Rechtsprechung
BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- archive.org
- Judicialis
BGB § 626; ; BetrVG § ... 102 Abs. 1; ; MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal vom 31. August 1992 §§ 41 f.; ; Abkommen zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen (Schutzabkommen) vom 18. April 1980 § 6
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 626; MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal vom 31. 8.... 1992 §§ 41 f.; Abkommen zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen (Schutzabkommen) vom 18. 4. 1980 § 6
Außerordentliche Kündigung gegenüber tariflich unkündbarem Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilsausgliederung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber
- prot-in.de (Kurzinformation)
Hohe Hürden für betriebsbedingte Kündigungen "unkündbarer" Mitarbeiter
- prot-in.de (Leitsatz)
Hohe Hürden für betriebsbedingte Kündigungen "unkündbarer" Mitarbeiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilausgliederung - Darlegungslast
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 07.12.1995 - 11 Ca 353/95
- LAG Hessen, 07.05.1997 - 2 Sa 2275/95
- BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1275
- NJW 1999, 1276
- ZIP 1999, 326
- NZA 1999, 258
- BB 1998, 2648
- DB 1999, 154
Wird zitiert von ... (86) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Vor einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich "unkündbaren" Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 143 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) muß der Arbeitgeber auch dann alle zumutbaren, eine Weiterbeschäftigung ermöglichenden Mittel ausschöpfen, wenn der Arbeitnehmer einem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat.Die Frist ist schon deshalb gewahrt, weil es sich beim Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für einen "unkündbaren" Arbeitnehmer um einen Dauertatbestand handelt (Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 143 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Nicht geregelt wird damit eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen, die nach der Senatsrechtsprechung allenfalls unter Einräumung einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist, also gerade nicht fristlos erklärt werden kann (vgl. Urteil vom 5. Februar 1998, aaO).
Angesichts der "Unkündbarkeit" des Klägers wäre es Sache der Beklagten, im einzelnen darzulegen, daß die von ihr beschäftigen LAN-Koordinatoren ebenfalls "unkündbar" und sozial schützwürdiger als der Kläger waren (vgl. zur gebotenen Sozialauswahl in einem solchen Fall Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO), weil die Beklagte andernfalls diesen LAN-Koordinatoren vorrangig hätte kündigen müssen, wenn sie sie nicht hätte anderweitig beschäftigen oder bei einer Konzerntochter hätte unterbringen können.
Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).
Die Zurückverweisung erfaßt auch den Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers, der gegebenenfalls begründet sein könnte (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 -, aaO).
- BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber aber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 158 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe).
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Jedenfalls der unkündbare Arbeitnehmer muß keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (Senatsurteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - n.v., zu II 4 b der Gründe).Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe;… BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).
- LAG Hessen, 07.05.1997 - 2 Sa 2275/95
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Hessisches Landesarbeitsgericht - 2 Sa 2275/95 -.Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Mai 1997 - 2 Sa 2275/95 - aufgehoben.
- BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75
Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (…vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe). - BAG, 09.07.1964 - 2 AZR 419/63
Deutsche Bundesbahn - Unkündbarer Arbeiter - Gesundheitliche Gründe - Fristlose …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe;… BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe). - BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 216/71
NS-Vergangenheit - Dienststelle des Bundes - Unkündbarer Angestellter - Grund zur …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe;… BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe). - BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (…vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe). - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines …
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe;… BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe). - BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Der Arbeitnehmer kann den Widerspruch jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs wirksam erklären (vgl. zum Widerspruchsrecht zuletzt BAG Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BB 1998, 1421, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit zahlreichen Nachweisen). - BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54
Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht …
- BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73
Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche …
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer
- BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
- BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung
- BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94
Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen
- BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum …
- BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54
Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige - …
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Benutzen die Tarifpartner einen gesetzlichen Begriff, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie diesen in seiner allgemeinen Bedeutung gebrauchen (Senat 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3; 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 82). - BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
Die tarifliche besondere Absicherung des Arbeitsverhältnisses wird durch einen voraussetzungslos zulässigen Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht gemindert (vgl. BAG 29. März 2007 - 8 AZR 538/06 - Rn. 35; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - zu II 6 der Gründe) .(aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in einer früheren Entscheidung einem (privaten) Arbeitgeber abverlangt, einen Arbeitnehmer, der einen "normalen" Sonderkündigungsschutz genoss und dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a BGB widersprochen hatte, gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG aF solange auf seinem "übergegangenen" Arbeitsplatz einzusetzen, bis bei ihm - dem kündigenden Veräußerer - selbst geeignete Arbeitsplätze frei wurden (vgl. BAG 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - zu II 6 der Gründe) .
