Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.10.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11   

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https://dejure.org/2011,52
BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11 (https://dejure.org/2011,52)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2011 - 7 C 3.11 (https://dejure.org/2011,52)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2011 - 7 C 3.11 (https://dejure.org/2011,52)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    IFG § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 3 Nr. 3 Buchst. b, § 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 158 Abs. 2; § 161 Abs. 2
    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; Regierungshandeln; Gesetzesvorbereitung; Ministervorlage; Demokratie, repräsentative; Kontrolle; Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung; Teilerledigungserklärung; Kostenentscheidung, ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IFG § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 3 Nr. 3 Buchst. b, § 3 Nr. 4
    Behörde; Bundesministerium; Demokratie, repräsentative; Gesetzesvorbereitung; Informationszugang; Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung; Kontrolle; Kostenentscheidung, Unanfechtbarkeit der - ; Ministervorlage; Regierung; Regierungshandeln; Teilerledigungserklärung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 1 Abs 1 S 2 IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 4 Abs 1 S 1 IFG, § 1 VwVfG
    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen; Tätigkeit der Bundesministerien; Unanfechtbarkeit der Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Regierungshandeln eines Bundesministeriums als Ausschlussgrund für eine Anspruchsverpflichtung einer Behörde i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Die gesetzesvorbereitende Tätigkeit als Teil des Regierungshandelns ist vom Auskunftsanspruch nach IFG nicht ausgenommen

  • rewis.io

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen; Tätigkeit der Bundesministerien; Unanfechtbarkeit der Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen; Tätigkeit der Bundesministerien; Unanfechtbarkeit der Kostenentscheidung

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) - Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IFG § 1 Abs. 1 S. 1
    Regierungshandeln eines Bundesministeriums als Ausschlussgrund für eine Anspruchsverpflichtung einer Behörde i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Informationsfreiheitsgesetz gilt grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Ministerien

  • heise.de (Pressebericht, 03.11.2011)

    Grundsatzurteile zur Informationsfreiheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationspflicht gilt auch für Bundesjustizministerium

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsrechte gegen ein Bundesministerium

  • lto.de (Kurzinformation)

    Informationsfreiheitsgesetz - Gesetz gilt für gesamte Tätigkeit der Bundesministerien

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Informationsfreiheitsgesetz gilt grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Informationsfreiheit gilt für alle Tätigkeiten der Bundesministerien

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Informationsfreiheit: Justizministerium muss Auskunft geben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine willkürliche Verweigerung von Einsicht in interne Unterlagen durch Bundesministerien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 122
  • NVwZ 2012, 256
  • DVBl 2012, 176
  • DÖV 2012, 324
  • ZfBR 2012, 275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Der mit § 4 Abs. 1 Satz 1 IFG bezweckte Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses ist zeitlich begrenzt und endet spätestens mit dem Abschluss des Verfahrens (Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - NVwZ 2011, 1072 Rn. 5).

    Der Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und das daraus folgende Verbot der Offenlegung von Beratungsinterna kann dabei über den Abschluss des laufenden Verfahrens hinausreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - NVwZ 2011, 1072 Rn. 5).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009 - Nr. 22028/04, Zaunegger (NJW 2010, 501) und der daran anschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - (BVerfGE 127, 132) seien die ursprünglich im Anschluss an den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts im Bundesministerium der Justiz angestellten Erwägungen und Untersuchungen zur Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Handelns überholt.

    Nach den von der Beklagten nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts sind die im Anschluss an den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts im Bundesministerium der Justiz angestellten Erwägungen und Untersuchungen zur Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Handelns durch den zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - (BVerfGE 127, 132) überholt.

