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Rechtsprechung
   BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87   

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BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87 (https://dejure.org/1987,997)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1987 - 7 AZB 17/87 (https://dejure.org/1987,997)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 (https://dejure.org/1987,997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten Rechtsmittel - Wille zur Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Berufungsbegründung bei eigenhändiger Unterzeichnung - Unterzeichnung der Rechtsmittelschrift oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3279
  • NZA 1988, 175 (Ls.)
  • BB 1987, 2028
  • JR 1988, 132
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 28.03.1977 - 3 AZR 652/76

    Berufungsschrift - Unterschrift durch eine postulationsfähige Person - Lesbarkeit

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Die eigenhändige Unterschrift soll dem Nachweis dienen, daß das Rechtsmittel von einer Person, die nach der maßgeblichen Prozeßordnung befähigt und befugt ist, Prozeßhandlungen vorzunehmen, in eigener Verantwortung eingelegt bzw. begründet wird (BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO; BGH Beschluß vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65 - LM Nr. 3 zu § 518 Abs. 4 ZPO; BGH Urteil vom 4. Juni 1975 - I ZR 14/74 - NJW 1975, 1705; BGH Beschluß vom 22. Dezember 1970 - VI ZB 18/70 - VersR 1971, 373).

    Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß ein Prozeßbevollmächtigter mit seiner Unterschrift auch für den Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes die Verantwortung übernimmt (BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO, unter II der Gründe; BAGE 4, 63, 65 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1952; BAGE 11, 130 ff. = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO).

    Auch in den Fällen der zuletzt genannten Art ist die Unterzeichnung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift durch einen Vertreter des Prozeßbevollmächtigten zulässig, wenn der Unterzeichnende zur Vertretung befugt ist (BGH Beschluß vom 19. Februar 1976 - VII ZB 1/76 - VersR 1976, 689; BGH Beschluß vom 24. März 1976 - VIII ZB 4/76 - VersR 1976, 830; BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO; BAG Urteil vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 518 Anm. B I b; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 518 Rz 25).

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Ein durch Telekopie eingelegtes Rechtsmittel muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG).

    Auf das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH Beschluß vom 29. April 1960 - 1 StR 114/60 - NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217; BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979, unter B 2 a der Gründe) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 139, 45) lediglich - wegen der objektiven Unmöglichkeit - bei der Einlegung von Rechtsmitteln durch Telegramm verzichtet.

  • BAG, 26.05.1961 - 1 AZB 8/61

    Berufungsbegründungsschrift - Rechtsanwalt - Eigenhändige Unterschrift -

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß ein Prozeßbevollmächtigter mit seiner Unterschrift auch für den Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes die Verantwortung übernimmt (BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO, unter II der Gründe; BAGE 4, 63, 65 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1952; BAGE 11, 130 ff. = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO).

    Denn der Sinn einer solchen Unterzeichnung ist durchweg, daß der Unterzeichner für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Schriftstücks geradestehenden will (BAGE 11, 130, 132 = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO; BGHZ 37, 156; BGH Urteil vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 - VersR 1972, 787).

  • BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60

    Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Denn der Sinn einer solchen Unterzeichnung ist durchweg, daß der Unterzeichner für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Schriftstücks geradestehenden will (BAGE 11, 130, 132 = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO; BGHZ 37, 156; BGH Urteil vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 - VersR 1972, 787).
  • BGH, 19.02.1976 - VII ZB 1/76

    Berufungsschrift - Ordnungsmäßige Unterschrift - Im Auftrag

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Auch in den Fällen der zuletzt genannten Art ist die Unterzeichnung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift durch einen Vertreter des Prozeßbevollmächtigten zulässig, wenn der Unterzeichnende zur Vertretung befugt ist (BGH Beschluß vom 19. Februar 1976 - VII ZB 1/76 - VersR 1976, 689; BGH Beschluß vom 24. März 1976 - VIII ZB 4/76 - VersR 1976, 830; BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO; BAG Urteil vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 518 Anm. B I b; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 518 Rz 25).
  • BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 632/79

