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Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02   

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https://dejure.org/2003,2970
BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 (https://dejure.org/2003,2970)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 (https://dejure.org/2003,2970)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 (https://dejure.org/2003,2970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kündigung; Internationales Privatrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Kündigungsentschädigung nach belgischem Recht; Beschäftigung als Handlungsreisender eines belgischen Unternehmens in den Gebieten Deutschland, Schweiz, Österreich und den skandinavischen Ländern; Anwendbarkeit deutschen Rechts; Wirksamkeit ...

  • unalex.eu

    Art. 6, 29 EVÜ
    Regelanknüpfung am Ort der gewöhnlichen Arbeitstätigkeit, Art. 8 Abs. 2 Rom I-VO - Der Ort der gewöhnlichen Arbeitstätigkeit - Die Ausweichklausel des Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO - engere Verbindung zu einem anderen Recht - Kriterien für die Bestimmung der engeren Beziehungen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 27, Art. 30
    Internationales Privatrecht - Kündigung eines Außendienstmitarbeiters; Anwendung belgischen oder deutschen Rechts bei Sitz des Arbeitgebers in Belgien und Tätigkeit des Arbeitnehmers im deutschsprachigen Raum; Kündigungsentschädigung nach belgischem Recht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung bei internationaler Tätigkeit (hier: eines Außendienstmitarbeiters) ? Sitz des Arbeitgebers in Belgien und Tätigkeit des Arbeitnehmers im deutschsprachigen Ausland ? Keine Kündigungsentschädigung nach belgischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 680 (Ls.)
  • BB 2004, 1393
  • DB 2004, 1272
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
    Der Senat hat die zunächst (24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - BAGE 63, 17) noch offen gelassene Frage, ob das frühere Internationale Privatrecht bei Dauerschuldverhältnissen wie Arbeitsverhältnissen auch dann anwendbar bleibt, wenn der zugrunde liegende Vertrag, wie hier der Arbeitsvertrag des Klägers, vor dem 1. September 1986 abgeschlossen wurde, inzwischen (29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) verneint.

    Das so bestimmte Recht ist jedoch nach der Ausnahmeklausel des Halbs. 2 nicht maßgebend, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist; dann ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden (allgemeine Meinung, vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - BAGE 100, 130; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297).

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht insoweit die Gesamtheit der Umstände für maßgeblich gehalten (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297; 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - BAGE 63, 17).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führt (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat den Begriff der "engeren Verbindungen" iSd. Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB richtig angewandt, so dass - wie schon im Urteil vom 29. Oktober 1992 (- 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) - dahingestellt bleiben kann, ob dieser Begriff als unbestimmter Rechtsbegriff revisionsrechtlich nur einer eingeschränkten Nachprüfung unterliegt (für nur eingeschränkte Revisibilität BGH 9. März 1977 - IV ZR 112/76 - NJW 1977, 1586; Thüsing BB 2003, 898, 900).

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
    Das so bestimmte Recht ist jedoch nach der Ausnahmeklausel des Halbs. 2 nicht maßgebend, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist; dann ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden (allgemeine Meinung, vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - BAGE 100, 130; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297).

    Ergänzend sind die Vertragsdimension, also Vertragssprache und Währung, in der die Vergütung gezahlt wird, zu berücksichtigen und gegebenenfalls weitere vertragswesentliche Gesichtspunkte, die in ihrer Gesamtheit hinreichendes Gewicht haben, um die Bedeutung der Regelanknüpfung zu überwinden (Schlachter in Anm. zu BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - BAGE 100, 130).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führt (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - aaO).

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
    Der Senat hat die zunächst (24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - BAGE 63, 17) noch offen gelassene Frage, ob das frühere Internationale Privatrecht bei Dauerschuldverhältnissen wie Arbeitsverhältnissen auch dann anwendbar bleibt, wenn der zugrunde liegende Vertrag, wie hier der Arbeitsvertrag des Klägers, vor dem 1. September 1986 abgeschlossen wurde, inzwischen (29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) verneint.