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Mit diesem Vorbringen, das im Übrigen das Bild einer Ministerialverwaltung mit einem eher geringen Selbstbewusstsein zeichnet, wird die Beklagte dem Erfordernis nicht gerecht, die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Regierung anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalles nachvollziehbar zu belegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 - BVerfGE 110, 199 ).
  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009 - Nr. 22028/04, Zaunegger (NJW 2010, 501) und der daran anschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - (BVerfGE 127, 132) seien die ursprünglich im Anschluss an den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts im Bundesministerium der Justiz angestellten Erwägungen und Untersuchungen zur Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Handelns überholt.
  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Diese ausgehend vom Gewaltenteilungsprinzip insbesondere im Parlamentsrecht entwickelte Rechtsfigur schließt zur Wahrung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich ein (siehe zuletzt BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07 - BVerfGE 124, 78 ).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Das gilt grundsätzlich auch im Falle einer Teilerledigungserklärung, bei der die einheitliche Kostenentscheidung auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht (Beschluss vom 7. August 1998 - BVerwG 4 B 75.98 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 115; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 158 Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Da die Revision sich nur teilweise als unzulässig erweist, kann sie abweichend von § 144 Abs. 1 VwGO insoweit durch Urteil verworfen werden (Urteile vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 Rn. 14 sowie vom 25. August 1992 - BVerwG 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 50; Neumann a.a.O. § 144 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Ob Abweichendes ausnahmsweise dann anzunehmen ist, wenn die maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen für die Kostenentscheidung bezüglich des streitigen Teils mit den nach § 161 Abs. 2 VwGO identisch sind (so Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 50.04 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 5), kann dahinstehen.
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Da die Revision sich nur teilweise als unzulässig erweist, kann sie abweichend von § 144 Abs. 1 VwGO insoweit durch Urteil verworfen werden (Urteile vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 Rn. 14 sowie vom 25. August 1992 - BVerwG 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 50; Neumann a.a.O. § 144 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 15.10.2007 - 7 B 9.07

    Amtliche Informationen; Anspruch auf freien Zugang; Industrie- und

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
    Denn das Informationsfreiheitsgesetz gewährt einen eigenständigen materiellrechtlichen Anspruch auf Informationszugang, der sich vom Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren grundlegend unterscheidet (Beschluss vom 15. Oktober 2007 - BVerwG 7 B 9.07 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 20; vgl. etwa Gusy, GVwR, Bd. II, § 23 Rn. 81 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83

    IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerwG, 18.10.2005 - 7 C 5.04

    Umweltinformation; informationspflichtige Stelle; Stelle öffentlicher Verwaltung;

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Eine solche nach der jeweils wahrgenommenen Funktion differenzierende Betrachtungsweise liegt auch § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zugrunde (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 11, 16 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 22 f.).

    Danach umschreiben die in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG genannten Staatsfunktionen (BT-Drs. 15/4493 S. 8), soweit es um die ihnen zuzuordnenden spezifischen Aufgaben geht, im Wesentlichen die Tätigkeitsbereiche, auf die das Informationsfreiheitsgesetz sich nicht erstreckt (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 18 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 24).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Qualität der Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste leidet, wenn deren Veröffentlichung nicht auszuschließen ist (so aber Rohleder/Schöler, in: Eberbach-Born/Kropp/Stuchlik/Zeh, Parlamentarische Kontrolle und Europäische Union, 2013, S. 169; siehe auch BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12

    Informationsanspruch; Regierungsbehörde; Gesetzgebungsverfahren;

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 26. Juli 2012 hat die Beklagte erklärt, im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2011 - 7 C 3.11, 7 C 4.11 - würden die in der überreichten Tabelle in Spalte 1 ("Nur Argument keine Behörde") gelisteten Aktenbestandteile der Klägerin in Form von Kopien spätestens bis zum 14. September 2012 zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten zugänglich gemacht.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2012- 7 C 1.12 -, NVwZ 2013, 431 = juris Rn. 22, vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, BVerwGE 141, 122 = DVBl. 2012, 176 = juris Rn. 11, und vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 -, DVBl. 2012, 180 = juris Rn. 11, jeweils unter Hinweis auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, BVerwGE 141, 122 = DVBl. 2012, 176 = juris Rn. 20 ff., und vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 -, DVBl. 2012, 180 = juris Rn. 20 ff., jeweils unter Hinweis auf …

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, BVerwGE 141, 122 = DVBl. 2012, 176 = juris Rn. 31, und vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 -, DVBl. 2012, 180 = juris Rn. 31, Beschluss vom 18. Juli 2011- 7 B 14.11 -, NVwZ 2011, 1072 = juris Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 2. November 2010 - 8 A 475/10 -, juris Rn. 91.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, BVerwGE 141, 122 = DVBl. 2012, 176 = juris Rn. 30, und vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 -, DVBl. 2012, 180 = juris Rn. 35, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07 -, BVerfGE 124, 78 = DVBl. 2009, 1107 = juris Rn. 122 ff. (zur Grenze der Befugnisse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse im Verhältnis zur Regierung); siehe dazu außerdem BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 -, BVerfGE 110, 199 = NVwZ 2004, 1105 = juris Rn. 43 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, BVerwGE 141, 122 = DVBl. 2012, 176 = juris Rn. 31.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, BVerwGE 141, 122 = DVBl 2012, 176 = juris Rn. 31, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 -, BVerfGE 110, 199 = NVwZ 2004, 1105 = juris Rn. 51 ff. (zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen); siehe zur Einzelfallbezogenheit der Prüfung mit Blick auf parlamentarische Informationsrechte außerdem BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07 -, BVerfGE 124, 78 = DVBl. 2009, 1107 = juris Rn. 126.

    vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, BVerwGE 141, 122 = DVBl. 2012, 176 = juris Rn. 23.