    Namenszeichnung - Formalien bei Urkunden

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren müssen Berufungs- und Berufungsbegründungsschrift von einem nach § 11 Abs. 2 ArbGG postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein (BAG Urteil vom 29. Juli 1981 - 4 AZR 632/79 - AP Nr. 46 zu § 518 ZPO m.w.N.).
  • BAG, 08.03.1957 - 1 ABR 5/55

    Nichtigkeit der Wahl durch Beeinflussung - Verstosse gegen wesentliche

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß ein Prozeßbevollmächtigter mit seiner Unterschrift auch für den Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes die Verantwortung übernimmt (BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO, unter II der Gründe; BAGE 4, 63, 65 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1952; BAGE 11, 130 ff. = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 26.07.1967 - 4 AZR 172/66

    Prozeßbevollmächtigter - Berufungsschrift - Eigenhändige Unterschrift -

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Auch in den Fällen der zuletzt genannten Art ist die Unterzeichnung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift durch einen Vertreter des Prozeßbevollmächtigten zulässig, wenn der Unterzeichnende zur Vertretung befugt ist (BGH Beschluß vom 19. Februar 1976 - VII ZB 1/76 - VersR 1976, 689; BGH Beschluß vom 24. März 1976 - VIII ZB 4/76 - VersR 1976, 830; BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO; BAG Urteil vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 518 Anm. B I b; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 518 Rz 25).
  • BGH, 04.06.1975 - I ZR 114/74

    Anforderungen an eine "Unterschrift" im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Die eigenhändige Unterschrift soll dem Nachweis dienen, daß das Rechtsmittel von einer Person, die nach der maßgeblichen Prozeßordnung befähigt und befugt ist, Prozeßhandlungen vorzunehmen, in eigener Verantwortung eingelegt bzw. begründet wird (BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO; BGH Beschluß vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65 - LM Nr. 3 zu § 518 Abs. 4 ZPO; BGH Urteil vom 4. Juni 1975 - I ZR 14/74 - NJW 1975, 1705; BGH Beschluß vom 22. Dezember 1970 - VI ZB 18/70 - VersR 1971, 373).
  • BAG, 30.05.1978 - 1 AZR 664/75

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelbegründungsschrift - Postulationsfähiger

    Auszug aus BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87
    Fehlt es hieran, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 AZR 664/75 - AP Nr. 42 zu § 518 ZPO).
  • BSG, 28.06.1985 - 7 BAr 36/85

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Übermittlung durch Telebrief -

  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch

  • BFH, 21.06.1968 - III B 36/67

    Rechtsmittel - Einlegung durch Telegramm - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

  • BGH, 22.12.1970 - VI ZB 18/70

    Schriftverkehr - Unterschrift - Fristversäumnis - Unabwendbarer Zufall - Wohnort

  • BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74

    Benutzung eines mit einem Importvermerk eingetragenen Warenzeichens durch den

  • BGH, 20.12.1965 - VIII ZB 33/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 24.03.1976 - VIII ZB 4/76

    Schriftformwahrung - Befugnis zur Vertretung - Unterzeichnung

  • BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71

    Unterschrift - Unterzeichnung - Rechtswirksame Unterzeichnung

  • RG, 28.11.1932 - IVb 4/32

    Ist die telegraphische Einlegung eines Rechtsmittels zulässig, wenn der

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Die eigenhändige Unterschrift soll dem Nachweis dienen, dass die Berufung von einer Person, die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz befähigt und befugt ist, Prozesshandlungen vorzunehmen, in eigener Verantwortung eingelegt bzw. begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 - mwN, AP ZPO § 518 Nr. 54).

