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Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1655
BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05 (https://dejure.org/2006,1655)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2006 - 3 C 36.05 (https://dejure.org/2006,1655)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 3 C 36.05 (https://dejure.org/2006,1655)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Ausgleichsleistung; Ausschluss; Ausschlusstatbestand; Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; Erbgesundheitsgericht; Erbgesundheitslehre; Erbkrankheit; Gauredner; Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses; NSDAP; Nationalsozialismus; SA; ...

  • Judicialis

    AusglLeistG § 1 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Ausgleichsleistung für im Rahmen der Abwicklung des NS-Regimes durchgeführte enteignende Maßnahmen - Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit - Vorliegen eines erheblichen Vorschubleistens im Hinblick auf das ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Rückgabe enteigneter Kunstgegenstände kann wegen mehrjähriger Tätigkeit als Gauredner der NSDAP verweigert werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    NSDAP-Arzt 1945 enteignet - Erben haben keinen Anspruch auf Rückgabe enteigneter Kunstgegenstände

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rückgabe enteigneter Kunstgegenstände nach Tätigkeit für die NSDAP

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.12.2006)

    Keine Rückgabe von Kunst an Erben eines Gauredners der NSDAP // herausgehobenes NS-Engagement

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 127, 236
  • NJW 2007, 1607
  • NVwZ 2007, 1099 (Ls.)
  • DVBl 2007, 579 (Ls.)
  • DÖV 2007, 757
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Der Anspruchsausschluss wegen erheblichen Vorschubleistens nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG setzt, wie der Senat in seinen Urteilen vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - (BVerwGE 123, 142) und vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - entschieden hat, in objektiver Hinsicht voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten.

    Eine Unterstützung, die den genannten qualifizierten Anforderungen an die Erheblichkeit des Vorschubleistens genügt, rechtfertigt es, den Betreffenden zugleich als Hauptverantwortlichen in diesem Sinne anzusehen (vgl. Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142 m.w.N.).

    Dies ist beim Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens dann der Fall, wenn die betreffende Person in dem Bewusstsein gehandelt hat, ihr Handeln könne diesen Erfolg haben, wenn ihr Handeln also dazu bestimmt war (Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142 ).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Der Anspruchsausschluss wegen erheblichen Vorschubleistens nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG setzt, wie der Senat in seinen Urteilen vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - (BVerwGE 123, 142) und vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - entschieden hat, in objektiver Hinsicht voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten.
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Die von der Vertreterin des Bundesinteresses vorgetragenen neuen Umstände sind keine völlig unstreitigen Tatsachen, die nicht weiter beweisbedürftig wären (vgl. etwa Urteil vom 23. Januar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Keines Beweises bedürfen allerdings geschichtliche Tatsachen, die in der Öffentlichkeit als feststehend erachtet werden oder sich aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.1992 - 9 C 77.91

    Revision - Tatsachenbindung - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Die von der Vertreterin des Bundesinteresses vorgetragenen neuen Umstände sind auch nicht geeignet, eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO zu begründen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - BVerwGE 91, 104 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1973 - IV B 101.72

    Fehlende Urkundenqualität i.S. von § 580 Nr. 7b ZPO der Begründungsabschrift …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Hierzu zählen nämlich solche Urkunden nicht, die in behördlichen Akten allgemein zugänglich sind (vgl. Beschluss vom 28. Februar 1972 - BVerwG 4 B 101.72 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 8), wozu auch die von öffentlichen Stellen geführten Archive gehören.
  • VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 982/10

    Anspruch natürlicher Personen oder ihrer Erben auf Ausgleichsleistung nach § 1 …

    Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 18 ff., [...]).

    Als politische Redner wurden nur solche Parteigenossen bestätigt, die bereits vor der Machtübernahme Mitglied der NSDAP waren und sich damals entweder rednerisch oder als Politische Leiter oder in der SA, SS oder HJ aktiv betätigt hatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 20, [...]).

    Es war geradezu ihr Zweck, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 20, [...]).

