Rechtsprechung
BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung tariflicher Vorschriften - Auslegung des Begriffs der Schlüsselbewertung - Änderungskündigung zum Zweck der Rückgruppierung bei übertariflicher Eingruppierung - Soziale Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher Eingruppierung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG 1969 § 2; Anl. 2 zum TV Arb Bundespost (Lohngruppenverzeichnis) ... in der bis zum 31.10.1986 gelt. F. des TV Nr. 230 vom 1.1.1966 Abs. 12; TV Nr. 382 über eine Neuordnung und Änderung der Anlage 2 TV Arb Bundespost vom 8.1.1987 Abschn. III § 4; TV Nr. 306 vom 2.5.1972 § 1
Änderungskündigung zwecks Rückgruppierung bei irrtümlicher Eingruppierung in zu hohe Vergütungsgruppe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 19.01.1990 - 8 Ca 5419/89
- LAG Düsseldorf, 21.08.1990 - 6 (9) Sa 393/90
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Papierfundstellen
- NZA 1992, 120
- NZA 1992, 121
- BB 1991, 2228
- DB 1992, 280
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung - …
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung an sich zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).Geht es um die tarifwidrige Höhergruppierung einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern, so gewinnt folgende Erwägung Bedeutung, auf die der Senat in den bisherigen Entscheidungen noch nicht tragend abgestellt hat: Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes muß mit Haushaltsmitteln sparsam wirtschaften und darf schon deshalb grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung zahlen (Senatsurteil vom 19. Oktober 1961, aaO; Preis, HAS § 19 F Rz 27, 75).
- BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung an sich zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).Hier will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bewußt aus dem allgemeinen Lohngefüge herausheben und kann deshalb die Vergütung nicht ohne weiteres rückgängig machen (Senatsurteil vom 27. Mai 1981, aaO, zu III 1 c der Gründe; vgl. weiter BAG Urteil vom 24. Mai 1960 - 3 AZR 444/57 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Änderungskündigung).
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Erst dann muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Umsetzung nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 41 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 d bb der Gründe).
- BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei …
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen nicht, oder wie im Falle der Änderungskündigung, nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigen, so sind diese betrieblichen Erfordernisse nicht dringend im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KSchG, wenn eine Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu den bisherigen Bedingungen möglich ist (vgl. BAGE 25, 278 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969). - BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Erst dann muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Umsetzung nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 41 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 d bb der Gründe). - BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83
Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
Änderungskündigung zur Entgeltkürzung
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83
Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Nach § 39 Abs. 2 PostVerfG sind ferner die Bestimmungen der BHO, die den Bundesrechnungshof betreffen, entsprechend anzuwenden (vgl. zur Bindung der Beklagten an den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach früherem Recht bei der Besetzung der in den Stellenplänen ausgewiesenen Beamtendienststellen mit Beamten auch BAGE 4, 1 [BAG 26.02.1957 - 3 AZR 278/54] = AP Nr. 23 zu § 1 KSchG; ferner zur Berücksichtigung dieses Grundsatzes bei der Anwendung einer tariflichen Bestimmungsklausel, die tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit - bei voller Vergütung - für Arbeitnehmer mit erschwerten Arbeitsbedingungen zu verkürzen, BAGE 47, 238, 249 f. = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu II 2 der Gründe). - BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76
Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung - …
Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79
Änderungskündigung
- BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst - …
- BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90
Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine …
- BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89
Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost
- BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
- BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
- BAG, 24.05.1960 - 3 AZR 444/57
Leistungsprinzip - Tarifvertrag - Anspruch auf Tariflohn - Mindestlohn - …
- BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m.w.N.).Die Umsetzung des Konzeptes braucht die Klägerin jedoch, was die für sie bestimmte Arbeitszeitgestaltung angeht, nicht billigerweise hinzunehmen, §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
(aa) Das Landesarbeitsgericht durfte es als denkbar ansehen, dass die Beklagte die "Nein-Sager" nicht aus missbräuchlichen Motiven, sondern zur Wahrung des Betriebsfriedens in einem eigenen Bereich "gebündelt" hat (zur Berechtigung einer solchen Überlegung vgl. BAG 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - zu B III 1 aa der Gründe) . - BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
In den vom Kläger herangezogenen Entscheidungen war jeweils die tarifliche Ausgangslage unverändert geblieben, die Arbeitnehmer erfüllten lediglich aufgrund von einseitigen Maßnahmen des Arbeitgebers (Änderung der Geschäftsstellenordnung in der Entscheidung vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100; Änderung der Schlüsselbewertungen in den Entscheidungen vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17 und - 2 AZR 582/90 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16) die tariflichen Vergütungsvoraussetzungen nicht mehr.Diese hatte festgelegt, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis sie bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen wollte, wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich zu bewerten waren und hieran die Eingruppierung der Arbeiter geknüpft (Schlüsselbewertung, BAG 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - zu B II 1 und 3 der Gründe, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16).
