Rechtsprechung
LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung; Versetzung; Direktionsrecht, Betriebliche Übung; Schriftformerfordernis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 127; BGB § 315; AVR § 7 Abs. 2
Einstweilige Verfügung; Versetzung; Direktionsrecht, Betriebliche Übung; Schriftformerfordernis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Direktionsrecht auf einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit; Anordnung des Wechsels von der Nacht- zur Tagarbeit ; Vertragsrechtliche Bindung des Arbeitgebers durch jahrelange Praxis; Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung; Mündliche Versetzung durch den ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 127; BGB § 315; AVR § 7 Abs. 2
Einstweilige Verfügung; Versetzung; Direktionsrecht, Betriebliche Übung; Schriftformerfordernis - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Umfang des Direktionsrechts
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.06.2002 - 6 Ga 113/02
- LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02
- ArbG Köln, 13.12.2002 - 6 Ga 113/02
- LAG Köln, 07.05.2003 - 4 Ta 104/03
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 577 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78
Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug
Auszug aus LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02
Die Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber einseitig festgesetzt, und zwar kraft seines Direktionsrechts (BAG, Urteil vom 27.03.1980 2 AZR 506/78 in DB 1980, 1601). - BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02
Ein solches Verhalten ist nicht ersichtlich und auch grundsätzlich in Fragen der Arbeitszeit nicht anzunehmen (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 in AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972). - BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
Betriebsübung - Schriftform
Auszug aus LAG Köln, 26.07.2002 - 11 Ta 224/02
Nach der Rechtsprechung verhindert ein derartiges konstitutives "Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen und -ergänzungen (...) auch das Entstehen einer betrieblichen Übung" (BAG, Urteil vom 27.03.1987 - 7 AZR 527/85 in AP Nr. 29 zu § 242 Betriebliche Übung).
- ArbG Bochum, 22.12.2010 - 5 Ca 2700/10
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zuweisung von …
Davon mit umfasst ist auch das Recht, die Lage der Arbeitszeit einseitig zu ändern (vgl. LAG Köln vom 26.07.2010, 11 Ta 224/02, LAGE § 611 BGB 2002 Direktionsrecht Nr. 1).
Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 01.08.2002 - 3 Ca 439/01
- LAG Niedersachsen, 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 577
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02
Denn die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung ist ein typisches Merkmal von Arbeitsverhältnissen, während die Berechtigung, die Leisung durch Dritte erbringen zu lassen, für das Vorliegen eines eigenen Gestaltungsspielraums spricht und damit gegen das Bestehen eines Weisungsrechts, wie es für Arbeitsverhältnisse typisch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 99, 110; LAG Niedersachsen…, Urt. vom 26.01.1999 - 7 Sa 1192/98 -). - LAG Niedersachsen, 26.01.1999 - 7 Sa 1192/98
Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sowie über dessen …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02
Denn die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung ist ein typisches Merkmal von Arbeitsverhältnissen, während die Berechtigung, die Leisung durch Dritte erbringen zu lassen, für das Vorliegen eines eigenen Gestaltungsspielraums spricht und damit gegen das Bestehen eines Weisungsrechts, wie es für Arbeitsverhältnisse typisch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 99, 110; LAG Niedersachsen, Urt. vom 26.01.1999 - 7 Sa 1192/98 -). - BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02
Eine unternehmerische Rationalisierungsentscheidung liegt aber dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber lediglich die formale Arbeitgeberstellung aufgeben will und gegenüber den Beschäftigten im wesentlichen weiterhin selbst die für die Durchführung der Arbeit erforderlichen Weisungen erteilt (BAG, Urt. vom 26.09.1996 - 2 AZR 200/96 -AP 80 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = NZA 1997, 202).
- LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
Austauschkündigung; Betriebsbedingte Kündigung
Das LAG Niedersachsen führte in seinem Urteil vom 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02, NZA-RR 2003, 577, aus, eine unternehmerische Rationalisierungsentscheidung liege nicht vor, wenn der Arbeitgeber lediglich die formale Arbeitgeberstellung aufgeben wolle und gegenüber den Beschäftigten im Wesentlichen weiterhin selbst die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Weisungen erteile.