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Das gilt auch dann, wenn es sich um auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigungen handelt (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber dann eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (st. Rspr. vgl. BAG 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3; 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 104; BAG 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - AP Nr. 241 zu § 613a BGB = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123). - BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Im Fall des Ausschlusses des Rechtes zur ordentlichen Kündigung verbleibt dem Arbeitgeber nämlich unter eingeschränkten Voraussetzungen ein Recht zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Urteil 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).Dies entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung für die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung im Fall des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts des Arbeitgebers (etwa 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 19; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3, zu II 6 der Gründe) und gilt bei einer das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht ausschließenden, aber einschränkenden arbeitsvertraglichen Regelung wie der sich aus den §§ 12 Ziff. 1.3, 13, 14 des Arbeitsvertrages ergebenden entsprechend.
- BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
In erheblich weiterem Umfang als bei einer ordentlichen Kündigung ist es dem Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer zumutbar, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (…Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).Nach der Senatsrechtsprechung (17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3) schließt § 42 Abs. 2 MTV den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen gegenüber einem nach § 41 Abs. 3 MTV ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer wie dem Kläger nicht aus.
§ 6 Abs. 5 Satz 1 TV-S stellt als Spezialregelung für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer lediglich klar, dass es auch im Fall einer Betriebsänderung bei der im MTV geregelten Unkündbarkeit bleiben, also nicht etwa ausnahmsweise eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit eröffnet sein soll (Senat 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des …
aa) Dringende betriebliche Erfordernisse, die zum Wegfall eines Arbeitsplatzes geführt haben, sind nur dann zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung geeignet, wenn keine Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung besteht (st. Rspr. BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 66, 61; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3; 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 104).Auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber dann eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (st. Rspr. vgl. BAG 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - aaO;… 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - aaO).
Ansonsten würde er zur Haltung einer Personalreserve gezwungen, die das Gesetz nicht von ihm verlangt (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75; anders bei außerordentlicher betriebsbedingter Kündigung: 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00
Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage
Bei der mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist erklärten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer - insoweit sind die Regelungen des § 102 Abs. 3 - 5 BetrVG entsprechend anzuwenden (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10) - ist in diesem Zusammenhang allerdings zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, mit allen zumutbaren Mitteln, ggf. nach einer entsprechenden Umorganisation, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3). - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist
Die Frist ist gewahrt, weil es sich beim Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit eines "unkündbaren" Arbeitnehmers um einen Dauertatbestand handelt (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 828 ff.;… KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 329).Einer Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht, um der Beklagten nach einem Hinweis gemäß § 139 ZPO Gelegenheit zu geben, unter Berücksichtigung der ihr obliegenden Darlegungslast weiter vorzutragen (vgl. hierzu Senat 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), bedarf es aber schon deshalb nicht, weil - wie vorstehend ausgeführt - selbst bei Fehlen einer anderweitigen Einsatzmöglichkeit angesichts eines zu überbrückenden maximalen Zeitraums von 35 Monaten nicht von einem auf unzumutbare Dauer sinnentleerten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden kann.
