Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 09.07.1997

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95   

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https://dejure.org/1997,4249
OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95 (https://dejure.org/1997,4249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.03.1997 - 9 L 2554/95 (https://dejure.org/1997,4249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. März 1997 - 9 L 2554/95 (https://dejure.org/1997,4249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 5 Abs. 1 S. 1 KAG ND; § 5 Abs. 3 S. 1 KAG ND; § 5 Abs. 3 S. 2 KAG ND
    Straßenreinigung; Gebührenschuld; Zeit der Entstehung; Halbseitige Reinigung; Unterschiedliche Gebührensätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenreinigung; Gebührenschuld; Zeit der Entstehung; Halbseitige Reinigung; Unterschiedliche Gebührensätze

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 135
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 15.04.1993 - 9 M 5550/92

    Abfallentsorgung; Entstehungszeitpunkt (Abgabenschulden); Erhebungszeitraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95
    Soll aber die Gebührenschuld vor Ende des Erhebungszeitraums entstehen, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Regelung in der Gebührensatzung (vgl. Beschl. d. beschl. Sen. KStZ 1994, 77; Urt. d. beschl. Sen. v. 29.11.1996, 9 L 7311/94; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 1996, § 6 Rn. 781 a und 781 b).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Dabei wird vom Ansatz her auf die Straße in ihrer gesamten Breite abgestellt und eine Differenzierung lediglich bei nur halbseitiger Reinigung für geboten erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 20.3.1997 - 9 L 2554/95 - juris Rn. 6 f.; Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., Rn. 762).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Bei laufenden Jahresgebühren entsteht die Gebührenschuld somit grundsätzlich, d.h. wenn satzungsmäßig nichts Abweichendes bestimmt wird, erst im Ablauf des Kalenderjahres (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.1993 - 9 M 5550/92 -, KStZ 1994, 77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, KStZ 1998, 135; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 721 a).

    aa) Ausgangspunkt der rechtlichen Überlegung ist wiederum, dass eine Abgabenschuld nur dann fällig werden kann, wenn sie bereits entstanden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.1993 - 9 M 5550/92 -, KStZ 1994, 77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, NVwZ-RR 1998, 135).

  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

    Eine etwaige Befreiung der Anlieger von der Straßenreinigungspflicht ist in Niedersachsen hingegen (anders als in Bayern - Bay. VGH vom 20.3.1992 8 B 91.2772, BeckRS 1992, 118384) kein Vorteil, der durch die Straßenreinigungsgebühr abgegolten wird ( OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.3.1997 9 L 2554/95 , Rn. 6, juris).

    Demgegenüber wird dies in Niedersachsen abgelehnt ( OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.3.1997 - 9 L 2554/95 , Rn. 6, juris).

    Sodann wurde formuliert, der Vorteil der Straßenreinigungsgebühr liege darin, dass die Straße in ihrer gesamten Länge in einem sauberen Zustand gehalten werde (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.8.1994 - 9 K S 5140/93, Rn. 30, juris; ähnlich auch Beschluss vom 20.3.1997 - 9 L 2554/95 , Rn. 6, juris und ggf. auch noch Urteil vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 , Rn. 26, juris; dementsprechend vage nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 31.3.1998 - 8 B 43/98 , Rn. 8, juris; aktuell sogar wieder OVG Lüneburg, Urteil vom 3.5.2021, a.a.O., Rn. 219, juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

    Die Straßenreinigungsgebühr soll den besonderen Vorteil ausgleichen, der dem Grundstückseigentümer dadurch erwächst, dass die an seinem Grundstück entlang führende Straße in deren gesamter Länge durch die Gemeinde in einem sauberen und sicher benutzbaren Zustand gehalten wird (Nds. OVG, Beschl. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 - NVwZ-RR 1998, 135 = Nds. VBl 1997, 215 = NSt-N 1997, 219 = NdsRpfl 1997, 167; Urt. v. 24.8.1994 - 9 K 5140/93 - NSt-N 1995, 15; Urt. v. 24.1.1990 - 9 L 43/89 - GemN 1990, 198; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2007, § 6 Rdnr. 762).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96

    Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück;

    Die seitens der Beklagten zu erbringende Reinigungsleistung besteht darin, die der Reinigung unterliegende Straße (hier: die Fahrbahn vgl. § 3 Abs. 1 a) StrRS) in einen sauberen und gereinigten Zustand zu versetzen; dabei bezieht sich diese Leistung nicht auf einen Straßenabschnitt vor dem anliegenden Grundstück oder in Höhe der zugewandten Seite des Hinterliegergrundstückes, sondern auf die gesamte Straße als einen eigenständigen Teil des öffentlichen Straßennetzes (Urt. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 -, Nds.VBl. 1997, 214 (215)).