    Deshalb reicht das äußere Merkmal der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten für die Erfüllung des Unterschriftserfordernisses des § 130 Nr. 6 iVm. § 519 Abs. 4 ZPO regelmäßig aus, ohne dass ein darüber hinausgehender Nachweis zu fordern wäre (vgl. BAG 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 - AP ZPO § 518 Nr. 54).

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Fehlt es hieran, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BAG 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 - AP ZPO § 518 Nr. 54 = EzA ZPO § 518 Nr. 32).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

    Die Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift mit dem Zusatz "i. A." ist dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandats tätig wird (Abgrenzung zu BGH vom 5.11.1987 - V ZR 139/87 = VersR 88, 497 = NJW 88, 210 Bestätigung von BAG NJW 87, 3279).

    In einem solchen Falle muß - gleichgültig, ob der hier verwendete Zusatz "i.A. " die übliche Bedeutung einer Unterzeichnung "im Auftrag" oder den von den Klägern behaupteten Sinn "in Abwesenheit" gehabt hat - angenommen werden, daß der unterzeichnende Anwalt nicht lediglich in Wahrnehmung des sozietätsinternen Innenverhältnisses zu dem eigentlichen Sachbearbeiter, sondern (zumindest auch) unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandates der Kläger tätig geworden ist (vgl. in diesem Sinne auch BAG NJW 1987, 3279).

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 55/90

    Berufungsbegründung durch Unterbevollmächtigten

    Erklärungen wirken unmittelbar für und gegen den Vertretenen nur dann, wenn der Vertreter sie im Namen des Vertretenen abgibt (§ 164 Abs. 1 und 2 BGB) (BAGE 3, 55 = AP Nr. 10 zu § 11 ArbGG 1953; Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 AZR 664/75 - AP Nr. 42 zu § 518 ZPO; zuletzt Beschluß vom 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 - AP Nr. 54 zu § 518 ZPO; RGZ 65, 81 ff.; BGH Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210, mit weiteren Nachweisen).

    Hinweise auf den sachbearbeitenden Verfasser sind unschädlich (BAG Beschluß vom 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 - AP Nr. 54 zu § 518 ZPO).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2003 - 20 Sa 56/02

    Mit der Unterzeichnung "i. A." gibt eine, nicht zum Kreis der

    aa) Ein mit seinem Namenszug unterzeichnender Vertreter eines Prozessbevollmächtigten übernimmt nur dann eine inhaltliche Verantwortung für den Schriftsatz, wenn er selbst zum Kreis der Prozessbevollmächtigten gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 27.05.1993 - III ZB 9/93 - NJW 1993 2056; BAG, Beschluss vom 11.08.1987 - 7 AZB 17/87 - AP Nr. 54 zu § 54 ZPO).

    Bei den nicht zur Prozessführung bevollmächtigten Personen, die lediglich als Vertreter (z.B. als allgemein bestellter Vertreter nach § 53 BRAO) oder in Untervollmacht für den Prozessbevollmächtigten handeln, kann es aber zweifelhaft sein, ob sie mit ihrer Unterschrift auch die inhaltliche Verantwortung für eine nicht von ihnen verfasste Klageschrift übernehmen wollen (vgl. BAG, Beschluss vom 11.08.1987 - 7 AZB 17/87 - a.a.O. m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

    Da ausweislich der Beschwerdeschrift ("zeigen wir an, dass wir den Beteiligten zu 2) vertreten"), das Rechtsanwaltsbüro Dr. C. und H. mandatiert war, mithin Rechtsanwalt N. selbst zum Kreis der mandatierten, im Briefkopf aufgeführten und postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten zählte, ist davon auszugehen, dass dieser auch selbst die Verantwortung für die Beschwerdebegründung übernahm (vgl. BAG vom 11.08.1987 - 7 AZB 17/87, NJW 1987, 3279; BGH vom 27.05.1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056).
  • KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07