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01
Annahmeverzug; Zinsen
In erheblich weiterem Umfang als bei einer ordentlichen Kündigung ist es dem Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer zumutbar, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (…Senat 5. Februar 1998 aaO; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 29.03.2007 - 8 AZR 538/06
Betriebsteilübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers - Wirksamkeit einer …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99
Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 208/05
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 18.12.2001 - 15 Sa 461/01
Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung ; …
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 563/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 216/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 117/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 127/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 130/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 217/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 593/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 496/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 590/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 606/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 155/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 (19) Sa 746/99
Interessenausgleich mit Namensliste im Verhältnis zu einzel- und …
- LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
Beendigungskündigung - Änderungsangebot; Beendigungskündigung - Änderungsangebot
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2003 - 4 Sa 76/02
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Auslegung des § 17 Ziff 3 MTV …
- BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 406/99
Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus
- LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 15 Sa 69/99
Betriebsbedingte Kündigung, Austausch von Arbeitnehmern durch freie Mitarbeiter …
- LSG Bayern, 21.09.2016 - L 10 AL 75/16
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
- LAG Köln, 07.08.2006 - 14 Sa 84/06
Betriebsbedingte Kündigung bei tarifvertraglich festgelegter …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 495/04
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist • Allein …
- LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer - dringende …
- LSG Bayern, 08.03.2016 - L 10 AL 75/16
Arbeitslosengeld - Kein Abfindungsruhen bei außerordentlichem Kündigungsrecht - …
- LAG Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 5 Sa 57/03
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrats
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 218/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- ArbG Hamm, 19.06.2001 - 4 Ca 1414/01
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers aus …
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 219/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den …
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 221/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 220/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 1 Sa 283/05
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Schließung eines Betriebsteils
- BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 22/01
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer …
- BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 23/01
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer …
- LAG Berlin, 07.12.1999 - 3 Sa 1021/99
Rechtswirksamkeit der ausserordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten …
- LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 489/03
Tarifliche Unkündbarkeit
- BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 24/01
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer …
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1765/21
- LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11
Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten …
- LAG Schleswig-Holstein, 06.04.2004 - 5 Sa 400/03
Flugleiter, Schwerbehinderter, Betriebsübergang, Änderungskündigung, Personalrat, …
- LAG Niedersachsen, 27.04.2001 - 16 Sa 2125/00
Möglichkeit der Kündigung mit Ausfallfrist eines unkündbaren Angestellten
- LAG Hamm, 18.05.2004 - 6 Sa 33/04
Anforderungen an die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; …
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
- LAG Berlin, 14.11.2002 - 16 Sa 1541/02
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- LAG Thüringen, 14.11.2011 - 6 Sa 53/11
Außerordentliche Kündigung nach Betriebsübergang - Zuordnung der Arbeitnehmer bei …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2000 - 12 Sa 851/99
Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - tarifliche Unkündbarkeit nach …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 2 Sa 434/10
Vertragliches Rückkehrrecht nach betriebsbedingter Kündigung
- LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 242/11
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unwirksame …
- LSG Hessen, 22.06.2012 - L 7 AL 181/11
Kein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags …
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses; Rückforderung ohne Aufhebung des …
- LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01
Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers; …
- LAG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 (8) Sa 641/00
Änderungskündigung: soziale Rechtsfertigung bei beabsichtigter Senkung der …
- LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen möglicher Ansprüche aus einem …
- ArbG Cottbus, 17.05.2000 - 6 Ca 38/00
Betriebsbedingten Kündigung; Rechtsunwirksamkeit wegen fehlerhafter Sozialauswahl …
- LAG Düsseldorf, 12.07.2011 - 16 Sa 243/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; Sonderkündigungsschutz nach § 8 …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung - materiell-rechtliche …
- ArbG Frankfurt/Oder, 10.10.2002 - 5 Ca 1702/02
Ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Schutz ehrenamtlicher …
- ArbG Bonn, 17.05.2001 - 3 Ca 2135/00
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Streiks ; Tarifliche Regelung als …
- LAG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 Sa 606/00
Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1999 - 2 Sa 59/99
Streitigkeit über die Anwendbarkeit bestimmter Tarifverträgeauf eine …
- LAG Sachsen, 25.03.2010 - 9 Sa 550/09
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei Inanspruchnahme eines …
- SG Kassel, 26.09.2011 - S 3 AL 270/10
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - zeitlich …
- ArbG Iserlohn, 09.03.2010 - 5 Ca 2640/09
- ArbG Düsseldorf, 10.03.2004 - 4 Ca 11364/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2002 - L 7 AL 81/02
- ArbG Frankfurt/Main, 26.01.2004 - 15 Ca 6872/03
Wirksamkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung gegenüber einem …