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   BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88   

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BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88 (https://dejure.org/1990,1298)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 3 AZR 258/88 (https://dejure.org/1990,1298)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 3 AZR 258/88 (https://dejure.org/1990,1298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Vergütungszuschlags für Arbeiten als Hausgewerbetreibende - Rechtliche Einordnung von Rechtsverhältnissen anhand des Geschäftsinhalts - Widerspruch von schriftlicher Vereinbarung und tatsächlicher Durchführung - Vorliegen eines ...

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HAG § 2 Abs. 2, §§ 19, 25; BGB §§ 117, 181, § 611
    Rechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses (hier Heimarbeitsverhältnis) - Maßgeblichkeit des tatsächlichen Geschäftsinhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 80
  • MDR 1991, 182
  • NZA 1991, 267
  • BB 1990, 2271
  • DB 1991, 604
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
    Widersprechen sich schriftliche Vereinbarungen und tatsächliche Durchführung des Vertrags, ist die praktische Durchführung maßgebend (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl zuletzt BAG Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972 betreffend die Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung vom Einsatz im Rahmen eines Dienstoder Werksvertrags; BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit betreffend die Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Arbeitnehmer).

    Nur aus dem Geschäftsinhalt ergibt sich der jeweilige Vertragstyp (BAGE 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 4 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, betreffend die Abgrenzung des freien Mitarbeiters von einem Arbeitnehmer; BAGE 43, 102, 105 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1b der Gründe; BAG Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972, zu B IV 2c der Gründe, betreffend die Arbeitnehmerüberlassung von einem Einsatz im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags).

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83

    Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
    Widersprechen sich schriftliche Vereinbarungen und tatsächliche Durchführung des Vertrags, ist die praktische Durchführung maßgebend (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl zuletzt BAG Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972 betreffend die Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung vom Einsatz im Rahmen eines Dienstoder Werksvertrags; BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit betreffend die Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Arbeitnehmer).

    Nur aus dem Geschäftsinhalt ergibt sich der jeweilige Vertragstyp (BAGE 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 4 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, betreffend die Abgrenzung des freien Mitarbeiters von einem Arbeitnehmer; BAGE 43, 102, 105 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1b der Gründe; BAG Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972, zu B IV 2c der Gründe, betreffend die Arbeitnehmerüberlassung von einem Einsatz im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
    Nur aus dem Geschäftsinhalt ergibt sich der jeweilige Vertragstyp (BAGE 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 4 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, betreffend die Abgrenzung des freien Mitarbeiters von einem Arbeitnehmer; BAGE 43, 102, 105 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1b der Gründe; BAG Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972, zu B IV 2c der Gründe, betreffend die Arbeitnehmerüberlassung von einem Einsatz im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags).
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
    Nur aus dem Geschäftsinhalt ergibt sich der jeweilige Vertragstyp (BAGE 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 4 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, betreffend die Abgrenzung des freien Mitarbeiters von einem Arbeitnehmer; BAGE 43, 102, 105 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1b der Gründe; BAG Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972, zu B IV 2c der Gründe, betreffend die Arbeitnehmerüberlassung von einem Einsatz im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - BAGE 43, 102 = AP AÜG § 10 Nr. 5; 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 3; 3. April 1990 - 3 AZR 258/88 - BAGE 65, 80 = AP HAG § 2 Nr. 11) entscheidet über die rechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses nicht die Bezeichnung oder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge, sondern der Geschäftsinhalt.
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. BAGE 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 43, 102, 105 [BAG 15.06.1983 - 5 AZR 111/81] = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG; BAG Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972; zuletzt Urteil vom 3. April 1990 - 3 AZR 258/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entscheidet aber über die rechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses nicht die Bezeichnung oder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge, sondern der Geschäftsinhalt.
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02

    Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung

    Auch die in Heimarbeit Beschäftigten sind regelmäßig wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Auftraggeber arbeitnehmerähnliche Personen (BAG 3. April 1990 - 3 AZR 258/88 - BAGE 65, 80).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 409/01

    Mithaftung für Entgeltansprüche von Heimarbeitern

    Über die rechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge (BAG 3. April 1990 - 3 AZR 258/88 - BAGE 65, 80).
  • LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02

    Berufungsfrist nach ZPO-Reform 2002 - Rechtsmittelbelehrung

    Das BAG hat in der Entscheidung vom 03.04.1990, 3 AZR 258/88, AP Nr. 11 zu § 2 HAG bei der Abgrenzung eines Heimarbeitsverhältnisses zu einer selbständig unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt, falls die von der beklagten Partei behauptete Freiheit der Näherinnen, Aufträge und vorgegebene Preise abzulehnen, nur auf dem Papier gestanden hätte, dann wäre dies ein starkes Indiz für eine abhängige Lohnarbeit.
  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ta 332/05

    Rechtsweg: Zur Frage, ob der Inhaber einer Bandweberei gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

    Wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Unternehmer bedürfen Heimarbeitnehmer und Hausgewerbetreibende eines besonderen sozialen Schutzes, der es rechtfertigt, sie Arbeitnehmern gleichzustellen (vgl. BAG vom 03.04.1990 - 3 AZR 258/88 - NZA 1991, 267; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 11. Aufl. § 163 Rdnr. 1 sowie § 10 Rdnr. 1 und 3; Schwab/Weth/Kliemt, ArbGG, § 5 Rdnr. 190).
  • BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 309/93

    Übergangsgeld - neues Beschäftigungsverhältnis

    Es hat dabei den Grundsatz, daß der wirkliche Geschäftsinhalt den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrages zu entnehmen ist (BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 65, 80 = AP Nr. 11 zu § 2 HAG und BAG, Urteil vom 13. November 1991, aaO), beachtet.
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89

    Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. BAGE 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 41, 247, 258 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG; BAG Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972; zuletzt Urteil vom 3. April 1990 - 3 AZR 258/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entscheidet aber über die rechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses nicht die Bezeichnung oder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge, sondern der Geschäftsinhalt.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.10.1990 - 11 TaBV 6/90

    Arbeitnehmerstatus: Handelsvertreter als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter

    Nur aus dem Geschäftsinhalt ergibt sich der jeweilige Vertragstyp (im Anschluss an BAG, AP Nr. 42 zu § 611 BGB - Abhängigkeit sub B II. 3. der Gründe; 03.0 4.1990 - 3 AZR 258/88 sub II. 2. der Gründe).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 450/15
    Der Kläger hat sich auch auf Aufforderung des Senates nicht einmal in der Lage gesehen, im Einzelnen darzulegen, wann genau er welche Aufträge im Einzelnen an den Beigeladenen (an deren konkludente Erteilung auch im Rahmen des - vom Kläger beschriebenen, vom Beigeladenen allerdings in Abrede gestellten - Verfahrens der Selbstabholung der zu verpackenden Materialien aus eigenem Entschluss aus einer dafür vom Kläger bereitgestellten ehemaligen Garage im Ergebnis keine Zweifel bestehen, zumal dort über eine entsprechende Vergütungsliste zugleich die Vorgaben für die Entlohnung mitgeteilt wurden; vgl. zur ausschlaggebenden Relevanz der praktischen Umsetzung entsprechender Aufträge auch BAG, Urteil vom 03. April 1990 - 3 AZR 258/88 -, BAGE 65, 80) erteilt und wann diese von ihm erledigt worden sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
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Rechtsprechung
   BAG, 03.04.1990 - 4 AZR 258/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13520
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BAG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 4 AZR 258/88 (https://dejure.org/1990,13520)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heimarbeit - Hausgewerbetreibende - Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Unternehmer - Schutzbedürfnis - Prüfungsumfang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 267
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