    Berufungsbegründung: Unterzeichnung durch einen nicht im Briefkopf der Kanzlei

    Zwar kann die Berufungsbegründung auch von einem beim Rechtsmittelgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt, der in Untervollmacht für einen anderen Rechtsanwalt handelt, unterzeichnet werden; der Unterbevollmächtigte muss sich jedoch als selbständig verantwortlicher Bevollmächtigter zu erkennen geben; er darf nicht nur als Überbringer einer fremden Erklärung auftreten (BAG, Urteil vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - NJW 1990, 2706; BGH NJW 2003, 2028); Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2006, § 129 Rn 9, 10, 14); ein Rechtsanwalt, der "für" oder "i. V." an Stelle eines anderen Rechtsanwalt die Berufung begründet, handelt erkennbar als Unterbevollmächtigter (BAG, a. a. O., sowie NJW 1987, 3279; BGH NJW 2003, 2028).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 1 Sa 12/13

    Postulationsfähigkeit eines Kammerrechtsbeistands - Zurechnung von Verschulden

    Fehlt es hieran, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BAG 11.08.1987 - 7 AZB 17/87 - AP ZPO § 54 Nr. 54; BAG 30.05.1978 - 1 AZR 664/65 - AP ZPO § 518 Nr. 42).
  • LAG Niedersachsen, 03.02.1995 - 12 Sa 662/94

    Formfehler in der Berufungsschrift; Eigenhändige Unterschrift des

    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren muß die Berufungsschrift als bestimmender Schriftsatz von einem nach § 11 Abs. 2 ArbGG postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein (vgl. etwa BAG, NJW 87, 3279).

    Es unterliegt allerdings keinen Bedenken, wenn ein anderer zugelassener Rechtsanwalt in Vertretung z. B. auch in Untervollmacht des von der Partei bevollmächtigten Rechtsanwalts die Berufungsschrift dergestalt unterzeichnet, daß sie als Prozeßhandlung des Unterzeichneten erscheint (vgl. BAG, DB 67, 1904; NJW 87, 3279; BGH, Versicherungsrecht 94, 368).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 4 Sa 75/02

    Einlegung der Berufung; Syndikusanwalt

    Will der unterzeichnende Rechtsanwalt in diesem Fall nicht als Bote behandelt werden, so sollte er tunlichst den unbedenklichen Zusatz "i. V." oder "für Rechtsanwalt ..." verwenden (BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87 - AP ZPO § 518 Nr. 54; BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 55/90 - NJW 1990, 2706).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 440/97

    "Vorübergehende Ausstellung" von Arbeitnehmern in der Baubranche

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87

    Kündigung eines Mitgliedes des Wahlvorstandes

  • LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93

    Kriterien für die Annahme eines Tendenzbetriebes auf den Gebiet der Luftfahrt,

  • OLG Koblenz, 04.04.1991 - 5 U 388/90

    Zeichnung des amtlich bestellten Vertreters eines Rechtsanwalts mit "i. V."

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1989 - 2 Ws 229/89
  • BFH, 23.04.1991 - VII R 63/90

    Ermächtigung des Prozessbevollmächtigten für das gesamte Verfahren oder auch nur

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 315/97
  • LAG Hamm, 15.05.1997 - 16 Sa 1235/96

    Zulässigkeit einer Berufungseinlegung; Fehlende Postulationsfähigkeit;

  • KG, 13.11.1995 - 2 Ss 61/95
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Rechtsprechung
   BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85   

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https://dejure.org/1987,1671
BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85 (https://dejure.org/1987,1671)
BAG, Entscheidung vom 02.06.1987 - 3 AZR 692/85 (https://dejure.org/1987,1671)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 (https://dejure.org/1987,1671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3278
  • NZA 1988, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.01.1955 - 2 AZR 300/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufhebung eines die Instanz beendenden Beschlusses,

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Dieses Versehen muß sich der Prozeßbevollmächtigte zurechnen lassen, da er für die Überwachung der Berufungsbegründung und die vollständige Anschrift verantwortlich ist (BAG Beschluß vom 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 - AP Nr. 6 zu § 233 ZPO 1977, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 16.12.1971 - 5 AZR 384/71