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers demzufolge daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m. w. N.). - BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag
Enthält ein Arbeitsvertrag eine Verweisung auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge und sind beide Arbeitsvertragsparteien zugleich unmittelbar tarifunterworfen, so gelten die tariflichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis im Umfang der Inbezugnahme auf doppelter Grundlage (vgl. BAG 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Annuß ZfA 2005, 405, 430, 445;… Löwisch/Rieble Tarifvertragsgesetz 2. Aufl. § 3 Rn. 280). - BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
Änderungskündigung
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Senatsrechtsprechung, BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969;… Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).e) Schließlich ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m.w.N.;… Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO).
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08
Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage
d) Ebenso wenig vermögen das die Grundsätze, nach denen eine Änderungskündigung zum Zweck der Beseitigung einer irrtümlich zu hohen Eingruppierung zulässig sein kann (vgl. Senat 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - zu B III 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16).Das dringende betriebliche Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG beruht dabei auf der Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zu sparsamer Haushaltsführung und dem Umstand, dass die Eingruppierung des Arbeitnehmers lediglich Normvollzug darstellt (vgl. Senat 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - zu B III 3 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16).
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Senatsrechtsprechung, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969;… Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (st. Rspr. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m.w.N.;… Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO).
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der …
Im Bereich des öffentlichen Dienstes kann auch die Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln eine Änderungskündigung bedingen (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m. w. N.).Bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung ist die Änderung der Arbeitsbedingungen gleichwohl sozial ungerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber nicht auf solche Änderungen beschränkt hat, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - und vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - jeweils aaO, m. w. N.).
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist daher das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m.w.N.). - BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94
Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20
Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende …
- BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10
Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des …
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
- BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
Änderungskündigung
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 563/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
- BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 476/93
Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage
- BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 454/93
Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage
- BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
- ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10
Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik …
- LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; …
- LAG München, 30.01.2008 - 5 Sa 689/07
Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung - Eingliederung eines …
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 593/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 650/08
Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der …
- LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 943/07
Änderungskündigung zur Eingliederung in ein neues Tarifgefüge - Wegfall der …
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2114/04
Ordentliche Änderungskündigung - Überprüfung der Unternehmerentscheidung
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 402/08
Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der …
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 583/97
Änderungskündigung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung
- LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
Umdeutung einer Änderungskündigung in Maßnahme des Direktionsrechts; Ausschluss …
- LAG Niedersachsen, 23.07.2003 - 6 Sa 998/03
Außerordentliche Änderungskündigung; Annahmeverzug des Arbeitgebers nach …
- BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 481/91
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
Ordentliche Änderungskündigung - Überprüfung der Unternehmerentscheidung
- LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98
Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des …
- LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04
Ordentliche Änderungskündigung - Auseinanderfallen von Kündigungsfrist und …
- LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 343/97
Änderungskündigung: dringende betriebliche Erfordernisse - Betriebsbegriff des § …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2001 - 1 Sa 451/00
- LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
Änderungskündigung: Voraussetzungen - Nachwirkung eines Tarifvertrags
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.10.1996 - 8 Sa 6/96
Vereinbarung einer bloßen Besitzstandswahrung im Sinne einer angebotenen …
- LAG Köln, 17.03.1995 - 13 Sa 1247/94
Eingruppierung; Rückgruppierung; Vergütungsgruppe; Öffentlicher Dienst; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08
Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
- LAG Hessen, 06.05.2008 - 13 Sa 1739/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung mit Haupt- und Hilfsangebot
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2008 - 6 Sa 1820/07
Zur Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen arglistiger Täuschung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2001 - 1 Sa 517/00
- LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2001 - 2 Sa 585/00
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung …
- BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 353/94
Rechtsnatur sog. "typischer Verträge" und "Vertragsbestimmungen" - …
- LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09
Feststellungsklage einer Ärztin zum Umfang der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall …
- LAG Berlin, 29.11.1994 - 3 Sa 107/94
Tarifvertrag: räumlicher Geltungsbereich des BAT-O
- LAG Berlin, 23.07.1998 - 16 Sa 146/97
Verlust des Bezugs des Arbeitsverhältnisses zum Beitrittsgebiet (Tarifgebiet Ost) …
- LAG Berlin, 04.09.1997 - 16 Sa 71/97
Geltung des BAT-O bzw. BAT ("Rückkehrfall"); Bedeutung der in einem Mustervertrag …
- LAG Berlin, 11.09.1997 - 16 Sa 85/97
Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) auf ein Arbeitsverhältnis …
- LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
Eingruppierung: Kunsttherapeutin nach erfolgreicherm Statusrechtsstreit
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 18 Sa 261/00
Anspruch auf Restvergütung nach Tarifvertrag; Anwendbarkeit des Tarifvertrages
- LAG München, 23.10.2008 - 4 Sa 580/08
Eingruppierung
- LAG Berlin, 30.01.2002 - 13 Sa 1900/01
Fristwahrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der …
- LAG Berlin, 05.03.1997 - 13 Sa 130/96
Rechtsirrtum; Vergütung; Arbeitgeber; Öffentlicher Dienst; BAT; Beitrittsgebiet
- ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Ca 4356/18
Sicherung des zum Zeitpunkt der Einführung von ERA erzielten Entgelts durch die …
- LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08
Eingruppierung/Höhergruppierung
- LAG Hamm, 29.11.2000 - 18 Sa 174/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung ; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer …
- LAG Hamm, 27.10.1999 - 18 Sa 223/99
Arbeitsverhältnis - Änderung der Arbeitsbedingungen - betriebliches Erfordernis
- LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 15 Sa 162/94
Änderungskündigung: Senkung von Lohnnebenkosten - sachliche Rechtfertigung
- LAG Hessen, 10.07.2001 - 7 Sa 1738/00
Anspruch auf Eingruppierung in einen sogenannten mischkategorisierten …
- LAG Köln, 27.10.1995 - 13 Sa 330/95
Jahressonderzahlung: Rückzahlungspflicht - kein Verstoß gegen …
- LAG Niedersachsen, 08.12.1994 - 7 Sa 574/94
Lohnanspruch nach einem Verbandswechsel des Arbeitgebers ; Nachwirkung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Betriebsbedingte Änderungskündigung und Kostensenkung
- ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07
Betriebsbedingte Massenänderungskündigung - lineare Kürzung der Arbeitszeit
- LAG Hamm, 06.04.2001 - 5 Sa 1172/00
Anerkennenswerter Anlass zur Änderungskündigung ; Irrtümliche Eingruppierung …
- LAG Sachsen, 11.02.1998 - 2 Sa 1013/97
Soziale Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedigungen bei unter Vorbehalt …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2004 - 10 Ca 3097/04
Änderungskündigung: Alle Bestandteile müssen gerechtfertigt sein!
- BAG, 16.01.1979 - 2 AZR 240/96
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - …
- LAG Berlin, 08.04.1998 - 13 Sa 172/97
Änderungskündigung: Einführung einer flexiblen Arbeitszeit
- LAG Sachsen, 17.12.1997 - 2 Sa 777/97
Klage einer Arbeitnehmerin (Erzieherin) gegen die Änderungen ihrer …
- LAG Brandenburg, 28.11.1997 - 4 Sa 557/97
Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Dringende betriebliche Gründe …
- LAG Hamm, 22.08.1997 - 10 Sa 411/97
Unwirksamkeit einer Änderungskündigung ; Entschädigung wegen des Verlustes des …
- LAG Thüringen, 30.05.1996 - 4 Sa 1210/94
Eingruppierung einer Lehrerin im Sonderschuldienst nach BAT-O; …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2004 - 11 Ca 3461/04
Abteilungsaufgabe und Änderungskündigung
- LAG Sachsen, 28.07.1999 - 4 Sa 826/98
- ArbG Ludwigshafen, 06.07.1999 - 5 Ca 355/99
Zulässigkeit der Rückgruppierung einer stellvertretenden Kindergartenleiterin; …
Rechtsprechung
BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Beihilfe pflichtversicherter Arbeitnehmer - Anspruch auf Erstattung von Heilpraktikerkosten - Anspruch auf Erstattung von Medikamenten
- archive.org
- rechtsportal.de
Beihilfeanspruch Pflichtversicherter - Heilpraktikerkosten
- Der Betrieb
BAT § 40; Hessische Beihilfenverordnung - HBeihVO i.d.F. vom 18.12.1979 (GVBl. I 1980 S. 22) § 4 Abs. 5, § 5; RVO § 507; GG Art. 3, 12
Beihilfeanspruch Pflichtversicherter: Ausschluß von Heilpraktikerkosten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 06.08.1987 - 2 Ca 622/86
- LAG Hessen, 28.04.1988 - 9 Sa 1351/87
- BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
Papierfundstellen
- NZA 1992, 120 (Ls.)
