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   BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97   

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https://dejure.org/1998,209
BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 (https://dejure.org/1998,209)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 (https://dejure.org/1998,209)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 (https://dejure.org/1998,209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Judicialis

    BGB § 626; ; BetrVG § ... 102 Abs. 1; ; MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal vom 31. August 1992 §§ 41 f.; ; Abkommen zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen (Schutzabkommen) vom 18. April 1980 § 6

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal vom 31. 8.... 1992 §§ 41 f.; Abkommen zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen (Schutzabkommen) vom 18. 4. 1980 § 6
    Außerordentliche Kündigung gegenüber tariflich unkündbarem Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilsausgliederung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Hohe Hürden für betriebsbedingte Kündigungen "unkündbarer" Mitarbeiter

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Hohe Hürden für betriebsbedingte Kündigungen "unkündbarer" Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilausgliederung - Darlegungslast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1275
  • NJW 1999, 1276
  • ZIP 1999, 326
  • NZA 1999, 258
  • BB 1998, 2648
  • DB 1999, 154
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Vor einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich "unkündbaren" Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 143 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) muß der Arbeitgeber auch dann alle zumutbaren, eine Weiterbeschäftigung ermöglichenden Mittel ausschöpfen, wenn der Arbeitnehmer einem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat.

    Die Frist ist schon deshalb gewahrt, weil es sich beim Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für einen "unkündbaren" Arbeitnehmer um einen Dauertatbestand handelt (Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 143 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nicht geregelt wird damit eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen, die nach der Senatsrechtsprechung allenfalls unter Einräumung einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist, also gerade nicht fristlos erklärt werden kann (vgl. Urteil vom 5. Februar 1998, aaO).

    Angesichts der "Unkündbarkeit" des Klägers wäre es Sache der Beklagten, im einzelnen darzulegen, daß die von ihr beschäftigen LAN-Koordinatoren ebenfalls "unkündbar" und sozial schützwürdiger als der Kläger waren (vgl. zur gebotenen Sozialauswahl in einem solchen Fall Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO), weil die Beklagte andernfalls diesen LAN-Koordinatoren vorrangig hätte kündigen müssen, wenn sie sie nicht hätte anderweitig beschäftigen oder bei einer Konzerntochter hätte unterbringen können.

    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).

    Die Zurückverweisung erfaßt auch den Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers, der gegebenenfalls begründet sein könnte (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 -, aaO).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber aber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 158 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).

    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Jedenfalls der unkündbare Arbeitnehmer muß keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (Senatsurteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - n.v., zu II 4 b der Gründe).

    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).

  • LAG Hessen, 07.05.1997 - 2 Sa 2275/95

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 2 Sa 2275/95 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Mai 1997 - 2 Sa 2275/95 - aufgehoben.

  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 09.07.1964 - 2 AZR 419/63

    Deutsche Bundesbahn - Unkündbarer Arbeiter - Gesundheitliche Gründe - Fristlose

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).
  • BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 216/71

    NS-Vergangenheit - Dienststelle des Bundes - Unkündbarer Angestellter - Grund zur

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Der Arbeitnehmer kann den Widerspruch jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs wirksam erklären (vgl. zum Widerspruchsrecht zuletzt BAG Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BB 1998, 1421, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91

    Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer

  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Benutzen die Tarifpartner einen gesetzlichen Begriff, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie diesen in seiner allgemeinen Bedeutung gebrauchen (Senat 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3; 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 82).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Die tarifliche besondere Absicherung des Arbeitsverhältnisses wird durch einen voraussetzungslos zulässigen Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht gemindert (vgl. BAG 29. März 2007 - 8 AZR 538/06 - Rn. 35; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - zu II 6 der Gründe) .

    (aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in einer früheren Entscheidung einem (privaten) Arbeitgeber abverlangt, einen Arbeitnehmer, der einen "normalen" Sonderkündigungsschutz genoss und dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a BGB widersprochen hatte, gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG aF solange auf seinem "übergegangenen" Arbeitsplatz einzusetzen, bis bei ihm - dem kündigenden Veräußerer - selbst geeignete Arbeitsplätze frei wurden (vgl. BAG 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - zu II 6 der Gründe) .

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Das gilt auch dann, wenn es sich um auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigungen handelt (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).
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