    Berufungsschriftsatz - Bezeichnung des Gerichts - Bezeichnung des Gerichtsortes -

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht die Ansicht vertreten, daß auf unzureichender Adressierung beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung rechtfertigen, wenn diese unverhältnismäßig lang sind oder auch auf dem Mitverschulden Dritter beruhen, z. B. dem Postbereich zuzurechnen sind (BAG Urteil vom 24. November 1970 - 1 AZR 271/70 - AP Nr. 54 zu § 233 ZPO; BAGE 24, 81 = AP Nr. 59, aa0; Beschluß vom 21. August 1975 - 5 AZB 15/85 - AP Nr. 72, aa0).
  • BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82

    Anwaltliche Weisung

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Dieses Versehen muß sich der Prozeßbevollmächtigte zurechnen lassen, da er für die Überwachung der Berufungsbegründung und die vollständige Anschrift verantwortlich ist (BAG Beschluß vom 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 - AP Nr. 6 zu § 233 ZPO 1977, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 24.11.1970 - 1 AZR 271/70

    Unzulässige Berufung - Fristversäumung - Wiedereinsetzungsgesuch -

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht die Ansicht vertreten, daß auf unzureichender Adressierung beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung rechtfertigen, wenn diese unverhältnismäßig lang sind oder auch auf dem Mitverschulden Dritter beruhen, z. B. dem Postbereich zuzurechnen sind (BAG Urteil vom 24. November 1970 - 1 AZR 271/70 - AP Nr. 54 zu § 233 ZPO; BAGE 24, 81 = AP Nr. 59, aa0; Beschluß vom 21. August 1975 - 5 AZB 15/85 - AP Nr. 72, aa0).
  • BGH, 30.09.1968 - II ZB 1/68

    Bezeichnung der Schiffahrtsgerichte im Postverkehr

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Der Bundesgerichtshof hat die Auffassung vertreten, daß ein prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt die ihm zumutbare größte Sorgfaltspflicht nicht verletze, wenn er einen Brief an ein Gericht, so wie es nach dem Gesetz zu bezeichnen ist, unter Angabe des Gerichtsortes ohne Angabe von Straße und Hausnummer adressiere (BGH Beschluß vom 30. September 1968 - II ZB 1/86 - BGHZ 51, 1 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68]; Urteil vom 3. Juli 1984 - IV ZB 7 und 8/84 - VersR 1984, 871).
  • BFH, 21.12.1983 - VIII R 111/83
    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Der Prozeßbevollmächtigte könne dann mit einem fristgerechten Eingang nur rechnen, wenn die Revisionsschrift mit der vollständigen und richtigen Anschrift versehen sei (Urteil vom 21. Dezember 1983 - VIII R 111/83 - Juris).
  • BFH, 10.02.1983 - VI R 156/82
    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Wenn die Postlaufzeit allerdings unverhältnismäßig verzögert wurde und damit zu rechnen gewesen sei, daß trotz fehlerhafter Adressierung, wie z. B. der fehlenden Angabe der Nummer des Zustellungspostamtes des Bundesfinanzhofs, das Fehlverhalten bei der Adressierung der Postsendung durch die mit der Beförderung betrauten Postdienststellen rechtzeitig ausgeglichen werde, sei Wiedereinsetzung zu gewähren (Urteil vom 10. Februar 1983 - VI R 156/82 - Juris).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13, aaO; BVerfG NJW 1977, 1233, m. w. N.), daß Verzögerungen auf dem Postweg dem Absender nicht zuzurechnen sind, wenn er - bei vollständiger Adressierung wie hier - einen genügenden Spielraum für etwaige Verzögerungen der Post eingerechnet hat.
  • LAG Hessen, 21.06.1990 - 12 Sa 81/90

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen mangelnder Begründung innerhalb der