    Eine nach privatem Recht, etwa aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, bestehende Reinigungspflicht wäre hier nur dann beachtlich, wenn der Privatweg allgemein dem Verkehr wie bei einer gewidmeten öffentlichen Straße zugänglich wäre mit der Folge, daß die Reinigungspflichtigen einer Belastung unterliegen, die derjenigen zur Reinigung einer öffentlichen Straße Verpflichteten vergleichbar ist (Beschl. d. Sen. v. 4.12.1990 - 9 M 91/90 - vgl. auch Urt. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 -, Nds. VBl. 1997, 215 f.).

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2006 - 9 PA 306/05

    Rechtmäßigkeit einer Straßenreinigungsgebühr für über einen privaten

    Vielmehr wird durch die Gebühr der besondere Vorteil abgegolten, der den Eigentümern der anliegenden und der erschlossenen Grundstücke dadurch erwächst, dass die an ihren Grundstücken vorbeiführende Straße in ihrer gesamten Länge durch die Gemeinde in einen sauberen Zustand versetzt wird (vgl. Beschl. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 - NdsRpfl 1997, 167 = NdsVBl 1997, 214 = NVwZ-RR 1998, 135; Urt, d. Sen. v. 11.5.2000, a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18

    Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr;

    Jedenfalls dann, wenn die Gebührenschuld vor Ende des Erhebungszeitraumes entstehen soll (antizipierte Gebühr), bedarf es einer ausdrücklichen Regelung des Entstehungszeitpunktes in der Gebührensatzung (Nds. OVG, Beschl. v. 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, juris Rn. 3; anders für monatliche Kindergartengebühren: Nds. OVG, Urt. v. 15.09.1997 - 9 L 4663/95 -, juris Rn.27; Urt. v. 23.11.1994 - 9 L 2038/94 -, juris Rn. 23).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

    Eine derartige doppelte Inanspruchnahme stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber sonstigen Anliegern und Hinterliegern dar, die aufgrund des Straßenreinigungsgesetzes entweder zur Zahlung von Straßenreinigungsentgelt (als Anlieger oder Hinterlieger der in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen) oder zur eigenen Reinigungsleistung (als Anlieger der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen) verpflichtet sind (vgl. zum Verbot der Doppelbelastung: OVG Nordrh.-Westf., KStZ 1986, 175; OVG Saarl., KStZ 1987, 195; OVG Nieders., NVwZ-RR 1998, 135 f.; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 5. Aufl. 2006, Rn. 356, 372).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 MB 8/21

    Abgabenrecht: Eilrechtsschutz gegen einen Vorausleistungsbescheid für

    Sieht das Satzungsrecht danach vor, dass der Gebührenanspruch der Gemeinde schon antizipiert zu Beginn des Veranlagungszeitraumes in voller Höhe entsteht und die Gemeinde den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht bestimmen kann, handelt es sich hierbei um eine jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrige Rechtsauffassung (vgl. Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Gesamtausgabe: 67. Ausg. , hier: 55. Erg. Lfg. , 53. Erg. Lfg. und 51. Erg. Lfg. , § 6 Rn. 269b, 251 , 242, 90 m. w. N.; für das Erfordernis einer ausdrücklichen Regelung für eine antizipierte Gebührenerhebung vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 1997 - 9 L 2554/95 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 4 B 08.916

    Straßenreinigungsgebühren nach Frontmetermaßstab

    Mit der Straßenreinigungsgebühr wird nicht die auf ein bestimmtes Straßenstück bezogenen Reinigungsleistung abgegolten, es geht vielmehr um die Abgeltung des Vorteils, der mit der Sauberhaltung der Straße insgesamt verbunden ist (BayVGH vom 4.10.1993 aaO; HessVGH vom 16.6.1998 5 N 2795/94 [juris RdNr. 53]; OVG Lüneburg vom 20.3.1997 NVwZ-RR 1998, 135; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNrn. 474, 698b, 762 zu § 6).
  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

  • VG Gießen, 10.07.2009 - 8 L 1315/09

    Gebührenunterdeckung

  • VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05

    Abgabebescheid; aufschiebende Wirkung; Beweislast; Durchschnitt;

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 8 L 4581/99

    Grabnutzungsgebühr; Wahlgrabstätte; Entstehen der Gebührenschuld

  • VG Halle, 22.06.2001 - 4 A 998/99
  • VG Halle, 22.06.2001 - 4 A 964/99
  • VG Greifswald, 12.03.2010 - 3 A 1326/06

    Widerspruch gegen Straßenreinigungsgebührenbescheid; Vorverfahren; fehlerhafte

  • VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 88/06

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Jahressteuerbescheid; Unanfechtbarkeit;

  • VG Arnsberg, 18.09.2001 - 11 K 2464/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Änderungsbescheids bzgl.

