrund eines Kaufvertrages - erfolgt war (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 BvG 1, 2/60 - BVerfGE 12, 205 ).

  • BVerwG, 10.04.1975 - III C 78.73

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs - Ausgleichsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Der Zinsanspruch ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 291 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1975 - BVerwG III 78.73 - BVerwGE 48, 133 [BVerwG 10.04.1975 - III C 78/73] = Buchholz 427.3 § 360 Nr. 50).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Dieser Lastenverteilungsgrundsatz verbietet, daß sich ein Land außerhalb seiner Zuständigkeit an den Kosten beteiligt, die dem Bund in der Wahrnehmung seiner Zuständigkeiten entstehen und umgekehrt (BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312 [BVerwG 15.03.1989 - 7 C 42/87]).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Die in der Rechtsprechung entwickelte einschränkende Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, daß nur die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, die "sich ihrem Gegenstand nach einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen", unter diese Vorschrift fallen (zuletzt Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45 = Buchholz 11 Art. 104 a Nr. 11), stellt die erstinstanzliche Zuständigkeit des erkennenden Senates nicht in Frage, denn Streitigkeiten der vorliegenden Art können sich zwischen dem Einzelnen und der öffentlichen Hand nicht ergeben.
  • EuGH, 21.06.1979 - 240/78

    Atalanta

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95
    Im übrigen liegt es auf der Hand, daß die Europäische Gemeinschaft selbst keine Bestimmung über die innerstaatliche Finanzierungszuständigkeit oder Verwaltungszuständigkeit getroffen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1971 - 51-54/71 - EuGHE 1971, S. 1108 und Urteil vom 21. Juni 1979 - 240/78 - EuGHE 1979, 2137, 2148).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen

    Dies folgt unter anderem daraus, dass mit ihnen die verfassungsrechtlich vorgegebene grundsätzliche Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land nicht verändert werden kann (vgl. BVerwGE 102, 119 ; Tappe, in: Bonner Kommentar, Bd. 19, Art. 104a Rn. 151 ; Hellermann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 104a Rn. 54).
  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/18

    Verteilung der Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung von

    Die Lastenverteilungsregel verbietet somit, dass eine Gebietskörperschaft der einen Ebene sich außerhalb ihrer Aufgabenzuständigkeit an den Kosten beteiligt, die einer Gebietskörperschaft der anderen Ebene bei Erfüllung der allein von dieser nach der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsordnung wahrzunehmenden und wahrgenommenen Aufgaben entstehen (vgl. BVerwGE 81, 312 ; 102, 119 ).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 3 A 1.01

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art; Zulässigkeit des

    Das ergibt sich aus Art. 30 GG, der für die Bestimmung der innerstaatlichen Zuständigkeit auch für die Ausführung des Gemeinschaftsrechts gilt (Urteil vom 17. Oktober 1996 - BVerwG 3 A 1.95 - BVerwGE 102, 119 ; ebenso u.a. Nopper, Bund-Länder-Haftung beim fehlerhaften Verwaltungsvollzug von Gemeinschaftsrecht durch die deutschen Länder, S. 105).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 2 K 174/09

    Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen für die Festsetzung eines

    Über gesetzlich begründete Kompetenzen und Zuständigkeiten darf sich die Exekutive grundsätzlich nicht hinwegsetzen (BVerwG, Urt. v. 17.10.1996 - 3 A 1.95 -, BVerwGE 102, 119 [124]; VGH BW, Urt. v. 27.09.1995 - 6 S 2522/94 -, Juris).

    Eine derartige Vereinbarung, die den Charakter eines Vergleichsvertrags hat, ist dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie der Beseitigung einer bei verständiger Würdigung der Rechtslage bestehenden Ungewissheit dient und anderweitige angemessene Abhilfe - etwa durch vorgängige gerichtliche Klärung - nicht möglich ist (BVerwG, Urt. v. 17.10.1996, a.a.O.).

  • FG Hessen, 05.09.2006 - 6 K 4528/01

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften für den Ankauf von Mastschweinen und Ferkeln

    (3) Dies wird dadurch bestätigt, dass das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Rechtsstreits zur Frage, ob der Bund oder das Land den nationalen Anteil an den Kosten einer Marktstützungsmaßnahme für die Schweinepest zu tragen haben, mit Urteil vom 17.10.1996 - 3 A 1/95 (BVerwGE 102, 119 ff; NVwZ 1998, 609) erkannte, dass maßgeblicher Zweck der Übernahmeaktion die Einkommenssicherung der Landwirte gewesen sei.
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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 41-IV-97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5953
VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 41-IV-97 (https://dejure.org/1998,5953)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.01.1998 - 41-IV-97 (https://dejure.org/1998,5953)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 41-IV-97 (https://dejure.org/1998,5953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Einlegung; Belastung der Verfassungsbeschwerdefristen durch die Ungewißheiten des Gegenvorstellungsrechts

  • VerfGH Sachsen
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1301
  • NVwZ 1998, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97

    Zulässigkeit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof hinsichtlich

    Wegen der fehlenden Rechtskraft des Prozeßkostenhilfebeschlusses stehe auch nicht der Beschluß des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 23. Januar 1998 - Vf. 41-IV-97 - der Zulässigkeit entgegen.

    In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 23. Januar 1998 - Vf. 41-IV-97 - NJW 1998, 1301) sieht der Verfassungsgerichtshof den Fristbeginn im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG auf Grund der den Rechtsweg abschließenden Gerichtsentscheidung.

