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   OLG München, 17.06.1999 - 19 U 6498/98   

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https://dejure.org/1999,2420
OLG München, 17.06.1999 - 19 U 6498/98 (https://dejure.org/1999,2420)
OLG München, Entscheidung vom 17.06.1999 - 19 U 6498/98 (https://dejure.org/1999,2420)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 19 U 6498/98 (https://dejure.org/1999,2420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 58

    BGB §§ 817 Satz 1, 818 Abs. 1 MaBV § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Bereicherungsanspruch gegen Bauträger bei Zahlung vor Fälligkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    MaBV § 3 Abs. 1 Nr. 2, 7; BGB §§ 812, 817
    Pflicht zur Auszahlung von Zinsersparnissen durch den Bauträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für das Bestehen eines Bereicherungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 817 S. 1 § 818 Abs. 1; MaBV § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Erstattung von Zinsen durch den Bauträger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Auszahlung von Zinsersparnissen durch den Bauträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MaBV § 3 Abs. 1 Nr. 2, 7; BGB §§ 812, 817
    Bereicherungsanspruch bei Zahlung vor Fälligkeit nach MaBV

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Bauträger vorzeitig angeforderte Raten zurückzahlen? Muss er auch Zinsen bezahlen? (IBR 2001, 24)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 13
  • NZBau 2000, 565
  • NZM 2001, 681
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 42/84

    Bauträger: Vertragliches Rücktrittsrecht

    Auszug aus OLG München, 17.06.1999 - 19 U 6498/98
    Dass, worauf das Erstgericht abstellt, die Leistung selbst vom Gesetz nicht missbilligt wird, ändert nichts an der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 817 BGB, da ohne dessen Sanktionswirkung der Schutzzweck des betreffenden gesetzlichen Verbotes nicht erreicht werden kann (vgl. auch BGH NJW 1985, 438).

    Die Kaufpreisschuld ist bei Vereinbarung der Geltung des § 3 MaBV nicht betagt, weil diese Vorschrift nicht die Fälligkeit der Kaufpreisraten bestimmt, sondern dem Auftragnehmer die Entgegennahme von Vermögenswerten des Auftraggebers verbietet, solange nicht die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sind (vgl. BGH NJW 1985, 438).

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 232/09

    Bereicherungsansprüche des Käufers bei vorzeitiger Anforderung von Kaufpreisraten

    Lediglich die vorzeitige Leistungsannahme ist verbotswidrig gewesen (OLG München, NJW-RR 2001, 13 ; Palandt, BGB , 69. Aufl., § 817 Rn 7; Kniffka, NZBau 2000, 552).

    Denn das würde bedeuten, dass der Erwerber, der ohne Absicherung gezahlt hat, die Zahlung nicht zurückfordern dürfte (BGHZ 171, 364 = NJW 2007, 1947 ; Kniffka, aaO.; mit anderer Begründung OLG München in NJW-RR 2001, 13, das bei einer vergleichbaren Konstellation davon ausgegangen ist, dass die Kaufpreisschuld nicht betagt sei und deshalb § 813 Abs. 2 BGB nicht eingreife).

    Das Oberlandesgericht München (NJW-RR 2001, 13 ) hat einen anrechenbaren Vorteil darin gesehen, dass der Erwerber die vorzeitig überlassene Wohnung weitervermietet hatte, und den hieraus erzielten Mietzins vom Schaden in Abzug gebracht.

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 36/08

    Nichtigkeit des Bauträgervertrags bei Verstoß gegen MaBV

    Zu den aus Abschlagszahlungen als Bereicherungsgegenstand gezogenen Nutzungen im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB gehören auch die Zinsersparnisse, die der Bauträger dadurch hatte, dass er mit dem verbotswidrig (entgegen MaBV) erhaltenen Geld seine Bankverbindlichkeiten zurückgezahlt hat (BGH, Urteil vom 06.03.1998, V ZR 244/96, BGHZ 138, 160; OLG München, Urteil vom 17.06.1999, 19 U 6498/98, NJW-RR 2001, 13 mit Anm. Kniffka NZBau 2000, 552; OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.1988, 10 U 362/98, NJW-RR 1999, 671; vgl. auch Senat, Urteil vom 04.06.2004, 23 U 29/04, BeckRS 2004, 07533, dort zu Rn 8; Basty, Bauträgervertrag, 5. Auflage 2005, Rn 81).