    Dies setzt eine umfassende Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles voraus; die Hauptamtlichkeit der Tätigkeit ist dabei lediglich einer der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a. a. O. Rn. 21).

    Es kann schon im Hinblick auf Inhalt und Zielrichtung seiner Propagandatätigkeit als Gauredner keine Zweifel daran bestehen, dass er bei seinem Einsatz wissentlich und willentlich zugunsten des nationalsozialistischen Systems tätig geworden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a. a. O. Rn. 24).

  • BVerwG, 18.09.2009 - 5 C 1.09

    Ausgleichsleistung, erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der …

    Maßgeblich dafür sind - wenn die betreffende Person innerhalb der NSDAP oder einer sonstigen nationalsozialistischen Organisation tätig war - zum einen der Umfang und die Dauer der Tätigkeit, die mit dem Amt oder seiner Funktion verbundenen Aufgaben und Befugnisse sowie der daraus resultierende Nutzen für das nationalsozialistische System (Urteil vom 14. Dezember 2006 a. a. O.).

    In diesen Fällen ist nämlich - wie unter 1.1 ausgeführt - im Wege einer umfassenden Würdigung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob die Unterstützungshandlungen des Betreffenden für das nationalsozialistische System den qualifizierten Anforderungen an die Erheblichkeit des Vorschubleistens genügen (Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 [241]; Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - BVerwG 5 B 199.07 - ZOV 2008, 99 …und vom 4. Juni 2009 - BVerwG 5 B 16.09 - juris Rn. 6).

    21 Die Beurteilung, ob aus der Wahrnehmung bestimmter Ämter oder Funktionen im Wege einer Indizwirkung auf die Verwirklichung des Merkmals des erheblichen Vorschubleistens im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG geschlossen werden kann, ist nicht nur eine tatsächliche Würdigung, die der revisionsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogen ist, sondern auch das Ergebnis einer rechtlichen Subsumtion, die vom Revisionsgericht anhand des in § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorgegebenen rechtlichen Maßstabs zu überprüfen ist (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 ff. Rn. 24 …und vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142 = juris Rn. 25).

  • VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 949/11

    Anspruch natürlicher Personen oder ihrer Erben auf Ausgleichsleistung nach § 1 …

    Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 18 ff., [...]).

    Als politische Redner wurden nur solche Parteigenossen bestätigt, die bereits vor der Machtübernahme Mitglied der NSDAP waren und sich damals entweder rednerisch oder als Politische Leiter oder in der SA, SS oder HJ aktiv betätigt hatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 20, [...]).

    Es war geradezu ihr Zweck, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 20, [...]).

    Dies setzt eine umfassende Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles voraus; die Hauptamtlichkeit der Tätigkeit ist dabei lediglich einer der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a. a. O. Rn. 21).

    Es kann schon im Hinblick auf Inhalt und Zielrichtung seiner Propagandatätigkeit als Gauredner keine Zweifel daran bestehen, dass er bei seinem Einsatz wissentlich und willentlich zugunsten des nationalsozialistischen Systems tätig geworden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a. a. O. Rn 24).

  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder …

    Es liegt keiner der Fälle vor, in denen das Revisionsgericht ausnahmsweise neues tatsächliches Vorbringen selbst würdigen kann (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 8 Rn.16 f.).

    Dazu gehören u.a. solche Urkunden nicht, die sich in von öffentlichen Stellen geführten Archiven befinden (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; …

    Der Anspruchsausschluss wegen erheblichen Vorschubleistens nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG setzt, wie der Senat in seinen Urteilen vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - (…a.a.O.), vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - und vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - bereits entschieden hat, in objektiver Hinsicht voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten.
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11