  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97

    Erneute Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch fachgerichtliche Sachentscheidung

    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136).
  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche

    Die Gegenvorstellung läßt daher die Frist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg unberührt (in diesem Sinne auch VerfGH Sachsen, NJW 1998, 1301; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136; vgl. weiter - für den Fall eines Berichtigungsantrags - Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 35/96 -, LVerfGE 5, 123 f. sowie Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 12/98 -).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 85-IV-08
    Die Gegenvorstellung lässt als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf im Interesse der Rechtssicherheit den Lauf der Einlegungsfrist unberührt (SächsVerfGH, NJW 1998, 1301; NJW 1999, 780; siehe auch SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 125-IV-04; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 22-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 98-IV-04
    Dies gilt aber nicht für eine auf behauptete andere Rechtsverletzungen gestützte Gegenvorstellung (vgl. SächsVerfGH NJW 1999, 780; SächsVerfGH NJW 1998, 1301; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 [Vf. 18-IV-02]) oder für eine auf sonstige Grundrechtsverletzungen gestützte Gehörsrüge.
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 112-IV-04
    Dabei kann dahinstehen, ob der als Gegenvorstellung bezeichnete Antrag der Beschwerdeführerin als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zu erachten ist, der im Interesse der Rechtssicherheit den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist wegen der dem Gegenvorstellungsrecht anhaftenden Ungewissheiten unberührt lässt (SächsVerfGH NJW 1998, 1301; SächsVerfGH NJW 1999, 780; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 18-IV-02
    Eine danach erhobene formlose Gegenvorstellung ist dem Rechtsweg im Sinne des § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG nicht zuzuordnen, da der Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist im Interesse der Rechtssicherheit und insbesondere der Rechtskraft abschließender Entscheidungen nicht mit Ungewißheiten belastet werden darf, die dem Gegenvorstellungsrecht anhaften (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 23.1. und vom 25.6.1998, NJW 1998, 1301; 1999, 780).
  • VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 16-IV-00
    Der Lauf von Verfassungsbeschwerdefristen darf im Interesse der Rechtssicherheit nicht mit Ungewissheiten belastet werden, die dem Gegenvorstellungsrecht anhaften (Beschluss des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 23. Januar 1998 - Vf. 41-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 58-IV-00
    Die Erhebung einer Gegenvorstellung konnte den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist ebenso wenig beeinflussen wie die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1996 - Vf. 28-IV-96 - und vom 23. Januar 1998 - Vf. 41-IV-97 -, JbSächsOVG 6, 15 [16]).
  • VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 10-IV-00
    (vgl. Beschlüsse des SächsVerfGH vom 23.1.1998 - Vf. 41-IV-97 -, JbSächsOVG 6, 15 [16] = NJW 1998, 1301, und vom 25.6.1998 - Vf. 48-IV-97 -, NJW 1999, 780).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 125-IV-04
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97   

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https://dejure.org/1997,9595
VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97 (https://dejure.org/1997,9595)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.1997 - 7-VI-97 (https://dejure.org/1997,9595)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 1997 - 7-VI-97 (https://dejure.org/1997,9595)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1136
  • NVwZ 1998, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97

    Erneute Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch fachgerichtliche Sachentscheidung

    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136).
  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351

    Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse;

    Diese Entscheidung vom 10. Oktober 1997 wurde in Heft 16 der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 15. April 1998 (NJW 1998, 1136 f.) und damit vor Ablauf der Frist zur Erhebung dieser Grundrechtsklage veröffentlicht.
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04

    Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit

    Die gegenteilige Auffassung in der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, welche annimmt, daß die Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe selbst dann nicht beeinflußt werde, wenn diese Rechtsbehelfe wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollten (z.B. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluß vom 16. Januar 2003 - P.St.1585 - Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluß vom 10. Oktober 1997 - Vf.7-VI-97, NJW 1998, 1136), mag den entsprechenden Verfahrensvorschriften geschuldet sein.
  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche

    Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10. Oktober 1997, die in der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 15. April 1998 (NJW 1998, S. 1136 f.) und damit noch vor Ablauf der Frist zur Erhebung der Grundrechtsklage im vorliegenden Fall veröffentlicht wurde, zu der dem § 45 Abs. 1 StGHG entsprechenden Vorschrift des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die durch den Grundsatz der Subsidiarität gebotene Ausschöpfung nicht zum regulären Rechtsweg gehöriger Rechtsbehelfe nicht von der Pflicht entbinde, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde einzuhalten.
  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1359

    Außerordentliche Beschwerde; Fristbeginn; Gegenvorstellung;

    Diese Entscheidung vom 10. Oktober 1997 wurde in Heft 16 der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 15. April 1998 (NJW 1998, S. 1136f.) und damit vor Ablauf der Frist zur Erhebung dieser Grundrechtsklage veröffentlicht.
  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche

    Die Gegenvorstellung läßt daher die Frist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg unberührt (in diesem Sinne auch VerfGH Sachsen, NJW 1998, 1301; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136; vgl. weiter - für den Fall eines Berichtigungsantrags - Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 35/96 -, LVerfGE 5, 123 f. sowie Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 12/98 -).
  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte zuvor schon zu der dem § 45 Abs. 1 StGHG entsprechenden Vorschrift des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die durch den Grundsatz der Subsidiarität gebotene Ausschöpfung nicht zum Rechtsweg gehöriger Rechtsbehelfe nicht von der Pflicht entbinde, die Beschwerdefrist einzuhalten (NJW 1998, S. 1136 f.).
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