    Die Beklagte zu 1. muss sich das Wissen der Beklagten zu 2., ihrer ehemaligen Geschäftsführerin, als Abschlussvertreterin zurechnen zu lassen (§ 166 BGB, vgl. OLG München, Urteil vom 17.06.1999, 19 U 6498/98, NJW-RR 2001, 13 mit Anm. Kniffka NZBau 2000, 552).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 5/08

    Bereicherungsansprüche bei gesetzeswidrigem Ratenzahlungsplan

    Zu den aus Abschlagszahlungen als Bereicherungsgegenstand gezogenen Nutzungen im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB gehören auch die Zinsersparnisse, die der Bauträger dadurch hatte, dass er mit dem verbotswidrig (entgegen MaBV) erhaltenen Geld seine Bankverbindlichkeiten zurückgezahlt hat (BGH, Urteil vom 06.03.1998, V ZR 244/96, BGHZ 138, 160; OLG München, Urteil vom 17.06.1999, 19 U 6498/98, NJW-RR 2001, 13 mit Anm. Kniffka NZBau 2000, 552; OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.1988, 10 U 362/98, NJW-RR 1999, 671; vgl. auch Senat, Urteil vom 04.06.2004, 23 U 29/04, BeckRS 2004, 07533, dort zu Rn 8; Basty, Bauträgervertrag, 5. Auflage 2005, Rn 81).

    Die Beklagte zu 1. muss sich das Wissen der Beklagten zu 2., ihrer ehemaligen Geschäftsführerin, als Abschlussvertreterin zurechnen zu lassen (§ 166 BGB, vgl. OLG München, Urteil vom 17.06.1999, 19 U 6498/98, NJW-RR 2001, 13 mit Anm. Kniffka NZBau 2000, 552).

  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    Auch ist der Gedanke des § 272 BGB auf den Bereicherungsanspruch des § 817 Satz 1 BGB nicht anwendbar, weil hier nicht nur gegen vertragliche Vereinbarungen, sondern gegen Vorschriften der MaBV verstoßen wurde, in welchen das Gesetz zwingend die Einhaltung der betreffenden Regelung vorschreibt (OLG München NJW-RR 2001, 13 juris RN 21).
  • OLG München, 14.04.2015 - 9 U 1138/14

    Haftung des Bauträgers bei Entgegennahme einer Kaufpreisrate unter Verstoß gegen

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17.06.1999 (NJW-RR 2001, 13) ist entgegen der Ansicht des Klägers nicht so zu verstehen, dass bei jedem Pflichtverstoß gegen die MaBV zwingend eine der positiven Kenntnis gleichstehende Leichtfertigkeit des Bauträgers vorliegt.
  • LG München I, 05.05.2011 - 11 O 14092/10

    Sicherung des Erwerbers im Bauträgerkaufvertrag: Wirksamkeit von Bürgschaften und

    Das beklagtenseits zitierte Urteil BGH VII ZR 268/05 sei nämlich zu einem Fall ergangen, wo es nur an den Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 MaBV gefehlt habe, nicht aber an denen des § 3 Absatz 1 MaBV (Blatt 73/74, OLG München NJW-RR 2001, 13 und OLG Karlsruhe 12 U 232/09).

    Die vom Kläger herangezogenen Entscheidungen beträfen wesentlich leichter ersichtliche Verstöße des Bauträgers, der im Fall Düsseldorf (14.10.2008 I-23 U 36/08) eine MaBV-widrige Ratenstaffel vereinbart und im Fall München (17.6.1999, 19 U 6498/98, NJW-RR 2001, 13) die Eintragung der Auflassungsvormerkung nicht abgewartet hatte (Blatt 94).

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2004 - 23 U 29/04

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch des Auftraggebers gegenüber dem Bauträger bei

    Das stellt in diesem Umfang ein gesetzliches Verbot der Annahme der Vergütung dar, unabhängig davon, dass die vertragliche Vereinbarung in dem notariellen Vertrag selbst nicht wegen eines Verstoßes gegen § 3 MaBV gemäß § 134 BGB unwirksam ist (vgl. zu einem verbotswidrigen, weil gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MaBV verstoßenden Einzug von Raten durch den Bauträger OLG München NJW-RR 2001, 13 = NZBau 2000, 565, mit Besprechung von Kniffka, NZBau 2000, 552).
  • LG Mannheim, 09.11.2010 - 6 O 85/10

    Schadensersatzpflicht bei zu früher Entgegennahme von Kaufpreisraten entgegen der

    Die Übergabe der Wohnung kann auch nicht als unmittelbare Folgen der verfrühten Zahlungen angesehen werden; dass den Klägern durch ihre vorzeitigen Zahlungen eine "frühere" Vermietung ermöglicht worden ist und sie hierdurch Einnahmen erzielten, hat der Beklagte nicht dargetan und ist für das Gericht auch nicht ersichtlich (vgl. dazu OLG München, Urteil vom 17.06.1999, 19 U 6498/98, Rdnr. 26, zitiert nach [...]).
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