  • VG Gießen, 26.05.2009 - 8 L 312/09

    Entwässerungsgebühr

  • VG Schwerin, 04.02.2010 - 4 A 2284/05

    Gebührenbescheid für Niederschlagswasser

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4782
OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97 (https://dejure.org/1997,4782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.1997 - 12 L 3295/97 (https://dejure.org/1997,4782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 12 L 3295/97 (https://dejure.org/1997,4782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 76 Abs. 1 AsylVfG; § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG; § 138 Nr. 1 VwGO; § 173 VwGO; § 512 ZPO; § 329 ZPO
    Asylverfahren; Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Formlose Mitteilung; Ladungsverfügung; Fehlerhafter Übertragungsbeschluss; Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren; Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Formlose Mitteilung; Ladungsverfügung; Fehlerhafter Übertragungsbeschluss; Zulassung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ (Beilage) 1998, 12
  • NVwZ 1998, Beilage Nr. 2, 12
  • NVwZ-RR 1998, 135
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97
    Ist der Senat aber in einem Berufungsverfahren (nach Zulassung) gem. § 512 ZPO an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung im Berufungszulassungsverfahren führen (vgl. BVerwG, VerwRspr 25, 996 [1000 f.] u. BVerwG, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 32).Dem kann nicht entgegengehalten werden, die zur Selbstkontrolle der Fachgerichte bei unanfechtbaren, aber verfassungswidrigen Entscheidungen entwickelten Grundsätze (s. dazu BVerfGE 42, 243 [248 f.) = NJW 1976, 1837; BVerwG, NVwZ 1984, 450 = DVBl 1984, 568) müßten es dem OVG ermöglichen, unanfechtbare, aber auf Verfassungsverstößen - hier wäre an die Bestimmung des Art. 101 II 1 GG zu denken - beruhende Entscheidungen der Vorinstanz in einem - nach Zulassung durchzuführenden - Berufungsverfahren zu korrigieren (vgl. OVG Schleswig, NJW 1988, 66).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97
    Ob hierfür bereits eine telefonische Benachrichtigung durch das Gericht (in diesem Sinne wohl BGHZ 93, 300 [305]) ausreicht, kann der Senat offen lassen; denn die Beteiligten und damit auch die Prozeßbevollmächtigten des Klägers sind in einer Weise von dem wesentlichen Inhalt des Beschlusses vom 17.3.1997 in Kenntnis gesetzt worden, die den Anforderungen entspricht, welche an eine ordnungsgemäße (formlose) Mitteilung eines Übertragungsbeschlusses nach § 76 I AsylVfG auch unter den Gesichtspunkten der Nachweisbarkeit und der Rechtssicherheit zu stellen sind.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97
    Ist der Senat aber in einem Berufungsverfahren (nach Zulassung) gem. § 512 ZPO an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung im Berufungszulassungsverfahren führen (vgl. BVerwG, VerwRspr 25, 996 [1000 f.] u. BVerwG, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 32).Dem kann nicht entgegengehalten werden, die zur Selbstkontrolle der Fachgerichte bei unanfechtbaren, aber verfassungswidrigen Entscheidungen entwickelten Grundsätze (s. dazu BVerfGE 42, 243 [248 f.) = NJW 1976, 1837; BVerwG, NVwZ 1984, 450 = DVBl 1984, 568) müßten es dem OVG ermöglichen, unanfechtbare, aber auf Verfassungsverstößen - hier wäre an die Bestimmung des Art. 101 II 1 GG zu denken - beruhende Entscheidungen der Vorinstanz in einem - nach Zulassung durchzuführenden - Berufungsverfahren zu korrigieren (vgl. OVG Schleswig, NJW 1988, 66).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97
    Ist der Senat aber in einem Berufungsverfahren (nach Zulassung) gem. § 512 ZPO an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung im Berufungszulassungsverfahren führen (vgl. BVerwG, VerwRspr 25, 996 [1000 f.] u. BVerwG, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 32).Dem kann nicht entgegengehalten werden, die zur Selbstkontrolle der Fachgerichte bei unanfechtbaren, aber verfassungswidrigen Entscheidungen entwickelten Grundsätze (s. dazu BVerfGE 42, 243 [248 f.) = NJW 1976, 1837; BVerwG, NVwZ 1984, 450 = DVBl 1984, 568) müßten es dem OVG ermöglichen, unanfechtbare, aber auf Verfassungsverstößen - hier wäre an die Bestimmung des Art. 101 II 1 GG zu denken - beruhende Entscheidungen der Vorinstanz in einem - nach Zulassung durchzuführenden - Berufungsverfahren zu korrigieren (vgl. OVG Schleswig, NJW 1988, 66).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1989 - 22 B 22373/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97
    Auch ein fehlerhafter Übertragungsbeschluß kann daher gem. § 512 ZPO nicht nach § 78 III AsylVfG i. V. mit § 138 Nr. 1 VwGO zur Zulassung der Berufung führen (ebenso OVG Münster, EZAR 633 Nr. 14 = NVwZ-RR 1990, 163; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.7.1996 - 9 L 4457/95; Molitor, Rdnr. 180; Hailbronner, Rdnr. 24; Renner, in: Kanein/Renner, AusIR, 6. Aufl. [1993], § 76 AsylVfG Rdnr. 26).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Da der Beschluss unanfechtbar ist, kommt es auch nicht mehr darauf an, dass er nicht bekannt gemacht worden ist, sondern nur der Ladung zu entnehmen war, dass der Termin vor dem Einzelrichter stattfinde (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.7.1997 - 12 L 3295/97 -, NdsRpfl. 1997, 296).
  • OVG Berlin, 28.10.2004 - 6 N 11.04

    D (A), Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Rechtliches Gehör,

    Zur Wirksamkeit genügt jedoch die formlose Bekanntgabe (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, NVwZ-RR 2002, 150; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 1997, AuAS 1997, 225), denn der Übertragungsbeschluss i.S.d. § 76 Abs. 1 AsylVfG ist gemäß § 80 AsylVfG unanfechtbar, mithin nicht zu begründen (§ 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO).

    Eine Verkündung des Beschlusses ist nicht vorgesehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 1997, AuAS 1997, 225 m.w.N.).

    Diese Beschränkung der berufungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit schließt es auch ein, dass mit einer entsprechenden Rüge nicht die Zulassung der Berufung erstritten werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 1997, AuAS 1997, 225; OVG Münster, Beschluss vom 13. Januar 1999, in: juris m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - 8 A 5900/98

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Übertragung

    OVG NW, Beschluß vom 2. Mai 1989 - 22 B 22373/87 -, NVwZ-RR 1990, 163; BayVGH, Beschluß vom 21. September 1990 - 21 CZ 90.31768 -, NVwZ-RR 1991, 221; OVG Hamburg, Beschluß vom 5. September 1995 - Bs IV 126/85 -, DVBl. 1996, 324; OVG Lüneburg, Beschluß vom 9. Juli 1997 - 12 L 3295/97 -, NVwZ-Beilage 2/1998, 12 f.; OVG Saarlouis, Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 1 Q 12/97 -, NVwZ 1998, 645; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 27. April 1998 - 2 L 93/97 -, NVwZ-Beilage 11/1998, 109; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1973 - IV CB 68.72 -, VerwRspr 25, 996, 1001; Beschluß vom 8. August 1984 - 9 CB 828.82 -, Buchholz 310 § 54 Nr. 32; Beschluß vom 27. August 1996 - 7 B 127.96 -, JURIS, jeweils zu § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO.

    vgl. OVG NW, Beschluß vom 2. Mai 1989 - 22 B 22373/87 - , NVwZ-RR 1990, 163 f.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 9. Juli 1997 - 12 L 3295/97 -, NVwZ-Beilage 2/1998, 12, 13.

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99

    Besetzungsrüge; Einzelrichter; Geschäftsverteilung; Negativevidenz; Verhinderung;

    (Nds. OVG, Beschluss vom 09.07.1997 - OVG 12 L 3295/97 -, AuAS 1997, 225 = NdsRpfl. 1997, 296 = NVwZ-RR 1998, 135 = NVwZ-Beilage 1998, 12).

    Ist dieses aber in einem Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren (nach Zulassung) an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung bzw. Beschwerde führen (ebenso zur vergleichbaren Vorschrift des § 76 Abs. 1 AsylVfG, Nds. OVG, Beschl. v. 9.7.1997 - 12 L 3295/97 -, AuAS 1997, 225 mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur)." (Nds. OVG, Beschluss vom 07.11.1997 - OVG 11 M 5092/97 -).