- BB 1991, 2228
- DB 1991, 2671
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung
- BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 13/77
Fachliche Eignung eines Nichtarztes zur selbstständigen Teilnahme an der …
Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
Daraus folgt, daß die Behandlung durch Heilpraktiker nicht zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehört (vgl. BSG Urteil vom 1. März 1979 - 6 RKa 13/77 - SozR 2200 Nr. 4 § 368 RVO). - LAG Hessen, 28.04.1988 - 9 Sa 1351/87
Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall bei Inanspruchnahme von …
Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 1988 - 9 Sa 1351/87 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 413/75
Beihilfe - Pflichtversicherung - Sachleistungen - Zuschuß - Krankenversicherung - …
Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
Die Verweisung der in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversicherten ausschließlich auf die Sachleistungen der Krankenkasse begegnet im Verhältnis zur Regelung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen von freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen für die Vorsorge in Krankheitsfällen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken nach Art. 3 GG (BAG Urteil vom 29. September 1976 - 4 AZR 413/75 - AP Nr. 1 zu § 1 BeihilfeVO NRW). - BAG, 18.10.1972 - 4 AZR 466/71
Gesetzliche Krankenversicherung - Ansprüche auf Sachleistungen - …
Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
Steht dem Pflichtversicherten im Krankheitsfalle ein Anspruch auf eine entsprechende Krankheitspflege zu, so sollen die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen ausgeschöpft werden (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1970 - 4 AZR 262/69 - AP Nr. 1 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 80/72 - AP Nr. 2 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 18. Oktober 1972 - 4 AZR 466/71 - AP Nr. 1 zu § 40 BAT). - BAG, 10.06.1970 - 4 AZR 262/69
Gewährung von Beihilfen - Ausschluß der Beihilfefähigkeit - Sachleistungen - …
Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
Steht dem Pflichtversicherten im Krankheitsfalle ein Anspruch auf eine entsprechende Krankheitspflege zu, so sollen die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen ausgeschöpft werden (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1970 - 4 AZR 262/69 - AP Nr. 1 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 80/72 - AP Nr. 2 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 18. Oktober 1972 - 4 AZR 466/71 - AP Nr. 1 zu § 40 BAT). - BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 80/72
Pflichtversicherte - Gesetzliche Krankenversicherung - Sachleistungen - …
Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
Steht dem Pflichtversicherten im Krankheitsfalle ein Anspruch auf eine entsprechende Krankheitspflege zu, so sollen die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen ausgeschöpft werden (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1970 - 4 AZR 262/69 - AP Nr. 1 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 80/72 - AP Nr. 2 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 18. Oktober 1972 - 4 AZR 466/71 - AP Nr. 1 zu § 40 BAT).
- BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02
Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter
bb) Ob für die unterschiedlichen Beihilfeleistungen nach altem Recht nach der zum 1. Januar 1971 eingeführten Beteiligung der Arbeitgeber an den Krankenversicherungsbeiträgen der freiwillig versicherten Angestellten noch billigenswerte Gründe vorlagen, bedarf ebenso wie im Urteil des Senats vom 1. August 1991 (- 6 AZR 541/88 - AP BAT § 40 Nr. 4, zu III 4 der Gründe) keiner Entscheidung.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…15. Juli 1993 - 6 AZR 401/92 - aaO, zu II 2 der Gründe; 1. August 1991 - 6 AZR 541/88 - aaO, zu III 2 b der Gründe) müssen die Pflichtversicherten die von der gesetzlichen Krankenkasse zu gewährenden Leistungen voll ausschöpfen.
- BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 401/92
Heilpraktikeraufwendungen - Beihilfeanspruch - Anspruch auf Beihilfe für …
Daraus folgt, daß die Behandlung durch Heilpraktiker nicht zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört (BAG Urteil vom 1. August 1991 - 6 AZR 541/88 - AP Nr. 4 zu § 40 BAT), weil dem Pflichtversicherten im Krankheitsfall ein Anspruch auf ärztliche Behandlung zusteht.Lediglich in den Fällen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen ablehnt oder nur einen Zuschuß leistet, sind die geltend gemachten Aufwendungen beihilfefähig (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 1. August 1991, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Hessen, 07.07.1993 - 1 UE 270/87
Beihilfefähigkeit der Mehraufwendungen für Krankenhausbehandlung des nicht …
Durch § 4 Abs. 5 Satz 2 HBeihVO wird für Pflichtversicherte deshalb die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen auch dann ausgeschlossen, wenn sie in Krankheitsfällen von der Krankenkasse angebotene Sachleistungen nicht in Anspruch nehmen (so auch BAG, Urteil vom 1.8.1991 - 6 AZR 541/88 -).