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  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige

    Wer geltend macht, daß er bei dem üblichen Betriebsablauf die gesetzliche Frist gewahrt hätte, muß dies in Rechnung stellen (kritisch gegenüber der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85, NJW 1987, 3278; vgl. ferner die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 1983 - VIII R 111-114/83 sowie den Beschluß des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 -).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89

    Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand bei unzulänglicher

    Vielmehr rechtfertigen auf derart unzureichender Adressierung beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung, wenn sie unverhältnismäßig lang sind oder auf dem (Mit)Verschulden Dritter etwa im Bereich der Post oder der Gerichtsbarkeit beruhen, denn grundsätzlich kann derjenige, der das Risiko falscher oder unvollständiger Adressierung schuldhaft übernimmt, sich nicht darauf berufen, ein späteres Verhalten eines Dritten sei für die Fristversäumnis ebenfalls kausal gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 162.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 132, BAG, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - NJW 1987, 3278, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 14 ZB 12.2323

    Fristversäumnis wegen Unanbringlichkeit des Briefes gegenüber Empfänger und

    Demgegenüber ist das Bundesarbeitsgericht der Ansicht, dass auf unzureichender Adressierung (dort: keine Straßenangabe) beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung rechtfertigen, wenn diese unverhältnismäßig lang sind oder auch auf dem Mitverschulden Dritter beruhen, beispielsweise dem Postbereich zuzurechnen sind (BAG, U.v. 2.6.1987 - 3 AZR 692/85 - NJW 1987, 3278 m.w.N.; offengelassen BAG, U.v. 16.12.1971 - 5 AZR 384/71 - NJW 1972, 735).
  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90

    Rechtshängigkeit eines Schadenersatzanspruchs, wenn dieser lediglich als

    Bei Briefsendungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß mit einer Zustellung am zweiten Tag nach der Absendung gerechnet werden kann (BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 21.02.1991 - 12 TaBV 109/90

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

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  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1990 - 7 Sa 85/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: fehlerhafte Adressierung eines

    Dazu ist auszuführen, daß im Berufungsverfahren der Gerichte für Arbeitssachen die Partei das Risiko der Verlängerung von Postlaufzeiten zu tragen hat, wenn die Rechtsmittelbelehrung die zutreffende Gerichtsanschrift aufweist (BAG NJW 1987, 3278 [BAG 02.06.1987 - 3 AZR 692/85] ).
  • LAG Hessen, 16.07.1993 - 9 Sa 665/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

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  • BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96

    Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern

    aa) Nach der insbesondere vom Bayerischen Obersten Landesgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht ist bei kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden die Vertretungsmacht der Vertretungsorgane, soweit ihnen nicht zugleich die Geschäftsführung obliegt, durch eine entsprechende Willensbildungsentscheidung des zuständigen Geschäftsführungsorgans bedingt (BayObLGZ 1952, 271/273; 1974, 81/84; 1974, 91/92; BayobLG BayVBl 1974, 24; NJW-RR 1986, 1080; BayVerfGHE 25, 27/43; ebenso auch BAG DB 1988, 56 für die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - im Gegensatz zu BAG NJW 86, 2271/2272; Krebs/Dülp Art. 5 SpkG Anm. VII.2).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 106/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3923
BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 106/86 (https://dejure.org/1987,3923)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1987 - 5 AZR 106/86 (https://dejure.org/1987,3923)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 106/86 (https://dejure.org/1987,3923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unterbrechung der Verjährung durch Mahnbescheid-Antrag bei unzuständigem ArbG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 178/81

    Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 106/86
    Hierfür kann nichts anderes gelten als für die Klageerhebung am unzuständigen Gericht, für die in der Rechtsprechung anerkannt ist, daß sie die Verjährung rückwirkend unterbricht (BGH Urteil vom 24. Januar 1983 - VIII ZR 178/81 - NJW 1983, 1050, 1052, zu I 2 d, cc der Gründe).