  • BVerwG, 24.01.2024 - 20 F 9.23
    aaa) Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung beschreibt einen Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung, der zum einen zur Wahrung der Funktionsfähigkeit und zum anderen wegen der Eigenverantwortung der Regierung selbst von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nicht ausgeforscht werden darf (BVerfG, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 2 BvE 8/21 -âEURŒ NVwZ 2023, 239 Rn. 61 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 âEURŒ- 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 30 und Beschluss vom 21. Februar 2007 - 20 F 9.06 -âEURŒ BVerwGE 128, 135 Rn. 10).

    Denn auch bei abgeschlossenen Vorgängen, bei denen die Gefahr eines "Mitregierens Dritter" nicht mehr besteht, ist die Regierung nicht unbeschränkt verpflichtet, Tatsachen aus ihrem Kernbereich mitzuteilen (BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07 - BVerfGE 124, 78 , BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 30).

    Unter diesem Aspekt sind Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen, die Aufschluss über den Prozess der Willensbildung geben, umso schutzwürdiger, je näher sie der gubernativen Entscheidung stehen; demzufolge kommt Erörterungen im Kabinett eine besonders hohe Schutzwürdigkeit zu (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 30 und vom 13. Dezember 2018 - 7 C 19.17 - BVerwGE 164, 112 Rn. 18).

    Daher ist der Kernbereichsschutz im Informationsfreiheitsrecht als Versagungsgrund anerkannt (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 31, BT-Drs.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - VII-Verg 51/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1006
OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - VII-Verg 51/11 (https://dejure.org/2011,1006)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2011 - VII-Verg 51/11 (https://dejure.org/2011,1006)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 51/11 (https://dejure.org/2011,1006)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzessionen sind justiziabel! (IBR 2012, 1150)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 256
  • NZBau 2012, 190
  • VergabeR 2012, 65
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Der Senat vermag nicht der vom OLG Jena in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2009 (VergabeR 2010, 705) vertretenen Auffassung zu folgen, für die Frage, ob der Auftraggeber das Vergaberecht umgehe, sei unerheblich, ob die Vergabe einer Dienstleistungskonzession rechtlich zulässig sei oder nicht.

    Das OLG Jena geht in seinen Überlegungen (a.a.O. unter 2.c), VergabeR 2010, 705, 710) zunächst davon aus, eine Umgehung des Vergaberechts liege nicht schon dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Wahl habe, entweder eine Dienstleistungskonzession oder einen Dienstleistungsauftrag zu vergeben und bei dieser Wahl auch in Erwägung ziehe, dass bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession die strengen Regeln des Vergaberechts nicht angewendet zu werden brauchten.

    Das OLG Jena prüft jedoch ausdrücklich nicht, ob die Vergabe einer Dienstleistungskonzession überhaupt rechtlich zulässig war (a.a.O. unter 2.b), VergabeR 2010, 705, 709/710), was in jenem Verfahren streitig und von der Antragstellerin verneint worden war (vgl. der Vorlagebeschluss vom 08.05.2008, VergabeR 2008, 653).

  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Nach Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG (s. dazu zuletzt EuGH, VergabeR 2011, 430; BGH, VergabeR 2011, 452; OLG München, NZBau 2011, 505; OLG München, VergabeR 2011, 606; Senat, VergabeR 2011, 471) liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht.

    Allerdings besteht der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (OLG München, NZBau 2011, 505; zu einer Ausnahme Senat, Beschluss vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244 = VergabeR 2011, 471).

    Anstelle einer Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB tritt dabei die Rechtsbeschwerde (OLG München (NZBau 2011, 505).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Nach Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG (s. dazu zuletzt EuGH, VergabeR 2011, 430; BGH, VergabeR 2011, 452; OLG München, NZBau 2011, 505; OLG München, VergabeR 2011, 606; Senat, VergabeR 2011, 471) liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht.

    Allerdings besteht der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (OLG München, NZBau 2011, 505; zu einer Ausnahme Senat, Beschluss vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244 = VergabeR 2011, 471).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Nach Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG (s. dazu zuletzt EuGH, VergabeR 2011, 430; BGH, VergabeR 2011, 452; OLG München, NZBau 2011, 505; OLG München, VergabeR 2011, 606; Senat, VergabeR 2011, 471) liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht.