    Sie wird auch überwiegend in der Literatur vertreten (vgl. nur Rüthers/Heilmann in Anm. zu BAG 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - EzA EGBGB Art. 30 Nr. 1; MünchKomm-Sonnenberger Art. 220 EGBGB Rn. 22).

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht insoweit die Gesamtheit der Umstände für maßgeblich gehalten (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297; 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - BAGE 63, 17).

  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 Sa 49/02

    Internationales Privatrecht - Verbindlichkeit einer Rechtswahl im

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 15. Oktober 2002 - 11 Sa 49/02 - wird zurückgewiesen.

    Dabei hat der gewöhnliche Arbeitsort nach Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1 EGBGB ein stärkeres Gewicht als die einstellende Niederlassung des Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 2 EGBGB (Mankowski in Anm. zu LAG Niedersachsen 20. November 1998 - 3 Sa 909/98 - AR-Blattei ES 920 Internationales Arbeitsrecht Nr. 6 S. 8 f.; Thüsing BB 2003, 898, 900).

    Das Landesarbeitsgericht hat den Begriff der "engeren Verbindungen" iSd. Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB richtig angewandt, so dass - wie schon im Urteil vom 29. Oktober 1992 (- 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) - dahingestellt bleiben kann, ob dieser Begriff als unbestimmter Rechtsbegriff revisionsrechtlich nur einer eingeschränkten Nachprüfung unterliegt (für nur eingeschränkte Revisibilität BGH 9. März 1977 - IV ZR 112/76 - NJW 1977, 1586; Thüsing BB 2003, 898, 900).

  • LAG Niedersachsen, 20.11.1998 - 3 Sa 909/98

    Anwendbarkeitskriteriern von deutschem Arbeitsrecht und deren Auslegung;

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
    Dabei hat der gewöhnliche Arbeitsort nach Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1 EGBGB ein stärkeres Gewicht als die einstellende Niederlassung des Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 2 EGBGB (Mankowski in Anm. zu LAG Niedersachsen 20. November 1998 - 3 Sa 909/98 - AR-Blattei ES 920 Internationales Arbeitsrecht Nr. 6 S. 8 f.; Thüsing BB 2003, 898, 900).
  • LAG Bremen, 17.04.1996 - 2 (3) Sa 328/94

    Handelsvertreter ; Grenzüberschreitender Sachverhalt; Tätigkeit in den

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
    Auch die Vereinbarung von für das deutsche Recht typischen Vertragsbestimmungen, wie beispielsweise Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, einmonatige Kündigungsfrist in der Probezeit, die Urlaubsregelung und die Geheimhaltungsverpflichtung sowie die Verpflichtung zur Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach deutschem Recht sprechen in diesem Zusammenhang für die Annahme der Geltung deutschen Rechts (vgl. LAG Bremen 17. April 1996 - 2 (3) Sa 328/94 - AP EGBGB nF Art. 30 Nr. 5), ebenso die Vereinbarung des deutschen Gerichtsstands und der Vertragswährung (vgl. Leffler RdA 1978, 97, 99).
  • BGH, 09.03.1977 - IV ZR 112/76

    Hypothetischer Parteiwille als Kriterium zur Bestimmung des Schwerpunktes des

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
    Das Landesarbeitsgericht hat den Begriff der "engeren Verbindungen" iSd. Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB richtig angewandt, so dass - wie schon im Urteil vom 29. Oktober 1992 (- 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) - dahingestellt bleiben kann, ob dieser Begriff als unbestimmter Rechtsbegriff revisionsrechtlich nur einer eingeschränkten Nachprüfung unterliegt (für nur eingeschränkte Revisibilität BGH 9. März 1977 - IV ZR 112/76 - NJW 1977, 1586; Thüsing BB 2003, 898, 900).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    (a) Es kann dahinstehen, ob der Begriff der "engeren Verbindungen" revisionsrechtlich in vollem Umfang oder nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. hierzu BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 42; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - zu II 3 d der Gründe) .