    Die hierfür maßgebende angemessene Frist ist vom letzten Tag der Verjährungsfrist, im vorliegenden Fall also vom 31. Dezember 1984 an, zu rechnen (vgl. BGH Urteil vom 24. Januar 1983 - VIII ZR 178/81 - NJW 1983, 1050, 1052, zu I 2 d, cc der Gründe).

  • BAG, 28.12.1981 - 5 AR 201/81

    Gerichte für Arbeitssachen - Mahnverfahren - Erlaß des Mahnbescheides -

    Auszug aus BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 106/86
    Das gilt selbst dann, wenn der Mahnbescheid dem Schuldner noch nicht zugestellt war (BAG Beschluß vom 28. Dezember 1981 - 5 AR 201/81 - AP Nr. 28 zu § 36 ZPO).

    Für das Mahnverfahren war derzeit immer anerkannt, daß der Rechtspfleger bei örtlicher Unzuständigkeit des Mahngerichts das Mahnverfahren auf Antrag des Gläubigers an das örtlich zuständige Mahngericht verweisen konnte (BAG Beschluß vom 28. Dezember 1981 - 5 AR 201/81 - AP Nr. 28 zu § 36 ZPO, unter II 2 a der Gründe).

  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69

    Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung

    Auszug aus BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 106/86
    Das ist bei einer Verzögerung von zwei Wochen anzunehmen (BGH Urteil vom 25. Februar 1971 - VII ZR 181/69 - NJW 1971, 891, 892, zu 4 a der Gründe; BGH Urteil vom 6. April 1972 - III ZR 210/69 - NJW 1972, 1948, 1950) [BGH 06.04.1972 - III ZR 210/69].
  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 106/86
    Das ist bei einer Verzögerung von zwei Wochen anzunehmen (BGH Urteil vom 25. Februar 1971 - VII ZR 181/69 - NJW 1971, 891, 892, zu 4 a der Gründe; BGH Urteil vom 6. April 1972 - III ZR 210/69 - NJW 1972, 1948, 1950) [BGH 06.04.1972 - III ZR 210/69].
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 106/86
    In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof ist die Zulassung der Revision begrenzt auf bestimmte Rechtsfragen und einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel zulässig, wenn sich die Beschränkung auf einen "tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes" bezieht (BAGE 39, 112 = AP Nr. 8 zu § 12 SchwbG).
  • LAG Düsseldorf, 01.04.2010 - 13 Sa 1545/09

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei Verwendung eines fehlerhaften Passivrubrums

    Von der seit dem Ablauf der Klagefrist zu rechnenden (vgl. BAG 13. Mai 1987 - 5 AZR 106/86 - EzA BGB § 209 Nr. 3) Verzögerung der Zustellung sind daher 22 Tage vom Kläger zu vertreten (Zeitraum vom 6. bis 28. April 2009).
  • ArbG Gießen, 02.03.2017 - 7 Ca 157/15
    In der Rechtsprechung anerkannt ist, dass auch die Zustellung eines Mahnbescheides, den ein unzuständiges Gericht erlassen hat, verjährungshemmende Wirkung hat (vgl. BAG v. 13. Mai 1987 - 5 AZR 106/86, juris; Palandt/Heinrichs, 67. Auflage, § 204 BGB Rn. 18; MünchKomm/Grothe, 6. Auflage, § 204 BGB Rn. 33).
  • ArbG Gießen, 02.03.2016 - 7 Ca 157/15

    § 691 Abs. 2 ZPO ist nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar, wenn ein Antrag

    In der Rechtsprechung anerkannt ist, dass auch die Zustellung eines Mahnbescheides, den ein unzuständiges Gericht erlassen hat, verjährungshemmende Wirkung hat (vgl. BAG v. 13. Mai 1987 - 5 AZR 106/86, juris; Palandt/Heinrichs, 67. Auflage, § 204 BGB Rn. 18; MünchKomm/Grothe, 6. Auflage, § 204 BGB Rn. 33).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 13.07.1987 - 1 Ta 151/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2329
LAG Hessen, 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 (https://dejure.org/1987,2329)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 (https://dejure.org/1987,2329)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 (https://dejure.org/1987,2329)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung; Titel; Parteibetrieb; Zustellung des Titels

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen - Zustellung - Vollstreckungsfähiger Inhalt

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 175
  • BB 1987, 2456
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).

