Einführungsgesetz BGB

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)   
   2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49)   
   5. Abschnitt - Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 - 42)   
Artikel 29a

(weggefallen)

Rechtsprechung zu Art. 29a EGBGB

17 Entscheidungen zu Art. 29a EGBGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Querverweise

Auf Art. 29a EGBGB verweisen folgende Vorschriften: Redaktionelle Querverweise zu Art. 29a EGBGB:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Allgemeiner Teil
        Personen
          Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
            § 13 (Verbraucher)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 241a (Unbestellte Leistungen)
        Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
          §§ 305 ff (Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag)
        Schuldverhältnisse aus Verträgen
          Begründung, Inhalt und Beendigung
            Besondere Vertriebsformen
              § 312 (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften)
              §§ 312b ff (Fernabsatzverträge)
              § 312f (Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge)
          Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
            Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
              §§ 355 ff (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Kauf, Tausch
            Allgemeine Vorschriften
              §§ 433 ff (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag)
            Verbrauchsgüterkauf
              §§ 474 ff (Begriff des Verbrauchsgüterkaufs)
              § 475 (Abweichende Vereinbarungen)
          Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
            §§ 481 ff (Teilzeit-Wohnrechtevertrag) (zu Art. 29a III)
            § 483 (Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen)
          Werkvertrag und ähnliche Verträge
            Reisevertrag
              §§ 651a ff (Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag)

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