    Spätaussiedler; Abkömmling; Spätaussiedlerbescheinigung; Bescheinigung als …

    Soweit der Kläger erstmals im Revisionsverfahren vorträgt, er habe im Jahr 2004 einen Sprachkurs absolviert, ist dieser neue Tatsachenvortrag schon deshalb nicht beachtlich, weil keiner der Fälle vorliegt, nach denen das Revisionsgericht ausnahmsweise neues tatsächliches Vorbringen selbst würdigen kann (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 Rn. 16 ff. = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 8).
  • VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09
    Ein Vorschubleisten hat nicht anders als ein "Fördern" im Sinne von § 8 BWGöD ein Unterstützen und Verbessern der Bedingungen für das entsprechende System zum Inhalt und das im Unterschied zu § 8 BWGöD von § 1 Abs. 4 AusglLeistG geforderte "erhebliche "Vorschubleisten setzt voraus, dass der Nutzen für das Regime nicht nur ganz unbedeutend gewesen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - juris Rn. 17 und 19; Urt. v. 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - juris Rn. 21).

    Dieses setzt eine umfassende Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles voraus, wobei die Hauptamtlichkeit (…BVerwG, Beschl. v. 30. September 2009 - BVerwG 5 B 38.09 - juris Rn. 5; Urt. v. 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - juris Rn. 21 - langjährige Tätigkeit als Gauredner) und der Umstand eines frühen Eintritts in die Partei (…BVerwG, Beschl. v. 30. September 2009 - BVerwG 5 B 38.09 - juris, Rn. 5) lediglich zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind.

    Das Wissen und Wollen des Vorschubleistenden muss sich nur auf das eigene Tätigwerden und dessen Wirkung als Beitrag zur Errichtung oder zur Festigung des nationalsozialistischen Systems bezogen haben, wobei es in einem frühen Stadium des Systems nicht alle Einzelheiten der späteren Entwicklung des Systems einschließen muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - juris Rn. 21; Urt. v. 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 73.06

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussnorm des § 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz …

    Im Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - war nicht darüber zu entscheiden, ob die Mitwirkung an drei Sterilisationsentscheidungen als ärztlicher Beisitzer des Erbgesundheitsgerichts ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ist, wobei die Kläger in jenem Streitfall geltend gemacht hatten, dass in einem Fall der Beschluss auf Antrag des Betroffenen selbst ergangen sei und in den anderen beiden Fällen die Anträge vom Vormund gestellt worden seien.

    Wer auf der Grundlage der Zielrichtung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 - RGBl I S. 529 - (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - Rn. 23) an Entscheidungen mitgewirkt hat, die solche Zwangsmaßnahmen gegen die menschliche Integrität anordnen, verstieß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit.

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Ausschlussnorm des § 1 Abs. 4 AusglLeistG verfassungsgemäß ist (Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142, vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - und vom 3. Mai 2007 - BVerwG 5 C 5.06 -).

  • VG Leipzig, 12.02.2014 - 1 K 1091/11

    Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz für den Verlust von Grundstücken

    Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 18 ff., [...]).

    Es war geradezu ihr Zweck, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a.a.O., Rn. 20, [...]).

    Dies setzt eine umfassende Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles voraus; die Hauptamtlichkeit der Tätigkeit ist dabei lediglich einer der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 20.03.2007 - 5 B 88.06

    Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichsleistung nach Maßgabe des …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142, vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - und vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 -) ist zudem geklärt, dass der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 4 AusglLeistG - auch in der hier allein in Betracht kommenden Alternative des "erheblichen Vorschubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems" - anzuwendendes, nicht verfassungswidriges Recht ist.

    Die ausdrücklich bezeichnete Frage stellt sich nach den bindenden (§ 137 Abs. 2 VwGO) tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts und dessen differenzierter Würdigung der Tätigkeit des Rechtsvorgängers des Klägers nicht, und die abstrakt-generellen Fragen zur Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. März 2005, 19. Oktober 2006 und 14. Dezember 2006 a.a.O.) geklärt.

  • VG Cottbus, 23.04.2020 - 1 K 719/15
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 B 38.09

    Nichtzulassungsbeschwerde über die Begründung von Vorschubleisten i.R.e. …

  • BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07

    Bestehen einer Frage grundsätzlicher Bedeutung bei Vorliege einer für die …

  • VG Cottbus, 23.04.2020 - 1 K 1763/15
  • BVerwG, 01.08.2007 - 5 B 148.07

    Zulassung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Vorliegen …

  • BVerwG, 22.03.2007 - 3 KSt 1.06

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Erinnerung gegen den Kostenansatz …

  • VG Gera, 14.01.2010 - 6 K 132/09

    Ausschluss des Anspruchs von Ausgleichsleistungen wegen Vorschubleisten für …

  • VG Chemnitz, 01.07.2009 - 2 K 17/06
  • VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07

    Ausgleichsleistungsrecht; Vorschubleisten; erheblich; tätige Reue; Kreisleiter; …

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6822
OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07.OVG (https://dejure.org/2007,6822)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2007 - 2 F 10596/07.OVG (https://dejure.org/2007,6822)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG (https://dejure.org/2007,6822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtsweg - Benachteiligung bei Bewerbung als Richter oder Beamter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten für die Klage eines Schwerbehinderten auf Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot bei der Bewerbung für das Richteramt oder als Beamter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3370 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 1099
  • DVBl 2007, 1119 (Ls.)
  • NZA-RR 2007, 491
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07
    Maßgebend für das Vorliegen einer Klage aus dem Richter- bzw. Beamtenverhältnis ist, dass der geltend gemachte Anspruch auf einer dem Richter- bzw. Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage beruht (BVerwGE 26, 31 [33]; 66, 39 [41]; 100, 280 [283]).

    Für diese Betrachtungsweise spricht schon die Erwägung, Sinn der Regelung des § 126 BRRG sei es, das Beamtenrecht - und ihm insoweit folgend das Richterrecht - der Länder einer einheitlichen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht zugänglich zu machen (BVerwGE 66, 39, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07
    Maßgebend für das Vorliegen einer Klage aus dem Richter- bzw. Beamtenverhältnis ist, dass der geltend gemachte Anspruch auf einer dem Richter- bzw. Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage beruht (BVerwGE 26, 31 [33]; 66, 39 [41]; 100, 280 [283]).

    Dasselbe gilt aber auch hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung eines solchen Übernahmeanspruchs (BVerwGE 26, 31, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07
    Maßgebend für das Vorliegen einer Klage aus dem Richter- bzw. Beamtenverhältnis ist, dass der geltend gemachte Anspruch auf einer dem Richter- bzw. Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage beruht (BVerwGE 26, 31 [33]; 66, 39 [41]; 100, 280 [283]).
  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 2 Ta 402/05

    Verwaltungsrechtsweg bei Entschädigungsanspruch des schwerbehinderten …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07
    Es handelt sich insoweit gleichfalls um einen Anspruch vorbeamtenrechtlicher Art (LAG Hamm, NZA-RR 2006, 157), da seinen Bezugspunkt die konkrete Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens bildet.
  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im …

    Dies folgt aus der aufdrängenden Sonderzuweisung in § 54 Abs. 1 BeamtStG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 2, zu § 15 Abs. 1 AGG), der auch auf Klagen Anwendung findet, die auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG gerichtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

    Rn. 36 a) Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat im Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - im Zusammenhang mit der Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs durch § 54 Abs. 1 BeamtStG festgestellt, dass eine Klage auf Schadenersatz wegen Diskriminierung auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG eine solche "aus dem Beamtenverhältnis" sei.

    Dies sei etwa bei Ansprüchen "vorbeamtenrechtlicher Art" der Fall, in denen ein Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis geltend gemacht werde oder bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines solchen Übernahmeanspruchs (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 3).

    Es handele sich insoweit gleichfalls um einen Anspruch vorbeamtenrechtlicher Art, da seinen Bezugspunkt die konkrete Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens bilde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 3).