    Ob und inwieweit hierbei das Direktionsrecht des Arbeitgebers näher konkretisiert sein muss, wird kontrovers beurteilt (vgl. einerseits LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988 175; 27.11.1992, LAGE § 888 ZPO Nr. 30; andererseits: LAG Hamm 21.11.1989, NZA 1990 327).

  • LAG Hessen, 17.03.2017 - 14 Sa 879/16

    Eine Betriebsratsanhörung ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn dem Betriebsrat

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels zur Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist ( Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2022 - 4 Ta 21/22

    Keine Pflicht zur Amtszustellung vollstreckbarer Vergleichsbeschlüsse nach § 278

    Sie findet auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren Anwendung (LAG Hessen 13.07.1987 - 1 Ta 151/87, juris).
  • LAG Köln, 24.10.1995 - 13 (5) Ta 245/95

    Titel auf Weiterbeschäftigung: vollstreckungsfähiger Inhalt

    Ist ein Arbeitgeber verurteilt worden, den Arbeitnehmer "zu unveränderten Arbeitsbedingungen" weiterzubeschäftigen, so handelt es sich um einen nicht vollstreckungsfähigen Titel, sofern seine inhaltliche Bestimmung nicht im Wege der Auslegung zu ermitteln ist und ihm so kein eindeutiger Inhalt gegeben werden kann (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.01.1986 - 1 Ta 302/85 -, LAGE Nr. 6 zu § 888 ZPO ; LAG Frankfurt, Beschluss vom 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 -, DB 1987, 2575; LAG Berlin, Beschluss vom 08.01.1993 - 12 Ta 17/92 -).
  • LAG Hessen, 05.05.2017 - 14 Sa 608/16

    Pausenüberschreitung; Außerordentliche Kündigung; Aufrechnung Auflösungsantrag;

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels zur Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist ( Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG München, 14.02.2006 - 10 Ta 493/05

    Zwangsvollstreckung aus einem Urteil auf Weiterbeschäftigung

    Denn dies ist bei einem Beschäftigungsanspruch dann nicht der Fall, wenn die Parteien über die Einzelheiten der Beschäftigung des Arbeitnehmers gerade streiten (vgl. LAG Nürnberg NZA 1993, 864; LAG Frankfurt BB 1989, 1761; dass. NZA 1988, 175; LAG Rheinland-Pfalz NZA 1986, 196).
  • LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Zusammenlegung von Betriebsstätten -

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11

    Beendigungskündigung - Änderungsangebot; Beendigungskündigung - Änderungsangebot

    Der Verweis auf "unveränderte" Arbeitsbedingungen ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigung unter Heranziehung der zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (vgl. LAG Hessen, 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - LS, zit. nach juris; 16 Ta 158/03; LAG Rheinland-Pfalz, 03. Februar 2005 - 2 Ta 23/05 - Rn. 10, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15

    Umfang der Rechtskraft eines unzulässigen Teilurteils über eine außerordentliche

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise jedenfalls unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16

    Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu dem Kündigungsgrund "systematische

    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - juris; Hess. LAG 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21. November 1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Thüringen, 29.09.2003 - 1 Ta 93/03

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels aus einer abgekürzten

  • LAG Hessen, 25.10.1991 - 15 Sa 1371/90

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil auf Erteilung

  • LAG Hessen, 27.11.1992 - 9 Ta 376/92

    Hinreichende Bestimmtheit der Verurteilung des Arbeitgebers zur

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