Die bisherigen international-privatrechtlichen Vorschriften des EGBGB über vertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 bis 37) sind am 17.12.2009 außer Kraft getreten und durch die Rom-I-Verordnung ersetzt worden.

Einführungsgesetz BGB

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)   
   2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49)   
   5. Abschnitt - Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 - 42)   
Artikel 30

(weggefallen)

Rechtsprechung zu Art. 30 EGBGB

250 Entscheidungen zu Art. 30 EGBGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:

Zur Gesamtübersicht

Literatur im Internet zu Art. 30 EGBGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 30 EGBGB:
    EGBGB
      Allgemeine Vorschriften
        Internationales Privatrecht
          Außervertragliche Schuldverhältnisse

Rechtsberatung

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht