Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.06.2011

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10   

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https://dejure.org/2012,195
OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10 (https://dejure.org/2012,195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2012 - 5 LB 9/10 (https://dejure.org/2012,195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 5 LB 9/10 (https://dejure.org/2012,195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entschädigung und Schadensersatz wegen Benachteiligung im Auswahlverfahren aufgrund Alters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem Auswahlverfahren um die Stelle eines kommunalen Wahlbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2
    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem Auswahlverfahren um die Stelle eines kommunalen Wahlbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage einer Beamtin auf Entschädigung und Schadensersatz teilweise erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kommunale Wahlbeamte und die Altersdiskriminierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu alt als Gemeinderat

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung - Klage einer Beamtin teilweise erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamtin wird wegen Altersdiskriminierung entschädigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierte Beamtin - ein Monatsgehalt Entschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem Auswahlverfahren um die Stelle eines kommunalen Wahlbeamten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Alten" als Erster Gemeinderat?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Absage, weil zu alt für den Job: Schadenersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung bei einer Bewerbung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Recht auf Entschädigung bei Altersdiskriminierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersdiskriminierung bei Bewerbung: Beamtin erhält über 5000 Euro Entschädigung und Schadenersatz - Klage einer Beamtin auf Entschädigung und Schadensersatz teilweise erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 733
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    39 1. Der Beschäftigte muss zunächst den Vollbeweis führen, dass er gegenüber einer anderen Person ungünstig behandelt worden ist (vgl. BTDrucks 16/1780 S. 47; BVerwG, Urteil vom 3.3.2011 - BVerwG 5 C 16.10 -, juris Rn. 17).

    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn. 26; vgl. BTDrucks 16/1780 S. 47 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 5.2.2004 - 8 AZR 112/03 -, BAGE 109, 265 und juris).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit) beeinflusst haben (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., juris Rn. 28 m. w. N.).

    Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG schließt eine Entschädigung in Fällen, in denen der Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, gerade nicht aus, sondern begrenzt diese lediglich der Höhe nach (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., juris Rn. 29).

    Außerdem ist sie nicht aus mehreren Gründen, sondern allein wegen ihres Alters unzulässig benachteiligt worden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., juris Rn. 35).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 1 AGG (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris).

    Es kann zwar im Einzelfall ein legitimes Ziel sein, bei einer Stellenbesetzung auf das Kriterium des Alters abzustellen, wenn z. B die Bildung von Altersgruppen der Überalterung des Betriebs entgegenwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 6.11.2008 - 2 AZR 701/07 -, juris; vgl. zum Ganzen auch BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2010 - 5 LA 105/09

    Benachteiligung aus Gründen des Alters i.R.e. Besetzungsvorschlages für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Der erkennende Senat hat die Berufung mit Beschluss vom 11. Januar 2010 (5 LA 105/09) wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.

    In der Berufungsbegründung nimmt die Klägerin zwar lediglich Bezug auf ihre Begründung im Zulassungsverfahren im Schriftsatz vom 8. Juni 2009 sowie auf den Zulassungsbeschluss des erkennenden Senats vom 11. Januar 2010 (5 LA 105/09).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Ferner hat der Bürgermeister der Gemeinde dem ausgewählten Bewerber unmittelbar nach der Wahl noch in derselben Ratssitzung die Ernennungsurkunde überreicht und damit den Mitbewerbern - wie auch der Klägerin - die Möglichkeit genommen, Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 701/07

    Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Es kann zwar im Einzelfall ein legitimes Ziel sein, bei einer Stellenbesetzung auf das Kriterium des Alters abzustellen, wenn z. B die Bildung von Altersgruppen der Überalterung des Betriebs entgegenwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 6.11.2008 - 2 AZR 701/07 -, juris; vgl. zum Ganzen auch BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, juris).
  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Es kann zwar im Einzelfall ein legitimes Ziel sein, bei einer Stellenbesetzung auf das Kriterium des Alters abzustellen, wenn z. B die Bildung von Altersgruppen der Überalterung des Betriebs entgegenwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 6.11.2008 - 2 AZR 701/07 -, juris; vgl. zum Ganzen auch BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, juris).
  • LAG Hamm, 07.08.2008 - 11 Sa 284/08

    Benachteiligung wegen des Alters durch eine Höchstaltersgrenze für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Die Höhe ist auch danach zu bemessen, was zur Erzielung einer abschreckenden Wirkung erforderlich ist (LAG Hamm, Urteil vom 7.8.2008 - 11 Sa 284/08 -, juris Rn. 73 m. w. N.).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn. 26; vgl. BTDrucks 16/1780 S. 47 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 5.2.2004 - 8 AZR 112/03 -, BAGE 109, 265 und juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10
    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat in seinem von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 22. Januar 2008 (5 ME 491/07) entschieden hat, dass das Vorschlagsrecht des Bürgermeisters, das bis zum 31. Oktober 2011 in § 81 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - NGO - normiert war (vgl. seit dem 1.11.2011 § 109 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG -), sowie die Wahl als solche keiner Begründung bedürfen, weil es in der Natur der Sache liegt, dass in eine Wahlentscheidung eines aus Personen unterschiedlicher politischer Ausrichtung zusammengesetzten Gremiums wie dem Rat die unterschiedlichsten Vorstellungen und Motive eingehen.
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 5 LA 208/15

    Anforderungsprofil; Behinderung; Benachteilungsverbot; Beweislast; Entschädigung;

    Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG ist ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 AGG (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011 - BVerwG 5 C 16.10 -, juris Rn 13 f.; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012 - 5 LB 9/10 -, juris Rn 38).

    Der Beschäftigte muss zunächst den Vollbeweis führen, dass er gegenüber einer anderen Person ungünstig behandelt worden ist (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn 17; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 39).

    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn 26; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 40).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn 28; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 54).

    Denn der Entschädigungsanspruch des § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG knüpft nicht an die Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren aufgrund einer Benachteiligung an, sondern ausschließlich an Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, a. a. O., Rn 29; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 55).

    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zu haben und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009, a. a. O., Rn 82; Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 63; Beschluss vom 25.2.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 31.8.2015 - 5 LA 110/15 -).

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, dass in "Regelfällen" einer Benachteiligung als Orientierungsgröße ein Monatsverdienst als "Regelentschädigung" herangezogen werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 63; Beschluss vom 31.8.2015 - 5 LA 110/15 -).

    Der Senat hat insoweit nicht zwischen Fällen, in denen es um die Benachteiligung eines Bewerbers in einem Verfahren um Einstellung in ein Beamtenverhältnis geht (ein solcher Fall lag dem Urteil des Senats vom 10.1.2012, a. a. O., zugrunde), und Fällen, in denen ein Beamter - wie im vorliegenden Fall - in einem Stellenbesetzungsverfahren benachteiligt worden ist (ein solcher Fall lag dem Beschluss des Senats vom 31.8.2015 - 5 LA 110/15 - zugrunde; das VG Oldenburg hatte sich in dem erstinstanzlichen Urteil vom 22.4.2015 - 6 A 5492/13 - ausdrücklich auf das Urteil des Senats vom 10.1.2012, a. a. O., berufen), differenziert.

    Dem Senat erscheint eine Entschädigungssumme, die deutlich unter einem Monatsgehalt liegt - das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 9 BBesO hat ohne Berücksichtigung einer Stellenzulage und eines Familienzuschlags am 17. Januar 2014, dem Zeitpunkt, in dem dem Kläger seine Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren mitgeteilt worden ist (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts Nds. OVG, Urteil vom 10.1.2012, a. a. O., Rn 68), 3.183,83 EUR betragen - angemessen.

  • VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16

    Kopftuch I; Kopftuch II; Diskriminierung; Einstellungszusage;

    Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16/10 - a.a.O., juris, Rn. 13 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 5 LA 208/15 - juris, Rn. 13; Urteil vom 10. Januar 2012 - 5 LB 9/10 - NVwZ-RR 2012, 733= juris [Rn 38]).
  • VG Arnsberg, 14.08.2013 - 2 K 2669/11

    Die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist in Nordrhein-Westfalen

    vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 5 LB 9/10 -, NVwZ-RR 2012, 733.
  • OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12

    Entschädigungshöhe bei Diskriminierung eines schwerbehinderten

    Die Vorschrift gilt nicht nur bei Einstellungen, sondern auch bei Beförderungen (BAG, Urt. v. 17.8.2010, NJW 2011, 550, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88; Adomeit/Mohr, AGG, 2. Aufl. 2011, § 15 Rn. 57; Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, AGG 15 Rn. 7).

    In "Regelfällen" einer Benachteiligung kann als Orientierungsgröße ein Monatsverdienst als "Regelentschädigung" herangezogen werden (vgl. Adomeit/Mohr, a.a.O., § 15 Rn. 67, 71 m. w. N.; LAG Hessen, Urt. v. 28.8.2009, 19/3 Sa 1636/08, juris; vgl. insgesamt: OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88, juris Rn. 63).

    Der anzusetzende monatliche Bruttoarbeitsverdienst bemisst sich nach dem Einkommen, das dem Kläger zugestanden hätte, wenn die Beförderung eingetreten wäre (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88, juris Rn. 68; Palandt, a.a.O., AGG § 15 Rn. 7).

  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

    Weiter sind auch ihre vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 2.085,95 EUR als Schadensposten ersatzfähig (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 10.01.2012 - 5 LB 9/10 -, juris Rn. 73).
  • VG Düsseldorf, 10.12.2021 - 26 K 1639/18

    Gewährung einer Entschädigung sowie eines Schadensersatzes nach dem Allgemeinen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, juris, Rn. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2012 - 5 LB 9/10 -, juris, Rn. 36.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2010 - 5 LA 105/09

    Benachteiligung aus Gründen des Alters i.R.e. Besetzungsvorschlages für die

    5 LB 9/10.
  • VG Stade, 11.04.2013 - 3 A 756/11

    Anspruch einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtin auf

    Zu dieser Vorschrift heißt es im Urteil des Nds. OVG vom 10.01.2012 (5 LB 9/10; juris):.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10   

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https://dejure.org/2011,17755
BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10 (https://dejure.org/2011,17755)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2011 - 2 WD 21.10 (https://dejure.org/2011,17755)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 (https://dejure.org/2011,17755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 3 SG, § 12 S 2 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 SG
    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten u.a. wegen sexueller Belästigung einer untergebenen Soldatin unter Einsatz seiner Vorgesetztenstellung

  • rewis.io

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • ra.de
  • rewis.io

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • rechtsportal.de

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten u.a. wegen sexueller Belästigung einer untergebenen Soldatin unter Einsatz seiner Vorgesetztenstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 733
  • DÖV 2012, 739
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    c) Das festgestellte Fehlverhalten gem. Anschuldigungspunkt 3 stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Pflicht zur Fürsorge, zur Kameradschaft und der Pflicht zu einem Verhalten dar, das dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Dienst als Soldat erfordert (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NVwZ 2006, S. 608 ); der Soldat beging gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Soldatinnen und Soldaten - SoldGG - vom 14. August 2006 (BGBl I S. 1897), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2008 (BGBl I S. 1629), eine Verletzung seiner dienstlichen Pflichten auch dadurch, dass er Unteroffizier G. sexuell belästigt hat.

    Da sie im Übrigen selbstverschuldet gewesen wäre, wäre sie zudem auch rechtlich irrelevant (vgl. Urteil vom 24. November 2005, a.a.O. S. 609).

    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).

    Die Herabsetzung um mehr als einen Dienstgrad wäre jedoch unangemessen, so dass nicht auf die nach der neuen Rechtsprechung des Senats unzulässige ursprüngliche Erwägung der Wehrdisziplinaranwaltschaft eingegangen zu werden braucht, in Ermangelung einer Degradierungsmöglichkeit zum Stabsunteroffizier (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 3 WDO) sei der Soldat aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. dazu Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Rn. 62 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27; anders noch Urteil vom 24. November 2005, a.a.O. S. 610).

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Da der Soldat nach dem rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts D. damit zugleich den Straftatbestand des § 30 Abs. 1 WStG verwirklicht hat, liegt zusätzlich ein Verstoß gegen § 7 SG vor, der die Loyalität zur Rechtsordnung mit einschließt (Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 ).

    Verletzungen der Gehorsampflicht hat der Senat - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (Urteil vom 22. August 2007, a.a.O. S. 197 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Unter diesem Blickwinkel war sein Fehlverhalten geeignet, seine Zuverlässigkeit und sein persönliches Ansehen gravierend in Frage zu stellen (vgl. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Rn. 48 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 56).

    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Ein Vorgesetzter darf seine Untergebenen ohne deren Einverständnis niemals anfassen, außer wenn zur Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (vgl. Urteil vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 42).

    aa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die in der vorsätzlichen körperlichen Misshandlung und der vorsätzlichen, während des Dienstes begangenen sexuellen Belästigung bestanden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei einem Berufssoldaten unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wobei es erheblicher Milderungsgründe bedarf, um bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung die Dienstgradherabsetzung auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 48 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 -, vom 15. Februar 2000, a.a.O., vom 1. März 2007, a.a.O., vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 48 und vom 24. November 2005, a.a.O., S. 609).

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Die Herabsetzung um mehr als einen Dienstgrad wäre jedoch unangemessen, so dass nicht auf die nach der neuen Rechtsprechung des Senats unzulässige ursprüngliche Erwägung der Wehrdisziplinaranwaltschaft eingegangen zu werden braucht, in Ermangelung einer Degradierungsmöglichkeit zum Stabsunteroffizier (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 3 WDO) sei der Soldat aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. dazu Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Rn. 62 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27; anders noch Urteil vom 24. November 2005, a.a.O. S. 610).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Diese besteht darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (stRspr., vgl. Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Rn. 23 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Wegen der hohen Bedeutung der hier geschützten Grundrechte und den durch den technischen Fortschritt gestiegenen Gefahren des Einsatzes von vergleichsweise leicht zugänglichen Überwachungsmitteln auch durch Kameraden ist es nicht zuletzt aus generalpräventiven Erwägungen geboten, die Herstellung heimlicher Filmaufnahmen unter Verstoß gegen § 201a StGB nicht geringer zu sanktionieren als die entwürdigende Behandlung von Untergebenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - juris Rn. 72 f.) oder eine sexuelle Belästigung (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N. und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 72).
  • BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Zugleich hat der frühere Soldat gegen § 7 SG in Gestalt der Verpflichtung verstoßen, der Rechtsordnung gegenüber loyal zu sein und insbesondere die Strafgesetze zu achten (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Zu ihnen gehört danach auch, eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz zu unterlassen (Urteil vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 = NZWehrr 2012, 206).

    Bei sexuellen Belästigungen bildet ihn regelmäßig die Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. Urteil vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 = NZWehrr 2012, 206 = juris Rn. 49).

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass die vorliegend gravierenden Defizite in der persönlichen Integrität des früheren Soldaten nicht allein durch dessen fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 23. Juni 2011 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

    Denn er hat damit eine unerwünschte sexuelle Belästigung gemäß § 3 Abs. 4 SoldGG in Form einer Bemerkung sexuellen Inhalts getätigt, die jedenfalls bewirkte, dass deren Würde verletzt wurde (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Rn. 35 m.w.N.).

    f) Durch das Anfassen der Zeugin A. hat der Soldat zusätzlich ebenfalls gegen die Pflichten nach §§ 7, 10 Abs. 3, § 12 Satz 2 und § 17 Abs. 2 Satz 1 SG verstoßen, weil ein Vorgesetzter seine Untergebenen ohne deren Einverständnis nicht anfassen darf, außer wenn zur Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449.7 § 7 SG Nr. 56 Rn. 33 m.w.N.).

    Bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst, die hier den Schwerpunkt des Dienstvergehens ausmachen, bildet regelmäßig eine Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst, wie sie vorliegend durch das Truppendienstgericht festgestellt worden sind, bildet eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N. und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 72).

    Der Soldat hat sich nicht auf verbale Übergriffe beschränkt, sondern die Rekrutinnen körperlich bedrängt und dies zusätzlich in intimer Weise dadurch, dass er sie gegen ihren Willen küsste bzw. zu küssen versuchte (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 35).

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

    Dabei bildet bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 38 Abs. 1 WDO keinen zulässigen Bemessungsparameter, dass bei einer grundsätzlich gebotenen Herabsetzung im Dienstgrad die gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 WDO bestehende Begrenzung der Degradierungstiefe zu einer unangemessen milden Ahndung führen kann (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 53 m.w.N.).

    Bereits bei der den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen begründenden Pflichtverletzung nach Anschuldigungspunkt 2 ist zum einen erschwerend zu berücksichtigen, dass der Übergriff nicht nur auf den Körper der Hauptgefreiten C sondern gezielt auf deren Intimbereich erfolgte (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Diese Eignung allein reicht für das Vorliegen eines erschwerenden Umstands aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Hier sind durchgängig Gehorsamspflichtverletzungen zu sanktionieren, für die eine differenzierte Betrachtung veranlasst ist: Der Senat hat in der Vergangenheit die Verletzung der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

    Durch den zweifachen und von der Zeugin Stabsunteroffizier d.R. D. unerwünschten Versuch, sie an sich heranzuziehen und zu küssen, hat er vorsätzlich eine sexuell bestimmte Handlung begangen, die sie in ihrer Würde verletzte (vgl. Urteile vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - und vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56).

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass die vorliegend gravierenden Defizite in der persönlichen Integrität des Soldaten nicht allein durch dessen fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 23. Juni 2011 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Die Verletzung der Gehorsamspflicht ist je nach Schwere des Verstoßes mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

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