    Daneben sind der Arbeitsort, der Sitz des Arbeitgebers, die Staatsangehörigkeit der Vertragsparteien, der Wohnsitz des Arbeitnehmers ua. zu berücksichtigen (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - aaO; 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 50, BAGE 125, 24; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - zu II 3 c der Gründe) .

    In seinem Rahmen kommt es auf davon unabhängige, objektive Umstände an (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - aaO; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO; Thüsing aaO) .

    Sollen die Einzelumstände auf die engere Verbindung zu einem anderen Staat verweisen, müssen sie insgesamt das Gewicht der Regelanknüpfung deutlich übersteigen (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - aaO; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 4 c aa der Gründe, BAGE 71, 297) .

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    (aa) Es kann dahinstehen, ob der Begriff der "engeren Verbindungen" revisionsrechtlich in vollem Umfang oder nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - zu II 3 d der Gründe; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 4 c cc der Gründe, BAGE 71, 297) .

    Daneben sind der Arbeitsort, der Sitz des Arbeitgebers, die Staatsangehörigkeit der Vertragsparteien, der Wohnsitz des Arbeitnehmers ua. zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 50, BAGE 125, 24; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - zu II 3 c der Gründe) .

    In seinem Rahmen kommt es auf davon unabhängige, objektive Umstände an (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO; Thüsing aaO) .

    Sollen die Einzelumstände auf die engere Verbindung zu einem anderen Staat verweisen, müssen sie insgesamt das Gewicht der Regelanknüpfung deutlich übersteigen (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 4 c aa der Gründe, BAGE 71, 297) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    Die Würdigung des Berufungsgerichts ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar, soweit sie auf tatsächlichem Gebiet liegt (offengelassen von BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - aaO; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - zu II 3 d der Gründe; vgl. BGH 9. März 1977 - IV ZR 112/76 -) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Die Übergangsregelung des Art. 220 Abs. 1 EGBGB, nach der das bis dahin geltende Internationale Privatrecht für Vorgänge gilt, die vor diesem Datum abgeschlossen sind, greift nicht ein, obwohl der Arbeitsvertrag der Parteien aus dem Jahre 1979 datiert (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - AP EGBGB nF Art. 27 Nr. 6 = EzA EGBGB Art. 30 Nr. 7).
  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 570/08

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 627/02, AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Nur gemeinsame Staatsangehörigkeit lässt einen Rückschluss auf einen objektiven den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter und Handlungsreisender (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.) nimmt ein Flugbegleiter seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10

    Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit - internationale Zuständigkeit deutscher

    Die ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl als solche ist dabei ohne Belang, weil es gerade auf das ohne Rechtswahl maßgebliche Recht ankommt (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB n.F.; vgl. ferner BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 9 AZR 134/07 - AP Nr. 8 a.a.O.; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - AP Nr. 6 a.a.O.; Urteil vom 09.07.2003 - 10 AZR 593/02 - AP Nr. 261 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 255/00 - AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB; Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 631/96 - AP Nr. 1 zu § 18 GVG).

    Er wurde in Euro bezahlt und unterlag dem deutschen Sozialversicherungsrecht, ein Gesichtspunkt, der im Rahmen des Art. 30 Abs. 2 EGBGB berücksichtigt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - a.a.O.).

  • LAG Hessen, 24.11.2008 - 17 Sa 682/07

    Internationale Zuständigkeit - Kündigung eines Flugbegleiters - Rechtswahl -

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - AP EGBGB nF Art. 27 Nr. 6) .

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO) .

    Nur gemeinsame Staatsangehörigkeit lässt einen Rückschluss auf einen objektiven den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zu (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO) .

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter und Handlungsreisender (vgl. hierzu BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO) nimmt ein Flugbegleiter seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 572/08

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 627/02, AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Nur gemeinsame Staatsangehörigkeit lässt einen Rückschluss auf einen objektiven den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter und Handlungsreisender (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.) nimmt ein Flugbegleiter seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Hessen, 13.11.2006 - 17 Sa 816/06

    Anspruch einer Flugbegleiterin auf Verringerung ihrer Arbeitszeit nach Beendigung

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  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze

    Die ausdrückliche oder hier konkludente Rechtswahl als solche kann nicht herangezogen werden, da es gerade auf das ohne Rechtswahl maßgebliche Recht ankommt (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 627/02 - Rnr. 43, BB 2004, 1393; 24.08.1989 - 2 AZR 3/89 - Rnr. 43, DB 1990, 1666).

    Indiz für das anwendbare Recht kann auch die Unterwerfung des Vertrages unter das deutsche Sozialversicherungssystem sein (BAG 11.12.2003, a.a.O., Rnr. 46).

    Die gemeinsame Staatsangehörigkeit kann Rückschlüsse auf einen den Parteien gemeinsamen Rechtshorizont zulassen (BAG 11.12.2003, a.a.O., Rnr. 47).

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 573/08

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

  • LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Internationales Insolvenzrecht -

  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 571/08

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10

    Botschaft - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte?

  • ArbG Bielefeld, 13.06.2018 - 7 Ca 2279/12
  • LAG Hessen, 19.12.2012 - 6 Sa 728/12

    Betriebliche Altersversorgung nach französischem Recht - Teilrechtswahl;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2014 - 4 Sa 57/13

    Personenbedingte Kündigung im Zusammenhang mit einer Parteivereinbarung zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2010 - 11 Sa 200/09

    Anwendung deutschen Rechts bei Flugzeugservicekraft auf dem Flugplatz Ramstein

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Rechtsprechung
   BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02   

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https://dejure.org/2003,5680
BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 (https://dejure.org/2003,5680)
BAG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 (https://dejure.org/2003,5680)
BAG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 (https://dejure.org/2003,5680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Vergütung; Tarifvertrag für Angestellte in technischen Berufen; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers; Begriff des Arbeitsvorgangs

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines technischen Angestellten in einer Verbandsgemeinde; Anwendbarkeit der Grundsätze zur Darlegungslast des Arbeitgebers bei der korrigierenden Rückgruppierung im Fall der Verweigerung des Bewährungsaufstiegs; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Danach ist für Spezialaufgaben im Tarifsinne eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische, zB pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (Senat 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106).

    So hat der Senat in der Entscheidung vom 11. September 1985 (- 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106) zu dem damaligen Merkmal "Spezialtätigkeit", das inhaltlich der durch den Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24. April 1991 eingeführten Formulierung "Spezialaufgaben" entspricht (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 -), ausgeführt:.

  • BAG, 12.01.1994 - 4 AZR 65/93

    Eingruppierung kriminaltechnischer Sachverständiger - Streit über die

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Danach ist für Spezialaufgaben im Tarifsinne eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische, zB pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (Senat 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106).

    So hat der Senat in der Entscheidung vom 11. September 1985 (- 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106) zu dem damaligen Merkmal "Spezialtätigkeit", das inhaltlich der durch den Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24. April 1991 eingeführten Formulierung "Spezialaufgaben" entspricht (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 -), ausgeführt:.

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die bisherige Eingruppierung fehlt (zB Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    d) Bei der Feststellung der Arbeitsvorgänge hat das Landesarbeitsgericht den von der Rechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs zugrunde gelegt, wonach es entscheidend auf das jeweilige Arbeitsergebnis ankommt (zB Senat 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 79).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB Senat 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Die Übertragung der Grundsätze ist soweit berechtigt, wie sich der Angestellte zur Begründung des beanspruchten Bewährungsaufstiegs auf die vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen kann, sich daraus also zwingend eine tarifliche Voraussetzung für den Bewährungsaufstieg ergibt (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 3).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Angestellte die Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt, und anschließend, ob die Merkmale der darauf aufbauenden höheren Fallgruppen vorliegen (vgl. zB schon Senat 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 36).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Revisionsrechtlich kann bei einem solchen Rechtsbegriff grundsätzlich nur geprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (st. Rspr. des Senats, zB 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 38 = EzA ZPO § 518 Nr. 36).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Danach ist für Spezialaufgaben im Tarifsinne eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische, zB pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (Senat 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Diese Grundsätze zur Darlegungslast des Arbeitgebers können auf den Fall übertragen werden, dass der Arbeitgeber den Bewährungsaufstieg mit dem Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung verweigert (Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02

    Eingruppierung eines Ingenieurs - Herausheben durch Spezialaufgaben

  • BAG, 19.10.1960 - 4 AZR 9/59

    Streitwertrevision - Nachprüfung durch Revisionsgericht - Streitwertfestsetzung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2023 - 7 Sa 64/23

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters - Einzelfall

    Für eine Spezialaufgabe ist eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 57 mwN., juris).

    Eine Spezialaufgabe ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn zu ihrer Erfüllung lediglich die normale Ausbildung in der entsprechenden Fachrichtung erforderlich ist (BAG 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 58, juris).

    Der wegen der Spezialaufgaben höhergruppierte Angestellte muss also besondere Kenntnisse besitzen, die ihn befähigen, auf einem schwierigen Sondergebiet Leistungen zu erbringen, die die Tätigkeit von technischen Angestellten der Vergütungsgruppe IVa in den allgemein üblichen Arbeitsgebieten übersteigen (BAG 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 61 mwN., juris).

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Der wegen der Spezialaufgaben höhergruppierte technische Angestellte muss also besondere Kenntnisse besitzen, die ihn befähigen, auf einem schwierigen Sondergebiet Leistungen zu erbringen, die die Tätigkeit von technischen Angestellten der Vergütungsgruppe IVa BAT in den allgemein üblichen Arbeitsgebieten übersteigen (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 5 e aa der Gründe mwN) .
  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    (1.1.) Bei dem Begriff der Spezialaufgaben handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; vgl. auch 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 -).

    Spezialaufgaben sind daher solche, die außerhalb der üblichen Aufgaben einer einschlägig ausgebildeten Reiseverkehrskauffrau liegen und deshalb besondere Fachkenntnisse erfordern (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 -).

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Die Übertragung der Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung ist aber nur dann berechtigt, wenn sich aus der durch die Arbeitgeberin zunächst angenommenen Entgeltgruppe oder dem mitgeteilten Tätigkeitsmerkmal zwingend die tarifliche Voraussetzung auch der begehrten Entgeltgruppe ergibt (BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 4 a der Gründe; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - zu 2 c bb der Gründe) .
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    (2) Die Klägerin hat aber nicht diejenigen Tatsachen dargelegt, die den erforderlichen Vergleich zwischen der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin der Entgeltgruppe 7A AVR-DW EKD und derjenigen mit den hervorhebenden Merkmalen des entsprechenden Richtbeispiels der Entgeltgruppe 8A AVR-DW EKD ermöglichen, um von "speziellen Aufgaben und entsprechenden Kenntnissen" ausgehen zu können (zu Spezialaufgaben s. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 5 e bb der Gründe, ZTR 2004, 361; 2. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 34 f., NZA-RR 2007, 554) .
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 76/19

    Eingruppierung eines Betriebsschlossers - Spezialkenntnisse

    Erforderlich ist allerdings, dass es sich - unabhängig vom Fachgebiet - nicht um Grundkenntnisse handelt, die im Rahmen einer Berufsausbildung erworben werden (vgl. hierzu auch BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 5 e bb der Gründe mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2006 - 10 Sa 51/06

    Eingruppierung des Leiters einer Informationsvermittlungsstelle; Begriff der

    Dies hätte zur Folge, dass das beklagte Land die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggfs. beweisen müsste (vgl. BAG 26.04.2000 - 4 AZR 157/99 - BAG vom 16.10.2002 - 4 AZR 447/01 - BAG v. 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 -).

    Er benennt insbesondere nicht die Fallgruppe I a, aus der nach fünfjähriger Bewährung der vom Kläger begehrte Aufstieg in Vergütungsgruppe II Fallgruppe 10 möglich ist (vgl. hierzu BAG v. 26.11.2003 - 4 AZR 695/02).

  • LAG Hessen, 26.02.2013 - 19 Sa 98/12

    Eingruppierung einer Schulsekretärin nach dem TVöD

    Dazu hätte sie die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen müssen (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - ZTR 2004, 361, zu II 5 b der Gründe m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14

    Zur Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Landespflege in die Entgeltgruppe 12

    Vielmehr ist diesbezüglich eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft (vgl. BAG v. 26.11.2003 - 4 AZR 692/02 - ZTR 2004, 361).
  • LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die

    dd) Da die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 9 zwischen den Betriebsparteien außer Streit steht, ist bzgl. der übrigen Merkmale lediglich eine pauschale Überprüfung geboten (vgl. BAG 09. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76/90 zu II 1 d der Gründe; BAG 25. November 2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 51, zitiert nach Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 - 8 Sa 307/13

    Eingruppierung des Leiters des Arbeitsbereichs Krankenhaushygiene

  • LAG Hessen, 27.05.2010 - 5 TaBV 42/09

    Eingruppierung nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie -

  • LAG Niedersachsen, 30.04.2007 - 9 Sa 1280/06

    Approbation; Diplom-Sozialpädagogin; Eingruppierung; Erziehungsberatungsstelle;

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Rechtsprechung
   BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5754
BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 (https://dejure.org/2004,5754)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 (https://dejure.org/2004,5754)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 (https://dejure.org/2004,5754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Unterzeichnung der Revisionsschrift; Mehrstundenvergütung nach beamtenrechtlichen Regelungen; Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf Angestellte; Zum Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz bei Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf ...

  • rechtsportal.de

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Die tarifvertragliche Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - BAGE 84, 360).

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste aller in Betracht kommenden Regelungen getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob in der Norm die Grenzen des den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsspielraumes überschritten werden (Senat 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - aaO).

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (Senat 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 mwN).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Der Senat hat dies unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - EuGHE I 1994, 5727 = AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 7 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 24) damit begründet, dass teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Lehrer für die gleiche Zahl an Unterrichtsstunden gleich zu vergüten seien.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Die Zulässigkeit und Vergütung von Mehrstunden richtet sich vielmehr nach der SR 2l I Nr. 3 BAT-O, die sowohl kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes als auch kraft beiderseitiger Tarifbindung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (zur Wirkung einer Bezugnahmeklausel bei gleichzeitiger unmittelbarer und zwingender Tarifgeltung vgl. BAG 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 33).
  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Nach der Senatsrechtsprechung haben teilzeitbeschäftigte angestellte Lehrer zwar einen Anspruch auf anteilige Vergütung für die Unterrichtsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus erbracht werden (21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (Senat 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 mwN).
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Die tarifvertragliche Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - BAGE 84, 360).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01

    Spielbank - Automatenspielsaal - Trinkgeldverteilung

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste aller in Betracht kommenden Regelungen getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob in der Norm die Grenzen des den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsspielraumes überschritten werden (Senat 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - aaO).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2002 - 2 Sa 304/02
    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. November 2002 - 2 Sa 304/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364, zu A der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11, zu II 1 der Gründe; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380, zu II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG 27.03.2020, a.a.O.; 13.02.2008 NZA 2008, 1065; 28.01.2004, NJOZ 2004, 2336).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

    In Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ist insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft gesichert ist (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 - EzBAT SR 2 l I Nr. 3 BAT Nr. 18).
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 233/19

    Massenentlassungsanzeige iSd. der Richtlinie 98/59/EG und damit iSv. § 17 Abs. 1

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (vgl. BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - aaO; 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 - zu A der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - zu II 1 der Gründe; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Hamm, 25.09.2008 - 11 Sa 944/08

    Erschwerniszulage für Lehrkraft am Abendgymnasium

    Diese Verweisung ist rechtlich unbedenklich und führt zur Anwendung der für entsprechende Beamte maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse (BAG 28.01.2004 NZA 2004, 680; BAG 15.11.1985 AP BAT § 17 Nr. 4).
  • LAG Hamm, 15.03.2007 - 11 Sa 1469/06

    Mehrarbeitsvergütung für angestellte Lehrer nur bei Mehrbeanspruchung durch

    Damit wird nicht nur auf Gesetze und Rechtsverordnungen für Beamte Bezug genommen, sondern auch auf die einschlägigen Verwaltungsanordnungen und Erlasse (BAG 15.12.2005 AP BAT § 2 SR 2 l I BAT Rz. 17; explizit zur Problematik Mehrarbeitsvergütung bei angestellten Lehrern: BAG 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364 = EzBAT SR 2 l I Nr. 3 Nr. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09

    Überschreiten der 2-Jahres-Grenze des § 14 Abs 2 S 1 TzBfG bei Arbeitgeberwechsel

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG, v. 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364).
  • ArbG Arnsberg, 20.10.2014 - 2 Ca 919/13

    Nur ein Zeitraum, der deutlich kürzer ist als ein Schulhalbjahr, ist

    Dabei handelt es sich um eine zulässige und umfängliche Verweisung (BAG, Urteil vom 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - bei juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 5 Sa 156/05

    Keine erhöhte Pflichtstundenzahl bei Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern

    Nach Nr. 3 SR 211 zum BAT ( Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte ) gelten hinsichtlich der Arbeitszeit statt der tariflichen Regelungen im BAT die Regelungen für die entsprechenden Beamten; auf die Anzahl der tatsächlich vorhandenen vergleichbaren Beamten kommt es nicht an ( BAG 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364; Vorinstanz: LAG MV 13.11.2002 - 2 Sa 304/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 149/22

    Außerordentliche Kündigung - Probezeit - Schriftform

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG 27.03.2020, a.a.O.; 13.02.2008 NZA 2008, 1065; 28.01.2004, NJOZ 2004, 2336).
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Rechtsprechung
   BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4820
BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02 (https://dejure.org/2003,4820)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2003 - 8 AZR 511/02 (https://dejure.org/2003,4820)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2003 - 8 AZR 511/02 (https://dejure.org/2003,4820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertragliche Vergütung des geschäftsführenden Sekretärs der Nebenstelle Frankfurt-Flughafen der ÖTV-Kreisverwaltung; Anwendung des "Kollektiven Vertrages über die Vergütungsregelung für die Beschäftigten der Gewerkschaft ÖTV" (Kollektiver Vertrag); Geltung als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    c) Ebenso wie der normative Teil von Tarifverträgen sind Betriebsvereinbarungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie Gesetze auszulegen (17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 101).

    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - aaO; 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92; 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 73).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    Es handelt sich danach insoweit um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im privatwirtschaftlichen Bereich keine Bedenken bestehen (zB Senat 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 13. Februar 2003 - 8 AZR 140/02 - AP BGB § 611 Gewerkschaftsangestellte Nr. 5; 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 -).

    Im Zweifel ist diejenige Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (Senat 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 [alle zur Tarifauslegung]).

  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZN 289/99

    Grundsatzbeschwerde - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    Er hat den Rechtscharakter einer Gesamtbetriebsvereinbarung (BAG 22. Juni 1999 - 9 AZN 289/99 - BAGE 92, 109 = AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 58 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 90).

    Daher gilt er für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse unmittelbar und zwingend (BAG 22. Juni 1999 - 9 AZN 289/99 - aaO; 16. April 1997 - 4 AZR 408/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gewerkschaften Nr. 1).

  • BAG, 01.02.1983 - 1 ABR 33/78

    Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    aa) Zwar ist ein Antrag, der die gleiche Streitfrage erneut zur gerichtlichen Entscheidung stellt, unzulässig (BAG 23. März 1999 - 3 AZR 625/97 - AP ZPO § 322 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 58; 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194 = AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 10 = EzA ZPO § 322 Nr. 8; 1. Februar 1983 - 1 ABR 33/78 - BAGE 41, 316 = AP ZPO § 322 Nr. 14 = EzA ZPO § 322 Nr. 4).

    Es genügt vielmehr, wenn die Änderung der Verhältnisse die Feststellung verbietet, der hinsichtlich der nunmehr vorgetragenen tatsächlichen Verhältnisse bestehende Streit sei schon gerichtlich entschieden worden (BAG 1. Februar 1983 - 1 ABR 33/78 - BAGE 41, 316 = AP ZPO § 322 Nr. 14 = EzA ZPO § 322 Nr. 4).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    Gehen alle oder mehrere Betriebe auf ein Unternehmen über, das bisher keinen Betrieb führte, so bleiben die in ihnen geltenden Gesamtbetriebsvereinbarungen als solche bestehen (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 5).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    Bei der Auslegung von Klageanträgen ist zu ermitteln, auf welches Rechtsschutzbegehren sich die Klage richtet (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 9).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    Im Interesse des Rechtsfriedens, der den Sinn der Rechtskraftwirkung einer gerichtlichen Entscheidung darstellt, genügt nicht jede geringfügige Änderung der Tatsachen (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - BAGE 95, 47 = AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 9 = EzA ZPO § 322 Nr. 12); vielmehr müssen sich die tatsächlichen Verhältnisse derart geändert haben, dass sich der jetzt dem Gericht unterbreitete Streit als ein neuer und nicht als Fortsetzung des alten Rechtsstreits darstellt.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    Im Zweifel ist diejenige Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (Senat 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 [alle zur Tarifauslegung]).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie praktische Übung und Entstehungsgeschichte berücksichtigt werden (vgl. zur Tarifauslegung 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
    Es handelt sich danach insoweit um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im privatwirtschaftlichen Bereich keine Bedenken bestehen (zB Senat 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 13. Februar 2003 - 8 AZR 140/02 - AP BGB § 611 Gewerkschaftsangestellte Nr. 5; 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 -).
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

  • BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88

    Umfang der Rechtskraft - Versorgung im Konzern

  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 625/97

    Insolvenzschutz nach rechtskräftigem Versorgungsprozeß

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 140/02

    Eingruppierung eines Projektmitarbeiters beim Bundesvorstand des DGB

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 408/95

    Eingruppierung eines Verwaltungsangestellten der ÖTV

  • BAG, 27.01.1981 - 6 ABR 68/79

    Beschlußverfahren - Sachentscheidung - Tatsächliche Veränderungen - Gesetzliche

  • LAG Hessen, 08.05.2002 - 8 Sa 1010/01

    Klage eines Arbeitnehmers (geschäftsführender Sekretär) auf Eingruppierung in

  • LAG Köln, 21.08.2009 - 4 Sa 913/08

    Feststellungsklage; beendetes Arbeitsverhältnis

    Auch im privatwirtschaftlichen Bereich begegnet zwar grundsätzlich die allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage keinen Zulässigkeitsbedenken (vgl. BAG 20.11.2003 - 8 AZR 511/02 - m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2005 - 9 Sa 908/04

    Information über Pflicht zur Arbeitslosmeldung und Schadensersatz

    Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie praktische Übung und Entstehungsgeschichte berücksichtigt werden (vgl. BAG, Urt. vom 20.11.2003 - 8 AZR 511/02 = juris).
  • ArbG Hamburg, 24.02.2010 - 28 Ca 399/09
    Insoweit hat das Bundesarbeitsgerichts festgestellt, dass auch im privatwirtschaftlichen Bereich eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, und als solche ist der Feststellungsantrag anzusehen, keinen Zulässigkeitsbedenken begegnet (BAG, 20.11.2003, 8 AZR 511/02, zit. nach iuris).
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