    Weitergehende Anforderungen bestehen nicht (vgl. auch EuGH, VergabeR 2011, 430; OLG Jena VergabeR 2010, 704).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Die Antragstellerin ist dadurch auch in ihren Rechten verletzt (s. BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - X ZB 8/09 - Endoskopiesystem, NZBau 2010, 124 = VergabeR 2010, 210).
  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Das OLG Jena prüft jedoch ausdrücklich nicht, ob die Vergabe einer Dienstleistungskonzession überhaupt rechtlich zulässig war (a.a.O. unter 2.b), VergabeR 2010, 705, 709/710), was in jenem Verfahren streitig und von der Antragstellerin verneint worden war (vgl. der Vorlagebeschluss vom 08.05.2008, VergabeR 2008, 653).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Nach Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG (s. dazu zuletzt EuGH, VergabeR 2011, 430; BGH, VergabeR 2011, 452; OLG München, NZBau 2011, 505; OLG München, VergabeR 2011, 606; Senat, VergabeR 2011, 471) liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht.
  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Nach Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG (s. dazu zuletzt EuGH, VergabeR 2011, 430; BGH, VergabeR 2011, 452; OLG München, NZBau 2011, 505; OLG München, VergabeR 2011, 606; Senat, VergabeR 2011, 471) liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht.
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Abgesehen davon, dass § 9 Abs. 2 ff. LAbfG NRW - insoweit in Abweichung von § 6 Abs. 1 KAG NRW - für die Abfallentsorgung lediglich die Erhebung von Gebühren zulässt und damit die Erhebung privatrechtlicher Entgelte ausschließt (die von der Antragsgegnerin für das Gegenteil benannten Entscheidungen BVerwG NVwZ 2005, 1072 und BGH/ 115, 311 = NJW 1992, 171 betreffen nicht die Abfallentsorgung), sieht § 9 Abs. 2 - 4 AbfG NRW lediglich eine Gebührensatzung der entsorgungspflichtigen Stelle und § 9 Abs. 5 AbfG NRW eine solche des Dritten, dem nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG die Entsorgungspflicht übertragen ist, vor.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
    Bereits dies reicht nach der Rechtsprechung des EuGH in seinem Urteil vom 10.09.2009 (C-206/08 - Eurawasser, VergabeR 2010, 48) aus (vgl. auch OLG Jena, VergabeR 2010, 704).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; kommunale Einrichtung;

  • OVG Sachsen, 22.11.2002 - 4 BS 341/02

    Wirksamkeit eines Abwasserentsorgungsvertrags; Anspruch auf künftige Betätigung

  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08

    Bestehen eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses zwischen einem Besitzer

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 7/09

    Vergaberecht: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Der Senat hat in der Vergangenheit angenommen, dass der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen eröffnet und ein Nachprüfungsantrag statthaft ist, wenn sich der öffentliche Auftraggeber bei der Realisierung eines Beschaffungsvorhabens, obwohl ein öffentlicher Auftrag vergeben werden müsste, einer anderen Handlungs- oder Vertragsform bedient, die nicht dem Kartellvergaberecht unterfällt, aber - in dem betreffenden Fall - rechtlich ausgeschlossen ist (Senatsbeschluss vom 19.10.2011 - VII-Verg 51/11, zitiert nach juris, Tz. 47).

    Zum einen weicht der vorliegende Sachverhalt von dieser Fallkonstellation schon insofern ab, als die Antragstellerin nicht die Wahl einer dem Kartellvergaberecht nicht unterfallenden Handlungs- oder Vertragsform rügt (siehe demgegenüber Senatsbeschluss vom 19.10.2011 - VII-Verg 51/11, zitiert nach juris, Tz. 47).

    Nach bisheriger Rechtsprechung der Vergabesenate geht die Rechtsbeschwerde der Divergenzvorlage nach § 179 Abs. 2 GWB unter Spezialitätsgesichtspunkten vor (Senatsbeschluss vom 19.10.2011 - VII-Verg 51/11, zitiert nach juris, Tz. 49; OLG München, Beschluss vom 30.06.2011 - Verg 5/09, zitiert nach juris, Tz. 43).

  • OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

    Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Unzulässigkeit ohnehin nur für den Fall diskutiert wird, dass dem beauftragten Dritten Entgeltansprüche gegen Nutzer zustehen sollen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., Tz. 39; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 51/11, juris Tz. 35 f.; Senat, Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub. II. 2. d)).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

    Ob in anderen Fällen die Vorschrift des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG der Vergabe durch eine Dienstleistungskonzession statt durch einen Dienstleistungsauftrag entgegensteht, so im Fall OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011, VII-Verg 51/11, Rdnr. 35f, kann dahinstehen, denn dieser Fall wies die Besonderheit auf, dass es sich um eine entgeltliche Abfallverwertung und Abfallbeseitigung handelte.
  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11

    Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen

    Danach ist eine Dienstleistungskonzession dann gegeben, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zu deren Nutzung oder in diesem Verwertungsrecht zuzüglich der Zuzahlung eines Preises besteht und der Auftragnehmer das Betriebsrisiko zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (vgl. EuGH, Urteil v. 10.03.2011, a.a.O.; BGH, Beschluss v. 08.02.2011 a.a.O.; OLG München, Beschluss v. 25.03.2011, Verg 4/11, VergabeR 2011, 606; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.10.2011, Verg 51/11, VergabeR 2012, 65).
  • VK Westfalen, 13.08.2021 - VK 3-26/21

    Erhöhter Koordinierungsaufwand rechtfertigt keine Gesamtvergabe!

    Dies mag dann gegeben sein, wenn statt einer Gesamtlosvergabe die Vergabe einer Vielzahl von "Kleinstlosen" (sog. Splitterlose) im Raum steht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 51/11).

    Auch ist die Sicherstellung der Vertragsgemäßheit der Fachlosvergabe immanent und stellt einen damit typischerweise verbundenen Mehraufwand dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 51/11).

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist es unerheblich, ob der Antragsgegner entweder bei Absendung seiner Mitteilungen vom 30.12.2010 oder zu einem späteren Zeitpunkt abweichende Vorstellungen vom Vertragsinhalt entwickelt hat, ob er berechtigt gewesen wäre, solche Abweichungen vom gesetzlichen Modell zu vereinbaren (dagegen OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.10.2011, VII-Verg 51/11), und ob die Beigeladenen zu 1) bis zu 4) ggf. bereit gewesen wären, solche Abweichungen, die im Zweifel für sie als Leistungserbringer wirtschaftlich nachteilig wären, klaglos hinzunehmen.
  • VK Sachsen, 12.04.2017 - 1/SVK/003-17

    Vergabe einer Abwasserbeseitigungskonzession: Wann besteht ein Zusammenhang mit

    Auch ein Anschluss- und Benutzungszwang, wie er bspw. bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung besteht, steht einer solchen Dienstleistungskonzession nicht entgegen, denn dieser mindert zwar das Risiko des Konzessionsnehmers, Abnehmer für seine Dienstleistungen zu finden, das Risiko der Beitreibung seiner Entgeltansprüche liegt dennoch alleine beim Konzessionsnehmer (EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-206/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - Verg 51/11).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 69/11

    Erforderlichkeit der Ausschreibung der Entsorgung von Klärschlamm

    So führt der Umstand, dass die "Abstimmungsvereinbarung" hinsichtlich der Vereinbarung und Abrechnung eines privatrechtlichen Entgelts unmittelbar zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen möglicherweise zu beanstanden ist und nur der Kreis B... Gebühren von der Antragsgegnerin erheben dürfte (vgl. Senatsbeschluss v. 19.10.2011, VII Verg 51/11), nicht zu einer Zulässigkeit des Verfahrens vor den Vergabenachprüfungsinstanzen.
  • OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14

    Alttextilentsorgung ist Dienstleistungskonzession!

    Eine Dienstleistungskonzession ist im Abfallrecht dann nicht zulässig, wenn die entsorgungspflichtige Stelle einen Dritten beauftragt und dem Dritten dadurch Entgeltansprüche gegen den Nutzer zustehen sollen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O.,; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 51/11; Klement in Schmehl, a. a. O., § 22 Rn. 44, 46).
  • KG, 29.02.2012 - Verg 8/11

    Vergabeverfahren über Leistungen der Abfallbeseitigung in Berlin:

    Diese Voraussetzung ist im Falle der Sicherung der Abfallbeseitigung erfüllt (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011, VII-Verg 51/11, Rdnr. 52 zit. nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11

    Eröffnung der vergaberechtlichen Nachprüfung: Ausschreibung einer rechtlich nicht

  • OLG Brandenburg, 09.04.2015 - Verg W 2/15

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vergabeverfahren: Zulässigkeit der seitens des

  • VK Südbayern, 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

    Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

  • VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14

    Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?

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