Rechtsprechung
   LAG Berlin, 19.01.1987 - 9 Ta 14/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5205
LAG Berlin, 19.01.1987 - 9 Ta 14/86 (https://dejure.org/1987,5205)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.01.1987 - 9 Ta 14/86 (https://dejure.org/1987,5205)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. Januar 1987 - 9 Ta 14/86 (https://dejure.org/1987,5205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage; Zulässigkeit; Nachträglich; Frist; Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 07.11.1985 - 8 Ta 34/85

    Nachträgliche Klagezulassung; Kündigungsschutzklage; Rechtskraftwirkung;

    Auszug aus LAG Berlin, 19.01.1987 - 9 Ta 14/86
    Die Prüfung der materiellen Fragen des Kündigungsschutzprozesses sind Teil des Hauptverfahrens und dürfen nicht zum Gegenstand des Verfahrens über die nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen gemacht werden (ebenso BAG vom 5.4.1984, AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969; LAG Kiel vom 22.1.1953, BB 1953, 263; LAG Düsseldorf vom 13.4.1956, AP Nr. 7 zu § 4 KSchG; LAG Berlin vom 7.11.1980 - 9 TA 11/80 - Neumann, Arbeitsrechts-Blattei (Forkel), Nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen (Stand 15.3.1985), unter D III; KR-Friedrich, 2. Aufl. 1984, § 5 KSchG Rn. 134 - anderer Ansicht LAG Hamm vom 7.11.1985, BB 1986, 1232; wohl auch Maus, KSchG (1973), § 5 Rn. 16).
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RA 13/78

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld bei Einkommen eines plichtversicherten

    Auszug aus LAG Berlin, 19.01.1987 - 9 Ta 14/86
    Im übrigen müßte sich in einem Verfahren gemäß § 5 KSchG der Arbeitnehmer ein etwaiges Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten in entsprechender Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. LAG Berlin vom 28.8.1978, BB 1979, 167 = AP Nr. 2 zu § 5 KSchG 1969), wobei allerdings dieser Frage im vorliegenden Verfahren deshalb keine rechtserhebliche Bedeutung zukommt, weil der Kläger jedenfalls die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 5 Abs. 3 KSchG nicht beachtet hat.
  • LAG Berlin, 17.06.1991 - 9 Ta 6/91

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung

    Das Verfahren über die nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen dient jedenfalls allein der Klärung der Frage, ob die Verspätung der Klageerhebung vom Arbeitnehmer verschuldet worden ist oder nicht, wie das erkennende Gericht bereits mehrfach, so zuletzt in einer Entscheidung vom 19. Januar 1987, NZA 1988, 260, im einzelnen dargelegt hat.

    Die Prüfung der materiellen Fragen des Kündigungsschutzprozesses ist Teil des Hauptverfahrens und darf nicht zum Gegenstand des Verfahrens über die nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen gemacht werden (ebenso BAG vom 5.4.1984, AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969; LAG Kiel vom 22.1.1953, BB 1953, 263; LAG Düsseldorf vom 13.4.1956, AP Nr. 7 zu § 4 KSchG; LAG Berlin vom 7.11.1980 - 9 Ta 11/80 - LAG Berlin vom 19.1.1987, NZA 1988, 260; LAG Baden-Württemberg vom 4.4.1989, NZA 1989 (824); Neumann, Arbeitsrechts-Blattei (Forkel), Nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen (Stand: 15.3.1985), unter D III; KR-Friedrich, 3. Aufl. 1989, § 5 KSchG Rdn. 134 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl. 1991, S. 414 Rdn. 1144).

  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87

    Zugang; Arbeitsvertrag; Kündigung; Urlaub; Einschreiben; Empfangsbote

    Das dagegen beim Landesarbeitsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 9 Ta 14/86 eingelegte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hatte keinen Erfolg.
  • LAG Hamm, 26.06.1995 - 5 Ta 520/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlen einer gesetzlichen Möglichkeit bei

    Das Gesetz sieht sie - anders als in § 233 ZPO für den dort angeführten Fall der Versäumung der Antragsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO - nicht vor (so auch LAG Berlin, Beschluss vom 19.01.1987 - 9 Ta 14/86 -, LAGE Nr. 27 zu § 5 KSchG ; KR-Friedrich, aaO., Rdn. 122, 123 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 11.04.1989 - 3 Ta 3/89

    Prüfung im Zulassungsverfahren; Verspätete Klageerhebung; Beschwerdeinstanz;