  • VG Arnsberg, 14.08.2013 - 2 K 2669/11

    Die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist in Nordrhein-Westfalen …

    Rn. 48 Vgl. OVG Rh-Pf., Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 -, NZA-.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung …

    Diese Rechtswegzuweisung gilt umfassend und erfasst daher auch Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Einstellung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.02.1996 - 2 C 12/94 -, BVerwGE 100, 280) sowie den vorliegend geltend gemachten Entschädigungsanspruch (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2007 - 2 F 10596/07 -, NVwZ 2007, 1099).
  • VG Düsseldorf, 10.12.2021 - 26 K 1639/18

    Gewährung einer Entschädigung sowie eines Schadensersatzes nach dem Allgemeinen …

    Rn. 34 Vgl. mit weiterer Begründung, allerdings in Bezug auf § 126 Abs. 1 BRRG OVG RP, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 -, juris, Rn. 2 ff.; zudem VGH BW, Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 -, juris, Rn. 15 (ebenso noch in Bezug auf § 126 Abs. 1 BRRG); ferner etwa VGH BW, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 -, juris, Rn. 4; VG Gera, Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 2039/18 -, juris, Rn. 23; Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 32. UPD Oktober 2021, § 14 LBG NRW, Rn. 78.
  • VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13

    Leistungsklage auf Fortsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrens

    Für diese Vorschrift, die an der hier interessierenden Stelle denselben Wortlaut hat wie § 54 Abs. 1 BeamtStG, war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sie auch die Klagen von Beamtenbewerbern erfasste (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - juris und Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; BAG, Urteil vom 31. Juli 1965 - 5 AZR 85/65 - ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 Ta 402/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 - IÖD 2007, 212).
  • LAG Köln, 30.10.2018 - 9 Ta 192/18

    Rechtswegzuständigkeit; Offen für Beamte und Angestellte ausgeschriebene …

    Sachlicher Anknüpfungspunkt ist dafür zunächst das Stellenbesetzungsverfahren (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 -, Rn. 3 - 4, juris;… VG Ansbach, Urteil vom17. Januar 2017 - AN 1 K 16.00995 -, Rn. 25, juris).
  • VG Trier, 15.09.2015 - 1 K 188/15

    Verzögerte Begründung eines Beamtenverhältnisses -hier verneint

    Dies ist auch bei Ansprüchen "vorbeamtenrechtlicher Art" der Fall, in denen ein Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis geltend gemacht wird oder bei Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines solchen Übernahmeanspruchs (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 3).
  • VG Stuttgart, 25.07.2024 - 10 K 5481/23

    Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung im Rahmen eines …

    Rn. 31 Dafür spricht, dass sich die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 54 Abs. 1 BeamtStG richtet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, juris; zur Vorgängernorm § 126 BRRG OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2007 - 2 F 10596/07 -, juris).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.00995

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Diese Rechtswegzuweisung gilt umfassend und erfasst daher auch Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Einstellung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 22.02.1996, Az. 2 C 12/94, BVerwGE 100, 280) sowie den vorliegend geltend gemachten Entschädigungsanspruch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 22.06.2007, Az. 2 F 10596/07, NVwZ 2007, 1099; VGH Mannheim U.v. 4.08.2009, Az. 9 S 3330/08, BeckRS 2009, 37238, beck-online).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.01045

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Diese Rechtswegzuweisung gilt umfassend und erfasst daher auch Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Einstellung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 22.02.1996, Az. 2 C 12/94, BVerwGE 100, 280) sowie den vorliegend geltend gemachten Entschädigungsanspruch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 22.06.2007, Az. 2 F 10596/07, NVwZ 2007, 1099; VGH Mannheim U.v. 4.08.2009, Az. 9 S 3330/08, BeckRS 2009, 37238, beck-online).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung nach § 81 Abs …

  • VG Berlin, 30.06.2020 - 26 K 44.19
  • VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 1158/10

    Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber

  • VG Koblenz, 05.06.2008 - 2 K 1721/07

    Regelaltershöchstgrenze für Beamtenstellen zulässig

  • VG Mainz, 09.01.2008 - 7 K 510/07

    Kein Vorstellungsgespräch für Richterdienst - Keine Entschädigung nach …

  • VG München, 06.02.2008 - M 15 K 07.895

    Schadensersatz eines Schwerbehinderten wegen unterlassener Einladung zum …

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