  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Dabei kann dahinstehen, ob einfachrechtlich für die zur Wirksamkeit gemäß § 56 Abs. 1, § 173 VwGO i. V. m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche formlose Mitteilung des Beschlusses jede Form der Mitteilung genügt, die geeignet ist, den Beschluss - auch ohne Übersendung einer Beschlussabschrift - den Beteiligten zur Kenntnis zu geben (vgl. Nds OVG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 12 L 3295/97 - NVwZ Beil. 1998, 12 = AuAS 1997, 225 ; OVG Bbg, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 2 A 443/03.Z - BA S. 3) oder ob - wie der Beschwerdeführer wohl meint - die Mitteilung durch Übersendung einer Beschlussabschrift zu erfolgen hat.
  • VGH Hessen, 26.10.1999 - 12 UZ 2902/99

    Besetzungsrüge: fehlerhafte Bestimmung des Einzelrichters

    Es kann dahinstehen, ob ein Fehler bei der Bestimmung des Einzelrichters im Berufungszulassungsverfahren möglicherweise deshalb nicht gerügt werden kann, weil er sich auf einen dem Endurteil vorausgehenden unanfechtbaren Beschluss (§ 80 AsylVfG) bezieht mit der Folge, dass er gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung durch das Berufungsgericht unterliegt (Bay. VGH, 21.09.1990 -- 21 CZ 90.31768 --, NVwZ-RR 1991, 221; OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1989 -- 22 B 22373/87 --, EZAR 633 Nr. 14 = NVwZ-RR 1990, 163; OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1998 -- 10 A 10540/97 --, NVwZ-Beilage 1999, 26; OVG Lüneburg, 09.07.1997 -- 12 L 3295/97 --, NVwZ-Beilage 1998, 12 = AuAS 1997, 225 = NdsRpfl 1997, 296; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., 1999, § 78 AsylVfG Rdnr. 26).
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 3 A 79/23

    Wirksamkeit der Übertragung auf den Einzelrichter im Verwaltungsprozess;

    Für eine solche ist keine Übersendung oder Übergabe des Beschlusses erforderlich; sie kann auch telefonisch erfolgen (OVG LSA, a. a. O. Rn. 30 m. w. N.; Nds OVG, Beschl. v. 9. Juli 1997 - 12 L 3295/97 -, juris Rn. 4; BGH, Beschl. v. 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 5 M 3976/99

    Bekanntgabevoraussetzung von; Besetzungsrüge; Einzelrichterübertragungsbeschluß;

    Willkürliches Verhalten oder manipulative Erwägungen des Verwaltungsgerichts bei der Fassung des Einzelrichterübertragungsbeschlusses vom 17. September 1999 sind den erstinstanzlichen Gerichtsakten nicht zu entnehmen und werden von dem Antragsteller auch nicht behauptet (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.7.1997 - 12 L 3295/97 -, Nds. Rpfl. 1997, 296 zu § 76 Abs. 1 AsylVfG: Die Fehlerhaftigkeit eines Einzelrichterübertragungsbeschlusses kann allein wegen dessen Unanfechtbarkeit aufgrund von § 173 VwGO i. V. m. § 512 ZPO nicht zur Zulassung des Rechtsmittels aufgrund § 138 Nr. 1 VwGO führen).
  • VG Frankfurt/Main, 30.11.1999 - 9 E 1399/99

    Antrag auf jederzeitigen freien Zugang zu Diensträumen ; Verletzung der

    Es kann dahinstehen, ob ein Fehler bei der Bestimmung des Einzelrichters im Berufungszulassungsverfahren möglicherweise deshalb nicht gerügt werden kann, weil er sich auf einen dem Endurteil vorausgehenden unanfechtbaren Beschluss (§ 80 AsylVfG) bezieht mit der Folge, dass er gemäß § 173 VwGO i.V. mit § 512 ZPO nicht der Beurteilung durch das Berufungsgericht unterliegt (BayVGH, 21.9.1990 - 21CZ 90.31768-, NVwZ-RR 1991, 221; OVG Nordrhein-Westfalen, 2.5.1989 - 22B 22373/87 -, EZAR 633 Nr. 14 = NVwZ-RR 1990, 163; OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1998 - 10A 10540/97 -, NVwZ-Beilage 1999, 26; OVG Lüneburg, 9.7.1997 - 12 L 3295/97 -, NVwZ-Beilage 1998, 12 = AuAS 1997, 225 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 11 M 5092/97

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde wegen verspäteter; Beschwerdeverfahren;

    Ist dieses aber in einem Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren (nach Zulassung) an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung bzw. Beschwerde führen (ebenso zur vergleichbaren Vorschrift des § 76 Abs. 1 AsylVfG, Nds. OVG, Beschl. v. 9.7.1997 - 12 L 3295/97 -, AuAS 1997, 225 mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
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