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 18.03.1987 - 10 Sa 783/86   

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https://dejure.org/1987,3233
LAG Hessen, 18.03.1987 - 10 Sa 783/86 (https://dejure.org/1987,3233)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.03.1987 - 10 Sa 783/86 (https://dejure.org/1987,3233)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. März 1987 - 10 Sa 783/86 (https://dejure.org/1987,3233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Zustimmungsverfahrens bei einer auf Versetzung abzielenden Änderungskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 260 (Ls.)
  • BB 1987, 2453
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 30.04.1987 - 4 Ta 25/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6781
LAG Bremen, 30.04.1987 - 4 Ta 25/87 (https://dejure.org/1987,6781)
LAG Bremen, Entscheidung vom 30.04.1987 - 4 Ta 25/87 (https://dejure.org/1987,6781)
LAG Bremen, Entscheidung vom 30. April 1987 - 4 Ta 25/87 (https://dejure.org/1987,6781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Zwar gilt das Zurückverweisungsverbot des § 68 ArbGG nicht für das Beschwerdeverfahren nach § 78 ArbGG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO (LAG Bremen v. 30.04.1987 - 4 Ta 25/87, LAGE § 78 ArbGG 1979 Nr. 1 = ARST 1988, 108 = NZA 1988, 260), so daß das Beschwerdegericht die Rechtssache nach § 572 Abs. 3 ZPO n.F. zur anderweitigen Entscheidung zurückverweisen darf.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 24.09.1987 - 12 TaBV Ga 70/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3276
LAG Hessen, 24.09.1987 - 12 TaBV Ga 70/87 (https://dejure.org/1987,3276)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.09.1987 - 12 TaBV Ga 70/87 (https://dejure.org/1987,3276)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. September 1987 - 12 TaBV Ga 70/87 (https://dejure.org/1987,3276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren durch den Betriebsrat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 260 (Ls.)
  • BB 1988, 347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin, 08.11.1990 - 14 TaBV 5/90

    Einstweiliger Rechtsschutz: Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines Spruchs

    Eine Suspendierung des Spruchs der Einigungsstelle während der Dauer des gerichtlichen Anfechtungsverfahrens kann angesichts der gesetzlich angeordneten Durchführungspflicht des Arbeitgebers nur in Betracht kommen, wenn der Spruch der Einigungsstelle offensichtlich rechtswidrig ist (LAG Frankfurt in BB 1988, 347).
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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 13.07.1987 - 19 Ca 49/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6912
ArbG Berlin, 13.07.1987 - 19 Ca 49/87 (https://dejure.org/1987,6912)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13.07.1987 - 19 Ca 49/87 (https://dejure.org/1987,6912)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 1987 - 19 Ca 49/87 (https://dejure.org/1987,6912)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 260 (Ls.)
  • BB 1987, 1536
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung;

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  • LAG Berlin, 03.02.1997 - 9 Sa 133/96

    Arbeitsgericht; Kammertermin; Urteil nach Aktenlage; Güteverhandlung; Gütetermin

    Daraus ergibt sich, daß § 251 a Abs. 2 Satz 1 ZPO im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren nur so ausgelegt werden kann, daß dem Erfordernis der mündlichen Verhandlung entsprochen wird, wenn wenigstens eine Güteverhandlung stattgefunden hat, in der die Parteien Gelegenheit zur mündlichen Darlegung des Sach- und Streitstandes hatten und eine Erörterung des Sach- und Streitstandes mit dem Gericht stattgefunden hat (so auch Dersch/Volkmar, ArbGG, 6. Auflage 1954, § 47 Rn. 42; Dietz/Nikisch, ArbGG [1954], § 57 Rn. 17; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, § 331 a Rn. 6; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Auflage 1993, § 251 a Rn. 43; LAG Berlin vom 28.08.1984 - 3 Sa 48/84 - LAG Frankfurt/M. NZA 1992, 1103; ArbG Berlin BB 1975, 746; ArbG Berlin BB 1987, 1536; ArbG Frankfurt, BB 1976, 1611 - anderer Ansicht etwa: Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen [1993], S. 640 Rn. 984; GK-ArbGG/Dörner [Stand Juli 1994]§ 59 Rn. 34; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Auflage 1995, § 55 Rn. 18).
  • LAG Hessen, 26.03.1992 - 13 Sa 1494/91

    Ergehen eines Urteils nach Lage der Akten; Vorliegen einer Verhandlung vor der

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  • ArbG Frankfurt/Main, 10.02.1999 - 2 Ca 8336/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Zulässigkeit einer Entscheidung

    Die Zulässigkeit einer Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin wird von einer größeren Anzahl von Instanzgerichten bejaht (so Arbeitsgericht Offenbach, Ca 109/64, AuR 65/121 L; Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Urteil vom 19.03.1976, 8 Ca 386/75, BB 76/1511 L; Arbeitsgericht Berlin, Urteile vom 26.03.1975, 10 Ca 170/74, BB 75/746 L; vom 13.07.1987, 19 Ca 49/87, DB 87/2528 L; ebenso Hartmann in: Baumbach/Lauterbach, ZPO, 55. Aufl., § 331 a Rn 8; Lepke, DB 97/1564, m.w.N. unter Fn 38).
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